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Kontrollbereich & besondere Wesen


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Ahoi!

 

Gestern Abend kam eine wichtige Frage bzgl. des Kontrollbereichs auf.

 

Hat ein Abenteurer gegenüber einem Wesen, das er gar nicht verletzen kann (weil nur mit magischer Waffe angreifbar) überhaupt einen Kontrollbereich, d.h. kann er es am (normalen) Fortkommen hindern?

 

Ich habe es als SL so gehandhabt, dass das fragliche Wesen die Kontrollbereiche der SpF ohne magischen Waffen ignorieren konnte, was natürlich zu großen Augen und Unverständnis führte.

 

Meinungen (oder gerne auch von mir übersehene Regelpassagen) hierzu?

 

Wenn man solche Wesen auch mit normalen Waffen zumindest zeitlich und räumlich aufhalten kann, wüßte ich gerne, warum.

 

Besten Dank & Grüße,

Parathion

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Ich habe es als SL so gehandhabt, dass das fragliche Wesen die Kontrollbereiche der SpF ohne magischen Waffen ignorieren konnte, was natürlich zu großen Augen und Unverständnis führte.

Das halte ich für eine brauchbare Lösung.

 

Ob es für diesen Fall eine Regelung im DFR gibt, weiß ich nicht, aber ich glaube es nicht.

 

Viele Grüße

Harry

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kann er es am (normalen) Fortkommen hindern?
Ja.

 

Nur weil ich das Wesen nicht verletzten kann, kann ich ihm doch ein Bein stellen oder es mit dem Schild abblocken.

 

Jein. Ich stelle es mir recht schwer vor einem Geist ein Bein zu stellen, ebenso einem uralten Drachen. Zugegeben, beim zweiten geht es deutlich einfacher, nur wird das Resultat kaum der eigentlichen Absicht entsprechen. Aber das hat mit der Frage wenig zu tun.

Also, es kommt darauf an. Ich würde je nach Wesen mal so, mal so entscheiden.

es grüsst

sayah el Atir al Azif ibn Mullah

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kann er es am (normalen) Fortkommen hindern?
Ja.

 

Nur weil ich das Wesen nicht verletzten kann, kann ich ihm doch ein Bein stellen oder es mit dem Schild abblocken.

 

Jein. Ich stelle es mir recht schwer vor einem Geist ein Bein zu stellen, ebenso einem uralten Drachen.

 

Bei letzterem stellt sich die Frage eh nicht.

Riesenwesen kann man nicht kontrollieren. So oder so nicht.

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Es ging hier um einen Dämon. Er ging also nicht durch einen Abenteurer hindurch, sondern nach gewonnener Initiative einfach elegant um ihn herum, seinen Kontrollbereich inkl. gestellter Beine oder blockender Schilde (woran die SpF nicht mal gedacht hatten) ignorierend.

 

Die Frage ist: Erlaubt oder nicht?

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Ich denke es geht beim Kontrollbereich doch eher darum, ob man den Anderen körperlich beinflussen (d.h. z.B. in Schach halten , seine Bewegungsfreiheit einschränken, den Weg versperren) kann.

Die Beeinträchtigung (d.h. Schadenswirkung) ist hierbei wohl eher unerheblich, sondern es ist eher auf die körperliche Einwirkungsmöglichkeit abzustellen. D.h. auch wenn ich jemanden nicht beschädigen kann, kann ich ihn am weiterkommen hindern, ihn zurück drängen etc.

M.E. kann ich daher jeden in meinen Kontrollbereich halten den ich körperlich angehen kann, also auf dein konkretes Beispiel bezogen auch den Dämonen.

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Schwierige Frage. Beim Kontrollbereich handelt es sich um einen Regelmechanismus, der die Aufteilung der Runde in die verschiedenen Phasen erlaubt, also verhindert, dass jemand während seinder Bewegungsphase einfach so an jemanden vorbeiläuft.

 

Aus diesem Blickwinkel betrachtet, würde ich ein durchqueren des Kontrollbereiches nicht gestatten.

 

Viele Grüße

hj

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Ein Berittener kann von einem einzelnen Menschen zu Fuß zwar verletzt aber auch nicht am Durchqueren oder Verlassen dessen Kontrollbereichs gehindert werden. Und das schon obwohl er den Reiter oder das Reittier sogar verletzen könnte.

Wenn man also gegen ein Wesen keine geeignete Bedrohung darstellt, hat man wohl auch keine Möglichkeit das Wesen am Durchschreiten des Kontrollbereiches zu hindern, denn der Kontrollbereich ist ja nur der Bereich, in den man mit einer Waffe bedrohend eingreifen kann. Geht das Wesen die Waffe ignorierend da durch, kann man zwar versuchen den Kontrollbereich zu nutzen, hat aber mangels geeigneter Waffe keinen Effekt.

Allerdings sollte das Wesen vorher einen geeigneten Anhaltspunkt haben, zu erkennen, daß die Waffe des Gegners dem Wesen keinen Schaden zufügen kann. Einfach vom Anschauen kann man eine (nicht-)magische Waffe halt nicht sofort erkennen. Wurde das Wesen aber einmal schwer getroffen und hat keinen Schaden erlitten, kann es spätestens von da an den Kontrollbereich dieses Gegners mit dieser Waffe ignorieren.

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Morsche!

 

Natürlich hat ein Abenteurer auch in dieser Situation einen Kontrollbereich!

Warum denn auch nicht? :confused:

Der Kontrollbereich ist nicht gegnerabhängig sondern davon, ob der Abenteurer über 1qm Grundfläche zum freien Handeln verfügt. (DFR S.89)

Er stellt mMn die Fläche dar, die sich in unmittelbarer Reichweite eines Abenteurers befindet:

Ein Ausfallschritt reicht, eine Ansage zur Bewegungsphase nicht nötig.

 

Selbstverständlich kann daher jeder bewegliche Körper innerhalb des Kontrollbereichs nach Belieben berührt, angerempelt, bespuckt und beschimpft, sowie mit dem Schild umgerannt oder festgehalten werden.

Natürlich nur, falls der Körper sich zum Anspucken, Umrennen oder Festhalten eignet...

Ein Handgemenge sollte bei passender Größe und Stärke des Gegners auch möglich sein, wovon der beschimpfte Dämon vielleicht nicht unerfreut ist?

Dieser Dämon ist halt nur mit magischen Waffen ernsthaft zu verletzen, kann aber doch trotzdem schadensneutral angegriffen und aufgehalten werden, um den Kollegen der Party die Flucht zu ermöglichen.

Wofür sie sich niemals bedanken werden... :?:

Im Gegenteil: Sie werden sich nur über die größeren Anteile für die Überlebenden freuen. :plain:

 

Grüße

 

PS: Eigentlich fasse ich damit ja nur Marcs und Lea'Cims Beiträge zusammen... :dozingoff:

 

PPS @ Raistlin: Wenn der Fußgänger das Pferd zum Scheuen bringt, ist der Gegner erst mal aufgehalten.

Das geht natürlich nur, wenn der Abenteurer über einen Kontrollbereich verfügt, unabhängig von den Eigenschaften des Dämons...

 

Die Eingangsfrage war ja, ob ein Abenteurer in diesem Fall überhaupt einen Kontrollbereich besitzt, der von dem Dämon durchquert werden muß.

Von Verletzen war ja keine Rede... ;)

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Prinzipiell gilt folgendes:

 

Personen, die nicht im Nahkampf angreifen können, weil sie am Boden liegen, schwer verwundet oder in ein Handgemenge verwickelt sind oder aus anderen Gründen ihre Waffen nicht ungehindert einsetzen können, besitzen solange keinen Kontrollbereich bis sie wieder kampfbereit sind.

 

Dies bedeutet, dass man solange einen Konrtrollbereich hat, wie man in der Lage ist, auf den Gegner ungehindert einzuwirken. Schaden hin oder her.

 

Wie schon erwähnt wurde, kann ich den besagten Dämon zu Fall bringen oder ein Handgemenge einleiten. Ob ich Schaden mache, ist dabei völlig unerheblich.

 

Ein Unterschied ergibt sich erst, wenn die bloße Gegnermasse mich daran hindert, ihn zu kontrollieren. Das gilt zum Beispiel für die Riesenwesen (siehe Bestiarium) der auch ansatzweise für die Pferde, für die ich drei Abenteurer brauche, um einen Kontrollbereich aufzubauen.

 

Einen "normalen" Dämonen kann ich also kontrollieren, auch wenn meine Waffen nichts nützen. Nicht, dass ihn das großartig scheren würde. Dann löst er sich halt vom Gegner und geht weiter.

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Wie siehst Du das bei einem Geisterwesen (oder anderen körperlosen Wesen)? Wieso sollte sich so ein Wesen von dem Herumgewedel aufhalten lassen. Du kannst es nicht zu Fall bringen, oder sonst irgendwie verletzen... :dunno:

 

 

Auch ein Geisterwesen kann man in ein Handgemenge nehmen.

 

Außerdem muss man schauen, wie man das im Sinne der Spielregeln handhabt. Denn wenn man Geisterwesen so gar nicht kontrollieren könnte, hat man eventuell ein Problem.

 

Sollte ein Draug ohne magische Waffe unkontrollierbar sein, könnte er einfach auf das Feld der Spielfigur gehen und sie innerhalb von ein paar Runden (je nach Stärke des Draugs) töten. Ich weiß nicht, ob das im Sinne des Erfinders wäre. So ganz ohne Angriff.

 

Auch eine gebunde Seele muss einen Angriff machen, obwohl sie körperlos ist und kann nicht einfach aufs Feld der Figur schweben, was sie sicherlich könnte, wenn sie so gar nichts aufhalten kann.

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Es ging hier um einen Dämon. Er ging also nicht durch einen Abenteurer hindurch, sondern nach gewonnener Initiative einfach elegant um ihn herum, seinen Kontrollbereich inkl. gestellter Beine oder blockender Schilde (woran die SpF nicht mal gedacht hatten) ignorierend.

 

Die Frage ist: Erlaubt oder nicht?

 

Man (SC) kann sich per Geländelauf oder Akrobatik durch den Kontrollbereich eines Gegners bewegen. Weshalb sollte ein Dämon sowas nicht können?

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

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  • 1 Jahr später...
Wie siehst Du das bei einem Geisterwesen (oder anderen körperlosen Wesen)? Wieso sollte sich so ein Wesen von dem Herumgewedel aufhalten lassen. Du kannst es nicht zu Fall bringen, oder sonst irgendwie verletzen... :dunno:

 

 

Auch ein Geisterwesen kann man in ein Handgemenge nehmen.

 

 

 

Diese Aussage von mir ist im Übrigen falsch. Geisterwesen kann man nicht in ein Handgemenge nehmen.

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Woher der Sinneswandel, Einskaldir? Neue Regelpassagen oder Klarstellungen, die ich übersehen habe?

 

 

Entdecken einer Regelpassage. ;)

 

 

Mit körperlosen Wesen kann man kein Handgemenge führen, und daher erübrigt sich die Fertigkeit Raufen. Versucht ein Abenteurer es dennoch, so gerät er automatisch in Kontakt mit der Kreatur und erleidet entsprechenden Schaden durch die eisige Berührung.

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