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Informationen zu Erainn


Icedragon

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Top-Benutzer in diesem Thema

  • 1 Monat später...

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td> (Amhairgin @ Okt. 21 2001,18:48)</td></tr><tr><td id="QUOTE">wink.gif Im Laufe der nächsten Zeit wird auf http://www.erainn.com neues Material speziell zu Erainn erscheinen. (...)<span id='postcolor'>

Ich habe dort grade mal etwas in die Enzy geschaut.

 

Die Erainns von Midgard und Magira scheinen sich wirklich auseinander entwickelt zu haben.

 

Grade ein Pendant zu dem midgarschen Volk der Ffomor fehlt mir im Magira-Erainn. Damit wäre an Huracans Heimkehr dann wohl einiges zu verändern, wenn man die Kultur-Beschreibung von Magira benutzen will.

 

 

nice dice

 

Mike

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Hallo!

 

Auf Erainn läßt sich doch das ein oder andere finden, was bis zu einem in den Sternen stehenden Erainn-Quellenbuch zumindest einen Einblick in die kulturellen Hintergründe bieten kann und beispielsweise auch aufzeigt, wie sich Coraniaid und O'Tothail unterscheiden. Und zu Nathír lassen sich auch Materialien entdecken, die zumindest solange, wie nichts anderes existiert, Verwendung finden könnten.

 

Politisch und geschichtlich haben sich beide Erainns natürlich auseinanderentwickelt ...

 

Agadur

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Wiszang @ Dez. 05 2001,10:56)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Hallo!

 

Klar, das sind irgendwelche Ureinwohner. Gelle?

 

Wiszang<span id='postcolor'>

Daß _Du_ das weißt, war mir schon klar. Aber nachdem wir und mit diesem Thema lange im Thead "Inseln unter dem Westwind" beschäftigt hatten, dachte ich mir, ich könne diese Info ja auch bei bei den Erainn-Fans loswerden.  biggrin.gif

 

Mike

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Hi!

 

Ja, Mike da hast Du schon Recht, so ab und zu sollte man mal auf Querverweise etc pp hinweisen. Ich entdecke auch immer wieder was Neues was mir so nicht klar war.

 

Trotzdem. (Seufz) Da wollte ich auch mal mit Wissen glänzen... wieder nix!

 

Hat eigentlich jemand die Bardenschule aus Teamhair schon mal benutzt und kann mir mal schreiben wie das geklappt hat?

 

Alles Gute

Wiszang

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  • 1 Jahr später...

Hallo,

 

velleicht finde nicht nur ich es ganz nützlich ein paar mehr Informationen zu sammeln, um sich ein Bild von der damaligen Situation unabhängig vom Midgard- / FOLLOW-Erainn zu machen.

 

Ich habe mir mal die Mühe gemacht ein paar Informationen aus meinen Quellen zur allgemeinen Gesellschaftsstruktur im damaligen Irland zusammenzutragen. Der Text ist zwar weitestgehend zusammengefaßt, aber dafür unverfremdet und so ohne weiteres sicher nicht spielbar. Aber vielleicht ergeben sich ja ein paar Ideen daraus, was man machen könnte ohne gleich das albische Herrschaftssystem in Erainn zu etablieren.

 

Ich hoffe, der Text paßt in die Rubrik Regionen / Erainn. Ansonsten bitte ich den Moderator ihn nach sonstwo zu verschieben.

 

 

 

Betrachtet wird die soziale Struktur der Bevölkerung im Zeitraum vor der Christianisierung. Sie war aufgeteilt in Klassen und reichte vom König bis zum Sklaven hinunter. Maßgeblich war diese Unterteilung im sogenannten Brehon Law beschrieben. Es legte unter anderem die Rechte, Pflichten und Privilegien der Angehörigen der einzelnen Klassen fest. Inwieweit jemand damals in der Rangfolge aufstieg, war zwar nicht ausschließlich, aber zum großen Teil abhängig von seinem Besitz. Je größer der eigene Besitz, desto höher war sein Rang in der Bevölkerung. Die Menschen waren nicht an eine Klasse gebunden. Unter bestimmten Umständen konnte man von einer Klasse in die andere aufsteigen, wenn sein Leumund als untadelig galt. Natürlich konnte aber auch das Gegenteil passieren.

 

Es gab fünf Hauptklassen:

 

1. Könige mit verschiedenen Rängen

2. Adelige, in deren Klasse auch Könige enthalten sind

3. Nicht-Adelige freie Bevölkerungsteile mit Besitz

4. Nicht-Adelige freie Bevölkerungsteile ohne bzw. nicht genügend Besitzanteil für den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse

5. Unfreie Bevölkerungsteile

 

Die ersten drei Klassen waren die privilegierten Klassen. Eine Person aus einer dieser Klassen hatte die Bezeichnung aire. Alle von ihnen hatten Aufgaben in der Regierung des Landes und in der Rechtsprechung entweder als Könige, als Tánaiste der Könige, als Adelige oder sie dienten als militärische Führer oder waren Personen mit Weisungsbefugnis. Sie trugen für gewöhnlich einen Armreifen als Zeichen ihrer Würde.

 

 

Könige

 

Die Regierung einzelner Ländereien lag in den Händen von Königen oder Anführern bzw. Oberhäuptern. Sie herrschten in Abhängigkeit der alten gegebenen Traditionen und Gebräuche ihres Landstückes. Die hauptsächlich gebräuchliche Bezeichnung für den König lautete rí und die für die Königin rigan oder rioghan. Für das gesamte Land gab es einen Hochkönig, den Ard-rí, der trotz seiner hohen Position als Hochkönig neben den einzuhaltenden Traditionen noch zusätzlich in seiner Befugnis durch Räte seiner Anführer bzw. Oberhäupter eingeschränkt war.

 

Das Land war aufgeteilt in fünf Provinzen. Jeder Provinz stand ein König vor, der rí-ruirech. Der Hochkönig ging stets aus einer Wahl von einem aus ihnen hervor. Der nachfolgende Provinz-König mußte in einer Neuwahl bestimmt werden, denn der Hochkönig durfte niemals auch König einer Provinz zur selben Zeit sein. Die Provinzen bestanden wiederum aus vielen Unterkönigreichen. Die Größe dieser Unterkönigreiche war unterschiedlich. Einige bestanden aus den Ländereien eines einzelnen Bevölkerungsstammes bzw. tuath, andere aus den Ländereien mehrerer tuaths. Ein tuath war die kleinste Einheit, deren Anführer berechtigt war, den Titel eines Königs zu tragen, worauf aber meistens verzichtet wurde.

 

Demzufolge gab es vier mögliche Klassen von Königen.

 

1. König eines tuath

2. König eines mór-tuath (mehrerer thuats)

3. König einer Provinz

4. König des gesamten Landes (Ard-ri)

 

Das Brehon Law spricht von einer Aufteilung aus König über Hügel oder Berge, König von Gesellschaften und König, der die Quelle aller Oberhäupter bzw. Anführer ist. Mit letzterem ist der Ard-rí und die Provinzkönige beschrieben. Jeder König vom tuath bis zum Provinzkönig war untergeordnet dem König des größeren Bereiches. Ein untergeordneter König wurde auch als ur-rí bzw. Unterkönig bezeichnet.

 

Der Titel eines Unterkönigs oder Anführers bzw. Oberhaupt wurde indirekt durch eine Wahl vergeben an der mehrere Bedingungen geknüpft waren. Hauptbedingung war die Zugehörigkeit zu der Gruppe der ríg-domna, dem Königsmaterial. Diese Zugehörigkeit ergab sich nach den Gesetzen dadurch, daß diese Person der direkten Abstammung seines Vaters nach adelig ist und auch sein Großvater schon adelig war. Er mußte über drei Häuser oder Festungen (duns) verfügen. Sein Leumund mußte untadelig und er selbst körperlich unversehrt sein. Wahlberechtigt waren nur die Angehörigen aus der Gruppe der aire, die auch gleichzeitig Angehörige der Familie oder tuath waren. Der zukünftige König oder Anführer bzw. Oberhaupt wurde unter den Gesichtspunkten gewählt, daß er ein guter Führer im Krieg und Herrscher in Friedenszeiten ist. Er wurde schon zu Lebzeiten des noch regierenden Oberhauptes gewählt. Nach der Wahl wurde der Gewählte tánaiste genannt, was Zweiter bedeutet. Die spätere feierliche Einführung des tánaiste in sein Königsamt fiel je nach Bedeutung des Königsamtes mehr oder weniger imposant und zeremoniell aus.

 

 

Adelige

 

Die Aristokratie des Landes setzte sich aus dem Bevölkerungsteil mit Landbesitz zusammen, für das sie nicht tributpflichtig waren. Ein aire aus dieser Klasse wurde Flaith genannt im Gegensatz zu der untergeordneten Gruppe der Nicht-Adeligen mit Besitz (kein Landbesitz), die diesen Titel trotz aire-Zugehörigkeit nicht tragen dürfen. Der Rang eines Adeligen war eng verknüpft mit der Größe seines Landbesitzes. Der tuath wurde von dem Oberhaupt regiert, dem auch alle anderen Adeligen des tuath loyalitäts- und tributpflichtig waren.

 

Nach dem Brehon Law gab es sieben Unterteilungen in der Adeligenklasse, geordnet nach Rang:

 

1. König

2. Tánaiste des Königs

3. Aire-forgaill

4. Aire-tuisi

5. Aire-ard

6. Aire-echta

7. Aire-desa

 

Der höchste Rang nach dem König ist der des tánaiste. Die Bedeutung des Königs und des tánaiste wurde schon im vorherigen Punkt beschrieben.

 

Der Aire-forgaill sollte mindestens über 20 saer-céiles (freie Gefolgsleute / Lehensmänner) und 20 daer-céiles (verpflichtete Gefolgsleute / Lehensmänner) verfügen, die zumeist Bauern waren. Er ist seinem König gegenüber seinen adeligen und nicht-adeligen Gefolgsleuten verantwortlich. Er verfügt über 100 Krieger, die ihn unterstützen. Er bestimmt den Status, die Privilegien und die Pflichten seiner untergeordneten Adeligen und deren Aufgaben am königlichen Hof.

 

Der Aire-tuisi und der Aire-ard wurden im Hinblick auf den folgenden unteren Rang benannt (Aire-tuisi vorderster aire / Aire-ard Hoch-aire). Jeder von ihnen hatte einen fest zugeordneten Anteil an Besitz mit verschiedenen Privilegien.

 

Der Aire-echta war der Meisterkämpfer des Königs. Die Bezeichnung könnte übersetzt Anführer der (rächenden) Mörder oder auch Anführer der (wagemutigen) Taten bedeuten. Er wurde immer aus der Klasse der Adeligen bestimmt. Zu seinen Pflichten gehörte das Rächen aller Angriffe und Beleidigungen an die Familie des Königs und des Stammes. Er stand Wache an den gefährlichsten Stellen und übernahm die gefährlichsten Aufträge. Ihm unterstanden fünf bewaffnete Krieger, die ihn ständig begleiteten. Für seine gefährlichen Aufgaben bekam er im Gegenzug verschiedene großzügige Privilegien vom König eingeräumt.

 

Der Aire-desa ist der unterste Rang in der Adeligenklasse. Er muß über freien Grundbesitz verfügen, für den er Pacht einnahm. Sein Vater und Großvater mußten jeder der Gruppe der aire angehören oder angehört haben. Außerdem muß mindestens über fünf saer-céiles und fünf daer-céiles verfügen.

 

 

Nicht-Adelige freie Bevölkerungsteile mit Besitz

 

Dieser Teil der Bevölkerung verfügte im Gegensatz zu den Adeligen nicht über Landbesitz. Sein Besitz erstreckte sich über Viehherden und anderer mobiler Güter. Um in die Gruppe der aire aufgenommen zu werden, mußten sie über eine bestimmte Größe von gepachteten Land, einer bestimmten Anzahl von Vieh und anderen Gütern verfügen. Daraus ergab sich auch die Bezeichnung Bo-aire (Kuh-Oberhaupt). Da der bo-aire über kein eigenes Land verfügt, pachtet er es von einem Adeligen und wird damit dessen saer-céile (freier Gefolgsmann). Er kann das gepachtete Land weiter verpachten und somit auch eine ähnliche Funktion einnehmen wie ein Adeliger.

 

Auch bei den Bo-aires gibt es unterschiedliche Ränge, die abhängig von der Größe seines Besitzes und im Brehon Law geregelt sind.

 

1. Aire-coisring bzw. Aire-fine

2. Fer-fothla

3. ógaire

 

Der Aire-coisring oder auch Aire-fine (Familien-Oberhaupt) war der Anführer und Repräsentant seiner Familie und Verwandten. Er vertrat ihre Rechte vor dem König des tuath im Falle von Anschuldigungen.

 

Der Fer-fothla dagegen war ein reicher bo-aire, der über mehr Vieh verfügte, als er versorgen konnte. Er gab sein Vieh an andere weiter, den daer-céiles (verpflichtete Gefolgsleute), die damit in seine Abhängigkeit gerieten. Seine Position in der Gesellschaft konnte der eines Aire-coisring gleichwertig sein und für beide bestand unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit den untersten adeligen Rang eines Aire-desa einzunehmen.

 

Der niedrigste Rang der Nicht-Adeligen aires war der eines ógaire (Junior-aire). Viele von ihnen gehörten der nächstunteren Gesellschaftsstufe an und bekamen durch Besitzvermehrung den Titel eines aire anerkannt.

 

 

Nicht-Adelige freie Bevölkerungsteile ohne Besitz

 

Diese Gruppe von Leuten unterschieden sich von der vorangegangenen Klasse nur darin, daß sie nicht über genügend Besitz verfügten um klassenmäßig aufzusteigen. Sie waren céiles bzw. freie Gefolgsleute oder Lehensmänner. Zumeist gehörten sie der bäuerlichen Bevölkerung an und hießen aithech.

 

Zu dieser Klasse gehörten auch die Gewerbetreibenden und bildeten damit eine nicht unwichtige Gruppe der freien Bevölkerung. Einige Handwerkskünste waren besonders privilegiert, so daß den damit Gewerbetreibenden gewisse Vorteile vor anderen Gewerbetreibenden vorbehalten waren. Einige besonders gute Handwerker gehörten aufgrund dessen auch zur Klasse der aire an. Aber das Brehon Law ist in dieser Hinsicht nicht so detailliert, was wiederum auf die weitaus größere Bedeutung des Landbesitzes schließen läßt.

 

 

Unfreie Bevölkerungsteile

 

Im Gegensatz zu der freien Bevölkerung, die alle Rechte ihres Stammes genießen und zu dem der rechtliche zugestandene Anspruch auf Bewirtschaftung eines Landstückes als wichtigstes Recht zählt, hat die unfreie Bevölkerung nur eingeschränkte Rechte. Unfrei zu sein bedeutete nicht unbedingt, daß man als Sklave zählte. Aber der größte Nachteil war, daß man ihnen nur unter strengsten Bedingungen erlaubte, einige kleine Landstückchen zum bloßen Eigenbedarf zu bestellen.

 

Dieser Bevölkerungsteil wurde unterteilt in drei Klassen:

 

1. Bothach

2. Sencleithe

3. Fudir

 

Der ersten beiden Klassen gehörten die Hirten, Arbeiter, Pferdejungen und sonstige Tagelöhner an. Alle waren sie finanziell arm und von ihrem Arbeitgeber abhängig. Aber sie hatten einen großen Vorteil. Sie waren Angehörige eines Stammes, wenn auch stark eingeschränkt in ihren Rechten. Aber sie hatten dadurch das Recht auf Stammesgebiet zu leben.

 

Die Fudirs waren keine Angehörigen des Stammes und hatten demzufolge auch keine Rechte auf Stammesgebiet zu bleiben. Das Oberhaupt des Stammes konnte ihnen das Recht zusprechen auf dem Gebiet zu leben, er konnte es aber auch jederzeit wieder widerrufen. Fudirs waren gewöhnlich Flüchtlinge aus anderen Landesteilen, wo sie in Ungnade gefallen waren.

 

Die Fudirs unterteilten sich noch einmal in zwei Klassen:

 

1. Saer-fudirs (Höhere Klasse / Freie Fudirs)

2. Daer-fudirs (Niedere Klasse / Hörige Fudirs)

 

Die saer-fudirs heißen nicht frei, weil sie zur freien Bevölkerung gehören, sondern weil anders als die daer-fudirs keine Verbrechen begangen hatten und freiwillig in ein fremdes Stammesgebiet gekommen sind. Das aufnehmende Stammesoberhaupt ist für seine Fudirs verantwortlich. Wenn einer seiner Fudirs ein Verbrechen begeht, dann muß er für den Schaden aufkommen. Aber andererseits, wenn jemand einen seiner Fudirs verletzt, wird die Wiedergutmachung an ihn bezahlt.

 

Die verbleibende Klasse der daer-fudirs setzt sich zusammen aus geflüchteten Kriminellen, Kriegsgefangenen, finanziell Verschuldete, Sklaven usw..

 

 

 

Soviel zum Thema soziale Gesellschaftsstrukturen im historischen Irland in zusammengefaßter Form. Ich möchte nicht ausschließen, daß in dem Text thematische Fehler vorkommen. Da ich kein Historiker bin möge mir man das verzeihen und entsprechend berichtigen.

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Vielen Dank Dermot für diese ausführliche Darlegung und Zusammenfassung aus dem Brehon-Law.

 

Wie aus den schon vorhandenen Texten erkennbar, beinhaltet das Erainn aus Midgard Teile dessen aus Magira, Teile des alten Irlands, sowie natürlich auch Teile des mythologischen Irlands in Verbindung mit Midgard-typischen Bestandteilen. Gerade das macht es ja so interessant.

 

Die Brehonen (Gesetzeshüter), sowie die Stellung der Barden und Druiden hast Du nicht erwähnt, obwohl ebenfalls wichtig.

 

Auf alle Fälle sind die Bezeichnungen der verschiedenen Bevölkerungsklassen hilfreich und mir selbst sehr nützlich.

 

Gruss

TomKer

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Das sind eine ganze Menge an Informationen, wovon der größte Teil mir unbekannt waren. Danke dafür!

 

Wenn ich mir das alles aber durch den Kopf gehen lasse, dann erinnert mich dies alles viel mehr an die Strukturen, die ich bei den Twyneddin viel eher erwarten würde, ebenso Teile des Vokabulars.

 

Nehmen wir als Beispiel den Hochkönig oder den Begriff tuath (klingt ähnlich wie Dunatha).

 

Die Strukturen sind aber zweifelsohne auf ganz Vesternesse von Chryseia abgesehen doch sehr ähnlich.

Sei es Erainn, Alba oder bei den nördlichen Nachbarn, den Twyneddin, es sind mehr oder weniger die Clanstrukturen mit einem König an der Spitze des Landes, der eine gewisse Macht hat, aber nicht absolutistisch herrschen kann.

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Hallo,

 

es stimmt. Die Brehons und die anderen Erwähnten haben einen nicht unwichtigen Teil in der Geschichte Irlands gespielt. Ich füge dem also eine weitere Zusammenfassung über die Brehons hinzu ohne erst mal genau auf das Brehon Law selbst einzugehen.

 

Und den Inhalt bitte nicht mit dem Midgard-Erainn verwechseln. Dieser Text hat nichts mit dem Midgard-Erainn zu tun. Andersherum dagegen baut das Midgard-Erainn verfremdet" darauf auf.

 

Wie dem auch sei. Auch hier gilt wieder, daß von mir thematische Fehler bitte zu berichtigen sind.

 

 

 

 

Von dem Zeitpunkt an, an dem der Poet Amergin of the white knee, son of Milead, sein erstes Urteil in Erin sprach, war es das alleinige Recht der files oder Poeten Urteile auszusprechen. Dies änderte sich erst mit einem Streitgespräch zwischen den Poeten Fercertne und Neidhe. Es passierte während der Herrschaft von Concobar Mac Nessa. Die beiden Weisen sollten einen Punkt diskutieren während Concobar dem zuhören wollte. Aber deren Sprache war voll von hochfachlicher Ausdrücke, so daß den beiden in ihren Ausführungen weder König Concobar noch seine anwesenden Anführer folgen konnten. Daraufhin wurde den Poeten das Privileg der Rechtsprechung entzogen und statt dessen in die Hände von speziellen Richtern gelegt mit der Auflage die Rechtsprechung für jede intelligente Person verständlich zu machen. Damit wurde auch festgelegt, daß von nun ab jeder, der sich entsprechend qualifizieren konnte, den Beruf eines Richters erlernen konnte.

 

Das Gesetz war stets ein wichtiger Faktor im öffentlichen wie auch im privaten Leben im alten Irland. Seinen festen ursprünglichen Bestand hatte es in seiner ganzen Fülle schon vor dem neunten Jahrhundert. Es wurde danach beeinflußt durch die eindringenden Dänen und den Angelsächsischen-Normannischen Eroberern. Noch später hatte die englische Invasion den größten Einfluß auf die Gesetze des Landes genommen.

 

Ein Richter in Irland wurde Brethem bzw. Brehon genannt, woraus sich der Begriff Brehon Law ableitete. Aber die ursprüngliche Bezeichnung des Gesetzes war Fènechas - das Gesetz der Fèine bzw. der freien Farmer. Die féine gehörten zur Klasse der Nicht-Adeligen freien Bevölkerung ohne Besitz und wurden schon erwähnt unter der Bezeichnung aithech, was dieselbe Bedeutung wie féine hat. Einige wenige Angehörige der féine wurden vom König ausgesucht um in den Gebieten, wo sie seßhaft waren darauf zu achten, daß alles im Sinne des Königs verlief, was wohl die ursprüngliche Bezeichnung ausmachte. Besonders in den Gesetzen wurde die Bauernbevölkerung als der wichtigste Teil der Gemeinschaft bezeichnet. Sie galten dort als Gründer einer Gesellschaft und somit als Quelle von Recht und Herrschaft.

 

Zurück zu den Brehons. Sie allein hatten es in der Hand die Gesetze zu interpretieren und sie auch für einzelne Fälle anzuwenden. Demzufolge gehörten sie einer einflußreichen Berufsgruppe von Menschen an. Und solche, die sich einem Stammesoberhaupt angeschlossen haben, bekamen freie Ländereien für ihre Dienste. Diese Ländereien blieben über Generationen hinweg in derselben Familie, genauso wie der Beruf des Brehons selbst von Generation zu Generation in der Familie weiterausgeübt wurde. Natürlich gab es auch Brehons, die sich nicht einem thuath angeschlossen hatten. Sie lebten von den Einnahmen ihres Berufes und es gab nicht wenige Brehons, die auf diese Weise sehr vermögend wurden.

 

Die Zahlungen, die an einen Brehon für seine Arbeit entrichtet werden mußten, standen auch im Brehon Law und betrugen ein-zwölftel. Also ein-zwölftel des Streitwertes oder ein-zwölftel von der Geldstrafe, zu der jemand verurteilt wurde. Aber der Brehon mußte bei seiner Arbeit sehr vorsichtig sein. Er selbst haftete mit seinem Vermögen für den entstandenen Schaden bei verkehrten oder ungerechten Urteilen.

 

Das Brehon Law war sehr schwierig zu verstehen und es wurde zusätzlich mit technischen Ausdrücken verkompliziert. Bevor ein Urteil gefällt werden konnte, mußten viele formale Texte durchgegangen und ebenso viele gesetzlich wichtige Umstände mitberücksichtigt werden. Ein Außenstehender hätte nie die Chance, die Komplikationen, die sich daraus ergeben, je zu verstehen.

 

Die Brehons hatten die Gesetze und Regeln in gesammelter Form in Bänden oder Abhandlungen vorliegen um ihre Rechtsprechung untereinander abzustimmen und lehrten sie an ihre Schüler in speziellen Schulen. Die beiden Größten und Bedeutesten dieser Bände sind das Senchus Mòr und das Buch von Acaill. Generell könnte man sagen, daß sich das Senchus Mòr hauptsächlich mit zivilrechtlichen Dingen und das Buch von Acaill sich mit Kriminalrecht und Körperverletzungen beschäftigt. Die Gesetze und Regeln waren im ältesten irischen Dialekt, namens Béria Fèinit, verfaßt, das die werdenden Brehons erst mühsam erlernen mußten. Selbst schon lange im Beruf tätige Brehons hatten ihre Schwierigkeiten mit der Übersetzung und Deutung des altertümlichen Textes. Das lag auch daran, daß die Texte manchmal unvollständig und in Stichwörtern gehalten waren. Nur die Experten der damaligen Zeit hatten die Deutung dieser Passagen im Gedächtnis.

 

Das Brehon Law umfaßte Gesetze und Regeln für den zivilen, für den militärischen und für den kriminellen Bereich der Rechtsprechung. Es bestimmte die verschiedenen Klassen und Ränge in der Gesellschaft vom König bis zum Sklaven und zählte ihre speziellen Rechte und Pflichten auf. Die Beziehung zwischen Grundherr und Pächter, die Gebühren von Handwerkern, Richtern, Lehrern usw., die gegenseitigen Pflichten zwischen Vater und Sohn, von Herr und Bediensteter, dies alles und noch einiges mehr war in Regeln zusammengefaßt im Brehon Law.

 

Um ein Brehon zu werden mußte man einen langwierigen und genau definierten Verlauf von Studien und Übungen durchmachen. Dazu gehörte auch ein Studium als Historiker. Ein Brehon mußte auch unterscheiden können, wann das allgemeingültige Gesetz, genannt Cáin Law, und wann ein lokales Gesetz namens Urradus Law zum Einsatz kam. Einige Provinzen hatten nochmals eigene Gesetze, die in speziellen Fällen ihre Anwendung fanden.

 

In sehr frühen Zeiten wurde der Brehon als eine geheimnisvolle und halbinspirierte Person angesehen. Eine göttliche Macht hielt Wache über ihn um ihn vor seinen ungerechten Urteilen zu schützen. Eine Passage in einem der Bücher der Brehon Laws lautet folgendermaßen: Wenn die Brehons von der Wahrheit der Sache abweichen, dann erscheinen Flecken auf ihren Wangen. Es heißt, daß der berühmte Brehon Morann, Sohn von Carbery Kinncat einen Ring um seinen Hals getragen hat. Dieser Ring zog sich zu, wenn Morann ein falsches Urteil abgab und öffnete sich wieder, wenn er das richtige Urteil verkündete.

 

Dies alles zeigt den großen Respekt der Bevölkerung vor der Rechtsprechung und ihre Furcht vor ungerechten Urteilen. Es zeigt aber auch die Position in der Gesellschaft, die eine Person dieses Berufsstandes inne hatte.

 

 

 

 

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Vielen Dank Dermot für die Ergänzung.

 

Tatsächlich gibt es viele Entsprechungen zwischen den Twyneddin, Erainn und dem alten Irland, da beide Kulturen daraus hervorgehen. Paßt auch auf Midgard brauchbar zusammen, da die menschlichen Urahnen der heutigen Erainner aus dem Norden kamen, während ihre Nachbarn die dort blieben zu den Twyneddin wurden.

 

Tatsächliche Ureinwohner sind in Erainn eher die Fomori. Ich weise aber deutlich darauf hin, dass diese Angaben wie von Dermot erwähnt, nur kulturelle Grundzüge sind und NICHT so in Erainn vorkommen.

 

Hochkönige, oder Ard-righ, hat es in Erainn eigentlich nie gegeben...

 

Gruss

TomKer

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  • 3 Wochen später...
  • 5 Monate später...

Wo soll ich da anfangen? Ausser dem was man verstreut im Grundregelwerk oder Arkanum finden kann (Magier sind selten und leben in Türmen. Es gibt keine Magiergilden in dem Sinne wie in anderen Ländern), findet sich in einigen Gildenbriefen etwas. Von einer Grundbeschreibung, über ein Wehrgehöft, einigen Sagen und Liedern, dem Fian bis hin zur Bardenschule bei Teamhair.

 

Politisch ist Erainn so wenig einig im Innern wie das alte Irland vor der englischen Invasion. Gegen äussere Feinde sind sie jedoch alle einig.

Das kulturelle Band ist stark und wird durch die weisen Frauen, sowie die Barden gehalten und verstärkt. Es gibt immer noch Fürstentümer, die von Hochelben = Coraniaid regiert werden.

 

Weiterhin finden sich überall noch starke magische Einflüsse im Land, von Einhörnern (gross und klein) über Dryaden und Nymphen, bis hin zu finstrem Orcgelichter.

 

Soweit in Kürze, denn ein Quellenbuch kann ich hier kaum schreiben.  biggrin.gif

 

Gruss

TomKer

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Zitat[/b] (TomKer @ 09 Mai 2004,23:59)]Wo soll ich da anfangen? Ausser dem was man verstreut im Grundregelwerk oder Arkanum finden kann (Magier sind selten und leben in Türmen. Es gibt keine Magiergilden in dem Sinne wie in anderen Ländern), findet sich in einigen Gildenbriefen etwas. Von einer Grundbeschreibung, über ein Wehrgehöft, einigen Sagen und Liedern, dem Fian bis hin zur Bardenschule bei Teamhair.

 

Politisch ist Erainn so wenig einig im Innern wie das alte Irland vor der englischen Invasion. Gegen äussere Feinde sind sie jedoch alle einig.

Das kulturelle Band ist stark und wird durch die weisen Frauen, sowie die Barden gehalten und verstärkt. Es gibt immer noch Fürstentümer, die von Hochelben = Coraniaid regiert werden.

 

Weiterhin finden sich überall noch starke magische Einflüsse im Land, von Einhörnern (gross und klein) über Dryaden und Nymphen, bis hin zu finstrem Orcgelichter.

 

Soweit in Kürze, denn ein Quellenbuch kann ich hier kaum schreiben.  biggrin.gif

 

Gruss

TomKer

Hi!

 

Schade!  biggrin.gif

 

Alles Gute

Wiszang

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  • 2 Wochen später...
  • 3 Wochen später...

Hallo,

 

ich spiele einen erainischen Magier und würde gerne, wenn ich im Ausland spiele, einen erainischen/irischen Akzent rüberbringen. Leider habe ich keine genaue Vorstellung, wie der klingt. Falls jemand davon Ahnung hat, könnte er vielleicht ein paar bekannte Wörter "so wie man sie spricht" posten. Meistens genügt das, um den Akzent für alle anderen Wörter zu simulieren.

 

CU

           FLo

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