Zum Inhalt springen

Alle Aktivitäten

Dieser Stream aktualisiert sich automatisch

  1. Letzte Stunde
  2. Ist KanThaPan dann auf M5 umgestellt (KiDo, Lernschema und so)?
  3. Moin. Heute ging die rote Ausgabe bei Ebay weg. Ich habe das leider verpennt. Weiß jemand, für wie viel das am Ende ersteigert wurde?
  4. Heute
  5. Gibt es die KanThaiPan-Karte dann mit dem Quellenbuch auch als digitalen Download über den Hashcode?
  6. Es gibt noch keinen Newsletter, nur eine Rundmail an die Abonnenten. Da steht drin, dass das QB zu Eschar und KanThaiPan im Druck ist, was sie kosten, wann abgebucht wird und dass zwei Abenteuer und zwei weitere Quellenbände in Vorbereitung sind (kein Midkemia-Produkt, unsere Lizenz ist abgelaufen). Infos s. auch unter "Neuigkeiten" auf der Startseite des Shops.
  7. Die separat bestellbare KanThaiPan-Karte ist die alte aus M4-Zeiten, von der ich noch einen Restbestand habe - überraschender Weise weniger als ich dachte. Dem neuen Quellenbuch liegt die gleiche Karte bei, allerdings etwas kleiner.
  8. Newsletter hab ich nicht bekommen. Was steht da genau?
  9. Ich habe mir für meine Runde ein komplettes Abeneteuer mit ChatGPT erstellen lassen, da der SpL relativ kurzfristig ausfiel. Ich probierte das mal aus und musste auch einige Nachbearbeitungen durch GPT durchführen (beschreibe mir den XY näher, welche Rätsel sollen die Abenteurer lösen?usw...), bin aber im Großen und Ganzen echt beeindruckt. Einige musste ich selbst noch etwas aufmotzen oder verbessern, aber alles in Allem: Hui!
  10. Ist fest im Kalender eigetragen..fehlt nur noch der Klick auf den Anmeldebutton...
  11. Das ist mir durchaus bewusst. Meine Aussage sollte eigentlich klarstellen, dass Corinnis ebenso unwahrscheinlich ist wie Tidford.
  12. Sorry, der Traum bleibt bestimmt unerfüllt. Tidford war auch Lizenz von Midkemia Press -a la Corrinis oder Jenseits der Hügel-Dörfer (Birka, Qum..., Cuis..., ...)
  13. Wo kommt die Info jetzt her? Da steht doch nur was von Eschar und KanThaiPan Gefunden: Im Newsletter steht das drin. Von zwei Abenteuern ist da nur auch die Rede.
  14. Wenn der Benutzer etwas in die KI hochlädt , tut die KI wohl kaum etwas unrechtmäßiges. Und ja, KIs halluzinieren manchmal, sind aber doch weitestgehend neutral. Dein Vergleich hinkt also gewaltig. In wie weit die Aussage der KI jetzt natürlich zuverlässig ist, kann ich auch nicht sagen.
  15. Es sind ja noch zwei weitere Quellenbücher angekündigt. Wobei es wegen der Lizensierung kaum Corinnis sein wird. Ansonsten würde es ja auch noch Tidford geben. Also eher Nahuatlan und Buluga. Aber vielleicht werden es ha auch andere Bücher, beispielsweise zu Valian und zu Elfen. Auf jeden Fall ist es sehr schön, dass kurz vor dem Ende noch so viel produziert wird.
  16. @avant3000 du hast also ernsthaft eine KI gefragt, ob ihr tun rechtmäßig ist? Das ist in etwa so zuverlässig wie einen Bankräuber zu fragen, ob sein Banküberfall kriminell ist oder nicht!
  17. Ich habe mich gestern im Lager umgeschaut und dabei festgestellt, dass Das Mädchen aus der Themse ausverkauft ist. Ich werde es auch nicht wieder auflegen. Als PDF ist das Abenteuer noch in meinem Shop erhältlich. Rainer
  18. Da ich bis auf weiteres keine Zeit habe, mich mit dem Thema näher auseinanderzusetzen, habe ich einfach mal den Co-Pilot gefragt (=Chat GPT 4.0). Kurze Zusammenfassung: Es ist zulässig. Vielleicht überzeugt Dich das ja mehr als meine "wage" Einschätzung ;)) . Ob jemand Restrisiken eingehen will oder nicht, ist natürlich jedem selbst überlassen, anderes habe ich glaube ich auch nie gesagt. Hier der vollständige Chatverlauf, Modus "deep thinking", wirklich interessant sind die letzten ca. 15 Zeilen: Heute Sie sagten Darf ich nach deutschem Urheberrecht eine pdf-Datei, deren Inhalt urheberrechtlich geschützt ist, im Edge-Browser öffnen? Copilot sagte Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich kann dir eine allgemeine Einschätzung geben: Grundsätzliches zur privaten Nutzung: Das deutsche Urheberrecht schützt zwar die Rechte des Urhebers (z. B. Verbreitungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte), sieht aber auch Schrankenregelungen vor. Wenn du eine PDF-Datei, deren Inhalt urheberrechtlich geschützt ist, rechtmäßig erworben hast, fällt der bloße Zugriff und das reine Betrachten unter die erlaubte Privatnutzung. Das bloße Öffnen und Lesen – auch in einem Browser wie Microsoft Edge – stellt in der Regel keine Urheberrechtsverletzung dar, da es sich nicht um eine unautorisierte Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung handelt. Dabei entstehen zwar temporäre Kopien im Arbeitsspeicher, diese gelten aber in der Regel als integraler Bestandteil des technischen Ablaufs und sind von der Rechtsprechung als zulässig anerkannt. Spezielle Schutzmechanismen und DRM: Es gibt aber Ausnahmen: Wird ein Dokument zusätzlich durch technische Schutzmaßnahmen (wie DRM) geschützt und ist zugleich daran gebunden, dass nur über bestimmte, lizenzierte Software auf den Inhalt zugegriffen werden darf, könnte das Umgehen oder Umfunktionieren dieser Schutzmaßnahmen problematisch sein. Wenn das Dokument also so konzipiert ist, dass es nur in bestimmten Viewer-Anwendungen geöffnet werden darf, und du diesen Schutz – etwa durch das Nutzen einer alternativen Anzeige wie in Edge – umgehst, kann dies unter Umständen als rechtswidrige Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und damit als Urheberrechtsverletzung gewertet werden. Fazit: Legitime Nutzung: Wenn du die PDF-Datei rechtmäßig erworben hast und der Zugriff über den integrierten PDF-Viewer von Edge nicht das Umgehen eines wirksamen technischen Schutzes bedeuten soll, ist das reine Öffnen zum Lesen in der Regel unproblematisch. Technische Schutzmaßnahmen: Falls allerdings der Urheber oder Rechteinhaber bestimmte technische Maßnahmen implementiert hat, um den Zugriff zu kontrollieren, könnte das Öffnen des Dokuments über alternative Wege (wie den Edge-Browser) unter Umständen problematisch sein, wenn dadurch diese Schutzmaßnahmen umgangen werden. Da Fragekonstellationen und Einzelumstände oft sehr speziell sind und die rechtliche Bewertung davon abhängt, empfiehlt es sich im Zweifelsfall, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren, der deinen konkreten Fall beurteilen kann. Weitere Aspekte, die du bedenken könntest: Rechtmäßige Beschaffung: Wichtig ist, dass das Dokument über rechtlich erlaubte Wege erworben wurde. Verwendungszweck: Auch der Verwendungszweck (z. B. rein privates Lesen versus Weitergabe oder Vervielfältigung) spielt eine wesentliche Rolle. Aktualität der Rechtslage: Die Rechtslage kann sich mit Gerichtsurteilen oder Gesetzesänderungen weiterentwickeln, daher ist es sinnvoll, auch aktuelle Urteile oder Fachpublikationen zu Rate zu ziehen. Diese Punkte können dir einen allgemeinen Rahmen bieten. Solltest du beabsichtigen, urheberrechtlich geschützte Inhalte regelmäßig oder in speziellen Kontexten anzuzeigen, lohnt sich eine detaillierte rechtliche Beratung, um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn du beispielsweise daran interessiert bist, wie auch technische Fragen rund um die Integration von Schutzfunktionen in Browsern oder alternativen PDF-Viewern gelöst werden können, können wir uns auch diese Themen vertieft anschauen. Sie sagten Ist es auch zulässig, wenn ich dich bitte, eine Zusammenfassung des urheberrechtlich geschützten Dokuments zu erstellen? Copilot sagte Ich bin kein Rechtsanwalt, aber grundsätzlich gilt Folgendes: Eine Zusammenfassung eines urheberrechtlich geschützten Dokuments fällt in der Regel unter das Transformationsprinzip. Das heißt, wenn du das Werk auf Grundlage der wesentlichen Aussagen in eigenen Worten wiedergibst, wird daraus ein neues, eigenständiges Werk. Das reine Erfassen und Zusammenfassen der Inhalte – ohne längere, wortwörtliche Passagen zu zitieren – gilt als zulässige Bearbeitung, die die Schrankenregelungen des Urheberrechts berücksichtigt. Wichtig ist dabei, dass: Eigene Formulierungen: Die Zusammenfassung muss als eigenständige Darstellung erkennbar sein und nicht in wesentlichen Teilen den Originaltext imitieren. Kurzzeitige Zitate: Solltest du kurze Zitate zur Illustration einfügen, sollten diese den Umfang dessen nicht überschreiten, was zur Veranschaulichung notwendig ist. Zweck und Nutzung: Bei einer privaten oder wissenschaftlichen Nutzung ist dies in der Regel unproblematisch. Bei einer öffentlichen oder kommerziellen Verbreitung kann es ratsam sein, genauer zu prüfen, ob dadurch schutzwürdige Elemente des Originals in unzulässiger Weise übernommen werden. Daher ist es grundsätzlich zulässig, wenn du mich bittest, eine Zusammenfassung des urheberrechtlich geschützten Dokuments zu erstellen – vorausgesetzt, dass dabei keine umfangreichen, schutzwürdigen Textpassagen direkt übernommen werden. Für eine detaillierte rechtliche Bewertung der konkreten Situation empfehle ich jedoch, im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Urheberrecht zu konsultieren. Möchtest du darüber hinaus mehr über verwandte Themen wie die Grenzen des "Zitierrechts" oder die unterschiedlichen Schrankenregelungen im Urheberrecht erfahren? Sie sagten Das urheberrechtlich geschützte Dokument enthält unter anderem Spielregeln zur Erstellung von fiktiven Charakteren für ein Rollenspiel. Ist es zulässig, wenn ich dich bitte, auf Grundlage dieser Spielregeln einen Charakter zu generieren? Copilot sagte Aus urheberrechtlicher Sicht ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der Idee bzw. dem Konzept und der konkreten sprachlichen Ausgestaltung eines Werkes. Die Spielregeln für ein Rollenspiel, also die zugrunde liegenden Ideen und Mechaniken, gelten als nicht schutzfähig, während die konkrete Ausdrucksweise des Originals urheberrechtlich geschützt sein kann. Im Fall der Charakterschöpfung auf Basis dieser Spielregeln liegt in der Regel ein transformatorischer Vorgang vor. Wenn du mich also bittest, anhand der Inhalte und Mechaniken, ohne längere, wortwörtliche Übernahmen des geschützten Ausdrucks, einen neuen, eigenständigen Charakter zu generieren, handelt es sich um eine zulässige schöpferische Bearbeitung. Sofern du den Charakter in eigenen Worten und mit eigener kreativer Leistung gestaltest, dürfte dies im Rahmen des deutschen Urheberrechts unproblematisch sein. Es ist dabei wichtig zu beachten: Transformation und Eigenleistung: Der neu generierte Charakter muss als eigenständige Schöpfung erkennbar sein und die Originalformulierungen nicht ungeändert verwenden. Zweck und Verbreitung: Für private oder nicht-kommerzielle Zwecke ist dies üblicherweise unbedenklich. Bei einer geplanten kommerziellen Nutzung empfiehlt sich im Zweifel eine rechtliche Beratung. Keine wortwörtliche Übernahme: Sollten schützenswerte Passagen der Spielregeln exakt übernommen werden, könnte dies problematisch werden. Zusammenfassend: Ja, es ist zulässig, einen Charakter basierend auf diesen Spielregeln zu generieren, solange der Vorgang transformatorisch erfolgt und keine umfassende, wortwörtliche Wiedergabe geschützter Textpassagen stattfindet. Gibt es spezielle Aspekte oder Vorgaben, die du in den Charakter einfließen lassen möchtest? Wir können uns auch vertieft damit auseinandersetzen, wie man dem Charakter eine einzigartige Hintergrundgeschichte oder maßgeschneiderte Fähigkeiten verleiht. Sie sagten Die Charaktere haben laut den Spielregeln bestimmte Eigenschaften, z.B. Intelligenz, denen ein numerischer Wert zugewiesen wird. Abhängig von den numerischen Werten kann man dann einen Beruf auswählen, der laut den Spielregeln bestimmte Fertigkeiten mit sich bringt. Ist es urheberrechtlich zulässig, wenn Du auf Grundlage der Spielregeln auf meine Anweisung hin einen Charakter mit zufällig zugewiesenen Eigenschaftswerten erstellst? Ich möchte den Charakter zu rein privaten Zwecken (Spiel mit Freunden) verwenden. Copilot sagte Auf Basis der bisherigen Erläuterungen zum Urheberrecht lässt sich Folgendes sagen: Die Mechaniken und Konzepte – also die Idee, bestimmten Charaktereigenschaften wie Intelligenz numerische Werte zuzuweisen und daraus abgeleitete Berufe mit spezifischen Fertigkeiten zu wählen – sind grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht schützt in der Regel die konkrete sprachliche Ausgestaltung eines Werks, nicht jedoch dahinterstehende Ideen oder Systemkonzepte. Wenn Du mich also bittest, auf Grundlage dieser Spielregeln einen neuen Charakter zu generieren, dessen Eigenschaftswerte zufällig (oder nach einem vorgegebenen Zufallsprinzip) zugewiesen werden und der für Deine privaten Spiele mit Freunden bestimmt ist, handelt es sich um einen transformatorischen Vorgang. Dabei wird das urheberrechtlich geschützte Ausgangsmaterial als Grundlage verwendet, ohne dessen konkrete Textpassagen zu übernehmen. Es wird ein eigenständiges, neues Werk geschaffen – was aus urheberrechtlicher Sicht zulässig ist. Wichtig zu beachten: Transformation statt Kopie: Es müssen keine längeren, wortwörtlichen Abschnitte des Originals übernommen werden. Die Mechanik und das System bleiben erhalten, die konkrete Umsetzung (etwa die konkreten Zahlenwerte und Charakterdetails) wird allerdings neu generiert. Private Nutzung: Da der Charakter ausschließlich zu privaten Zwecken – im Rahmen eines Spiels mit Freunden – verwendet werden soll, besteht in der Regel aus urheberrechtlicher Sicht kein Verstoß. Konkreter Umsetzungsfall: Sollten jedoch bestimmte Schutzmechanismen (bspw. DRM oder ähnliche technische Maßnahmen) im Originaldokument eingebettet sein, die eine alternative Nutzung ausschließen, müsste auch hier vorsichtig gehandelt werden. Für rein private Spieleanwendungen ist das aber in den meisten Fällen nicht relevant. Zusammengefasst: Ja, es ist urheberrechtlich zulässig, wenn Du mich bittest, auf Grundlage der Spielregeln einen Charakter mit zufällig zugewiesenen Eigenschaftswerten zu erstellen, solange auf eine wortgetreue und schutzwürdige Übernahme von Textpassagen verzichtet wird. Falls Du noch weitere Fragen hast – etwa zu besonderen Varianten des Zufallsprinzips oder zur kreativen Ausgestaltung der Hintergrundgeschichte des Charakters – lass uns gern tiefer in das Thema einsteigen!
  19. Ja, es ist noch eine Weile hin, doch ich liebäugle schon sehr mit einer Con-Teilnahme. Ich bin mir sicher, dass das Schicksal des Königreiches Alba auf diesem Con eine epische Fortführung finden wird.
  20. Gestern
  21. Sieht klar nach der originalen M4 Karte aus, die ich habe.
  22. Sieht nach original KTP M4 Karte aus... Restbestände? Zitat aus der Produktbeschreibung Scheint also nicht die Beiagekarte zu sein.
  23. Sieht nach original KTP M4 Karte aus... Restbestände? PS: "Eine Farbkarte von KanThaiPan liegt bei."
  24. Eschar und KanThaiPan! Ein Traum wird wahr. Gerade eben so was von vorbestellt! PS: Die Karte von KTP liegt aber auch dem Buch bei, oder?
  25. So, jetzt bin ich vorläufig aus-ge-Paleo-t. Mal sehen, ob die Kinder es am Wochenende probieren wollen, oder ob ich es gleich zurück gebe. Das Wolfs-Szenario habe ich fertig bekommen, das mit den vier Gästen habe ich relativ locker gewonnen, das mit den giftigen Beeren einmal krachend verloren - da hatte ich mich vom Text dazu verleiten lassen, Beeren aufzunehmen, was erst mal ziemlich kontraproduktiv ist. Man muss erst via Geheimnis Heilkunst bekommen, nur dann nützen einem manche der Beeren - und dann überzeugend gewonnen, weil ich mich zuerst auf Wolfsjagd begeben habe. Insgesamt gefällt mir das Spiel ganz gut. Weiß nicht, ob ich es mir noch einmal ausleihen werde, um die restlichen Szenarien zu spielen - vielleicht später, jetzt im Moment habe ich trotzdem eher genug davon. Es ist interessant, zu sehen, wie variabel mit letztlich dem gleichen Spielmaterial die Ziele gestaltet werden können, wobei andererseits man halt trotzdem schaut, einen Stapel Werkzeug aufzubauen und möglichst nicht zu verhungern. Nicht zu viele Leute nehmen, sonst kriegt man sie hinterher nicht mehr gefüttert. Mal schaun, was eventuell die Kinder dazu sagen.
  26. Haja mega, dann such ich mir doch drei rote aus und sortiere sie alle nach ganz unten, damit ich sie durch Schlafengehen eliminieren kann. Das ist doch super, die Karte schlägt alles! So steht es aber tatsächlich im Beiblatt. @Väinämöinen sorry für die Verwirrung.
  27. Das PDF zum Waeland Quellenbuch hatte ich ganz vergessen. Und, wenn ich es in den Ankündigungen richtig verstanden habe, sind sogar noch zwei Abenteuer in Vorbereitung (Zwei Quellenbände im Druck - Midgard online). Ist Weihnachten jetzt im Mai?
  1. Ältere Aktivitäten anzeigen
×
×
  • Neu erstellen...