Die Handlung "panisch Fliehen" (Kod5, S. 74) gibt jedem Angreifer in der Runde der Flucht +4 auf seinen EW:Angriff. (Hervorhebung durch mich)
Die Handlung "Geländelauf" (KOD5, S. 112) verweist zum durchqueren eines Kontrollbereichs auf die Handlung "Akrobatik" (KOD5, S. 101)
Den EW: Geländelauf/Akrobatik würde ich bei einem panisch Fliehenden nicht verlangen. Die EW +4 und EW -4 heben sich gegenseitig auf. Jeder Gegner der am Ende der Runde noch eine Angriffsmöglichkeit frei hat und den WW: Gw/10 schafft kann den panisch Fliehenden angreifen.
Für diese Situation würde ich nicht die Regeln derpanischen Flucht anwenden, da die 10 Angreifen beim Spiesrutenlaufen darauf vorbereitet sind. Die Standardregeln müssten dafürmodifiziert werden was eine eigenständige Diskussion wäre=> Bitte eigenen Strang eröffnen falls das diskutiert werden soll.