Nach diesem Beitrag eröffne ich hier mal eine Diskussion zu Fehlschüssen.
Ich denke, das Jacobs Interpretation falsch ist.
Auf Seite 233 DFR wird angegeben, wann ein Fehlschusswurf mit EW+4 auf ein Ziel erfolgt.
Dieser erfolgt auf einen Nahkampfgegner des anvisierten und verfehlten Ziels. Anschließend macht sich das DFR sogar die Mühe, eine Legaldefinition dieser Person vorzunehmen. Das passiert ganz selten im DFR. Und eine Person ist ein Nahkampfgegner in diesem Sinne, wenn sie auf einem benachbarten Feld steht UND wenn eine der beiden Personen die andere in der vorausgehenden Runde oder in der laufenen Runden mit einer Nahkampfwaffe angegriffen hat.
Es reicht also nicht einmal der der örtliche Bezug, sondern es muss ein Angriff erfolgt sein. Ich nehme mal an, dies ist so wichtig, weil es im Nahkampf hin und hergeht und unerwartete Bewegungen erfolgen. So ist der Gegener plötzlich in der Flugbahn des Pfeils, was dann bei einem Fehlschuss berücksichtigt wird.
Der andere Fall ist der das Opfer irgendwo hinter dem anvisierten Ziel, wenn der Pfeil vorbeifliegt ohne was getroffen zu haben.
Beides trifft eindeutig auf das Pferd nicht zu.
Deshalb erfolgt auch kein EW+4 auf das Pferd, wenn der Reier verfehlt wurde.