Es gibt keinen "rechtsfreien Raum". Das Gesetz kennt so etwas nicht.
Es gibt lediglich Taten, die rechtswidrig sind, sich der Verfolgung aber dadurch entziehen, dass die Aufklärung durch mangelnde Kooperation der Staaten, von denen diese Taten ausgehen (z.B. die genannten Karibikinseln), nicht erfolgen kann.
Das Problem ist, dass Taten im Ausland begangen werden, und dennoch Auswirkungen auf das Gebiet des Inlandes haben. Z.B. kann sogenannte "harte Pornografie" (Also KiPo, Vergewaltigungen, Inzest, usw.; in Deutschland verboten) auf einem Karibikserver gehostet und damit in Deutschland abgerufen werden.