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Prados Karwan

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Alle Inhalte von Prados Karwan

  1. Ich widerspreche (allerdings ist ein Widerspruch von Prados keine offizielle Regelaussage). Es gelten die gleichen Anmerkungen zur Erschaffung wie bei den anderen Wand-Sprüchen, also jeweils der erste Absatz und damit auch die Anmerkung zur willentlichen Auflösung. Grüße Prados
  2. Seite 13, rechte Spalte, mittlerer, langer Absatz. Nach dem Zaubern wird angegriffen. Ich erlaube mir stichpunktartig kurzen Antworten, da ich auf dieses 'Spielchen' überhaupt keine Lust habe. Widersprüchlichkeiten sind etwas anderes als das offensichtliche Überlesen von Regelangaben.
  3. Kio, nimm es mir nicht übel, aber dieses reflexhafte Nachfragen, ohne vorher mal in die von mir genannten Textstellen zu schauen (zumindest entsteht bei mir dieser Eindruck), empfinde ich als unhöflich. Deine Frage wird auf Seite 13 des Arkanums beantwortet. Grüße Prados
  4. Das Ende der Runde ist erreicht, wenn alle Handlungen, die in dieser Runde ausgeführt werden sollten und durften, ausgeführt worden sind. Damit ist eigentlich alles gesagt. Das Regelwerk sieht allgemein vor, dass bestimmte Handlungen am sogenannten Rundenende stattfinden Einige dieser dort erlaubten Handlungen erlauben aber noch eine Reaktion darauf, die ebenfalls noch am Rundenende stattfindet. Grüße Prados
  5. Da der Angriff erst im Anschluss an den Zaubervorgang erfolgt, kann selbstverständlich etwas dazwischen kommen, also für eine Unterbrechung sorgen. Deine letzten Fragen sind für mich unverständlich. Grüße Prados
  6. Das dürfte ein Fehler sein. Grüße Prados
  7. Grundsätzlich ja. Die Kreide reicht dann eben statistisch für 20 Anwendungen. Wenn ein Zaubererspieler auf die Idee kommen sollte, auf Verdacht jeden Raum mit einem solchen Sechseck zu pflastern, kann der SL natürlich entscheiden, dass sich die Kreide auch mal ohne die ganzen EW:Zaubern verbraucht. Grüße Prados
  8. Vergleiche dazu Seite 13 des Arkanums: Der Zauberer "muss einen Treffer mit der bloßen Hand erzielen, sobald der eigentliche Zaubervorgang beendet ist." Der Angriff muss also unmittelbar im Anschluss an den Zaubervorgang erfolgen, sofern die Spruchbeschreibung nichts anderes festlegt. Grüße Prados
  9. Ich stelle die kühne Behauptung auf, dass es nur sehr wenig in den Regelwerken gibt, das widersprüchlich ist. Falls Interesse an der Klärung scheinbarer Widersprüche besteht, eröffne eine neuen Strang. Grüße Prados
  10. Tja, da wird es leider unbestimmt. Eigentlich sagt die Spruchbeschreibung von Schutzgeste etwas anderes, da nur Berührungszauber mit einem EW:Angriff genannt werden. Vom rein Spielerischen her wäre es aber wohl sinnvoll. Grüße Prados
  11. Das hängt davon ab, wie komplex du die Regeln auslegen möchtest: Dringt die Kugel der Auflösung bis zu 30 cm tief in die Wand ein oder wird sie von der Wand komplett blockiert? Grüße Prados
  12. Das Problem bei einigen hier veröffentlichten Beiträgen ist, dass leider nicht präzise genug gelesen bzw. das Gelesene missverstanden wurde. Dies betrifft beispielsweise die Unterscheidung zwischen Umgebungszaubern, die lediglich mittelbar Schaden anrichten, bei denen also nicht eine direkte Magie, sondern ein durch die Magie hervorgerufener Effekt den Schaden anrichtet, und solchen Zaubern, die das Opfer direkt verzaubern, also unmittelbar Schaden anrichten. Der Zauber Auflösung funktioniert genau so wie alle Umkreis-Zauber und unterliegt auch den auf Seite 14 des Arkanums genannten Einschränkungen. Der Wirkungsbereich der Kugel endet vor mindestens 30 cm dicken Wänden und vor noch so dünnen Metallschichten, aber eben nur dann, wenn diese Hindernisse einen abgeschlossenen Raum oder eine durchgängige Fläche bilden und wenn sie nicht vollständig in den Wirkungsbereich hineinpassen. Kleine Metallgegenstände, die vollständig in den Wirkungsbereich passen und somit komplett von der Auflösungs-Kugel umhüllt sind, werden selbstverständlich verzaubert. Die Regel auf Seite 14 soll einfach nur ausdrücken, dass genügend große Hindernisse die Magie blockieren können. Grüße Prados
  13. Es ist dem Zauberer (oder auch einem anderen Kämpfer) grundsätzlich erlaubt, geplante Handlungen abzubrechen und stattdessen etwas anders zu machen, sofern die Zeit innerhalb der Runde dafür noch ausreicht. Wie im Arkanum auf Seite 13 beschrieben, kann ein Zauberer seine Konzentrationsphase zur Aufrechterhaltung eines Zaubers unterbrechen, "wenn er mit einer anderen Handlung beginnen will". Diese Aussage dürfte sich zwanglos auch auf die Unterbrechung begonnener Zauberrituale ausdehnen lassen, zumal der Zauberer durch den Spruchwechsel ja auch keine unangemessenen Vorteile bekommt: Die AP werden zu Beginn des Zauberrituals verrechnet, sind also bei Unterbrechung auf jeden Fall verloren, die Kosten für den neuen Augenblickszauber kommen dazu und es wird auch nicht die Regel gebrochen, nach der nur eine Handlung pro Kampfrunde erlaubt ist. Grüße Prados
  14. Ich möchte noch eine Kleinigkeit richtigstellen: Die Schutzgeste "muss" (Saidon) nicht nach dem gegnerischen EW:Zaubern gezaubert werden, sondern sie "kann" (ARK5) erst dann gezaubert werden. Das ist insofern von Belang, weil es die hier diskutierte Pestklaue oder die Graue Hand betrifft. Ein mögliches Opfer kann sich also auch nach dem eigentlichen Zaubervorgang noch Zeit lassen und erst darauf warten, ob es in der Runde überhaupt angegriffen wird oder nicht doch jemand anders. Das bedeutet zum Beispiel bei Graue Hand, dass das Opfer nicht gezwungen ist, in jeder der maximal möglichen sechs Runden die Schutzgeste zu zaubern, sondern nur dann, wenn es in einer Runde auch wirklich angegriffen wird. Wenn es dann allerdings angegriffen wird, muss die Schutzgeste vor dem EW:Angriff gezaubert werden, also noch in Unkenntnis, ob der Angriff überhaupt erfolgreich ist. Grüße Prados
  15. Moin, es besteht doch kein Anlass, sich über den Inhalt meines Beitrags zu streiten. In beiden Vermutungen steckt etwas Wahres, Mails sind für mich wesentlich komfortabler, weil sie sich leichter verwalten und archivieren lassen, und der Zustand einiger Regelstränge vergällt mir den Spaß, mich hier im Forum noch umfassend - im Sinne einer fortschreitenden Diskussion - diesen Themen zu stellen. Grüße Christoph
  16. Ja, wenn der geschützte Bereich geöffnet wird, zählt dies als Eindringen in den Heimstein-Bereich. Artefakte werden aber grundsätzlich nur dann beim Eindringen in diesen Bereich angezeigt, wenn sie gerade wirken. Der Heimstein bemerkt sie nicht, solange sie nicht verwendet werden. Grüße Prados
  17. Die Antwort steht auf Seite 14 des Arkanums. Heimstein hat einen flächigen Wirkungsbereich, also gelten die entsprechenden Aussagen: Der Heimstein sollte nicht auslösen. Grüße Prados
  18. Zauberauge war auch nach M4 durch den Silberfaden mit dem Zauberer verbunden. Ich werde aber auch nicht nach weiteren M4-Regelsellen suchen, dazu fehlen mir Zeit und auch Lust. Grüße Prados
  19. Ich habe ja schon die allgemeinen Regeln zur Sichtbarkeit genannt: Der Zauberer kann selbstverständlich sich selbst verzaubern, was bei Zauberauge ja geschieht. Und zur Feuerkugel und dem Zwang, sie zu sehen, gab es zu M4- und lange vor meiner Zeit als Regelbeantworter mal eine entsprechende Regelantwort. Meine provokative Frage oben basiert auf der Überlegung, dass ein reiner Meinungsstrang zu diesem Thema meines Erachtens ziemlich sinnlos ist. Wir würden uns gegenseitig erzählen, wie wir die Sache spielen, mehr aber auch nicht. In irgendeiner Weise sinnvoll könnte der Strang allenfalls dann werden, wenn die Meinungen im Kontrast zu den Regeln begründet würden: Warum hat man sich in dem konkreten Fall entschieden, die Sache auf die jeweilige Weise zu behandeln? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich daraus? Grüße Prados
  20. Ich frage mal etwas provokativ, ob hier nur Meinungen geäußert werden oder ob diese Meinungen auch noch irgendwas mit den Regeln zu tun haben sollen. Nach M4 gab es eine allgemeine Definition, welche Einschränkungen der Zauber während des Zaubervorgangs hinzunehmen hat. Dazu kam die allgemeine Regelung, dass nur das verzaubert werden kann, was gesehen wird. Daraus wurde meines Wissens in überwiegend allen Gruppen geschlussfolgert, dass der Zauberer auch zur Aufrechterhaltung der Konzentration das Verzauberte sehen können muss bzw. dass auch dafür die allgemeinen Regeln zur Sichtbarkeit des Ziels gelten müssten. Dies wurde nun in M5 konkretisiert, aber weiterhin gelten die allgemeinen Regeln zur Sichtbarkeit eines Ziel, die sich auf Seite 18 des Arkanums befinden. Daraus ergeben sich dann auch die Zauber, deren Ziel zur Aufrechterhaltung der Konzentration gesehen werden muss. So weit die Regeln. Wie ihr das nun individuell regeln wollt und welche Auslegung euch als "konsequent" erscheint, steht dann ja auf einem ganz anderen Blatt. Grüße Prados
  21. Vorweg: Wenn dir diese Erklärung hilft, ist sie gut. Ich halte sie nur nicht für plausibel, weil sich gegenüber M4 lediglich da eine Detail geändert hat, dass Bannen von Dunkelheit zu einer Wundertat geworden ist und nun nur noch von einer kleineren Gruppe gelernt werden kann. Alle anderen hier genannten Details rund um die Runenstäbe und die Artefakte finden sich exakt so auch schon in M4. Grüße Prados
  22. Nein, die Frage, wie die Konzentration definiert werden könnte, wurde schon zu M4-Zeiten geführt; vgl. dazu auch die Formulierung der M4-Feuerkugel. Grüße Prados
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