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Tiergestalt, Metall und Druidentor


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Hallo,

Ich habe eine Regelfrage die sich aus einer Spielsituation ergeben hat und wurde gerne eure Meinung dazu hören.

 

Folgende Situation: ein Spieler möchte einen Metallgegenstand durch ein Druidentor transportieren. Durch ein Druidentor kann aber kein Metall transportiert werden, es bleibt einfach zurück.

Um dieses Problem zu umgehen setzt der Spieler den Zauber Tiergestalt ein. Wie bei anderen Zaubern auch wird die Ausrüstung des Wesens mitverwandelt, so auch der fragliche Metallgegenstand. Es gibt jetzt nur noch das Tier, keine metallene Ausrüstung mehr, sie ist für die Wirkungsdauer Teil des Wesens geworden.

 

Frage: kann der Verzauberte so durch das Druidentor schreiten, oder behindert das verborgene Metall seine Reise?

 

Ich freue mich auf die Meinungen.

Bearbeitet von Rolf
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Als Beispiel schreibe ich diese der neuen Moderationsrichtlinie konforme Antwort:

 

Nein. Metall kann nicht mitgenommen werden, das steht so in der Spruchbeschreibung. Weitere Aussagen, auch hinsichtlich des Einflusses von Verwandlung, werden im Regelwerk nicht genannt. Wenn du daran interessiert bist, eröffne bitte einen neuen Strang mit dem "Meinung"-Präfix.

 

Grüße

Prados

Bearbeitet von Prados Karwan
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@Solwac: bitte belege das mit einer Regelstelle oder es wird wegen Themenfremdheit gelöscht. Das ARK sagt eindeutig "sämtliche Ausrüstung wird mitverwandelt" und nicht "sie wird unsichtbar mitgenommen".
Ich verstehe es so, dass z.B. bei Versetzen auch mitverwandelte magische Gegenstände eine 10%-Chance haben. Wäre dem nicht so, dann würde ich es beim Druidentor auch nicht so sehen und Tiergestalt dann als zu mächtig empfinden - vor allem bei Figuren, die es nur wegen einer Fylgie lernen können (z.B. Magier).

 

Was den Wortlaut angeht, so würde bei einer anderen Formulierung eventuell ein Druide seine Sichel nicht mitnehmen können, was auch irgendwie komisch wäre. Diesen Widerspruch (für mich) zwischen der Fluffbeschreibung mit Ausnahme und der Spruchbeschreibung kann ich aber nicht weiter auflösen.

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Moderation :

Dies ist eine REGELFRAGE. Eine Fluffantwort wurde daher gelöscht, mit weiteren Fluffantworten passiert das gleiche.

Grüße vom Modfeuer

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

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Ich schlage einfach ein Zauberduell vor - Druidentor versus Verwandlung

Wer gewinnt, ist in dieser Situation der Bessere.

 

Argumentation: Ich denke, ein Rollenspiel kann nicht alles abbilden. Irgendwo sind die Reglen auch an einem Punkt, der entweder einen hohen Grad an Komplexität verlangt oder einfach kleine Ungereimtheiten enthält.

Ich habe schon andere Stelle dafür plädiert, dass bei der Verwandlung nicht Ausrüstung mitverwandelt wird. Schließlich gibt es auch der Zauberformel mit Agens nicht her (wenn ich mich richtig erinnere). Aber das ist jetzt eine anderes Schlachtfeld ...

Gerade in diesem Fall kann das Zauberduell sozusagen die Präzision abbilden, mit der die zwei Zauber gewirkt wurden. Vielleicht hat der Druide beim Tor-Zauber ein wenig genuschelt, möglicherweise hat der Verwandelte heute einen guten Tag, als er seine Magie wirkte. Der Vorteil ist auch, dass sich die SpF nicht sicher sein können, dass ein Passieren des Tors beim nächsten Mal ebenso (un-)möglich sein wird. Das ist auch ein klarer Punkt für den Spielspaß. Und der steht in den Regeln auch, bekanntlich ganz weit vorne im DFR ...

 

Raldnar

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Zu bedenken wäre:

 

Beim Zauber Tiergestalt werden z.B. Spruchkomponenten mitverwandelt. Der Zauberer kann seine Zauber voll einsetzen.

http://www.midgard-forum.de/forum/threads/23165-Tiergestalt-und-Zaubern?highlight=Tiergestalt

 

Wenn der Zauberer nun zaubert, kann er auf die Spruchkomponenten zugreifen. Ich gehe also stark davon aus, dass sie verbraucht werden. Sie sind also nach der Rückverwandlung nicht mehr da. Magie (zumindestens die von Tiergestalt) scheint also fähig zu sein trotz Verwandlung von Gegenständen zu "Wissen", was sich da verwandelt hat.

 

Selbiges Verfahren könnte man auch auf ein Druidentor anwenden. Auch dort könnten wie im Spruch beschrieben die metallischen Gegenstände einfach zurückbleiben. Die Magie weiss einfach, dass Metall an Bord ist.

 

Grüsse

 

Merl

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Ich finde, es ist eine kreative Lösung sich zuerst mit Tiergestalt zu verwandeln und anschließend durch das Druidentor zu gehen. Ich würde dabei zulassen, dass der Druide und alles was mitverwandelt wurde, auch durch das Tor transportiert wird. Schließlich hat der Druide auch die FP für Tiergestalt bezahlt.

 

Es diskutiert ja auch niemand, dass der Druide, der sich in einen Spatz verwandelt, mit Ausrüstung über 80kg wiegt... Verwandelt ist verwandelt. Es gelten die physischen (körperlichen) Einschränkungen der neuen (verwandelten) Gestalt.

 

Das ist gerade das coole an einfachen Zaubern, dass man durch kreativen Einsatz einen tollen Effekt erzielen kann oder Einschränkungen überwinden kann. Der Druide kann sich nicht durch das Schlüsselloch zwängen, in Tiergestalt Ameise aber schon. Wollt ihr ihm das auch verwehren?

 

Gruß

Shadow

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Moderation :

Ob Druiden Metall schmuggeln dürfen hab ich hier hin ausgegliedert. Ich hab hier die jetzt lose hängenden Beiträge gelöscht. :turn:

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

  • Like 1
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Nach DFR, S. 19: Es kommt auf die Gegenstände an.

 

Trägt der Druide Metallrüstung oder -waffen, kann er Tiergestalt gar nicht zaubern. Wenn sogar sein Schmuck nur aus Silber und Gold besteht, dürfte er andere Metalle meiden, um im Dweomer nicht eingeschränkt zu werden.

 

Nur wenn es um Gold oder Silber geht, würde das unabhängig von der Menge mitgenommen werden können, da es Dweomer nicht beeinflusst.

 

Also kann er normales Metall nicht mitnehmen, aber er trägt es ja normalerweise auch nicht. Ein magisches Artefakt oder normales Schmuckstück aus Eisen, Kupfer, Stahl, Bronze, Zinn usw. würde nach meinem Regelverständnis das Fließen des Dweomer verhindern. (allerdings fände ich es besser, wenn reine Edelmetalle wie z. B. Kupfer oder Platin genau wie Gold und Silber behandelt würden.

 

Ich spiele einen Druiden und wenn das Kästchen so streng ausgelegt würde, daß er gar kein geschmiedetes Metall tragen dürfte, hätte ich da auch kein Problem. Wobei meine Figur kein feuergeschmiedetes Metall trägt.

 

Ich denke auch, Münzen sind zulässig und kommen nach Verwandlung mit durch durch das Tor.

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Es geht um geschmiedetes Metall; Gold und Silber sind genauso verboten, wie jedes andere Metall auch (Kaltes Eisen ist eine Ausnahme). --> DFR, S. 19 & 100

Übrigens gibt es hier eine Regegellücke, da kalt gehämmertes Metall für Druiden erlaubt ist. So könnte man eine Waffe oder eine Rüstung aus weichem Metall kalt hämmern und das Resultat verzaubern. Dadurch erlangt es dann die nötige Härte. Und es ist für alle Druiden erlaubt. --> vergleiche DFR, S. 19 und ARK

Ein Druide kann in Metallrüstung Tiergestalt zaubern, da der Zauber nicht Agens Holz hat und kein Dweomer ist. --> ARK, S.171

Solange sie keine Rüstung tragen, können Druiden übrigens Dweomer anwenden, auch wenn sie eine Waffe aus geschmiedetem Metall tragen. --> DFR. S. 19 & 100 - vergleiche DFR, S. 22

Was ein Druide tun darf und was nichts, hat wenig bis gar nichts mit einer Zauberbeschreibung zu tun. --> Logik

Durch ein Druidentor kann kein Metall hindurch, also auch keine Münzen. --> MdS, S. 215f

Wenn Tiergestalt die Ausrüstung mitverwandelt, kann damit alles durch das Tor was zur Ausrüstung des Druiden gehört; ist es allerdings so, dass Tiergestalt keine Metallgegenstände verwandeln kann oder das die Ausrüstung nicht mitverwandelt wird, kann man damit auch nichts aus Metall durch ein Druidentor bringen. --> Logische Folgerung

Bearbeitet von Dracosophus
Strenge Richtlinien
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Helf mir mal bitte jemand auf die Sprünge. Wo steht, dass die Ausrüstung bei Tiergestalt mit verwandelt wird?

 

Blox(vielleichtschlauchsteher)mox

 

Ehrlich gesagt, diesen Punkt habe ich nur mitbekommen. Aber so muss man es ja sehen, wenn man die Regelfrage überhaupt stellt. Deswegen habe ich diesen Fall einbegriffen.

Für mich war es früher immer so, dass man bei Tiergestalt alles zurücklässt - auch seine Zaubermaterialien und Kleidung. Das mit den Zaubermaterialien wurde aber im Forum schon beantwortet - eventuell ging es da auch um die Ausrüstung. Heute sehe ich es als unnötig an, dass der Zauberer seine Ausrüstung verliert; das wäre dann ein sehr unpraktischer Zauber. Da die Regelfrage hier noch existiert, muss das Mitverwandeln ja gegeben sein.

 

P.S. Wenn der Fokus der Frage hier darauf liegt, ob Tiergestalt Ausrütung mitverwandelt, habe ich das übersehen. Meine Aussagen bleiben aber als Regelantwort bestehen.

Bearbeitet von Dracosophus
Ergänzung
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Helf mir mal bitte jemand auf die Sprünge. Wo steht, dass die Ausrüstung bei Tiergestalt mit verwandelt wird?
ARK S. 23, BEST S. 350.

 

Gruß

Pandike

 

Ja die Stellen kenne ich auch. Aber was mich verwundert. Im Arkanum ist der Zauber nicht unter den Beispielen. Bei den Beispielzaubern steht jeweils ausdrücklich in den Spruchbeschreibungen was mit verzaubert wird. Bei Tiergestalt nicht.

 

Und im Bestiarium ist von der Kleidung die Rede, aber nicht von zusätzlicher Ausrüstung.

 

Somit schließe ich, dass bei Tiergestalt die Kleidung, aber nicht zusätzliche Ausrüstung mit verzaubert wird.

 

 

Blox(strengerinterpretierer)mox

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Hmm, die Regelung auf ARK, S. 23 gilt allgemein für alle Zauber. Daher ist es unerheblich, ob die Aussage in einer Spruchbeschreibung wiederholt wird. Solange eine Spruchbeschreibung nicht direkt widerspricht, ist eine allgemeine Regelung für einen Zauber gültig. Die Beschreibung von Tiergestalt (ARK, S. 171) widerspricht der relevanten Regelung nicht (sie geht darauf nichtmal ein) - daher ist es regeltechnisch belegt, dass Tiergestalt die Ausrüstung mitverwandelt.

Bearbeitet von Dracosophus
Rechtschreibung
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Hmm, die Regelung auf ARK, S. 23 gilt allgemein für alle Zauber. Daher ist es unerheblich, ob die Aussage in einer Spruchbeschreibung widerholt wird. Solange eine Spruchbeschreibung nicht direkt widerspricht, ist eine allgemeine Regelung für einen Zauber gültig. Die Beschreibung von Tiergestalt (ARK, S. 171) widerspricht der relevanten Regelung nicht (sie geht darauf nichtmal ein) - daher ist es regeltechnisch belegt, dass Tiergestalt die Ausrüstung mitverwandelt.
Völlig richtig. Es wird auf S. 23 sogar ausdrücklich gesagt: "Weitere Ausnahmen ... werden bei den einzelnen Sprüchen erwähnt." Und bei Tiergestalt wird keine Ausnahme erwähnt.

 

Übrigens stimmt auch die Aussage nicht, dass bei allen Beispielen ausdrücklich in der Spruchbeschreibung steht, was mit verzaubert wird - bei Versetzen ist das nicht der Fall. Dort werden nur die magischen Gegenstände erwähnt. Nach Bloxmox' Argumentation müssten die versetzten Personen also nackt nur mit den magischen Gegenständen, die den Prozentwurf geschafft haben, am Ziel ankommen.

 

Gruß

Pandike

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