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Online-Runde für die Küstenstaaten
Die liefere ich gerne dazu....
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Online-Runde für die Küstenstaaten
Da bürdest du aber Rulandor direkt einige Charakterrecherche auf mit diesen "nach MYS eigengeschaffenen" Kombos ;-)
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Online-Runde für die Küstenstaaten
Hallo, grundsätzlich habe ich gesteigertes Interesse... Das klingt sehr interessant - kommt bei mir auf den Spieltag, Rhythmus etc... Kann man auch einen eignen Char nutzen? Ich habe da ein zwei Chars, die in Diatrava recht gut bekannt und vernetzt sind! 🧙♂️ (Ratespiel, was da wohl vorhanden ist) Einen pazifistischer Sabor-Priester (PB), einen Informationshändler (Spion - Gl-Hx), ein Wirt (Zauberkrämer), einen Gelehrter (Barde-Hexer) oder last but not least ein Convendo Magier!! Mehr Information kommt dann per PN.
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ChatGPT / KI abseits des RPG
Zu dem PS: Doch, das funktioniert genauso. Google sendet an "Seine" Aps ne Anfrage. Ich hab z.B. GMAIL installiert- Ich mach gmail auf und dann werd ich gefragt.
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ChatGPT / KI abseits des RPG
Ja Ich werde es später nochmal testen.
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ChatGPT / KI abseits des RPG
Du bist stur, nicht dumm. Mach das was das Video sagt. Hör auch auf @Akeem al Harun
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ChatGPT / KI abseits des RPG
Hast du befolgt, was in dem Video beschrieben wird? Bist du mit deinem Google Konto bei der App angemeldet? Bist du überhaupt mit deinem Google Konto bei ChatGPT angemeldet?
- Essen
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ChatGPT / KI abseits des RPG
Siehe mein P.S. oben. Das ist die normale Google Suche als App. Ich sehe immer noch nicht, wie mich das weiterbringen soll. P.P.S: Ich bin nicht zu dumm, eine App auf meinem iPhone zu installieren.
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ChatGPT / KI abseits des RPG
Bei dem Video wird Dir genau gesagt was Du machen musst.
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ChatGPT / KI abseits des RPG
Ja. Das sagt das, was Kazzirah auch schreibt: Es sei schlicht "Google". Ich habe mir angewöhnt, bei so Sachen genau zu sein. Und jetzt werde ich hier aufgefordert, ungenau zu sein. P.S: Google habe ich als eigene App sogar installiert (nutze es nur nie). Und normalerweise kommt, wenn man so eine Prüfzahl eingeben soll, ein Popup im Telefon. Ich habe gerade nochmal die Einstellmöglichkeiten von "Google" als App überprüft. Ich kann da keine Nachrichten-Einstellungen vornehmen. Ich habe so meine Zweifel, ob das so funktioniert.
- Essen
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ChatGPT / KI abseits des RPG
Ich habe Dir was verlinkt. Sogar ein Video dazu...
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ChatGPT / KI abseits des RPG
Ich bekomme diesen Treffer NICHT angezeigt bei mir in App-Store. Sonst würde ich hier nicht fragen.
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ChatGPT / KI abseits des RPG
App StoreGoogle‑App – App StoreLade Google von Google im App Store herunter. Sieh dir Screenshots, Bewertungen und Rezensionen, Benutzertipps und weitere Spiele wie Google an.
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ChatGPT / KI abseits des RPG
Was soll ich bitte machen? In eine nicht existente App gehen? Ich komme mir gerade etwas veralbert vor.
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[Samstag] Interesse an M4 Runde? Details im Text
Thema von Lukarnam wurde von Wulfilas beantwortet in WestCon Abenteuervorankündigungens Aktuelle AbenteuervorankündigungenKann glücklicherweise als Nachrücker zum WestCon und melde mal Interesse an, auch ab Freitag. Hätte einen Ba/Hl im dem GFP-Bereich, den manche hier schon kennen, oder einen Or (Gr11).
- Geschichten aus Lun – Eine neue Abenteuerreihe
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ChatGPT / KI abseits des RPG
Sach mal, biste nur hier zum Ranten oder machst Du auch das was man Dir vorschlägt? Geht sowas auch per PN statt öffentlich? Oder muss ich die Mds rufen? ;-) Könntet ihr das bitte per PN klären?
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ChatGPT / KI abseits des RPG
Sach mal, biste nur hier zum Ranten oder machst Du auch das was man Dir vorschlägt? Geht sowas auch per PN statt öffentlich? Oder muss ich die Mds rufen? ;-)
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Frage zum Urheberrecht
"Mein" ChatGPT sagt ähnliches: 2. Speziell zu E-Books/PDFsIn einem viel beachteten Fall („Tom Kabinet“, C-263/18) hat der EuGH ausdrücklich entschieden: Ein Online-Marktplatz für „gebrauchte“ E-Books verletzt Urheberrechte, weil die Verbreitungsrechte an diesen nicht durch den Erstverkauf erschöpft sind. Dejure+1 Konsequenz: Kein legaler „Gebrauchtmarkt“ für E-Books/PDF-Downloads ohne Zustimmung des Rechteinhabers. CMShs Bloggt Deutsche Gerichte haben außerdem entschieden, dass Anbieter in ihren AGB den Weiterverkauf von E-Books und Hörbüchern vertraglich verbieten dürfen – und dass solche Klauseln grundsätzlich wirksam sind. VOELKER & Partner mbB 3. Ausnahme: Software (aber das hilft für PDFs meist nicht)Für Computerprogramme (Software) hat der EuGH im Fall UsedSoft vs. Oracle (C-128/11) gesagt: Wenn eine unbefristete Lizenz für heruntergeladene Software verkauft wird, kann das als „Verkauf“ gelten, und das Verbreitungsrecht an dieser Lizenz kann erschöpfen. Unter bestimmten Bedingungen dürfen gebrauchte Softwarelizenzen daher weiterverkauft werden. Eur-Lex+2Dejure+2 Aber: Das gilt explizit für Software, nicht für E-Books, Musik oder sonstige PDF-Inhalte. Für typische „Lesepdfs“ (Romane, RPG-Regelwerke, Fachbücher, Comics etc.) ist diese Ausnahme nicht anwendbar. CMShs Bloggt 4. AGB / LizenzbedingungenZusätzlich zur gesetzlichen Lage kommen die AGB bzw. Lizenzbedingungen deines Anbieters: Meist steht dort sowas wie „nur zur persönlichen Nutzung“, „nicht übertragbar“, „kein Weiterverkauf / keine Weitergabe“. Selbst wenn das Urheberrecht im Grenzfall unklar wäre, würdest du mit einem Weiterverkauf wahrscheinlich gegen den Vertrag mit dem Anbieter verstoßen – also zusätzlich ein zivilrechtliches Problem bekommen. VOELKER & Partner mbB+1 5. Typische Einzel-Fragen (kurz)Darf ich die PDF an jemand anders „verkaufen“ und danach selbst löschen? Darf ich eine gedruckte Version der PDF verkaufen? Darf ich die Datei „verschenken“ statt verkaufen? 6. FazitNormale Antwort für Deutschland/EU: 👉 Online gekaufte PDFs (E-Books, Regelwerke, Hörbuch-Begleit-PDFs usw.) darfst du grundsätzlich nicht weiterverkaufen oder weitergeben, wenn der Rechteinhaber das nicht ausdrücklich erlaubt. Nur im Sonderfall Software (klassische Programme, keine Bücher als PDF) gibt es unter konkreten Voraussetzungen eine erlaubte Weiterveräußerung von Lizenzen. Ich darf keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne machen. Wenn du mit konkreten PDFs (z.B. RPG-Material, Fachbüchern etc.) wirklich „auf Nummer sicher“ gehen willst, wäre der beste Weg: AGB/Lizenztext des Anbieters genau lesen und bei größerem Risiko (gewerblich, viele Titel, eigener Marktplatz o.Ä.) einen Fachanwalt für IT-/Urheberrechtoder die Verbraucherzentrale fragen. Wenn du magst, kannst du mir auch ein Beispiel nennen („Ich habe PDF X bei Shop Y gekauft“) und ich schaue mir mit dir gemeinsam die Lizenzsprache an und übersetze sie in Klartext.
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WestCon 2026 - Schwampf
Moin Nach der Ruhe der Reha hab ich nun die Zimmerplanung durchgeführt. Nach dem Sortieren konnte ich 14 Nachrücker anschreiben. Jetzt ist nur noch eine Familie und eine Einzelperson auf der Warteliste. Da es schwierig ist eine Familie Nachrücken zu lassen kann man sich durchaus noch Anmelden und auf die Warteliste setzen lassen. es besteht dann noch eine gute Chance einen Platz zu bekommen. Gruß Thomas
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Der 20. Midgard WestCon 19./20.02. - 22.02.2026
Moin Nach der Ruhe der Reha hab ich nun die Zimmerplanung durchgeführt. Nach dem Sortieren konnte ich 14 Nachrücker anschreiben. Jetzt ist nur noch eine Familie und eine Einzelperson auf der Warteliste. Da es schwierig ist eine Familie Nachrücken zu lassen kann man sich durchaus noch Anmelden und auf die Warteliste setzen lassen. es besteht dann noch eine gute Chance einen Platz zu bekommen. Gruß Thomas
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Frage zum Urheberrecht
Interessanterweise macht es BEAMON AI, was auch nur ein ChatGPT mit Zugang zu Fachliteratur ist, richtig: Darf ich online gekaufte PDFs weiterverkaufen? Kurzantwort Der Weiterverkauf online gekaufter PDFs (z. B. eBooks, Hörbücher, sonstige digitale Inhalte) ist nach aktueller deutscher und europäischer Rechtslage grundsätzlich nicht zulässig. Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts gilt nach der InfoSoc-Richtlinie für Online-Inhalte nicht, und deutsche Gerichte halten entsprechende AGB‑Weiterverkaufsverbote für wirksam. Eine wichtige Ausnahme betrifft Computerprogramme: Beim digitalen Erwerb von Software hat der EuGH in “UsedSoft/Oracle” die Erschöpfung bejaht, sodass ein Weiterverkauf von Softwarelizenzen unter engen Voraussetzungen möglich ist. Diese Rechtsprechung gilt aber nicht für eBooks/PDFs. (OLG Hamm GRUR 2014, 853; HansOLG ZUM 2015, 503; EuGH, C‑128/11 UsedSoft; EuGH, C‑419/13 Art & Allposters) Es folgen dann noch Erläuterungen inkl. Hinweisen auf die entsprechende Rechtsprechung.
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ChatGPT / KI abseits des RPG
Sach mal, biste nur hier zum Ranten oder machst Du auch das was man Dir vorschlägt?