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Dämonenfeuer mit Thaumagral


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Wenn man mit Hilfe des Thaumagrals Dämonenfeuer zaubert (Arkanum S.234), stellen sich mir einige Fragen:

1. Welche Länge hat dann das Lichtschwert (nur die Länge der Ursprungswaffe, z.B. eines Dolchs, oder die Länge eines Anderthalbhänders, wie normalerweise bei Dämonenfeuer)?

2. Kommt zu den 2W6 Schaden noch der persönliche Schadensbonus hinzu (normalerweise bei Dämonenfeuer ja nicht)?

3. Kann man Rundumschläge ohne Abzüge durchführen, wie das normalerweise bei Dämonenfeuer der Fall ist?

 

Außerdem noch eine andere Frage: An wen kann man sich eigentlich normalerweise wenden, wenn man Regelfragen hat (diese Kategorie heißt ja schließlich "Hausregeln", aber nicht "Regelfragen")?

 

Danke

Viktor

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Top-Benutzer in diesem Thema

Meine Antworten auf die Fragen lauten:

 

1. Das Dämonenfeuer ist genauso lang, wie das Thaumagral. "Die arkanen Flammen umspielen den Stab oder die Klinge."

 

2. Ja, ich denke der Schadensbonus kommt hinzu. "...der Schaden der Waffe erhöht sich dadurch auf 2W6." Allerdings würde ich gegen den Bonus (da physische Kraft) eine etwaige Rüstung schützen lassen.

 

3. Rundumschläge sind mit dem Thaumagral nicht möglich, da man nicht mit einem Feuerschwert in Form eines Anderthalbhänders angreift. (Siehe 1.)

 

Generell würde ich Regelfragen tatsächlich hier stellen und, falls keine eindeutige Antwort zustande kommt, bei Midgard-Online http://www.midgard-online.de/ mein Glück versuchen. Da antworten dann evtl. die Autoren.

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Quote from Karsten Wurr, posted on Okt. 02 2001,18:34

<span id='QUOTE'>Meine Antworten auf die Fragen lauten:

 

1. Das Dämonenfeuer ist genauso lang, wie das Thaumagral. "Die arkanen Flammen umspielen den Stab oder die Klinge."

 

2. Ja, ich denke der Schadensbonus kommt hinzu. "...der Schaden der Waffe erhöht sich dadurch auf 2W6." Allerdings würde ich gegen den Bonus (da physische Kraft) eine etwaige Rüstung schützen lassen.

 

3. Rundumschläge sind mit dem Thaumagral nicht möglich, da man nicht mit einem Feuerschwert in Form eines Anderthalbhänders angreift. (Siehe 1.)

 

</span>

 

Ich habe mein Arkanum nicht hier, aber Karstens Antworten klingen allesamt vernünftig.

 

"Die Autoren" antworten übrigens eher hier; die Regelfragen an Midgard-Online werden von Thomas Kreutz beantwortet.

 

Rainer

 

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Quote from Viktor Brech, posted on Okt. 02 2001,17:36

<span id='QUOTE'>Außerdem noch eine andere Frage: An wen kann man sich eigentlich normalerweise wenden, wenn man Regelfragen hat (diese Kategorie heißt ja schließlich "Hausregeln", aber nicht "Regelfragen")?

</span>

 

Es gäbe auch noch die Mailingliste, aber ich denke, dass hier im Forum genügend Leute sind, die Regelfragen beantworten können.

 

Rainer

 

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Quote from Karsten Wurr, posted on Okt. 02 2001,18:34

<span id='QUOTE'>1. Das Dämonenfeuer ist genauso lang, wie das Thaumagral. "Die arkanen Flammen umspielen den Stab oder die Klinge."

 

[...]

 

3. Rundumschläge sind mit dem Thaumagral nicht möglich, da man nicht mit einem Feuerschwert in Form eines Anderthalbhänders angreift. (Siehe 1.)

 

[...]</span>

 

Meinen Dank an Karsten Wurr und Olafsdottir; meine Frage ist damit beantwortet.

Die oben genannten Nachteile gegenüber der normalen Variante des Spruchs werden wohl durch den geringeren Verbrauch an AP ausgeglichen, und außerdem ist der Schadensbonus, der ja nur bei der Thaumagral-Variante zum tragen kommt, bei den meisten Spielfiguren ja positiv (nur bei mir ist der Schadensbonus eher ein Schadensmalus, und zwar betragsmäßig ziemlich hoch (da St10, Ge69); die Welt ist so ungerecht...).

Meine Regelfragen werde ich zukünftig immer ins Forum stellen.

 

Viktor

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Quote from Viktor Brech, posted on Okt. 02 2001,17:36

<span id='QUOTE'>Außerdem noch eine andere Frage: An wen kann man sich eigentlich normalerweise wenden, wenn man Regelfragen hat (diese Kategorie heißt ja schließlich "Hausregeln", aber nicht "Regelfragen")?</span>

 

Du hast recht, ich ändere die Bezeichnung der Kategorie smile.gif

 

Viele Grüße

hj

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  • 4 Monate später...

Ich sehe die Anwendung von Dämonenfeuer als Thaumagral anders als Karsten und Rainer:

 

1. Umspielen sagt nichts darüber aus, wie weit die arkanen Flammen über die Waffe hinausragen. Beim normalen Dämonenfeuer entspringt ein 1,50 m langes Lichtschwert aus der Faust. Warum sollte das nicht in gleicher Länge aus dem Thaumagral entspringen? Warum sollte das Lichtschwert je nach Größe des Thaumagrals eine andere Länge haben? Warum sollte es kleiner als sonst sein, wo Thaumagrale doch Flußverstärker sind?

 

2. Ich glaube nicht, daß ein Schadensbonus dazu kommt. Wäre das wirklich gewollt, so stünde es sicher deutlicher da als mit den zweideutigen Worten der Schaden der Waffe erhöht sich dadurch auf 2W6.. Bei der Spruchbeschreibung Dämonenfeuer wird als Schaden unmodifizierte 2W6 festgelegt. Eine entsprechende Erhöhung des Schadens wird beim Thaumagral gerade nicht beschrieben. Schließlich handelt es sich hier immer noch um einen Zauber und nicht um den Einsatz einer Waffe, so daß der persönliche Schadensbonus hier eigentlich nichts zu suchen hat.

 

3. Selbstverständlich sind mit dem Thaumagral Rundumschläge möglich. Das steht schließlich ausdrücklich in der Spruchbeschreibung. Wenn bei der verstärkten Anwendung durch das Thaumagral Nachteile hinzukommen, so wird das im Arkanum ausdrücklich aufgeführt (bei einigen Sprüchen verringert sich z. B. die Reichweite). Hier aus dem Satz, daß die arkanen Flammen die Klinge umspielen eine solche Einschränkung herleiten zu wollen, ist sehr weit hergeholt. Ich bin ohnehin der Meinung, daß die Flammenklinge nach wie vor 1,50 m lang ist (siehe 1.). Die Tatsache, daß im Regelwerk gerade nicht festgelegt wird, daß die Möglichkeit der Rundumschläge entfällt, spricht auch für eine normale Länge des Lichtschwerts.

 

Wie auch immer man das Dämonenfeuer-Thaumagral interpretiert, es sollte jedenfalls nicht dazu kommen, daß sowohl Rundumschläge möglich sind, als auch der persönliche Schadensbonus addiert wird. Das wäre dann m. E. viel zu mächtig. Da ich es für eindeutig halte, daß Rundumschläge nach dem Regelwerk möglich sind, verzichte ich auf den Schadensbonus (der da ohnehin nicht ausdrücklich steht). Wenn man allerdings unbedingt mit Schadensbonus spielen will, dann sollten als Ausgleich Rundumschläge nicht möglich sein.

 

Bis bald,

 

Hendrik, der von Nublesch al-Zeloti und Bryan Boldryme gelernt hat, daß Rundumschläge das eigentlich Erstrebenswerte beim Dämonenfeuer sind

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Ich stimme Hendrik zu... wink.gif (2:2?)

 

In den allermeisten Fällen entspricht das Thaumagral eines Zauberers einer Waffe, die er führen kann (Dolch, Zauberstab -  Arkanum, S. 233).

Bei einem Dolch wäre Karstens Begründung ein Nachteil für den Zauberer und widerspricht der Spruchbeschreibung. Ich sehe einen Dolch ähnlich einem Runenstab als "Griff" des entstehenden Lichtschwertes.

 

Da ja Seite 234 steht, dass Magierstäbe, Stichwaffen und Einhandschwerter vorgesehen sind, würde ich in dem Fall, dass die Waffe länger als ein Dolch ist, den Rundumschlag nicht zulassen, dafür aber den Stärkebonus addieren.

 

Marek

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Die Waffe ist m.E. immer ca. 1,50 m lang. Also deutlich länger als ein Einhandschwert. Daher denke ich, daß Rundumschläge mit allen Thaumagralen erlaubt sind.

 

Beim Schadensbonus wird's etwas knifflig, wenn ein ESchwert oder Magierstab zum Einsatz kommt. Wenn der Zauberer beim Rundumschlagen mit der Waffe selbst (nicht nur mit dem verlängernden Dämonenfeuer) trifft, würde im Prinzip der Waffenschaden + Schadensbonus + Schaden durch das Dämonenfeuer zum Tragen kommen. Beim Treffen mit dem Dämonenfeuer allein nur der Dämonenfeuerschaden. Kein SchB, weil der durch Wucht (Masse) hervorgerufen wird.

 

Um die Sache zu vereinfachen (und das Thaumagral-Dämonenfeuer nicht zu stark werden zu lassen) würde ich Fall 1 (Treffer mit Feuer + Waffe) einfach ignorieren, und nur den Schaden durch Dämonenfeuer ohne SchB berechnen.

 

Tschö,

Markus

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@ Marek: Da Du mir wohl nur für den Fall zustimmst, daß der Thaumagral ein Dolch ist, steht es allenfalls 2,5 : 1,5 !wink.gif Aber hältst Du es nicht für unnötig kompliziert (und auch etwas unlogisch), die Wirkung je nach Art der Thaumagralwaffe zu ändern?

 

@ Markus:Da liegen wir auf einer Linie. Ich sehe allerdings das Problem mit Waffenschaden + Schadensbonus + Schaden nicht. Dafür steht doch im Arkunum ausdrücklich, daß sich der Schaden der Waffe "auf" 2W6 erhöht. Damit ist doch klar, daß nicht z. B. für einen Dolch 1W6-1 zu den 2W6 hinzukommen, sondern daß der Schaden insgesamt 2W6 beträgt. Allenfalls über den persönlichen Schadensbonus kann man streiten, weil dieser bei ganz wörtlicher Auslegung nicht zum "Schaden der Waffe" gehört. Ich halte mich da aber stur an das, was in den Regeln steht, und solange da nicht ausdrücklich steht "2W6 + persönlicher Schadensbonus" bleibt´s bei 2W6 (wie beim normalen Dämonenfeuer).

 

Bis bald,

 

Hendrik, der Regelauslegungen so einfach wie möglich halten möchte

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">1. Das Dämonenfeuer ist genauso lang, wie das Thaumagral. "Die arkanen Flammen umspielen den Stab oder die Klinge."<span id='postcolor'>

Für die Thaumagralzauber gibt es Sonderregeln (siehe entsprechender Abschnitt im Arkanum). Das betrifft insbesondere die Auswirkungen des Zaubers, d.h. dass das Dämonenfeuer selbst nicht ein Lichtschwert bildet, wie bei dem Spruch, sondern die Flammen nur die Klinge/Waffe umspielen, wie Karsten es bereits ausgeführt hat. (in Rainers kurzer Art, Anm. des Autors wink.gif )

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">2. Ja, ich denke der Schadensbonus kommt hinzu. "...der Schaden der Waffe erhöht sich dadurch auf 2W6." Allerdings würde ich gegen den Bonus (da physische Kraft) eine etwaige Rüstung schützen lassen. <span id='postcolor'>

Die Waffe macht einen Schaden von 2W6. Aber die Klinge trifft den Körper, d.h. es zählt auch das Können des Angreifers und sein Wissen von den "empfindlichen" Punkten seines Gegners sowie sein Präzision und zuletzt die Wucht der Waffe. Deshalb der Schadensbonus. Der fällt beim normalen Spruch deshalb weg, weil die Waffe eben nicht "stofflich" ist. Vom Kratzer bis zum harten Treffer wird der Schaden über die Ergebnis-Streuung des 2W6-Wurfes simuliert.

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">3. Rundumschläge sind mit dem Thaumagral nicht möglich, da man nicht mit einem Feuerschwert in Form eines Anderthalbhänders angreift. (Siehe 1.) <span id='postcolor'>

Reines Problem der Kampffertigkeit. Rundumschlag ist erst ab Anderthalbhänder möglich. Solche Waffen können aber nicht zu Thaumagralen verzaubert werden... dunno.gif

 

Karsten war (s.o.) sehr kurz angebunden bei seiner Antwort, der ich aber jetzt nichtsdesotrotz zustimme.  worried.gif

 

Marek  dayafter.gif

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Noch ein Versuch, Euch alle zu überzeugen:

 

Wenn ich Euch (Karsten, Rainer, Marek) richtig verstehe, argumentiert Ihr damit, daß es bei dem Dämonenfeuer-Thaumagral im Prinzip um einen normalen Waffenangriff handelt. Die arkanen Flammen "umspielen" die Waffe nur, ragen also nicht über sie hinaus. Daher ist es ähnlich wie bei Flammenklinge ein ganz normaler Einsatz einer Waffenfertigkeit, nur der Schaden erhöht sich. Beim Einsatz einer Stichwaffe, eines Einhandschwerts oder eines Magierstabes sind nach den ganz normalen Regeln Rundumschläge nicht erlaubt (weil die Waffe zu kurz ist). Ebenso wird ganz normal zu den 2W6 Waffenschaden der persönliche Schadensbonus addiert. Habe ich das so richtig verstanden?

 

Diese Auslegung ist möglich, ja sogar mit guten Argumenten untermauert, für mich aber dennoch fernliegend. Ich halte meine Auslegung für einfacher und mehr an Sinn und Wortlaut der Regeln orientiert. Wenn ich mal ganz unbefangen ins Arkanum schaue, dann steht da auf S. 102 f. die Regelung für Dämonenfeuer als "normaler" Zauber und auf S. 234 f. für Dämonenfeuer als Thaumgralzauber. Auf S. 102 f. steht u. a., daß der Spruch 4 AP kostet, 2W6 Schaden anrichtet, der Zauberer mit Erfolgswert Grad-1 angreift und Rundumschläge ohne Abzüge möglich sind. Auf S. 234 f. wird das nur insoweit verändert, als der Spruch jetzt nur 2 AP kostet und "der Zauberer mit seinem normalen Erfolgswert für die Waffe anstelle des Erfolgswerts Grad-1" kämpft. Davon, daß Rundumschläge nicht möglich sind oder der persönliche Schadensbonus addiert wird, steht da erst einmal nichts. Man muß erst durch scharfsinnige und m. E. keineswegs offensichtliche Überlegungen zu einer solchen Auslegung kommen. Ich meine aber, daß gerade in einem Kontext, in dem die Abweichungen gegenüber dem normalen Zauberspruch aufgezeigt werden, JEF mit Sicherheit AUSDRÜCKLICH aufgeschrieben hätte, daß Rundumschläge nicht möglich sind und der Schadensbonus addiert wird, wenn er das gewollt hätte. Hat er aber nicht. Er hat eben nur den Änderungen beim Angriffswert und beim AP-Verbrauch festgelegt. Für alles andere gilt dann die Spruchbeschreibung auf S. 102 f.

 

Die Formulierung, daß sich der Schaden der Waffen auf 2W6 erhöht, soll m. E. nur verdeutlichen, daß sich der Schadenswert der Waffe (z. B. 1W6-1 beim Dolch) und die 2W6 nicht addieren. Die 2W6 stellen den Gesamtwert da. Wenn der Schadensbonus noch - anders als beim normalen Zauber - hinzukommen sollte, wäre es kein Problem gewesen, hier ausdrücklich zu schreiben: "der Schaden der Waffe erhöht sich dadurch auf 2W6 zzgl. persönlicher Schadensbonus".

 

Mein entscheidender Punkt ist, daß es sich nicht - wie Eure Argumentation voraussetzt - um den Einsatz einer Waffe handelt. Es handelt sich vielmehr nach wie vor um einen Zauber, nämlich "Dämonenfeuer". Zwar kämpft der Zauberer mit seinem Erfolgswert für die Waffe, aber ausdrücklich "anstelle seines Erfolgswerts Grad-1". Das Wort "anstelle" zeigt deutlich an, daß es sich trotz der Verwendung des Waffenerfolgswert immer noch um den Zauber Dämonenfeuer handelt, dessen sonstige Regeln folglich gelten. Auch vom Sinn der Regeln her, daß Thaumagrale Flußverstärker sind, wäre es nicht zu erklären, daß die Thaumagralvariante ein kleineres Lichtschwert ist, mit dem Rundumschläge nicht möglich sind. Da eine solche Abschwächung auf S. 234 f. nicht erwähnt ist, handelt es sich vielmehr um das übliche Lichtschwert von der Größe eines Anderthalbhänders, welches aus dem Thaumagral entspringt, die Waffe "umspielt", soweit es sich mit ihr deckt, und im übrigen bis zur vollen Länge von 1,50 m über diese hinausragt. Da Treffer mit dem über den Thaumagral hinausragenden Teil erzielt werden (insbesondere bei Rundumschlägen), kann es auch nur zur gleichen Schadenswirkung von 2W6 ohne persönlichen Schadensbonus kommen wie beim normalen Zauber.

 

Hendrik, der jederzeit offen für gute Gegenargumente ist

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wow.gif6--></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Hendrik Nübel @ März. 02 2002,23wow.gif6)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Mein entscheidender Punkt ist, daß es sich nicht - wie Eure Argumentation voraussetzt - um den Einsatz einer Waffe handelt. Es handelt sich vielmehr nach wie vor um einen Zauber, nämlich "Dämonenfeuer". Zwar kämpft der Zauberer mit seinem Erfolgswert für die Waffe, aber ausdrücklich "anstelle seines Erfolgswerts Grad-1". Das Wort "anstelle" zeigt deutlich an, daß es sich trotz der Verwendung des Waffenerfolgswert immer noch um den Zauber Dämonenfeuer handelt, dessen sonstige Regeln folglich gelten. Auch vom Sinn der Regeln her, daß Thaumagrale Flußverstärker sind, wäre es nicht zu erklären, daß die Thaumagralvariante ein kleineres Lichtschwert ist, mit dem Rundumschläge nicht möglich sind. Da eine solche Abschwächung auf S. 234 f. nicht erwähnt ist, handelt es sich vielmehr um das übliche Lichtschwert von der Größe eines Anderthalbhänders, welches aus dem Thaumagral entspringt, die Waffe "umspielt", soweit es sich mit ihr deckt, und im übrigen bis zur vollen Länge von 1,50 m über diese hinausragt. Da Treffer mit dem über den Thaumagral hinausragenden Teil erzielt werden (insbesondere bei Rundumschlägen), kann es auch nur zur gleichen Schadenswirkung von 2W6 ohne persönlichen Schadensbonus kommen wie beim normalen Zauber.

 

Hendrik, der jederzeit offen für gute Gegenargumente ist<span id='postcolor'>

Findet Du es nicht ein wenig unlogisch, wenn jemand mit seinem Angriffswert für Dolch plötzlich Rundumschläge verteilt?  confused.gif

 

Im übrigen gilt Dein Argument auch anders herum:

Hätte JEF es nicht so geschrieben, wenn er es so gemeint hätte...

 

Marek  worried.gif

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Marek @ März. 03 2002,11:32)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Findet Du es nicht ein wenig unlogisch, wenn jemand mit seinem Angriffswert für Dolch plötzlich Rundumschläge verteilt? confused.gif<span id='postcolor'>

Das sehe ich so ähnlich. Das man mit seinem Waffenwert angreift sagt eigentlich schon aus, dass die Klinge nicht länger sein kann, da man mit einer längeren Klinge anders kämpfen muss als wie mit einer kurzen.

 

Viele Grüße

hj

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Hm, aus meiner Sicht steht es inzwischen wohl 1:4, das gibt mir zu denken. Mal schauen, vielleicht habe ich ja wenigstens qualitativ noch gute Argumente auf meiner Seite:

 

@ Marek:Ich sehe das nicht so, daß mein Argument, JEF hätte eine fehlende Rundumschlagmöglichkeit beim Thaumagral-Dämonenfeuer ausdrücklich aufgeführt, auch umgekehrt gilt. Die Möglichkeit ist doch bereits in der Spruchbeschreibung aufgeführt. Sie beim Thaumagral zu wiederholen, wäre überflüssig. Nur Abweichungen vom Normalen müssen bei der Sonderversion mit Thaumagral eigens erläutert werden.

 

Aus der Tatsache, daß der ANGRIFFSWERT für Dolch verwendet wird, läßt sich nicht zwingend herleiten, daß keine Rundumschläge möglich sind. Rundumschläge haben m. E. mit der Länge der Waffe, nicht aber mit dem Angriffswert zu tun. Ich bin - wie gesagt - der Meinung, daß aus dem Thaumagraldolch ein 1,50 m langes Lichtschwert entspringt, so daß Rundumschläge möglich sein dürften. Das Lichtschwert ist wesentlich leichter als ein Anderthalbhänder, so daß hier durchaus der Angriffswert für Dolch am angemessensten sein könnte. Welchen Wert sollte man denn sonst nehmen? Im übrigen halte ich das ganze (wie bei Magie üblich) nicht für voll an allen Regeln der Logik ausgerichtet, sondern für einen bloßen Regelmechanismus: Dem Zauberer soll halt für sein Dämonenfeuer ein besserer Angriffswert als Grad-1 zur Verfügung gestellt werden.

 

Ich muß aber zugestehen, daß mir Eure Regelauslegung im praktischen Einsatz inzwischen ganz gut gefällt. Denn der Thaumgraleinsatz wird dann nicht einfach zu einem verbesserten Lichtschwert, sondern quasi zu einer dritten Spruchoption für Dämonenfeuer: Die Geschloßform wäre die Fernkampfoption, das normale Lichtschwert die Nahkampfoption gegen mehrere Gegner und die Thaumagralvariante die Nahkampfoption gegen einen einzigen Gegner. Damit bliebe also das normale Lichtschwert weiter eine Option, auch wenn man den Thaumagral mit sich führt!

 

Da ich Dämonenfeuer häufig und gerne einsetze (als SpF wie auch als NSpF) ist mir allerdings sehr an einer (offiziellen oder halboffiziellen) Klärung gelegen. Hat da jemand von Euch entsprechende Kontakte. HJ meinte ja auch schon, daß hier wohl zwei Regelauslegungen möglich sind, so daß eine Klarstellung wünschenswert wäre. Sollten mit dem Dämonenfeuer-Thaumagral tatsächlich keine Rundumschläge möglich sein, wäre das m. E. sogar ein Fall für die Errata, weil ein solche Abweichung vom normalen Spruch hätte aufgeführt werden sollen (müssen?).

 

Hendrik, der Regelfragen in einer Gruppe mit wechselnden Spielleiter meist nur über "offizielle Versionen" lösen kann

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Hi Hendrik,

 

noch eine kleine Idee gegen den Rundumschlag mit dem Thaumagral. Du greifst mit dem EW des Dolches an. Das bedeutet für mich, daß ich auch mit den Kampftechniken des Dolches angreife, sonst bräuchte ich einen anderen EW, wegen des anderen Kampfstils. Zu den Kampftechniken des Dolches gehört aber mit Sicherheit kein Rundumschlag. Also: Mit Thaumagralen ist der Rundumschlag bestenfalls dann möglich, wenn sie aus einer Waffe entspringen, die einen Rundumschlag ermöglicht.

 

Gibt es Waffen, die einen Rundumschlag ermöglichen und die als Thaumagral für Dämonenfeuer genutzt werden Können?

 

Hiram

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Hendrik Nübel @ März. 07 2002,21:26)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Hendrik, der die Frage bei Gelegenheit mal an Midgard-online mailen wird<span id='postcolor'>

Was ich unter diesen Umständen auch für die beste Lösung halte...

 

Marek  lookaround.gif

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@ Hendrik und Woolf: Lies nach im DFR4 unter "Rundumschlag". Mit Kampfstab kann man Rundumschläge machen. Der Magierstecken ist nicht extra erwähnt.

 

Da Magierstecken keine zweihändige Hiebwaffe ist, ginge es nicht. Die Beschreibung des Magiersteckens sagt allerdings: sieht aus wie eine Stabkeule ohne das dicke Ende. Aber auch ein Regelwerk kann sich mal widersprechen wink.gif

Hornack, der meint: dies wäre einen eigenen Thread wert gewesen

 

 

 

 

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Hi, Hornack!

Ich finde, ein neuer Thread lohnt nicht. Daher nur kurz an dieser Stelle: Weder Magierstecken noch Kampfstab sind zweihändige Hiebwaffen (DFR4 S. 230). Der Kampfstab ist auf S. 231 sogar AUSDRÜCKLICH von Rundumschlägen ausgenommen. Der Magierstecken sieht zwar aus wie eine Stabkeule, sein Einsatz beschränkt sich aber auf "einfaches Zustoßen und Zuschlagen" (S. 202), so daß Rundumschläge ebenfalls fernliegend sind.

 

Hendrik, der die Dämonenfeuerfrage inzwischen an Thomas Kreutz gemailt hat

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