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Prados Karwan

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  1. Es ist doch eindeutig auf Seite 136 erwähnt im Abschnitt "Zauberkünste". Der Begriff "Kampfzauberer" ist ja nur die allgemeine Benennung eines Abenteurertyps, der aus Zauberer und Kämpfer zusammengesetzt wird. Da es dabei unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten gibt, werden nur die allgemeinen Regelungen angegeben, in diesem Fall +15 EP auf die jeweiligen Kosten der Zaubersprüche des Zauberertyps.
  2. Ich bin mir nicht sicher, ob hier nicht ein wenig was durcheinander gekommen ist. Der Runenschneider ist ein Figurentyp aus Waeland und wird im entsprechenden Quellenband auf Seite 79 f. (im alten QB auf Seite 61) beschrieben. Dort wird festgelegt, dass er von den Regeln her wie ein Ordenskrieger behandelt wird. Er kann also außer den Zauberrunen keine weitere Magie lernen, also auch keine Sprüche der Zauberwerkstatt. Der Runenmeister hingegen ein vollwertiger Zauberer, der auch Zugriff auf die Zauberwerkstatt hat.
  3. Ja, er muss das befreundete Wesen sehen. Das ergibt sich eindeutig aus den Grundregeln zur Magie (Sichtbarkeit des Ziels; bei Freundesauge wird keine Ausnahme davon genannt) und dem Aufbau (Wb "1 Wesen"; vgl Zwiesprache: dort ist es "Zauberer").
  4. Der beste Gnomenname ist eh Grimble Crumble ...
  5. Das klingt doch alles richtig und gut. Und die letzte Frage hat Eleazar schon beantwortet. Ich würde in solchen unentschiedenen Situationen in den meisten Fällen zugunsten der Spieler bzw. des Spielspaßes entscheiden.
  6. Ich habe mich bislang ganz bewusst nicht zu der Frage geäußert, denn als Außenstehender kann ich sie aller Wahrscheinlichkeit gar nicht oder nur unbefriedigend beantworten. Ich versuche es aber trotzdem. Vorausschicken möchte ich, dass ich bei Regelentscheidungen in den meisten Fällen äußerst mechanistisch vorgehe und dabei den Realismus hintanstelle. Das heißt, ich beurteile zunächst die vorliegenden regelrelevanten Spieldetails, entscheide dann und setze anschließend die Auswirkungen der Entscheidung in eine konkrete Spielsituation um, wobei ich mich zwar sehr um eine 'realistische' Darstellung bemühe, sie aber nicht in allen Fällen gewährleisten kann. Bei Betrachtung der obigen Aufzählung wird der Mangel deutlich, dem ich unterliege: Ich kenne nicht alle Umstände. Hier ist insbesondere die Frage zu nennen, ob der Zauberer sich auf eine Weise verhält (bzw. ob der Spieler des Zaubers die entsprechende Absicht geäußert hat), die Feuerkugel im Sinne eines In-Schach-Haltens zu verwenden. Wenn ja, dann gibt es keine Abwehr, sofern der Untote im potenziellen Wirkungsbereich der Feuerkugel ist. Wenn jedoch nicht, dann könnte der WW:Abwehr zugelassen werden, denn der Untote ist eindeutig nicht wehrlos. Er kann sich innerhalb des Ganges frei bewegen und hätte laut deinen Aussagen in beide Richtungen gehen können. Allerdings würde hier dann die Frage auftreten, wo sich der Untote befindet, wenn die Feuerkugel gezündet wird. Denn laut Regeln hat eine Spielfigur bei einer WW:Abwehr gegen einen flächigen Umgebungszauber (und so einer, @Einskaldir, ist die Feuerkugel, vgl. dazu die Definition auf Seite 14 oben rechts im Arkanum) ausdrücklich keine Wahl, wohin sie sich bewegt, sondern wird auf das nächstgelegene Feld außerhalb des Wirkungsbereichs gesetzt (vgl. Seite 12 oben links im Arkanum). Sollte der Untote also bewusst auf die andere Seite jenseits der Feuerkugel gehen wollen, obwohl die Feuerkugel vor ihr gezündet wird, dann stünde ihm kein WW:Abwehr zu, da er sich bewusst dagegen entscheidet, den Wirkungsbereich auf dem kürzesten Weg zu verlassen (dies ist im Einklang mit dem freiwilligen Verbleiben im Wirkungsbereich, ebenfalls Seite 12 im Arkanum).
  7. Die Abwehr gegen einen flächigen Umgebungszauber ist nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Solange die Figur nicht wehrlos ist, steht ihr der WW:Abwehr zu.
  8. Nein, die Aussage zur Abwehr ist für die Feuerkugel, die ein Flächen-Umgebungszauber ist (vgl. S. 14, Arkanum), nicht zutreffend (oder ich habe das Zitat falsch verstanden; sollte es so sein, entschuldigt bitte). Auf den Seiten 11 f. des Arkanums wird eindeutig beschrieben, dass die Abwehr gegen solche Zauber die außerordentliche Bewegung aus dem Wirkungsbereich heraus bedeutet. Die Halbierung des Schadens ist demnach an die Bewegung aus dem Wirkungsbereich heraus gekoppelt. Der Schaden jedoch wird wie im Zitat beschrieben gemäß der Entfernung zum Explosionszentrum berechnet, die die Figur vor der Abwehrbewegung eingenommen hat.
  9. Eine explodierende Feuerkugel darf vom Regelansatz her die Bewegung gar nicht unterbrechen, da andernfalls gegen diesen Umgebungszauber kein WW:Abwehr mehr möglich wäre (vgl. die Abwehr gegen Umgebungszauber auf Seite 11 f. des Arkanums).
  10. Diese Einlassung betrifft alle Umgebungs-Zauber. Abwehr und Resistenz sind ein Spielmechanismus, der keinen hohen Anspruch an Realismus stellt. Diese Diskussion gab es hier im Forum schon viele Male - auch mit deiner Beteiligung.
  11. Um es aufzudröseln: Für die Anwendung der thaumaturgischen Zauber gelten dieselben Regeln wie für normale Zauber (Mysterium, Seite 8). Der WW:Resistenz bzw. WW:Abwehr ist also der Normalfall. Ob eine Wehrlosigkeit vorliegt - die in den meisten Fällen durch Ahnungslosigkeit begründet sein dürfte (Kodex, S. 71) - , muss in der jeweiligen Situation geklärt werden. Gerade bei Zaubersalzen, die vorher verstreut und später aus bis zu 500 Metern Entfernung ausgelöst werden, könnte die Chance dafür recht hoch sein. Wenn jedoch keine Ahnungslosigkeit vorliegt, können folgende Überlegungen helfen: Für Blicksalz wurde ja schon dargestellt, dass die Abwehr erklärt werden kann: Wegschauen oder das schnelle Durchschauen, das auch in der Spruchbeschreibung genannt wird. Bei erfolgreicher Abwehr gegen Knallsalz bewegt sich die Figur aus dem Wirkungsbereich heraus (vgl. S. 11 f. im Arkanum).
  12. Dessen Inhalt allerdings mit Skepsis zu betrachten ist, vgl. dazu auch einen Beitrag in den anhängenden Diskussionen: https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/KI-Kollaps-droht-wegen-KI-generierter-Trainingsdaten/Re-Forscher-fanden-heraus-dass-diese-Theorie-Mist-ist/posting-44284638/show/
  13. Vom (ganz) Alten zum Neuen: Ich wünsche dir und euch viel Kreativität, Durchhaltevermögen und Erfolg!
  14. Ich würde mich in der Frage auf die Aussage aus dem Bestiarium verlassen, in dem es seit M4 die gleich lautende Formulierung gibt, dass sie "im Prinzip unsterblich" seien, "wenn sie nicht durch Unfälle, starke Gifte, Magie oder Gewalt ums Leben kommen".
  15. Nein, veröffentlicht ist das nicht und wird es auch nicht mehr, zumindest nicht offiziell. Einen Hinweis auf die Gewaltbereitschaft gibt es im Alba-QB mit den Rimbrûth, ein weiterer Hinweis könnte sein, dass eine wichtige Vorlage für die MIDGARD-Elfen der Roman "Das zerbrochene Schwert" von Poul Anderson ist. Alles andere stammt aus Gesprächen zwischen den Frankes und u.a. mir. Nachtrag nach dem unten stehenden Beitrag von @Berengar Drexel: Ja, stimmt, es gibt die Aussagen aus "Die Welt", vielen Dank!
  16. Warum wäre eine solcher prozentualer Anteil falsch? Für die Überlegungen rund um die Elfen müssten, so meine damaligen Überlegungen, Widersprüche vereint werden. Elfen sind einerseits so zahlreich, dass sie relevante Schlachtenteilnehmer sind, also muss die Geburtenrate in einem 'normalen' Maß liegen. Andererseits sind sie unsterblich, was bei Abwesenheit von Krieg und gewalttätigem Tod zu einer Überbevölkerung führen müsste. Also habe ich mir einen Mechanismus überlegt, der bei normaler Geburtenrate dennoch dazu führt, dass Elfen während ihrer Entwicklung in ausreichender Zahl sterben können. Elfen sind, anders als die Thesen Hornacks vermuten lassen, äußerst gewaltbereite Wesen, was sich widerspiegeln sollte.
  17. Der Vorlagetext hatte die Formulierung, dass die "meisten Elfen" während dieser Phase sterben. Damit war gemeint, dass, bezogen auf die Gesamtsterblichkeit der Elfen, innerhalb der Flusszeit die höchste Sterblichkeit verglichen mit den anderen Entwicklungsphasen auftritt.
  18. Eine mögliche Lösung dafür wäre ein Shadow-PC.
  19. Auf Seite 17 geht es von 700 nL bis zum Krieg der Seemeister. Alle genannten Ereignisse bis auf den Seemeisterkrieg finden sich in der ersten Zeittafel.
  20. @Bro Valian wurde ein Opfer der schlechten Zeitplanung der zuletzt verantwortlichen Autoren und der schließlich recht schnellen Entwicklungen rund um M6, wodurch die Zeit eines der Autoren unerwartet stark eingeschränkt wurde. Das kann ich deswegen schreiben, weil ich dieser Autor bin. Wir haben es dann nicht mehr geschafft, den letztmöglichen Abgabetermin zu erfüllen, und sitzen nun auf 90 Seiten Material, das wir in der nahen Zukunft wohl zu Ende bringen werden. Schon allein aus Spaß an der Freude ...
  21. In Kurzform: Das Regelsystem geht von der Prämisse aus, dass besondere oder außergewöhnliche Fähigkeiten erlernt werden müssen, also muss ein Zauberer eine Fertigkeit gelernt haben, die ihm eine bessere Konzentrationsmöglichkeit bietet. Also wird zunächst mit einem entsprechenden EW überprüft, ob der Zauberer sich auf seinen Zauberspruch konzentrieren kann. Gleichzeitig steht das Lernen dieser Konzentrations-Fertigkeit nur Figurentypen offen, die ihren Schwerpunkt auf Magiefertigkeiten legen, nicht aber beispielsweise Zauberkämpfern, also Figuren, deren Fokus verstärkt auf dem Kämpfen liegt. (Soll dem sagenumwobenen Gleichgewicht dienen ...)
  22. In meinen Altgard-Regeln (umfassende Überarbeitung meiner damaligen M6-Entwürfe) ist Zaubern im Handgemenge unter bestimmten Umständen möglich. Ohne Einschränkungen würde ich es aber nicht ermöglichen.
  23. Tja, dann werden wir unterschiedlicher Meinung bleiben, denn für mich hätte ein solcher Angriff mit einer Hand, die lediglich 25 kg bewegen kann, gegen einen normalgewichtigen Zauberer keinerlei Erfolgsaussicht, diesen zu Fall zu bringen.
  24. Ja, ich denke auch, dass wir von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgehen, wie ich auch in deinem abschließend genannten Beispiel zu erkennen glaube. Kurz gesagt, du orientierst dich mehr an der Spielsituation, ich mehr an den Regeln. Ich habe diesen Strang hier als eine Regelfrage verstanden, da er nicht im Bereich der Spielsituationen steht, sondern im Regelbereich. Zu deiner Spielfrage: Du verwendest den Begriff "unvermittelt", was ich als 'überraschend' verstehe. Falls ich da richtig liege, wäre das mein Hinweis auf meine eingangs geäußerte Vermutung, dass du situationsbezogen spielst und dabei auch mal Regeln beiseite lässt. Denn die geschilderte 'Überraschung' kann in der Situation nicht mehr eintreten, da du sie als "Kampfszene" bezeichnest, in der keine Überraschungen mehr möglich sind. Alle Beteiligten können alle Angriffe abwehren, sofern nicht zusätzliche Behinderungen vorliegen, was hier nicht der Fall ist. Insofern können von der Regelebene her nur die üblichen Mechanismen eintreten, sofern diese den gewünschten Fall auch abbilden. Andernfalls müsste man als Spielgruppe improvisieren. Hier ist das nicht der Fall, denn der Angreifer möchte seinen Gegner zu Fall bringen, wobei völlig unerheblich ist, welchen Körperteil seines Gegners er konkret angreift: Er stürzt aus seinem Versteck und rempelt seinen Gegner mit voller Kraft an, das wäre also der EW:Raufen bei "Gegner zu Fall bringen". Bestünde der Angreifer darauf, wirklich nur nach den Beinen zu greifen, würde ich seine Erfolgsaussichten als wesentlich geringer einstufen und entsprechende Abzüge auf seinen Angriff anrechnen.
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