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Rundumschlag zu Pferd und Sturmangriff
Hallo Saidon, dass der Rundumschlag am Ende der Runde erfolgt ist ein Regelmechanismus. Dies gilt genauso für die weiteren Angriffe des Sturmangriffs nach dem ersten. Schematisch würden also beide Parteien die Bewegung durchführen. Wobei der Sturmangreifer darauf achten muss, dass er seine Bewegung 3 Felder hinter seinem letzten Angriff beendet. Anschliessend handeln alle gemäß ihrer Midgardgegebenen Reihenfolge. Am Schluss der Runde werden alle anderen Handlungen durchgeführt. In diesem Fall unabhängig davon wo sich der Reiter am Schluss der Bewegung befindet. Deine Argumente entsprechen durchaus der "Realitätssicht", nach dem Midgard rundenbasierten Handlungsschema, würde es aber anders "abgehandelt" werden. Das der Rundumschlag bei den Handlungsmöglichkeiten nicht erwähnt ist, macht nichts. Es ist auch nicht erwähnt, dass man sich ein Pfeiffchen auf dem Pferderücken stopfen kann, einen Heiltrank trinken oder beidhändige Angriffe ausführen kann. Es geht auch gar nicht darum, ob man "unbedingt" was machen will. Wenn ich als Spieler unbedingt was machen will, dann mache ich es. Mit anderen Worten sollte ich Bock drauf haben, einen Zweihänder auf dem Pferderücken zu schwingen, dann sage ich das an. Ein guter Spielleiter wird dann entsprechende WM vergeben -8, -12 oder nur bei kritischem Erfolg, zahlreiche Prüfwürfe verlangen. PW: GW, Kampf zu Pferd, PW Gs: usw. und dann führe ich meine Handlung durch. Wenn ich Pech habe köpfe ich mein Pferd, haue mir ins Bein und ziehe hoffentlich als Spielfigur meine Schlüsse. Aber seis drum. Ich halte den Rundumschlag auf einem Pferd für ineffektiv. Nichts desto trotz interessiert mich eben, wie weit man auf einigermaßen sicheren Regelfüssen gehen kann. Hallo Miles, mit Zweihandwaffen ist es nach B24 nicht ganz vorbei. Einen Anderthalbhänder kann man auch anschliessend noch zweihändig einsetzen. Vielleicht sollte man sich mal die gleiche Situation mit einem Anderthalbhänder anschauen. Midgard berücksichtigt nicht, die Reichweite einer Zweihandwaffe zu Pferd in seiner Kontrollbereichsdarstellung. Was macht euch so sicher, dass der Kontrollbereich (oder besser die Felder die der Reiter angreifen kann) eines berittenen Einhandkämpfers genau die gleichen sind, wie für einen berittenen Zweihandkämpfer? Grüsse Merl
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Rundumschlag zu Pferd und Sturmangriff
Nun auch wenn sich das auf den ersten Blick nicht erschliesst, birgt die B24 oder B/2 Betrachtung im Sinne des Stranges andere Möglichkeiten. Wenn man nun davon ausgeht, dass 1) unter Umständen erlaubt ist, (Zur Erinnerung: Bisher gibt es 2 Ansätze, einmal ignorieren des Pferdekopfes und zum zweiten gemeinsame Betrachtung der Kontrollbereiche von Zweihandkämpfern und Berittenen) dann macht unser Exkurs schon Sinn. Da ein Sturmangriff zum einen ein Schlachtroß, zum anderen ein 12 Felder Anlauf und dann noch 3 hinterher, benötigt. Das sind mindestens 15, addiert man nun die Verkürzung der Wegstrecke um 3 zu berücksichtigen Angiffe des Rundumschlags hinzu, dann kommt man auf B24. Somit könnte also ein Sturmangriff möglich sein. Bei B18 (=B/2 des Schlachtrosses) wäre dies nicht der Fall. Der Vorteil eines Sturmangriffs gegenüber einem "normalen" mit <=B24 geführten Rundumschlages wäre, dass man am Ende der Runde nicht im Kontrollbereich der 3 Gegner steht. Grüsse Merl
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Rundumschlag zu Pferd und Sturmangriff
Das Problem an dieser Argumentation ist, dass es eine "realitätsbezogene" Erklärung ist. Es gäbe auch welche, die eine B/2 Betrachtung erlaubten. Im Sinne einer einfacheren Regelhandhabung, (und Kompatibilität) finde ich eine B/2 Betrachtung schlichtweg einfacher. Das ganze "Reiterkampfthema" ist eh schon komplex genug. Grüsse Merl
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Rundumschlag zu Pferd und Sturmangriff
Nein, das ist doch deutlich komplexer: Reiten gelernt bei > B/2: Nahkampfangriff: Krit. Erfolg: Angriff ohne Abzug; EW Reiten gelingt dann WM -4; Fehler: kein Angriff; krit. Fehler: Sturz Wurfwaffe / l. Armbrust: geht nicht. Schußwaffe: geht immer mit WM-4 Schußwaffe (BkzP): EW: BkzP; Fehler WM-4 K.z.P. gelernt bei > B/2: Nahkampfangriff / Wurfwaffe: krit. Erfolg: +2 auf Schaden; EW: KzP; Fehler: kein Angriff; krit. Fehler: darf nicht angreifen, vernachlässigt die Deckung, darf den attackierten Gegner nicht abwehren. Zweihandwaffe: geht nicht (ausser Anderhalbhänder (beid- und einhändig, Schlachtbeil einhändig)). Grüsse Merl p.s. so hab ich es zumindestens in meiner Tabelle (vorbehaltlich einiger Fehler) stehen
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Rundumschlag zu Pferd und Sturmangriff
Hallo, das mit den B24 hab ich schon verstanden. Ich halte trotzdem die Formulierung B24 für unglücklich. B/2 des Reittieres wäre besser. Beim Durchschnittspferd ist das dann ebenfalls B24. Beim Durchschnittsschlachtroß hingegen wäre es B18. Man könnte die Regeln, dann leichter auf andere Reittiere anpassen, und logischer mit Belastungen von Tieren umgehen. Beispielsweise Verminderung der Bewegungsweite durch Lasten. Zum besseren Verständnis, wäre es besser alles in Bewegungsweite auszudrücken und nicht ab und an auf die Geschwindigkeit zu wechseln. Dann kann man es leichter auf den rundenbasierten Ablauf übertragen. Oder einfacher, wenn sich ein Reiter bis zum Rundenende nur B/2 bewegt hat, dann könnte er auch zweihändig kämpfen, sofern er seinen K.z.P. schafft. Aber diese "lesart" ist meine persönliche Meinung, die ich hier auch gar nicht diskutieren will. Darum habe ich mich später nochmals regelkonform auf B24 korrigiert. Nach den Regeln wäre es also möglich auf einem Schlachtroß bis B24 zweihändig anzugreifen, auch wenn man B/2 dabei überschritten hat. Das ist meiner Ansicht nach eine "Sonderbetrachtung" die keiner braucht. Zu Deiner Frage, ja ich wollte die Tabelle online stellen. Leider hab ich das bisher noch nicht geschafft, weil mir scheinbar irgendwelche Berechtigungen fehlen sie in den Downloadbereich zu stellen. Ich hab deswegen schon eine P.N. an Abd geschrieben. Grüsse Merl
- Beidhändiger Kampf zu Pferd
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Maximale Zahl der Angriffe
Auch wenn es jetzt schwampft. Das ist doch gerade das schöne, an guten Diskussionen. Sie sind ergebnisoffen und lassen auch andere Meinungen zu. Grüsse Merl
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Maximale Zahl der Angriffe
Darüber habe ich auch schon nachgedacht, war aber der Meinung, dass nach einem kritischen Fehler nachfolgende Angriffe nicht ausgeführt werden. Aber das ist evtl. wohl eine Hausregel. Somit hast du recht :-). Davon abgesehen ist Wahrscheinlichkeit dafür dann doch sehr, sehr gering. Grüsse Merl
- Beidhändiger Kampf zu Pferd
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Maximale Zahl der Angriffe
Hallo, es wird zwar oben beschrieben, dass die maximale Anzahl der Angriffe 6 ist. Was auch nach jetzigem Stand stimmt. Es gibt aber eine Ausnahmesituation, wenn der Gegner einen kritischen Fehler (gibt sich eine Blöße) macht und anschliessend sofort ein Hieb ausser der Reihe geführt werden darf. Deshalb ist die maximale mögliche Anzahl der Angriffe einer Person gegen einen Gegner 7 pro Runde. Grüsse Merl
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Rundumschlag zu Pferd und Sturmangriff
Ergänzen will ich noch, S 151 (unten rechts). Dort steht ebefalls die Zusatzregel zu den Zweihandwaffen bei <= B24 des Reittiers. Grüsse Merl
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Beidhändiger Kampf zu Pferd
Hallo, spricht eigentlich etwas dagegen, den Beidhändigen Kampf auch vom Pferderücken aus einzusetzen? Als Vorraussetzung würde ich Kampf zu Pferd sehen und einen erfolgreichen EW K.z.P. pro Kampfrunde. Analog zu S. 151 die optionale Regel, mit den Zweihandwaffen. Das Reittier wird in diesem Fall mit den Schenkeln gelenkt. Grüsse Merl
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Fesselbann auf einen Laufenden - stürzt er?
Hallo, man könnte auch einfach rein schematisch von der Kampfrundenabfolge in Midgard ausgehen. 1. Runde - Bewegung fertig, der betroffene befindet sich auf Feld x und hat sich bewegt. - Handlung fertig und Zauber erwischt den Betroffenen. 2. Runde - Der Betroffene bleibt da wo er ist und bewegt sich (selbst) nicht weiter. Er könnte aber, denke ich in Runde 2 transportiert werden. In der Beschreibung steht "Netz aus ... leuchtenden Fäden magischer Energie, das den Körper des Opfers eng umschließt". Grüsse Merl
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Bewegung und Anstrengung während des Zauberns
Natürlich kann ein Zauberer, dessen "absolute Geschwindigkeit" B1 übersteigt zaubern. Beispiele sind: - Wort und Gedankenzauber während des Reitens <= B/2 - Zaubern von einem Wagen, Schiff oder ähnlichen Transportmitteln. Ich denke auch ein "fallender" Zauberer könnte prinzipiell zaubern, sofern er sich nicht ablenken lässt. Um das zu prüfen gäbe es geeignete Prüfwürfe. Grüsse Merl
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Rundumschlag zu Pferd und Sturmangriff
Alle Nahkampfwaffen die vom Pferd aus geführt werden können, sind auch in einem Sturmangriff verwendbar. Lanze und Stoßspeer machen nur mehr Schaden beim Sturmangriff. Der Sturmangriff ermöglicht es, mehrere Gegner nacheinander auf der "Sturmstrecke" anzugreiffen, eben auch mit dem klassischen Langschwert, z.B.. Gruß, M&M Dann hast du wohl diese recht ausführliche Antwort von Miles (die ich für richtig halte) übersehen. Den Kommentar von Phillipos, hatte ich tatsächlich anders verstanden.
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Rundumschlag zu Pferd und Sturmangriff
Zu 1) Also in dem Thread wurde das noch nicht geschrieben. Wo steht es denn? Zu 2) was sind denn Deiner Ansicht nach die entsprechenden Waffen? Alle Waffen, die vom Pferderücken aus einsetzbar sind, oder? Zweihandschlagwaffen sind vom Pferderücken aus einsetzbar, wenn man einen EW: KzP schafft (vgl. S. 259). Es ist auch nicht B/2 des Trägers, sondern des Pferdes. Auch dies steht, wie schon geschrieben, im Kasten S 259. Grüsse Merl
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Rundumschlag zu Pferd und Sturmangriff
Zu 2) Ich habe mir gerade letzte Woche die Mühe gemacht und alle für den Reiterkampf relevanten Regelstellen herausgesucht und tabellarisch zusammengeschrieben (was mich ca. 6+ Stunden Arbeit gekostet hat). Da bin ich auf S259 Kasten rechts oben, über diese Stelle gestolpert. Konkret steht dort > B24. Ich vermute aber nach der Lektüre, dass an dieser Stelle (wie auch an anderen Stellen) B/2 gemeint ist. Das passt besser zu den unterschiedlichen Reichweiten der Pferde und ins Bewegungs- und Handlungskonzept von Midgard. Zu 1) Das ist nicht auf Biegen und Brechen. Ich will nur einen anderen Gedankenansatz geben. Da die Situation vermutlich eh nicht so oft vor kommt, würde ich sie als Spielleiter erst gar nicht versuchen über das Regelwerk zu regeln. Aber es ist ja nach einer Regelantwort gefragt und nicht nach der persönlichen Meinung. Konstruiert ist es natürlich, darum schrieb ich ja auch "theoretische Überlegung". Es gäbe auch noch einen anderen Ansatz, den ich persönlich ziemlich cool finde. Die bisherige Überlegung geht davon aus, dass der Reiter den Kopf seines Pferdes schonen will. Ignoriert man dies und betrachtet den Pferdekopf als "gefährdetes Feld", fände ich es gar nicht so abstrus einem Spieler die Möglichkeit eines Rundumschlags einzuräumen. Grüsse Merl
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Rundumschlag zu Pferd und Sturmangriff
Hallo, zu 2) definitiv nein, wenn man sich beim Sturmangriff > B/2 bewegt (was meisst der Fall sein dürfte). Zweihandschwerter können nur bis zu B/2 eingesetzt werden. Zusätzlich muss man auch einen EW: K.z.P. machen. zu 1) Folgende theoretische Überlegung, wenn man mal über den Tellerrand hinausschauen will ... Wenn man den Kontrollbereich eines Reiters mit dem Kontrollbereich des Trägers einer Zweihandwaffe kombiniert, dann sieht das Ergebnis so aus (k=Kontrollbereich, x=Reiter/Kämpfer, s=Stoßspeer, g=von hinten, o=ohne Bedeutung): Kontrollbereich Reiter: sss kxk kxk ggg Kontrollbereich Zweihandwaffe: okko kxxk Kombination: a) Reiter wird schematisch auf dem hinteren Teil des Pferdes vermutet (Kopf im Weg Situation) sss kxk kxxk ggg b) Reiter wird schematisch auf dem vorderen Teil des Pferdes vermutet skko kxxk kxk ggg Was man auch immer davon halten mag. Im Midgard gibt es keine Beispiele dafür. Allerdings könnte der Kontrollbereich oder zumindestens der Bereich den der Träger einer Zweihandwaffe auf einem Pferd angreifen kann (in bestimmten Situationen) durchaus anders ausschauen als mit einer Einhandwaffe. Das Regelwerk unterscheidet auf S. 258 nur zwischen Stoßspeer/Lanze und allen anderen Waffen. Allerdings steht dort auch "im normalen Nahkampf" (vgl. S 224). Rundumschläge mit der Zweihandwaffe gehört zu den "speziellen Kampftechniken" (vgl. S 229). Grüsse Merl
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Elfenfeuer und Reise der Seele
Hmm Yon, gute Frage. Die einfache Antwort wäre, dass Elfenfeuer nicht bei Reise der Seele aufgeführt ist und deshalb dort auch keinen Schaden machen kann. Reise der Seele: Elfenfeuer: Etwas komplexer wird es, wenn man unterstellt, dass die Regelautoren nicht jeden Spruch im Kopf haben, der möglicherweise Auswirkungen auf einen Seelenreisenden hat. In diesem Fall, wäre es logisch, wenn man mit Elfenfeuer jemanden mit Reise der Seele verletzen kann. Ich sehe das auch nicht als weiter kritisch an. So ein Schaden würde meiner Ansicht nach nur zu AP-Verlusten führen. Es ist ja weit und breit kein Körper da. Zudem kann sich der Reisende bis zu 100 Km/h schnell bewegen. Somit kann er sich normalerweise mit Leichtigkeit einem "Elfenfeuerschützen" entziehen. Eine andere Frage ist noch, ob man mit einem Elfenfeuer den Silberfaden durchschneiden kann. Ich denke diese Möglichkeit wäre extra erwähnt worden. Reise der Seele: Nach diesen Worten ist der Silberfaden ein Teil der Anima. Das Elfenfeuer beschädigt aber nur "Körper" oder "Astralleib". Somit dürfte es nicht gegen den Silberfaden wirken. Es sei denn mit Körper ist in der Beschreibung "Körper + Anima" gemeint. Grüsse Merl
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Arkanum
Hallo, in der Beschreibung steht, dass man die Stirn an die Wand legen muss. Die Reichweite beschreibt, die Sicht durch eine bis zu 30cm dicke Wand, vermutlich gemessen von der Stirn aus. Die Magie wirkt also bis in höchstens 30cm Entfernung. Ich denke somit ist die RW korrekt. Grüsse Merl
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Zauberlieder der Barden - Wann beginnt die Wirkung?
Hallo, so wie ich es bis jetzt verstanden habe: Das Lied zählt erstmal als 1 Sekundenzauber, da keine Mindestspielzeit im Text angegeben ist: Alle machen ihren Resistenzwurf. 8 schaffen ihn ja. Daraus folgt. -> 2 beginnen für 1 Minute zu tanzen, 8 können machen was sie wollen. -> Diese beiden sind nicht handlungsfähig, es sei denn es lässt sich mit ekstatischen Tanzen verbinden. Grüsse Merl
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Artikel: Ausbessern
Hallo, Wirkungsdauer 0, bedeutet doch, dass die Magie sofort und entgültig wirkt (vgl. Heilzauber). Wirkungsdauer unendlich heisst, dass es bannbar ist. Durch Bannen von Zauberwerk, würde es also wieder aufgehoben. Je nach dem was gewünscht ist, würde ich eines von beiden nutzen. Reichweite würde ich B machen (analog zu den Heilzaubern). Man "heilt" ja quasi ein Objekt. Holz-Holz würde ich nicht nehmen. Es sei denn ausschliesslich organisches Material soll "geheilt" werden.
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Zauberlieder - Was schützt davor?
Aha! Wieder was gelernt! Danke für die Information! Grüße, Phillipos Hallo, könnte man nicht sagen, dass Bardenlieder als Magie von magischen Wesen zählt? Schliesslich stammt sie ja von der Drachenmagie ab. Also würde das Geistesschild wirken. Aber mal davon abgesehen, handelt es sich sowieso nur um einen Regelmechanismus. Man kann sich nun dafür oder dagegen entscheiden, ob der Geistesschild hilft. Ich jedenfalls tendiere dazu es gelten zu lassen. Zumal ich seltenst erlebt habe, dass überhaupt mal jemand tatsächlich einen Geistesschild gezaubert hat. Grüsse Merl
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Artikel: Wartungsarbeiten am 4.12.2011
Hallo, ich weiß nicht ob es schon erwähnt ist. Wenn ich "nützliche Links" / "Heutige Beiträge" aufrufe, erscheint 4 mal der Strang "Erstellung neuer Themen" von Blaues Feuer. Jeweils mit unterschiedlichen Hitzahlen aber gleichem Inhalt. Grüsse Merl
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Beitrag des Monats
Es war eine Reaktion auf sayahs wiederholt sarkastische Bemerkungen auf allgemeine Kritik am wenig rühmlichen Ablauf des Wettbewerbs zum Beitrag des Jahres. Du findest den Beitrag hier: Beitrag 74 im Themenstrang "Beitrag des Jahres 2010" Liebe Grüße, Fimolas! Hallo Fimolas, in der Tat, wenig rühmlich. Aber warum ausgerechnet den "Beitrag des Forums" dazu hernehmen. Ich denke es gibt andere Stellen, wo das zu diskutieren wäre. Wie da eine "Abstimmung" weiterhelfen kann verstehe ich nicht. Grüsse Merl