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Flammenklinge und magischer Bonus


Empfohlene Beiträge

[..]Mit der Flammenklinge kann man auch ein magisches Schwert [..] verzaubern. Diese Waffe darf aber außer ihrem Bonus auf Angriff oder Schaden keine weiteren magischen Eigenschaften haben.

Hier noch die entsprechenden Stellen zitiert, um noch die richtige Stelle aus der Spruchbeschreibung zu Prados´Erklärung zu haben.

 

Mfg Yon

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Gilt diese Regelung auch für Thaumagrale? Ich plane, meinem Thaumagralschwert sowohl Flammenklinge als auch Zauberschmiede aufzudampfen. Wenn ich nicht beide benutzen kann, ist das sinnlos.

 

Würde ich schon zulassen, da ja der erhöhte Schaden durch verschiedene magische Effekte entsteht und damit m.E. nicht die Regel bezüglich zweimaligem Verzaubern gilt!

 

 

Mfg Yon

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Gilt diese Regelung auch für Thaumagrale? Ich plane, meinem Thaumagralschwert sowohl Flammenklinge als auch Zauberschmiede aufzudampfen. Wenn ich nicht beide benutzen kann, ist das sinnlos.
Bei Thaumagralen ist das anders. Hier gilt die Einschränkung, dass nur normale, nichtmagische Waffen als Grundlage dienen können. Was dann aufgeprägt wird, richtet sich nach den entsprechenden Regeln und wird durch den steigenden ABW begrenzt.

 

Solwac

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Danke an Prados und Yon. Und das Beste ist: Mein SL ist eurer Meinung! Damit kann mein Hexenjäger sein Kurzschwert* (+1/+2) bald mit Flammenklinge auf ingesamt 1W6+7 Schaden bringen, gegen feuerempfindliche Wesen sogar 2W6+7! :o: Mann, so hohe Werte bin ich gar nicht gewohnt! :disturbed:

 

Henni :turn:

 

PS: Das Kurzschwert ist aus Schwarzsilber und damit unzerbrechlich. Ich gehe mal davon aus, dass das nicht als zusätzliche magische Eigenschaft zählt, welche die Verzauberung mit Flammenklinge analog dem Goldenen Schwert des Ruhms unmöglich macht.

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PS: Das Kurzschwert ist aus Schwarzsilber und damit unzerbrechlich. Ich gehe mal davon aus, dass das nicht als zusätzliche magische Eigenschaft zählt, welche die Verzauberung mit Flammenklinge analog dem Goldenen Schwert des Ruhms unmöglich macht.
Interessante Frage. Ich würde eine Klinge mit Unzerbrechlichkeit immer als extra magische Eigenschaft werten. Wie anders als durch Magie würde sonst die Immunität gegen "Waffe zerstört" erklärt werden können?

Wobei ich die reine Unzerbrechlichkeit auch mit Flammenklinge für nicht zu stark halte.

 

Solwac

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Danke an Prados und Yon. Und das Beste ist: Mein SL ist eurer Meinung! Damit kann mein Hexenjäger sein Kurzschwert* (+1/+2) bald mit Flammenklinge auf ingesamt 1W6+7 Schaden bringen, gegen feuerempfindliche Wesen sogar 2W6+7! :o: Mann, so hohe Werte bin ich gar nicht gewohnt! :disturbed:

 

Henni :turn:

 

PS: Das Kurzschwert ist aus Schwarzsilber und damit unzerbrechlich. Ich gehe mal davon aus, dass das nicht als zusätzliche magische Eigenschaft zählt, welche die Verzauberung mit Flammenklinge analog dem Goldenen Schwert des Ruhms unmöglich macht.

 

Den letzten Punkt würde ich auch so sehen. Die Intention der Einschränkung ist es ja, 'Mörderartefakte' nicht noch weiter aufrüsten zu können. Die zusätzlichen Eigenschaften des Schwarzsilbers erscheinen mir in dieser Hinsicht vernachlässigbar.

 

Grüße

Prados

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Jedoch sollte man weiterhin den Zauber im Auge behalten. ;)
Der Zauberer kann für befristete Zeit einen Dolch oder ein Schwert aus Alchimistenmetall verzaubern...

Schwarzsilber zählt in meinen Augen nicht als Alchimistenmetall. (oder irre ich mich:?: )

 

Man sollte aber beim Imaugebehalten doch die gesamte Spruchbeschreibung lesen. Auch magische Waffen können verzaubert werden.

 

Grüße

Prados

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Man sollte aber beim Imaugebehalten doch die gesamte Spruchbeschreibung lesen. Auch magische Waffen können verzaubert werden.

 

Grüße

Prados

 

:blush:

Jedoch hat Schwarzsilber ja noch weitere mag. Eigenschaften. "Schwarzsilber ist extrem leicht, aber dennoch härter als Stahl. (....) Klingen aus Schwarzsilber sind unzerbrechlich (...) " (Seite 227 ARK)

Das sind doch sogar zwei zusätzliche Fähigkeiten.

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Jedoch sollte man weiterhin den Zauber im Auge behalten. ;)
Der Zauberer kann für befristete Zeit einen Dolch oder ein Schwert aus Alchimistenmetall verzaubern...

Schwarzsilber zählt in meinen Augen nicht als Alchimistenmetall. (oder irre ich mich:?: )

 

Solange es ein Thaumagral ist, ist dies nicht relevant, da in der Beschreibung der Thaumagralform steht, dass sogar Stäbe etc verzaubert werden können!

Und da nicht vorgeschrieben ist, aus welchem Material ein Thaumagral seien soll.....

Ich für meinen Teil als SL würde es zum einen für stimmungsvoll halten, ein Thaumagral aus ganz besonderem Material herzustellen und zum anderen halte ich Schwarzsilber gerade wegen seiner Eigenschaften besonders geeignet Magie zu leiten. Jedoch sollte man hierzu beachten, dass Thaumagral nicht = Thaumagral ist. Ein Thaumagral für Magier, Hexer und Thaumaturgen wird aus einer m.E. beliebigen Rohvorlage geschaffen und dabei einfach mit diesem Geflecht aus Drähten überspannt, sollte also auch bei Schwarzsilber funktionieren. Weihen kann man solche Waffen aus Schwarzsilber sicher auch, wo also auch für Priester und Ordenskrieger keine Probleme bestehen sollte.

Eine Druidensichel wäre bei mir jedoch warscheinlich nicht ohne gute Argumente zulässig (siehe Beschreibung: Gnom, normalerweise Sternensilber etc.)

 

 

Mfg Yon

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  • 4 Monate später...
Gilt diese Regelung auch für Thaumagrale? Ich plane, meinem Thaumagralschwert sowohl Flammenklinge als auch Zauberschmiede aufzudampfen. Wenn ich nicht beide benutzen kann, ist das sinnlos.

 

Der Verweis auf magische Waffe / Eigenschaften bezieht sich meiner Meinung nach darauf, dass eine magische Waffe sowieso Zauberschmiede bei der Herstellung verpasst bekommt. Ein Z.-Thaumagral würde dann doppelt Zauberschmiede bedeuten. Flammenklinge hinzuzufügen geht, meiner Meinung nach, da keine Ausnahme auf S. 273 ARK erwähnt wird und dafür die ABW durch den zweiten Spruch ansteigt.

 

L.

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