Moderation :
Hier wurde die Diskussion, die sich um den Artikel "Heranholen" im DDD 21 dreht eingefügtBF
Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
Ich finde die Überlegungen prima, bin aber selbst ein immer stärkerer Gegner von Hausregeln. Deshalb möchte ich mögliche Einschränkungen für diesen Zauber in den Raum werfen, die sich aus Kampfsituationen ergeben können.
1) Der Zauberer muss den Zielgegenstand sehen können.
Es ist m.E. ein Unterschied, ob der Zielgegenstand von einem Gegner geführt wird, der mit einem Gnom im Nahkampf ist oder mit vier Waelingern. Handelt es sich um einen herumgefuchtelten Dolch oder um ein schweres Schwert?
Daraus ergibt sich für mich ein (modifizierter) EW: Sehen
2) Wenn der EW:Zaubern klappt und der Resistenzwurf des Gegners nicht vor dem Verlust des Gegenstands rettet, muss das Objekt der Begierde noch an den Kampfbeteiligten vorbeikommen.
Hiezu bieten sich verschiedene Überlegungen an:
- Ein EW:Angriff der Waffe mit +4. Wenn dieser gelingt, bleibt die Waffe an dem entsprechenden Kampfbeteiligten "hängen". Wer will, kann natürlich nach leichten und schweren Waffenschaden unterscheiden.
- Die Güte des EW bestimmt die Wahrscheinlichkeit, ob der Gegenstand an den Gegner vorbeikommt. (EW:Zaubern - 20) x 5. Also bei einem EW von 22 eine 10% Chance. Das bedeutet, dass hochstufige Magier den Zauber besser anwenden können. Ein Krit entspräche 100%.
3) Der Zielgegenstand fliegt in die Hand des Zauberers.
Hier besteht die Gefahr, dass er sich an dem tollen magischen Schwert die Hand verletzt. Immerhin fliegt das Ding mit 3 m/sec.
Ich schlage einen EW:Fangen vor. Beim Misslingen gibt es den Waffenschaden an der dominanten Hand, gegegbenenfalls kritisch (bei einer "1"). Ich würde auch bei Verletzungen, die mehr als ein Drittel des LP-Maximums rauben, den entsprechenden kritischen Schaden bestimmen.
Mit diesen Überlegungen kann man m.E. den Zauber wieder "einfangen", zu dem, wozu er gedacht war.