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dabba

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  1. OK, die hatte ich vergessen. Also wirklich die volle Dröhnung: +4 auf gegnerische Angriffe, -4 auf eigene Angriffe und -4 auf die eigene Abwehr. PS: Falls man mit einer Beinverletzung überstürzt angreift, weil man sich mehr als die halb B bewegt hat (die ja nur B6 ist ), hat man eventuell, vielleicht, bestimmt* sogar -10 auf eigene Angriffe und -6 auf die eigene Abwehr. * Ob sich Zu- und Abschläge summieren und, wenn ja, welche, ist SL-Entscheidung.
  2. Nein, dafür gibts +4 auf den Angriff des Gegners.
  3. Steht so auf Seite 77... ...und auf Seite 63... Du würdest diesen Abzug nur einem Stehenden mit Beinverletzung geben? Das würde bedeuten, dass er im Liegen leichter abwehren kann als im Stehen.
  4. Vollrüstung. Wo ich gerade hier bin: Wer sich mehr als die Hälfte der B bewegt hat, kann nur noch überstürzt angreifen (EW-6:Angriff), KOD5 74/77 Wer überstürzt angreift, hat außerdem -2 auf die WW:Abwehr(en) in der gleichen Runde. KOD5 77 Stehend gegen liegend im Nahkampf bringt dem Stehenden +4 auf den Angriff, dem Liegenden -4 auf den Angriff. KOD5 77 Eine schwere Beinverletzung bringt dem Verletzten außerdem -4 auf die Abwehr. D. h. wer mit einer Beinverletzung am Boden liegend weiterkämpft, hat alle drei Nachteile. KOD5 77
  5. Jetzt wirds exotisch. Die Kombination ist nicht mal hochoffiziell zugelassen. Wenn wir schon kleinlich sind, dann richtig.
  6. Edward William Barton-Wright hat übrigens nicht nur Bartitsu erfunden, sondern war auch sonst einer der Pioniere, was den Import fernöstlicher Kampfkunst nach Europa angeht.
  7. Man kann ihn mal raushauen, um eine Bindung in einer Gruppe zu betonen oder um eine gut vertraute NSpF zu beschützen. Unter M4 konnte man den Zauber noch auf jede Person anwenden. Das hat den Zauber allerdings zu einem (zu) effektiven Lügendetektor gemacht, weil man die angeblich geschockte Person schnell als völlig ruhig enttarnen konnte.
  8. Du meinst also, dass der Naturgeist schon vertrieben werden könne, obwohl er (als Pflanzenmann) noch AP hat? Das kann sein, aber dann ist der Text etwas komisch geschrieben. Die Vertreibung des Naturgeistes wird unmittelbar beschrieben, nachdem die Besiegbarkeit des Pflanzenmannes beschrieben wird.
  9. Es ist ein gewisses Risiko. Die meisten nehmen es in Kauf, weil sie es für gering genug halten oder weil sie es nicht wissen. Das ist ähnlich wie bei privaten Sicherheitsdiensten: Wenn dort ein Jurist darlegen würde, welche Straftaten so ein schwarzer Sheriff bei der Arbeit theoretisch begehen kann und dass es nur einen Amtsrichter braucht, der die Notwehr, das Jedermann-Festnahmerecht o. ä. nicht gegeben sieht, dann würde so mancher den Job nicht mehr machen.
  10. Ich hab die Dateien für mich damals archiviert. Spricht etwas dagegen, die drei PDFs hier erneut anzubieten?
  11. Interessant. Das deckt sich mit den Aussagen von larp-planung.de.
  12. Ich hab meinen Beitrag nochmal erweitert.
  13. Der eigentliche Zauber Pflanzenmann kann nicht gebannt werden, denn er ist ein Dweomerzauber. Der besiegte Pflanzenmann hinterlässt einen freien Naturgeist. Dieser freigelegte Naturgeist kann mit Bannen von Finsterwerk vertrieben werden. Geschieht dies nicht, kann sich der Geist aber nicht selbstständig neue Pflanzenteile beleben. Bannen von Finsterwerk erfordert allgemein übrigens, dass der zu bannende schwarzmagische Effekt grob benannt wird. So wie bei Bannen von Zauberwerk.
  14. Ja, stimmt. Noch mehr Edit-Wünsche?
  15. Geht das gerichtsfest? Ich bin kein Jurist, aber das könnte man als unangemessene Benachteiligung auslegen. Letztlich müsste es die Haftpflichtversicherung der Eltern akzeptieren, denn sie müsste die Schäden bezahlen. Mir stellt sich leider auch etwas die Frage: Wie konnten die Kinder derartige Schäden unbemerkt anrichten? Dass Kinder mal aus Versehen was runterkloppen, das sehe ich ja ein. Aber heimlich eine Gardinenstange runterzureißen und Haken verschwinden zu lassen benötigt doch gefühlt einiges an Zeit, in der man als Kind ungestört ist.
  16. Die Haftpflichtversicherung der Eltern haftet nur, wenn die Eltern den Schaden bezahlen müssten. Das ist nur dann der Fall, falls die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob, wie und warum Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen ist ein komplexes Thema. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann haftet, wenn überhaupt, das Kind (ab 7 Jahren*). D. h. die Versicherung der Eltern zahlt nichts. Der Geschädigte kann die Sanduhr drehen. Er kann zivilrechtlich (auf eigene Kosten) einen Titel gegen das Kind erwirken. Dann hat er 30 Jahre Zeit, um die Forderung vom irgendwann erwachsenen und vielleicht arbeitenden Kind einzutreiben. Oder er lässt sich auf einen Vergleich ein. Lange Rede, kurzer Sinn: Schäden von Kindern können sehr nervig für den Geschädigten sein.
  17. ...und wenn die Eltern, nach Meinung der Versicherung bzw. evtl. des Richters, ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Haftpflichtversicherungen zahlen nur, wenn ein gesetztlicher Anspruch besteht, d. h. wenn eigentlich die Eltern haften müssten. Eltern haften aber nur für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Haben sie das nicht, haftet, wenn überhaupt, das deliktfähige Kind selbst. D. h. der Geschädigte könnte gegen ein Kind einen Titel erwirken und dann bis zu 30 Jahre die Sanduhr drehen. Bis das Kind genug Geld hat, um den Schaden zu bezahlen - und der Geschädigte dies herausfindet.
  18. Thema von stefanie wurde von dabba beantwortet in Midgard-Con Metadiskussionen
    Stimmt, der Termin ist auch ein Punkt. Bacharach liegt terminlich für viele günstig. Mir fällt ein: Wir hatten schon mal eine Umfrage: "Wieso warst Du beim Con?"
  19. Um mal eine Lanze zu brechen: Es gibt Con-Orgas, die überhaupt keine Kinder und auch keine Jugendlichen reinlassen. Grund: Haftung und mögliche Straftaten. http://www.larp-planung.de/anzeigen.php3?id=1313 Außerdem kam hier die Aufforderung offenbar vom Veranstaltungsort und nicht von der Orga. Natürlich kann man dann argumentieren: Wenn die Lokation...
  20. Thema von stefanie wurde von dabba beantwortet in Midgard-Con Metadiskussionen
    So ganz schwampfig waren meine Beiträge nicht. Bei den meisten Cons dürfte die geografische Lage der Hauptanreiz für die meisten Besucher sein.
  21. Thema von stefanie wurde von dabba beantwortet in Midgard-Con Metadiskussionen
    Jetzt gib es wenigstens zu. Du hast Dich nicht wegen meiner angemeldet. Bei anderen Events ist das ja oft anders. Wacken ist a) nur einmal im Jahr und wird b) vor allem konkret wegen der dort auftretenden Bands besucht.
  22. Thema von stefanie wurde von dabba beantwortet in Midgard-Con Metadiskussionen
    Das stimmt. Das gilt nicht nur für die Jahresausgaben eines bestimmten Cons, sondern indirekt für alle anderen Cons. Ich will ehrlich und realistisch sein: Eine Orga macht beim Midgard-Con nicht so viel Eigenständiges. Die Leute stellen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht hin und sagen: "Boah, beim WestCon macht ja der dabba Orga. Genau der macht das so geil! Dafür fahr ich 600 km und meld mich sofort an! ".
  23. Thema von stefanie wurde von dabba beantwortet in Midgard-Con Metadiskussionen
    Es gibt doch genug Lokationen, die eine Orga nehmen könnte. Ich würde auch mal wieder Bilstein besuchen, falls da ein SauerlandCon o. ä. wäre. (Disclaimer: Ja, ich weiß, dass Bilstein kein leichtes Pflaster mehr ist) Oder vielleicht Langeleben wiederbeleben (kein Wortspiel)?
  24. Back to Basic: Mit Werbung im DDD-Magazin und Anmeldung per Telefon oder Postkarte nach 4440 Rheine.

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