Zu Inhalt springen

Jürgen Buschmeier

Mitglieder
  • Beigetreten

Alle Inhalte erstellt von Jürgen Buschmeier

  1. Hallo Leute, es war natürlich wieder schön, obwohl wir ohne Damen waren. Der nächste Termin könnten sein, der 11.6. oder der 18.6., am üblichen Treffpunkt vor dem Vapiano in Deutz. Äußert euch, kündigt euch zahlreich an. ich habe noch keine Ahnung, ob ich da arbeiten muss oder nicht.
  2. Das ist ein Beispiel aus dem MdS (und das Eigentum durch Eigentumsübergang begründet wird kein Phänomen des heutigen Rechts ) Und genau hier (wie auch bei dem Fall, dass Spielfiguren sich nur zum Schein zurückziehen) kann und muss der Dämon durch Magie spüren, dass hier jemand gegen seinen Auftrag verstoßen will. Denn: Er kann es nicht anders erkennen. Raten muss der Dämon nicht. Entweder er spürt es, dann wird er auch herbeigerufen und muss angreifen (da gibt es auch keinen Unterschied zwischen faulen und diensteifrigen Dämonen - der Dämon wird schließlich dominiert) - oder er spürt es nicht, dann kann er auch gar nicht nach Midgard. Folglich ist es durchaus Möglich, durch Handlungen zusätzlich Bedingungen zu schaffen, die bei Auftragsvergabe definiert wurden. Eine solche Bedingung kann das Eigentum an einem Gegenstand sein, die entsprechende Handlung wäre der Eigentumserwerb. Eine solche Bedingung kann das Barfuß laufen sein, die entsprechende Handlung das Verschwindenlassen der Schuhe durch Feenzauber. Eine solche Bedingung kann das Rufen von Huluhulu sein, die entsprechende Handlung das Bewegen des Mundes um diese Rufe zu erzeugen. Eine solche Bedingung kann gegen den Willen von xy sein, die entsprechende Handlung, dass xy diesen Willen gebildet hat. Mfg Yon Umgangssprachlich sind Eigentum und Besitz synonym, juristisch aber eben nicht. Das Spüren bezieht sich aber auf die im Auftrag definierte Handlung einer möglichen Zielperson. Der Beschwörer selbst ist aber keine Zielperson, die angegriffen werden soll. Es steht nichts im MdS davon, daß der Dämon im Zweifel den Beschwörer noch einmal befragen kann oder der Beschwörer generell 2 Handlungen einbauen kann. Wenn ein Beschwörer das Barfußlaufen (oder eine der anderen drei Bedingungen) wirksam einbauen will, dann nicht durch aktive, in den Auftrag eingebaute eigene Handlung, sondern wohl eher durch den Feenzauber in Spruchvariante oder Form einer magischen Falle (Siegel, Artefakt), die aber eben nicht mit dem Auftrag direkt in Verbindung stehen. Eine Auslösehandlung laut MdS und das Erspüren der Absicht potentieller Zielpersonen mit Angriff auf selbige. Die Magie liefert den Transport und das Gespür für den Störer. Es wird aber im MdS kein Hinweis darauf gegeben, daß der Beschwörer nach Aufgabeerteilung noch irgendeinen Einfluss auf den Dämon und das weitere Geschehen hat. Auftrag (dabei das Gespür für einen Handlungswilligen), Ankoral (Ort) und Dämon sind verbunden, nicht jedoch der Beschwörer. Der hat nach Vergabe des Auftrags Feierabend.
  3. Ich habe einmal die Erfahrung gemacht, daß eine Mitspielerin (Bücher über Häuserkampf usw. verschling) ihre Söldnerin sehr geschickt in taktischen Dingen gespielt hat. Mir gefällt der vorletzte Absatz zu Anführen auf S.104 des Kodex sehr gut. Wenn man auf Fertigkeiten, die ein gut aufeinander abgestimmtes Handeln erfordern einen Bonus erlangen will, kann man Anführen einsetzen. Als SL hätte ich kein Problem, einen Kampf als ebensolche Handlung zu betrachten, die ich dann mit Boni oder Mali versehen kann. ich würtde hierzu den Initiativwurf verwenden. Ein vergleichendes Duell und der Sieger erhält einen Bonus. Allerdings bin ich noch unschlüssig, wie hoch der sein kann. Knapper Erfolg +1 deutlicher Erfolg +2 sehr deutlicher Erfolg +3 Erfolg gegen "1" oder mit "20" +4 Erfolg "20" gegen "1" +5 Oder lasse ich den deutlichen Erfolg weg? Dann ginge es nur bis +4 Oder Erfolg beide über oder unter 20 +1 Erfolg über 20 gegen unter 20 +2 Und dann die "1" und "20" unverändert +3/+4 Das schafft gute Möglichkeiten, mit einfachen Mitteln, die Fertigkeit zur Kampfbeschleunigung einzusetzen, wo es doch keine gezielten Angriffe mehr gibt.
  4. Ich denke, mit den Eigentumsverhältnissen nach heutigem Recht habe ich mich wohl etwas weit aus dem Fenster gelehnt. Vielleicht versuche ich es mit folgendem Gedanken: Größe, Zeiten, Wesensspezifikationen sind leidlich objektiv feststellbar ohne andere dazu zu befragen und von diesen eine Handlung (z. B. die Zustimmung) zu benötigen. Ein Gemütszustand oder ob jemand mit etwas einverstanden ist, ist es nicht. Hierzu kann ich nur raten, ob derjenige zustimmt oder ihm etwas missfällt. Ein ironisches Nicken wäre keine Zustimmung, aber könnte so aufgefasst werden. Es wären so zwei Handlungen im Auftrag verknüpft, was aber nicht zulässig ist. Auftrag ist immer BEWACHEN und ANGRIFF nach EINER festgelegten Handlung. (MdS, S. 148 Zeilen 1 und 2) In den Aufträgen "Zimmerbetreten gegen meinen Willen" und "Zimmerbetreten während ich Huluhulu" rufe sind aber zwei Handlungen verknüpft. Das Zimmerbetreten des Opfers und die Willensbekundung des Beschwörers oder dessen Huluhuluruf, was eine Willensbekundung sein könnte, aber zumindest eine zweite Handlung ist. Du musst dir also als Beschwörerspieler überlegen, welche Handlung das Missfallen deiner Figur erregt und welche Handlung verhindert werden soll. Der Auftrag legt fest, welche Handlung welcher Wesen dem Beschwörer missfällt, daß er den Dämon da haben will. Also: Wer (Dämon) greift wen (Opfer) an, weil Opfer was (festgelegte Handlung) tut, wo (Ankoral) ist und was genau als Ort beschrieben ist (Zimmer, Haus, Umgebung einer Person). Wann, also der Handlungszeitpunkt des Opfers, ist optional. (nachts, tags, bestimmter Tag oder Mond etc.) Wann der Dämon handelt ist klar, kurz nach seinem Erscheinen. Aber wie er handelt, das fragt sich der Spieler des Beschwörers vermutlich jedes Mal, steht nopch nicht fest. Es gibt sicherlich den Diensteifrigen oder des Faulen. Der eine mag gleich zuschlagen, der andere hat dazu keine Lust. Wen, kann man allgemein oder sehr spezifisch festlegen. (Es wäre ziemlich blöd, wenn der Dämon mit dem Zweihandhammer jede Ameise, Küchenschabe, Käfer oder Maus angriffe.)
  5. Sofern Missfallen vorliegt (dazu auch b, c und d) spürt der Dämon dieses Missfallen, da nur solange dieses Missfallen vorliegt, alle Bedingungen gegeben sind, dass er tätig werden muss. Über welche Verbindung spürt der Dämon dieses Missfallen? Sehe ich genauso, deshalb ist die Formulierung schlecht. Möglich ist sie jedoch - sie würde aber nur bei den Küssen zum Erscheinen des Dämons führen, bei denen die bezeichnete Person von dem Kuss weiß und im selben Moment Missfallen äußert.[/Quote] Im Auftrag steht nichts davon, daß er ausgeführt werden muss, wenn der Beschwörer sein Missfallen äußert. Von daher scheint mir deine Argumentation hier eher auf tönernen Füßen zu stehen. Daß ich sie für möglich halte und als SL akzeptieren würde, habe ich ja schon bestätigt. So wie du den Auftrag formuliert hast, benötigt es einen Doppelankoral. Einen Teil bei der Frau und den anderen beim Beschwörer. Dieser Doppelankoral muss beide Bedingungen wahrnehmen können, um den Wächter auftauchen zu lassen.
  6. @Panther: Der Wächter muss die auslösende Handlung kennen, sonst wäre die Diskussion mit ihm oder seine Entscheidung über das Betreten oder Reinspringen nicht möglich. Dies ist aber im MdS-Beispiel beschrieben.
  7. Es bleiben noch Fragen offen: a) Woher weiß der Dämon, daß dem nicht anwesenden Beschwörer dieser Kuss missfällt? ich denke, er weiß es nicht. b) Wie kann der Beschwörer Missfallen spüren, wenn er von dem Kuss nicht weiß? Gar nicht. c) Erfährt der Beschwörer über diese magische Anfrage, daß seine Frau gerade geküsst wird? Ich denke, nein. Wäre aber eine solche Auftragsvergabe möglich, wie du sie in deinen Beispielen vorgestellt hast, dann müsste er das Gefühl spüren. d) Erfährt ein Beschwörer, was am Ort des Ankorals gerade geschieht, wenn der Ankoral aktiviert wurde? Natürlich nicht.
  8. Wenn der Ankoral den Dämon an Midgard und die Auftrag bindet, dann muss der Ankoral entweder bei zu bewachenden Person oder Ort sein. Ein Schiffsanker ist schließlich auch mit seinem Schiff (hier Dämon) verbunden und verankert es an dem Auftragsort (hier Ort oder Person), den der Kapitän (hier Beschwörer) festlegt. Also: Helena muss den Ankoral, vermutlich teuren Schmuck, tragen, damit der Dämon bei ihr erscheinen kann, wenn ein Mann ihre Lippen küsst. Der Ankoral muss wohl im zu bewachenden Raum/Gebäude/Ort sein. Der Wächterring muss auch vom Beschwörer getragen werden, ich sehe da eine gewisse Ähnlichkeit in der Wirkungsweise.
  9. @Yon: Vergleiche mal deine Aufträge mit denen aus dem MdS. Sie unterscheiden sehr deutlich. Im MdS ist es jeweils eine klare Anweisung, wer die Schwelle bei gewisser Größe überschreitet, wer die Lippen küsst, wer mein Eigentum... Bei dir kommt noch die Kontrollistanz dazu. Der Dämon erscheint bei Kuss der Frau oder auch nicht, abhängig von einem Gefühl des Beschwörers? Aber wenn der Beschwörer gar nicht weiß, daß die Frau geküsst wird, wie soll der Dämon dessen Missfallen erfahren? Wird da die Magie von dir nicht zu sehr missbraucht? Oder wird "deine" Frau demnächst geküsst, dann wird von Fall zu Fall entschieden, ob der Dämon erscheint, weil er die Missfallensbekundung spürt, obwohl der Zauberer von der heimlichen Liebschaft nichts weiß? Und/oder erfährt der Beschwörer gar auf diesem Weg, daß seiner Frau gerade einen anderen küsst oder von einem anderen geküsst wird? Im MdS erscheint der Dämon genau dann, wenn irgendein Mann die Lippen einer bestimmten Frau küssen will. Der Dämon entscheidet nicht, ob Hand ungleich Lippen ist. Das tut die Magie. Mehr kann sie aber nicht. Wird also Helenas Hand von einem Fürsten geküsst, erscheint der Dämon nicht. So vermeidet man bei einem harmlosen Kuss die Komplikationen.
  10. Damit ist das jetzt richtig verstehe. Die auslösende Handlung muss nicht von der Person, welche angegriffen werden soll, ausgeführt werden? Ist das "Konsens"? Grüße Merl Es muss eine auslösende Handlung geben, entweder den Kuss vgl. MdS S. 148 (Schöne Helena) oder das geäußerte Missfallen. Beides wäre eine zusätzliche Kontrollinstanz, nach der ich beim erfolgten Kuss immer entscheiden kann, ob der Dämon erscheinen soll oder nicht.
  11. Der Unterschied (zumindest so wie ich dein Beispiel verstanden habe - daher auch der Zusatz in Klammern) ist, dass du auf die Missfallensäußerung des Ankoralträgers als Auslösehandlung abstellst. Da aber derjenige, der die Auslösungshandlung vollzieht, das Opfer des Dämons wird, kann ich durch eine eigene "Auslösungshandlung" nicht bewirken, dass eine dritte Person angegriffen wird. Selbstverständlich kann ich durch eigenes Verhalten Bedingungen schaffen, durch die der Dritte eine Auslösungshandlung begeht (z.B. in dem ich dem anderen die Schuhe ausziehe, wenn die Auslösungshandlung ist, dass jeder angegriffen wird, der barfuß in diesem Zimmer läuft, oder eben in dem ich etwas sage oder denke was als zusätzliche Bedingung definiert wurde. Mfg Yon Du musst aber doch beim Auftrag die Bedingungen nennen und nicht zwischendurch noch - gerade wenn der Dämon erscheint und der Beschwörer nicht anwesend ist - eine zudsätzliche Kontrollinstanz haben. So lässt sich dein Beispiel möglicherweise nämlich lesen. Wenn jemand ohne Beschwörers Einverständnis den Raum betritt, folgte bei mir als SL: SL: "Vor euch materialisiert ein Wächterdämon." EW: Zauberkunde etc. sind erfolgreich. S1: "Hallo Wächter, wie lautet dein Auftrag?" SL: "Geht dich nichts an!" oder "Jeden angreifen, der hier ohne das Einverständnis des Beschwörers rein will." S1: "Hat der Beschwörer dir gesagt, daß wir hier nicht rein dürfen?" SL: "Nein, er hat es aber auch nicht erlaubt." S2: "Also mir hat er das erlaubt." SL: "Davon weiß ich nichts." S2: "Dann geh ihn doch fragen." SL: "Ich frage ihn, wenn er mal wieder da ist, ob du hier reindarfst." Vielleicht lässt sich der Dämon auch mit einer hübschen Waffe oder einem tollen Schmuckstück bestechen oder glaubt die Lüge einfach? Vielleicht fragt der Dämon aber auch einfach nur: "Habt ihr die Erlaubnis des Beschwörers hier eintreten zu dürfen?" Oder: "Chef, dürfen die hier rein? Keine Antwort heißt wohl Zustimmung. Bitte bedient euch."
  12. Woher weiß der Dämon, der in seiner Heimatwelt weilt, daß der Beschwörer im Ikengabecken gerade Huluhulu brüllt oder sein Missfallen bekundet, während in seinem Haus in Argyra jemand dieses Zimmer betritt? Laut MdS S.148 bindet ein Ankoral den Dämon an die Welt Midgard und seinen Auftrag. Und der Ankoral muss im zu bewachenden Zimmer sein. Wie also soll der Beschwörer da noch eine zusätzliche Verbindung zum Dämon haben, daß der Dämon den Huluhuluschrei oder die Missfallensbekundung hört? Die Bedingung muss am Ort des Ankoral erfüllt werden können. Entweder ist der Beschwörer also anwesend und aufmerksam oder gewarnt oder ziemlich bescheuert. Ist er anwesend, kann er rufen, seinen Unmut äußern. Verreist er, wird sein Ruf/Unwillen nicht gehört. Interessant finde ich die Aufträge aus dem MdS: "Greife alle mindestens gnomengroße Wesen an, die die Schwelle zu meinem Studierzimmer überschreiten." (Kriechen hilft, aber auch erin Limbotänzer könnte erfolgreich sein.) "Greife an, sobald ein Mann die Lippen der schönen Helena küsst." (Eine Frau, ein Knabe dürfen küssen. Ein Mann eben nur nicht die Lippen.) "Greife an, sobald jemand eine Waffe gegen mich zieht." (Dumm, wenn es ein spielendes Kind mit Holzschwert ist.) "Greife an, sobald jemand mein Eigentum aus meinem Haus entfernt." (Blöd, wenn der Diener Vorhänge in die Reinigung gibt. Oder wenn es Diebesgut ist, das jemand anderes Eigentum ist.) Es sind nicht unbedingt kluge Aufträge, aber sie sind eindeutig und es müssen keine zwei Dinge von unterschiedlichen Personen erfüllt sein. In deinen Beispielen sind es die Willensbekundung oder der Ruf des Beschwörers und das Betreten des Zimmers. Hingegen sind die Anforderungen in den MdS-Aufträgen Eigenschaften der jeweiligen Wesen oder generell Präzisierungen (Mann, Lippen, mein Eigentum, Größe der anzugreifenden Wesen, Waffe gegen wen). Nachts präzisiert den Zeitpunkt, bekleidete Füße schränkt die Zahl der anzugreifenden Wesen ein genau wie "gnomengroß" aus dem MdS. "Huluhulu" muss hingegen vom Beschwörer aktiv gerufen werden, genau wie die Willenbekundung. Um es deutlich zu sagen. Ich finde deine Aufträge sind zuzulassen, aber sie wöürden von mir gnadenlos als SL gegen dichc eingesetzt, weil sie nicht eindeutig sind. Als SL brauche ich klare Anhaltspunkte, wann der Dämon was zu tun hat. Also meine Frage: Woher weiß der Dämon, was missfällt oder ob Huluhulu gerufen wird. Erst dann kann ich entscheiden, ob du eine Chance hättest, diese beiden Befehle deinem Wunsch gemäß bei mir einzusetzen. @alle: Mal generell zur Diskussion, auch wenn ich einige Standpunkte, z. B. Merls (Gemeinsames Erarbeiten schwammiger Formulierungen oder besser Nichtformulierungen) oder Yon Attans Beispiele nicht verstehe/nachvollziehen kann, hilft mir die Diskussion durchaus, andere Blickwinkel auszuprobieren. Momentan beharre ich aber noch auf der Forderung, klare und eindeutige Formulierungen als SL hören/lesen zu wollen, die vor Ort vom Dämon beurteilt werden können. Ich hoffe, es läuft hier weiterhin so entspannt, daß sich niemand ernsthaft auf den Schlips getreten fühlt.
  13. Auslösende Handlung ist das nächtliche Zimmerbetreten. Es ist eine Handlung unter einer bestimmten Bedingung. Auslösende Handlung ist nicht eine vorhanden, sondern zwei. Woher erkennt der Dämon, daß gegen den Willen betreten werden soll? Doch nur durch aktuelles Bekunden des Beschwörers. Der abwesende Beschwörer kann also nicht mitteilen, daß ihm das gerade missfällt. Auch hier sind zwei Handlungen gefordert. Das Betreten und das Rufen. Ich denke, die Aufträge müssen eindeutig sein und zwar so eindeutig, daß sie ohne Anwesenheit des Beschwörers erfüllt werden können und sie dürfen als Auslöser nicht mehrere Handlungen erforderlich machen. Also könnte z.B. der erste Auftrag auch erweitert und konkretisiert werden auf: Greife jeden an, der nachts im Fackellicht mit bekleideten Füßen dieses Zimmer betritt. (Der Vorteil hier ist, Ameisen, Mäuse usw. werden nicht angegriffen. Nachtteil, Laternenlicht ist kein Fackellicht und barfüßige Diebe werden auch nicht angegriffen.)
  14. Ja!
  15. Die Scharen lichten sich, aber vielleicht kommen ja noch andere als immer hin Krellja, Persinos und ich.
  16. @Merl: Wieso nur eine 20%-Chance? Das hat nicht unbedingt etwas mit Intelligenz, die man haben muss zu tun, sondern eben mit deren Mangel. Genau die 20% könnte man auch in Form einer klaren Ansage, also eines klar formulierten Auftrags umsetzen, damit der dumme Dämon eben genau weiß, was er tun soll. Zu Fall 3: Außerdem muss man von einem Angriff auf die Person des Beschwörers ausgehen und nicht durch eine Gefahr durch Umgebungszauber oder einen Raum voller giftiger Luft. Würde der Dämon erscheinen, wenn durch einen verstopften Kamin eine CO- oder CO2-Vergiftung mit tödlicher Folge droht? Mir fehlt in deinen Beispielen einfach die konkrete Handlungsauslösung und -vorgabe für den Dämon. Es ist einfach bislang schwammig. Der Dämon ist nunmal aus meiner Sicht ein dummer Konkretist, der klare Vorgaben benötigt. Ich stelle mir gerade einen Menschen vor, der durch Mobbing in den Tod getrieben wird. Erscheint der Dämon dann? Mobbing ist schließlich möglicherweise ein Angriff auf das leben, auch wenn nicht mit dieser harten Folge geplant oder gerechnet wurde.
  17. Der 7.5. ist immer noch aktuell. Es ist immer noch Deutz (aus dem Bahnhof raus und vor dem Vapiano treffen. Beim letzten Mal war es ein indisches Lokal, keine 5 Minuten weg, alternativ eine Sportsbar oder das Latino Cubana. Wir können aber auch noch die alte Feuerwache diskutieren, die wäre dann vom Hansaring 5 Minuten weg oder das Dyonisos (4 min). Bisher scheinen wir zu viert zu sein: Krellja, Hirotega, Persinos und meine Wenigkeit. Meldet euch einfach noch einmal hier, dann können wir das klären. Ich freue mich auf Mittwoch, gleichgültig wo. Ein neues Gesicht und ein seltenes dazu, juchhu!
  18. Mich würde interessieren, wie denn nun der endgültige Auftrag lautet. Ich verstehe bislang ein unklares: "Greife ein, wenn ich mit Magie angegriffen werde und schütze mein Leben." Von dieser Auftragsvermutung ausgehend, folgen unten meine Einschätzungen. Ich würde so entscheiden, daß der Dämon nur bei tatsächlicher Bedrohung erscheint und eingreift. Kann die Illusion nicht schaden, erscheint der Dämon nicht. Der Spieler entscheidet nichts mehr. Noch Später 2: Spielleiter: Als Du die Türklinke anfasst, löst Du eine Lähmung aus. Spieler: Mein Dämon erscheint? Spielleiter: Ja, kurz bevor Du die Türklinke berührst, erscheint der Dämon und versucht auf diese zu schlagen (er bekommt WM-2, weil er schnell sein muss und das Ziel nicht sehr groß ist, dafür ist es aber unbeweglich). Wenn er erfolgreich ist, verhindert er die Berührung. Ansonsten geht sein Schlag vorbei und du fasst die Türklinke an. Diese Lähmung sehe ich nicht nicht als Angriff an. Es ist eine Verteidigungsmaßnahme. Und selbst wenn ich sie als Angriff anerkennen würde, das Leben ist durch die Lähmung nicht bedroht. Entweder die Figur löst die Lähmung aus oder der Dämon erscheint zuvor. Die Info über die Lähmung, sollte der SL nicht rausrücken. Vielmehr sollte entweder die Lähmung erfolgen oder der Dämon erscheint und warnt vor einem unerwarteten Angriff. Generell sollte die Beschreibung des SL schon die Info enthalten, ob der Dämon erscheint. Im dritten Beispiel finde ich es misslungen, zu sagen: "Nein, noch nicht!" Es sollte nur ein einfaches "Nein" sein. Außerdem verstehe ich die +4 nicht. Der Todesnebel breitet sich gleichmäßig aus und das in vorgeschriebener Geschwindigkeit. Als Spieler würde ich mir eine andere Formulierung ausdenken, die auch die Lähmung mit einbezieht und vergleichbare nichtmagische Handlungen.
  19. Das dem Dämon bekannte Einverständnis wäre dann im MdS sicherlich erwähnt.
  20. @Yon Attan: MdS, S. 148 erster Absatz: Es wird eine Handlung festgelegt und Wesen. Auf die geplante Durchführung dieser bestimmten Handlung von bestimmten Wesen reagiert der Wächterdämon dann. Also ist eine Formulierung, wenn dies und/oder das geschieht schon ungültig oder der Dämon hat zumindest Spielraum. Ich habe so den Verdacht, es muss eindeutig formuliert werden und ein Entweder-Oder ist nicht eindeutig. Als Wächterdämon der Schildbürgerart würde ich also überlegen: zu 1. "Greife ich jetzt ein, weil die Feuerlanze ein magischer Angriff ist oder lasse ich es, denn es ist ja kein nichtmagischer Angriff." zu 2. "Jemand betritt den Raum vorsätzlich. Ach er wird ja nicht verbracht." zu 3. Beschwörer wird von 2 Leuten angriffen. Der erste ist Krieger (Axt), der zweite ist ein Magier (Feuerlanze/Vereisen):"Hey du, der mit der Axt. Du darfst meinen Boss aber nicht mit Zauberei angreifen, Axt ist ok. Und du, Zauberer, keine Waffenangriffe. Magie ist aber erlaubt. Oder habe ich da was falsch verstanden, Chef?" Der Wächter grinst seinen Beschwörer hämisch an.
  21. Als ich gerade die Frage gelesen habe, kam mir auch als erstes die Erklärung: Dweomer ignoriert normale Magie. Träume kann man also hineinschicken.
  22. Was ist mit den meketischen Pyramiden? Ich vermute mal, die sind per Heimstein geschützt und stehen auf Linienkreuzungen. Da nutzt Göttermagie die Dweomermagie. Kann also in eine heimsteingeschützte, aktive Pyramide eine Linienwanderung erfolgen? Durchtrennt der Heimstein die Kraftlinie?
  23. Es siollte einen guten Grund für die Konversion geben. Einen bestimmten Zauber lernen zu wollen reicht mir da als SL nicht und ich würde meine Figuren auch nicht ohne besonderen Grund konvertieren lassen.
  24. Huch, da habe ich ja eine höchst amüsante Diskussion verpasst. @Merl: Wenn eine Figur ein Geas wirkt, dann erwarte ich als SL die 21 Worte. (Falls es überhaupt 21 sind.) Wenn eine Figur einen Dämon beschwört und diesem einen wörtlich auszuführenden Befehl geben muss, erwarte ich im Falle des Truscans ebenfalls die geforderten Worte. Wenn eine Figur göttliche oder dämonische Eingabe zaubert, erwarte ich ebenfalls die drei Fragen, die den Vorgaben entsprechen müssen, was genauso für die beiden obigen Zauber gilt. Es sind Regelvorgaben. Ich möchte da an diverse offizielle Abenteuer erinnern, in denen ein Truscan einen Raum bewacht. Wenn der Befehl lautet, "Wer diesen Raum unerlaubt betritt..., den...", dann sind die Spieler gefragt Wortklauberei zu betreiben und z.B. den Truscan nach seinem Auftrag zu fragen und diesen dann geschickt zu umgehen. Ich will als Spieler nach wasserdichten Formulierungen suchen müssen. Das gehört für mich dazu.
  25. Die SFen dürfen einfach keine 30 Minuten Zeit haben, Allheilung anzuwenden.

Wichtige Informationen

Wir setzen Cookies, um die Benutzung der Seite zu verbessern. Du kannst die zugehörigen Einstellungen jederzeit anpassen. Ansonsten akzeptiere bitte diese Nutzung.

Konto

Navigation

Suche

Suche

Browser-Push-Nachrichten konfigurieren

Chrome (Android)
  1. Klicke das Schloss-Symbol neben der Adressleiste.
  2. Klicke Berechtigungen → Benachrichtigungen.
  3. Passe die Einstellungen nach deinen Wünschen an.
Chrome (Desktop)
  1. Klicke das Schloss-Symbol in der Adresszeile.
  2. Klicke Seiteneinstellungen.
  3. Finde Benachrichtigungen und passe sie nach deinen Wünschen an.