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In diesem Abenteuer kann es durchaus passieren, dass die drei Steine in eine Hand kommen. Um sie gut nutzen zu können, braucht es allerdings immer noch Wargars Helm... Und wer weiss schon, was Kjull so macht? Warum nicht auch einen eigenen Götterfunken? Ich habe noch von keinem gehört, aber wäre nicht eh erst mal einer von Fjörgynn fällig?
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Würde ich nicht so machen - zumindest keinen WW. Resistenz gegen Umgebungsmagie ist ja hauptsächlich ausweichen (ja ich weiß - es ist ohnehin nur ein Regelkonstrukt etc.pp.). Aber warum es so kompliziert machen und sich auf irgendwelchen Regelkonstrukte und ominöse "spontane Gegenmagie" berufen. Im Normalfall steht niemanden ein WW zu höchstens ein Zauberduell gegen den Sumpfboden, denn dieser wird verzaubert. Lieber einen Prüfwurf auf Gewandtheit um zu schauen ob man "rechtzeitig" die Füße aus den sich verfestigenden Boden kriegt. :lookaround:Warum extra einen PW postulieren, wenn es doch ein Regelkonstrukt gibt, das hier greifen kann? Ich mag den WW:Umgebungsmagie auch nicht, aber das scheint mir hier genau der Fall zu sein, wofür man ihn gebrauchen kann. Der Unterschied ist, dass ein höherstufiger Charakter bessere Chancen hat als bei einem reinen PW:Gw. Aus Steinboden? Kraftakt, bitte, das ist auch bei Pflanzenfessel nötig.
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Den im (natürlichen|magischen) Sumpfboden Stehenden steht natürlich ein WW:Resistenz gegen Umgebungsmagie zu.
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Foren sind sowieso untauglich für diese Art Diskussion...
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Jetzt ist mir nach der halben Antwort der Browser gecrasht. Deswegen kürzer. Und Ergänzung: Anpassung eines Abenteuers an die eigene Kampagne. Vergleich "All Summer Long" - "Sweet Home Alabama"; "Crying At The Discoteque" - "Spacer" Stellte ich nie in Abrede. Nur: Zur Nutzung gehört auch Kopieren. Früher: Unperfekte Kopie; zuerst im Kopf, dann schriftlich. Inzwischen ist die Technik für perfekte Kopien Bestandteil des Alltags, das Gesetz muss angepasst werden, um den einzelnen zu dekriminalisieren. Kommerzieller Handel war verboten und wird es immer bleiben. ...findet seine Schranken darin, wo es um die Rechte anderer geht. Willst Du der geschlagenen Ehefrau Individualrechte absprechen? Das war nämlich früher so, deswegen hat da keiner was gesagt. Wenn Du mir den konkreten materiellen Schaden, der dem Urheber des Buches durch meine im Originalposting angegebene Buchheizaktion entsteht, beziffern kannst, stimme ich dir zu. Die Urheberrechte sind dabei ein durch die Gesellschaft geschaffener Konsens, der dem Autoren Reichtum und unendlichen Ruhm:lookaround: bringen soll, um ihn zu belohnen. Wenn es nach mir ginge, soll jedesmal 1/10 ct auf das Konto eines Autoren fliessen, wenn ich ihn zitiere, aber in Bezug auf die Realisierung sehe ich die individuelle Privatsphäre dann doch als höheres Gut.
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Wenn man im stillen Kämmerlein z.B. eine Vollständige Kopie von einem Midgardabenteuer zieht, weil man vielleicht nicht im Original herumschmieren will, ist dies bereits ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Solange man diese Kopie aber nur für sich selber nutzt und das Original ebenfalls sein Eigen nennt, könnte ich mir vorstellen, dass Elsa Gnade vor Recht ergehen lässt und nicht mit dem Hammer des Rechts zuschlägt. In diesem Falle bewegt man sich halt in einer Grauzone. Et tu Brute... Woher, wenn nicht durch Aufweichung der Privatsphäre, willst Du überhaupt feststellen, dass ich eine solche Kopie erstellt habe? (Jetzt mal den konkreten Fall von Handout-Kopien fürs Abenteuer und ähnliches vor). Worauf ich hinweisen will: Dass die Privatkopie überhaupt in irgendeiner Weise gesetzlich eingeschränkt wird, impliziert meiner Meinung nach ein Informationsbedürfnis des Rechteverwalters: "Wer nutzt das Werk und wie? Und kopiert er es?" Und das führt letzten Endes zu einer Aufweichung der Privatsphäre, und genau das fand in den letzten Jahren statt. Um einen obskuren Informationsbedarf, wozu mir nur die Begriffe "Micromanagement" und "Controlfreak" einfallen, zu decken, wurde gesetzlich die Privatsphäre aufgeweicht. Jeder Depp kann heutzutage behaupten, dass irgendwas kopiert wurde, und so Zugang erhalten, zum Beispiel in Form einer Hausdurchsuchung. Ja, diese Aussage geht deutlich weiter als das eigentliche Thema des Threads, aber ich denke, das kann man nicht so isoliert sehen. Die Sachen, die nämlich rein moralisch fragwürdig sind, die finden nicht in der Privatsphäre statt, sondern in der Öffentlichkeit. Dafür braucht es nicht eine Aufweichung der Privatsphäre, um Trödelmärkte oder Kleinanzeigen zu kontrollieren. Und solange Recht und Moral nicht weitgehend deckungsgleich sind, braucht man in meinen Augen sowieso nicht weiter zu diskutieren. Recht ohne Moral ist schlicht ein Konstrukt, das irgendjemandem hilft, aber nicht der Allgemeinheit (Cui bono?). Deswegen finde ich es eine Dreistigkeit ohnegleichen, dass der Gesetzgeber in irgendeiner Weise festgelegt hat, was in meinen 4 Wänden erlaubt ist und was nicht. Wenn es keine Kopierer gäbe und keine Scanner, dann würde ich sicherlich nicht ein 2. Exemplar kaufen, sondern von den entsprechenden Stellen modifizierte Abschriften erstellen. Ja, ich weiss, das ist auch nicht erlaubt... oder halt, das ist ja ein neues Werk, basierend auf dem alten. Und allerspätestens hier wird klar, warum der ganze Urheberkram veraltet ist und gründlich renoviert gehört. Das Anfertigen einer perfekten Kopie ist seit spätestens 20 Jahren ein normaler Bestandteil des Umgangs mit einem beliebigen Werk, weil die Technik dazu jedem zur Verfügung steht. (Das war es auch vorher schon, die Kopien waren nur nicht so perfekt - Weitererzählungen, etc.) Und das wichtige dabei für den Urheber ist, dass er nicht seines Werkes beraubt wird (Autorennennung) und dass im kommerziellen Vertrieb keine nennenswerten Anteile durch Kopien verloren gehen. (Aus der Tatsache, dass Gesetzgeber die Notwendigkeit sehen, da harte Grenzen zu setzen, kann man eventuell gewisse Rückschlüsse auf den Charakter derjenigen ziehen - alles Billigheimer, die lieber kopieren als zu kaufen?) So, jetzt habe ich mich auch gründlich aufgeregt und meinen Standpunkt dargelegt.
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Ich finde das nicht eigenartig, sondern verstehe das im Zusammenhang der Risikominimierung sehr wohl. Und angesichts des resultierenden Gesamtpreises - insbesondere bei Vorbestellungen - sehe ich da keinerlei Anlass zur Beschwerde. Wer den Schirm nicht braucht, nutzt ihn nicht. Wer das Abenteuer nun wirklich nicht braucht, kann es halt weiterverkaufen.
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Was die sogenannte "Privatkopie" angeht: Solange ich das für mich mache, geht das in erster Linie ja keinen etwas an. Woher soll irgendjemand wissen, dass in der Abgeschlossenheit meines Heimes mein Hobby darin besteht, mittels meines privaten Fotokopierers Kopien eines Buches zu machen, die ich dann wahnsinnig lachend ins Kaminfeuer werfe? Von daher ist jedes Gesetz, egal, ob das im Korb kommt oder nicht, das sich über die Erlaubnis, Kopien für den privaten Gebrauch zu machen, auslässt und diese sogar einschränkt, eher lächerlich. In dem Moment, wo ich damit an die Öffentlichkeit gehe und z.B. Kopien auf eBay oder dem wöchentlichen Trödel verkaufe, sieht das anders aus, aber das war ja schon immer so. Natürlich sieht das auch bei Bibliotheken usw. anders aus, aber da zeigt sich in meinen Augen nur, dass irgendjemand irgendwas nicht zuende gedacht hat und jetzt verzweifelt mit der Axt auf den Besen einhaut, auf dass er mit dem Wassertragen innehalte.
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Wie heißt es so schön: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Bei der Formulierung warte ich nur auf den Tag, wo jemand ein Musikstück auf einem Blatt Papier aufzeichnet. Also, digital und nicht als Notensatz. Eine gescannte A4-Seite in 24 Bit/300 dpi sind 20 MB Daten, mit ein wenig Redundanz und Fehlerkorrektur sollten 10 MB pro Seite kein Problem sein, das sind 10 Minuten Musik in FM-Qualität. Musik vervielfältigen mit Photokopierer, da sehe ich Leute rotieren. (Ja, ich weiss, dass zur Übertragung auf ein Blatt Papier und zurück auch wieder ein Kopiervorgang vonnöten wäre. Der vorige Absatz sollte aufzeigen, dass dem Gesetzgeber manchmal die Phantasie fehlt.)
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S.244, Arkanum. S. 35, Arkanum. Nun sollten wir langsam alles wichtige gesammelt haben.
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Ich mag den Sichtschirm! So!:satisfied:Können wir wieder sachlich werden? Den M3-Schirm hatte ich auch teilweise verwendet, zuletzt habe ich mir was aus 2 Mappen gebastelt, mit rübergehängten Folienhüllen. Superpraktisch, weil man den Inhalt der Hüllen an der Aussenseite je nach Abenteuer anpassen kann. Nichtsdestotrotz nutze ich den neuen Schirm, weil er deutlich standsicherer ist als meine Bastellösung. Hat schon jemand von den Vielspielern Abnutzung an den Knickstellen bemerkt? Oder ist das verwendete Material dagegen immun?
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siehe Jürgen Buschmeier, Zusatzinfo: Die mit ABW 50 sind geprägte Runenstäbe, die er für jemand anders herstellen kann. Die halten aber auch nur 3xGrad des Erstellers Tage, solang er nicht Binden beherrscht. Die normalen Runenstäbe sind quasi vorbereitete Zauber, wenn er sie nutzt, zerbricht er sie, streicht seine AP ab und macht seinen EW:Zaubern. Andere Unterschiede werden bei der Zauberbeschreibung erwähnt.
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Äh... nein?! Du verwechselst das mit geprägten Runenstäben.
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3m. Der 4. ergibt sich aus dem B1 des konzentrierten Zauberers. Du hast den irgendwie doppelt gezählt.
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Von mir ein für diese Idee.
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Das ist bei Midgard die GFP-Zahl. Wer einen Lensman bei Midgard spielen will, fängt dann halt mit einem Grad 7-Charakter an. Wenn die Kampagne es verlangt, dann wird das auch zulässig sein. Und schon haben wir das allein fertigkeitsbezogene Kaufsystem. Das heisst andersrum auch, dass ein Midgard-Kaufsystem nur Grundwerte zu berücksichtigen braucht. Der Rest ist schon vom Steigerungssystem abgedeckt.
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Also über die Clanfarben ist nicht direkt etwas bekannt. Wobei ich mich etwas an der Farbe der Häuser orientieren würde (Conuilh = schwarz und Arren = weiß). Das mit dem "weiss" würde ich nicht wörtlich nehmen, das sind ja nur die Clans, die erst auf Midgard gegründet wurden. Wohl aber bei "schwarz", das sollte man sehr wohl in den Clansfarben auftauchen lassen (und kein rot). GIbts dazu eigentlich nichts Offizielles? Wir wissen, wie oft am Tag der Schwarze Angus aufs Örtchen geht, aber nicht, welche Farben der Beorn-Clan hat?
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Nur, dass niemand bei eBay was illegales eingestellt hat. Es ist - zumindest habe ich es so weit verstanden - gesetzlich erlaubt, aber moralisch macht es in dem Zusammenhang mit dem Preis einen seltsamen Eindruck. Den Autovergleich verfolge ich jetzt nicht weiter, die hinken sowieso immer auf 2 Beinen....
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Sehe ich auch so, wenn man weiss, was man tut, ist das einfach nur pragmatisch. Ich hatte mir mal ein kleines Programm geschrieben, das mir die 5 Grundwerte (M3) in Serie generiert hatte. Nach originalen Regeln, sogar die 2 verschiedenen W10 wurden simuliert. Dann wollte ich einen Thaumaturgen spielen, der Alchemie beherrschen kann. Also das Programm angeworfen und die Abschlussklasse einer Covendo-Schule in Corua generieren lassen, dort eine Reihe ausgesucht. Okay, hat nicht perfekt funktioniert, es war eine Frau, aber man kann nicht alles haben. So bin ich zum Wunschcharakter gekommen ohne Aufwand und ohne Kaufsystem. Die selbstauferlegte Einschränkung war, dass es eine von den Reihen sein musste. (Mein Gott, waren da Gurken dabei... heutzutage darf ja wohl jeder in den Covendo)
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Äh, da bietet niemand 100€, der Typ hat da als Startpreis eingestellt:silly: Was zeigt, dass er eigentlich schon genug gestraft ist.
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Persönlich empfinde ich die Aufzählung der Abenteuer als Bestandteil des Angebotes bei dem Preis als dreist. Ich weiss jetzt nichts detailliertes über die Legalität, denke aber, dass das in dem Paket in Ordnung geht. Einzeln wäre fragwürdig gewesen. Besser wäre IMO eine Angabe a la "dazu gibts ein paar kopierte Abenteuer aus Zeitschriften als Zusatzmaterial"
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Tag 3: In leicht reduzierter Besetzung (2 Leute waren nicht da und die Charaktere blieben erstmal in Haelgarde zurück - sehr praktisch, um weitere Informationen an die Gruppe ranzutragen) ging es nach Gearasburgh. Morgwyn wurde nicht gross beachtet, sie hält sich ja sehr zurück. Dafür haben die Leute den Riesen vom Maedenstor mit Interesse vermerkt. In Gearasburgh wurde der "Reichtum" der MacRathgars vermerkt, in der Burg erst mal nur im Keller umgeschaut. Am nächsten Tag (Tag 5) gab es dann einen Erkundungsspaziergang in Gearasport. Tagsüber und bei Ebbe - es passierte eigentlich nicht viel... der Poltergeist wurde entdeckt, genau wie der schreiende Schädel. Der Asvargr-Priester zauberte dann Austreibung des Bösen auf den Schädel, worauf ich festlegte, dass der dadurch zerstört wird, was wiederum die Ratten herbeiruft. Nun gut, alle Spurensuchen im Zu den drei Masten verliefen erfolglos, wozu auch die Tatsache beitrug, dass a) die Räuber erst im Verlaufe dieses Tages (ich dachte, gegen Abend) eintreffen und b) der einzige Spurenleser vorher einen kritischen Treffer eingesteckt hatte, der ihn eine Stunde lang mit fürchterlichen Kopfschmerzen durch die Gegend laufen liess. Das Haus des Arztes wurde durchsucht, ebenso das in Trümmern stehende Stadtanwesen der MacRathgars. Dort gab es nach meinem Dafürhalten ein paar EW:Sechster Sinn, die Geister lassen sich ja tagsüber nicht sehen, aber ein paar Leute spürten, das was hier nicht stimmte. Bei der Mittagspause fiel dem Waelinger die Dag-Rune auf. Der Sarkophag wurde nach gründlicher Untersuchung verschoben, und der Kellerraum entdeckt. An das Thaumagramm hat sich bis jetzt noch keiner rangetraut, wohl aber wurden die Spruchrollen und das Geld aus dem Schacht geholt. Naja, bis jetzt lief auch noch niemandem ein Zombie-Silkie über den Weg. dafür wurden zum Schluss die Türme der Reihe nach untersucht. Im letzten Turm kam es dann zum Kontakt mit der Erscheinung, und 2 Leute schafften es, beim ersten Kontakt mit Namenloses Grauen in dieser Kampagne eine 1 zu würfeln. Daraufhin liefen/wateten sie mit einem Affenzahn zum Südtor(Die Flut hatte inzwischen eingesetzt), der erste hatte viel Glück und quetschte sich durch, der zweite nicht ganz so viel, wurde von dem umfallenden Tor gestreift (nur 6 Punkte schwerer Schaden, die Würfel waren gnädig:disturbed:). Als dann die wilde Flucht zum Ende kam, wurde die Spielsitzung abgeschlossen.
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DFR, S. 240: Angriffe in ein Handgemenge hinein... Ausnahme bilden [...] Dolche und Angriffe ohne Waffen. Es wäre also nur möglich, wenn er sich dem Handgemenge anschliesst. Ich weiss nicht, ob das regeltechnisch meinem Beispiel (Fausthiebe für den Festgehaltenen) entspricht. Das ist mir schon klar, obw. Ich sah darin nur kein Problem. Der Schritt ins Handgemenge ist keine Handlung, ohne Würfelwurf. Man ist drin. Fertig. Dann haut man drauf. Fertig. Das würde aber bedeuten, dass der Schläger sich, sollte es dem Festgehaltenen gelingen, sich loszureißen, explizit aus dem Handgemenge lösen müsste. Und das sehe ich bei meinem Beispiel nicht unbedingt so. Der tritt einfach zwei Schritte zurück und macht mit normalem Nahkampf weiter. Ich sehe hier einfach eine Diskrepanz zwischen den Regeln und dem gedachten Ablauf. Jaja...
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Forumswettbewerb - Schauplatzbeschreibung, Abenteuer, NSC ...
obw antwortete auf Abd al Rahman's Thema in Sonstige Wettbewerbe
Beides wäre in meinen Augen ein legitimer Aufhänger für einen Wettbewerb. In Kombination wäre es richtig hart.- 74 Antworten
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DFR, S. 240: Angriffe in ein Handgemenge hinein... Ausnahme bilden [...] Dolche und Angriffe ohne Waffen. Es wäre also nur möglich, wenn er sich dem Handgemenge anschliesst. Ich weiss nicht, ob das regeltechnisch meinem Beispiel (Fausthiebe für den Festgehaltenen) entspricht.
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