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Dermot

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  1. Hallo, es stimmt. Die Brehons und die anderen Erwähnten haben einen nicht unwichtigen Teil in der Geschichte Irlands gespielt. Ich füge dem also eine weitere Zusammenfassung über die Brehons hinzu ohne erst mal genau auf das Brehon Law selbst einzugehen. Und den Inhalt bitte nicht mit dem Midgard-Erainn verwechseln. Dieser Text hat nichts mit dem Midgard-Erainn zu tun. Andersherum dagegen baut das Midgard-Erainn verfremdet" darauf auf. Wie dem auch sei. Auch hier gilt wieder, daß von mir thematische Fehler bitte zu berichtigen sind. Von dem Zeitpunkt an, an dem der Poet Amergin of the white knee, son of Milead, sein erstes Urteil in Erin sprach, war es das alleinige Recht der files oder Poeten Urteile auszusprechen. Dies änderte sich erst mit einem Streitgespräch zwischen den Poeten Fercertne und Neidhe. Es passierte während der Herrschaft von Concobar Mac Nessa. Die beiden Weisen sollten einen Punkt diskutieren während Concobar dem zuhören wollte. Aber deren Sprache war voll von hochfachlicher Ausdrücke, so daß den beiden in ihren Ausführungen weder König Concobar noch seine anwesenden Anführer folgen konnten. Daraufhin wurde den Poeten das Privileg der Rechtsprechung entzogen und statt dessen in die Hände von speziellen Richtern gelegt mit der Auflage die Rechtsprechung für jede intelligente Person verständlich zu machen. Damit wurde auch festgelegt, daß von nun ab jeder, der sich entsprechend qualifizieren konnte, den Beruf eines Richters erlernen konnte. Das Gesetz war stets ein wichtiger Faktor im öffentlichen wie auch im privaten Leben im alten Irland. Seinen festen ursprünglichen Bestand hatte es in seiner ganzen Fülle schon vor dem neunten Jahrhundert. Es wurde danach beeinflußt durch die eindringenden Dänen und den Angelsächsischen-Normannischen Eroberern. Noch später hatte die englische Invasion den größten Einfluß auf die Gesetze des Landes genommen. Ein Richter in Irland wurde Brethem bzw. Brehon genannt, woraus sich der Begriff Brehon Law ableitete. Aber die ursprüngliche Bezeichnung des Gesetzes war Fènechas - das Gesetz der Fèine bzw. der freien Farmer. Die féine gehörten zur Klasse der Nicht-Adeligen freien Bevölkerung ohne Besitz und wurden schon erwähnt unter der Bezeichnung aithech, was dieselbe Bedeutung wie féine hat. Einige wenige Angehörige der féine wurden vom König ausgesucht um in den Gebieten, wo sie seßhaft waren darauf zu achten, daß alles im Sinne des Königs verlief, was wohl die ursprüngliche Bezeichnung ausmachte. Besonders in den Gesetzen wurde die Bauernbevölkerung als der wichtigste Teil der Gemeinschaft bezeichnet. Sie galten dort als Gründer einer Gesellschaft und somit als Quelle von Recht und Herrschaft. Zurück zu den Brehons. Sie allein hatten es in der Hand die Gesetze zu interpretieren und sie auch für einzelne Fälle anzuwenden. Demzufolge gehörten sie einer einflußreichen Berufsgruppe von Menschen an. Und solche, die sich einem Stammesoberhaupt angeschlossen haben, bekamen freie Ländereien für ihre Dienste. Diese Ländereien blieben über Generationen hinweg in derselben Familie, genauso wie der Beruf des Brehons selbst von Generation zu Generation in der Familie weiterausgeübt wurde. Natürlich gab es auch Brehons, die sich nicht einem thuath angeschlossen hatten. Sie lebten von den Einnahmen ihres Berufes und es gab nicht wenige Brehons, die auf diese Weise sehr vermögend wurden. Die Zahlungen, die an einen Brehon für seine Arbeit entrichtet werden mußten, standen auch im Brehon Law und betrugen ein-zwölftel. Also ein-zwölftel des Streitwertes oder ein-zwölftel von der Geldstrafe, zu der jemand verurteilt wurde. Aber der Brehon mußte bei seiner Arbeit sehr vorsichtig sein. Er selbst haftete mit seinem Vermögen für den entstandenen Schaden bei verkehrten oder ungerechten Urteilen. Das Brehon Law war sehr schwierig zu verstehen und es wurde zusätzlich mit technischen Ausdrücken verkompliziert. Bevor ein Urteil gefällt werden konnte, mußten viele formale Texte durchgegangen und ebenso viele gesetzlich wichtige Umstände mitberücksichtigt werden. Ein Außenstehender hätte nie die Chance, die Komplikationen, die sich daraus ergeben, je zu verstehen. Die Brehons hatten die Gesetze und Regeln in gesammelter Form in Bänden oder Abhandlungen vorliegen um ihre Rechtsprechung untereinander abzustimmen und lehrten sie an ihre Schüler in speziellen Schulen. Die beiden Größten und Bedeutesten dieser Bände sind das Senchus Mòr und das Buch von Acaill. Generell könnte man sagen, daß sich das Senchus Mòr hauptsächlich mit zivilrechtlichen Dingen und das Buch von Acaill sich mit Kriminalrecht und Körperverletzungen beschäftigt. Die Gesetze und Regeln waren im ältesten irischen Dialekt, namens Béria Fèinit, verfaßt, das die werdenden Brehons erst mühsam erlernen mußten. Selbst schon lange im Beruf tätige Brehons hatten ihre Schwierigkeiten mit der Übersetzung und Deutung des altertümlichen Textes. Das lag auch daran, daß die Texte manchmal unvollständig und in Stichwörtern gehalten waren. Nur die Experten der damaligen Zeit hatten die Deutung dieser Passagen im Gedächtnis. Das Brehon Law umfaßte Gesetze und Regeln für den zivilen, für den militärischen und für den kriminellen Bereich der Rechtsprechung. Es bestimmte die verschiedenen Klassen und Ränge in der Gesellschaft vom König bis zum Sklaven und zählte ihre speziellen Rechte und Pflichten auf. Die Beziehung zwischen Grundherr und Pächter, die Gebühren von Handwerkern, Richtern, Lehrern usw., die gegenseitigen Pflichten zwischen Vater und Sohn, von Herr und Bediensteter, dies alles und noch einiges mehr war in Regeln zusammengefaßt im Brehon Law. Um ein Brehon zu werden mußte man einen langwierigen und genau definierten Verlauf von Studien und Übungen durchmachen. Dazu gehörte auch ein Studium als Historiker. Ein Brehon mußte auch unterscheiden können, wann das allgemeingültige Gesetz, genannt Cáin Law, und wann ein lokales Gesetz namens Urradus Law zum Einsatz kam. Einige Provinzen hatten nochmals eigene Gesetze, die in speziellen Fällen ihre Anwendung fanden. In sehr frühen Zeiten wurde der Brehon als eine geheimnisvolle und halbinspirierte Person angesehen. Eine göttliche Macht hielt Wache über ihn um ihn vor seinen ungerechten Urteilen zu schützen. Eine Passage in einem der Bücher der Brehon Laws lautet folgendermaßen: Wenn die Brehons von der Wahrheit der Sache abweichen, dann erscheinen Flecken auf ihren Wangen. Es heißt, daß der berühmte Brehon Morann, Sohn von Carbery Kinncat einen Ring um seinen Hals getragen hat. Dieser Ring zog sich zu, wenn Morann ein falsches Urteil abgab und öffnete sich wieder, wenn er das richtige Urteil verkündete. Dies alles zeigt den großen Respekt der Bevölkerung vor der Rechtsprechung und ihre Furcht vor ungerechten Urteilen. Es zeigt aber auch die Position in der Gesellschaft, die eine Person dieses Berufsstandes inne hatte.
  2. Hallo, velleicht finde nicht nur ich es ganz nützlich ein paar mehr Informationen zu sammeln, um sich ein Bild von der damaligen Situation unabhängig vom Midgard- / FOLLOW-Erainn zu machen. Ich habe mir mal die Mühe gemacht ein paar Informationen aus meinen Quellen zur allgemeinen Gesellschaftsstruktur im damaligen Irland zusammenzutragen. Der Text ist zwar weitestgehend zusammengefaßt, aber dafür unverfremdet und so ohne weiteres sicher nicht spielbar. Aber vielleicht ergeben sich ja ein paar Ideen daraus, was man machen könnte ohne gleich das albische Herrschaftssystem in Erainn zu etablieren. Ich hoffe, der Text paßt in die Rubrik Regionen / Erainn. Ansonsten bitte ich den Moderator ihn nach sonstwo zu verschieben. Betrachtet wird die soziale Struktur der Bevölkerung im Zeitraum vor der Christianisierung. Sie war aufgeteilt in Klassen und reichte vom König bis zum Sklaven hinunter. Maßgeblich war diese Unterteilung im sogenannten Brehon Law beschrieben. Es legte unter anderem die Rechte, Pflichten und Privilegien der Angehörigen der einzelnen Klassen fest. Inwieweit jemand damals in der Rangfolge aufstieg, war zwar nicht ausschließlich, aber zum großen Teil abhängig von seinem Besitz. Je größer der eigene Besitz, desto höher war sein Rang in der Bevölkerung. Die Menschen waren nicht an eine Klasse gebunden. Unter bestimmten Umständen konnte man von einer Klasse in die andere aufsteigen, wenn sein Leumund als untadelig galt. Natürlich konnte aber auch das Gegenteil passieren. Es gab fünf Hauptklassen: 1. Könige mit verschiedenen Rängen 2. Adelige, in deren Klasse auch Könige enthalten sind 3. Nicht-Adelige freie Bevölkerungsteile mit Besitz 4. Nicht-Adelige freie Bevölkerungsteile ohne bzw. nicht genügend Besitzanteil für den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse 5. Unfreie Bevölkerungsteile Die ersten drei Klassen waren die privilegierten Klassen. Eine Person aus einer dieser Klassen hatte die Bezeichnung aire. Alle von ihnen hatten Aufgaben in der Regierung des Landes und in der Rechtsprechung entweder als Könige, als Tánaiste der Könige, als Adelige oder sie dienten als militärische Führer oder waren Personen mit Weisungsbefugnis. Sie trugen für gewöhnlich einen Armreifen als Zeichen ihrer Würde. Könige Die Regierung einzelner Ländereien lag in den Händen von Königen oder Anführern bzw. Oberhäuptern. Sie herrschten in Abhängigkeit der alten gegebenen Traditionen und Gebräuche ihres Landstückes. Die hauptsächlich gebräuchliche Bezeichnung für den König lautete rí und die für die Königin rigan oder rioghan. Für das gesamte Land gab es einen Hochkönig, den Ard-rí, der trotz seiner hohen Position als Hochkönig neben den einzuhaltenden Traditionen noch zusätzlich in seiner Befugnis durch Räte seiner Anführer bzw. Oberhäupter eingeschränkt war. Das Land war aufgeteilt in fünf Provinzen. Jeder Provinz stand ein König vor, der rí-ruirech. Der Hochkönig ging stets aus einer Wahl von einem aus ihnen hervor. Der nachfolgende Provinz-König mußte in einer Neuwahl bestimmt werden, denn der Hochkönig durfte niemals auch König einer Provinz zur selben Zeit sein. Die Provinzen bestanden wiederum aus vielen Unterkönigreichen. Die Größe dieser Unterkönigreiche war unterschiedlich. Einige bestanden aus den Ländereien eines einzelnen Bevölkerungsstammes bzw. tuath, andere aus den Ländereien mehrerer tuaths. Ein tuath war die kleinste Einheit, deren Anführer berechtigt war, den Titel eines Königs zu tragen, worauf aber meistens verzichtet wurde. Demzufolge gab es vier mögliche Klassen von Königen. 1. König eines tuath 2. König eines mór-tuath (mehrerer thuats) 3. König einer Provinz 4. König des gesamten Landes (Ard-ri) Das Brehon Law spricht von einer Aufteilung aus König über Hügel oder Berge, König von Gesellschaften und König, der die Quelle aller Oberhäupter bzw. Anführer ist. Mit letzterem ist der Ard-rí und die Provinzkönige beschrieben. Jeder König vom tuath bis zum Provinzkönig war untergeordnet dem König des größeren Bereiches. Ein untergeordneter König wurde auch als ur-rí bzw. Unterkönig bezeichnet. Der Titel eines Unterkönigs oder Anführers bzw. Oberhaupt wurde indirekt durch eine Wahl vergeben an der mehrere Bedingungen geknüpft waren. Hauptbedingung war die Zugehörigkeit zu der Gruppe der ríg-domna, dem Königsmaterial. Diese Zugehörigkeit ergab sich nach den Gesetzen dadurch, daß diese Person der direkten Abstammung seines Vaters nach adelig ist und auch sein Großvater schon adelig war. Er mußte über drei Häuser oder Festungen (duns) verfügen. Sein Leumund mußte untadelig und er selbst körperlich unversehrt sein. Wahlberechtigt waren nur die Angehörigen aus der Gruppe der aire, die auch gleichzeitig Angehörige der Familie oder tuath waren. Der zukünftige König oder Anführer bzw. Oberhaupt wurde unter den Gesichtspunkten gewählt, daß er ein guter Führer im Krieg und Herrscher in Friedenszeiten ist. Er wurde schon zu Lebzeiten des noch regierenden Oberhauptes gewählt. Nach der Wahl wurde der Gewählte tánaiste genannt, was Zweiter bedeutet. Die spätere feierliche Einführung des tánaiste in sein Königsamt fiel je nach Bedeutung des Königsamtes mehr oder weniger imposant und zeremoniell aus. Adelige Die Aristokratie des Landes setzte sich aus dem Bevölkerungsteil mit Landbesitz zusammen, für das sie nicht tributpflichtig waren. Ein aire aus dieser Klasse wurde Flaith genannt im Gegensatz zu der untergeordneten Gruppe der Nicht-Adeligen mit Besitz (kein Landbesitz), die diesen Titel trotz aire-Zugehörigkeit nicht tragen dürfen. Der Rang eines Adeligen war eng verknüpft mit der Größe seines Landbesitzes. Der tuath wurde von dem Oberhaupt regiert, dem auch alle anderen Adeligen des tuath loyalitäts- und tributpflichtig waren. Nach dem Brehon Law gab es sieben Unterteilungen in der Adeligenklasse, geordnet nach Rang: 1. König 2. Tánaiste des Königs 3. Aire-forgaill 4. Aire-tuisi 5. Aire-ard 6. Aire-echta 7. Aire-desa Der höchste Rang nach dem König ist der des tánaiste. Die Bedeutung des Königs und des tánaiste wurde schon im vorherigen Punkt beschrieben. Der Aire-forgaill sollte mindestens über 20 saer-céiles (freie Gefolgsleute / Lehensmänner) und 20 daer-céiles (verpflichtete Gefolgsleute / Lehensmänner) verfügen, die zumeist Bauern waren. Er ist seinem König gegenüber seinen adeligen und nicht-adeligen Gefolgsleuten verantwortlich. Er verfügt über 100 Krieger, die ihn unterstützen. Er bestimmt den Status, die Privilegien und die Pflichten seiner untergeordneten Adeligen und deren Aufgaben am königlichen Hof. Der Aire-tuisi und der Aire-ard wurden im Hinblick auf den folgenden unteren Rang benannt (Aire-tuisi vorderster aire / Aire-ard Hoch-aire). Jeder von ihnen hatte einen fest zugeordneten Anteil an Besitz mit verschiedenen Privilegien. Der Aire-echta war der Meisterkämpfer des Königs. Die Bezeichnung könnte übersetzt Anführer der (rächenden) Mörder oder auch Anführer der (wagemutigen) Taten bedeuten. Er wurde immer aus der Klasse der Adeligen bestimmt. Zu seinen Pflichten gehörte das Rächen aller Angriffe und Beleidigungen an die Familie des Königs und des Stammes. Er stand Wache an den gefährlichsten Stellen und übernahm die gefährlichsten Aufträge. Ihm unterstanden fünf bewaffnete Krieger, die ihn ständig begleiteten. Für seine gefährlichen Aufgaben bekam er im Gegenzug verschiedene großzügige Privilegien vom König eingeräumt. Der Aire-desa ist der unterste Rang in der Adeligenklasse. Er muß über freien Grundbesitz verfügen, für den er Pacht einnahm. Sein Vater und Großvater mußten jeder der Gruppe der aire angehören oder angehört haben. Außerdem muß mindestens über fünf saer-céiles und fünf daer-céiles verfügen. Nicht-Adelige freie Bevölkerungsteile mit Besitz Dieser Teil der Bevölkerung verfügte im Gegensatz zu den Adeligen nicht über Landbesitz. Sein Besitz erstreckte sich über Viehherden und anderer mobiler Güter. Um in die Gruppe der aire aufgenommen zu werden, mußten sie über eine bestimmte Größe von gepachteten Land, einer bestimmten Anzahl von Vieh und anderen Gütern verfügen. Daraus ergab sich auch die Bezeichnung Bo-aire (Kuh-Oberhaupt). Da der bo-aire über kein eigenes Land verfügt, pachtet er es von einem Adeligen und wird damit dessen saer-céile (freier Gefolgsmann). Er kann das gepachtete Land weiter verpachten und somit auch eine ähnliche Funktion einnehmen wie ein Adeliger. Auch bei den Bo-aires gibt es unterschiedliche Ränge, die abhängig von der Größe seines Besitzes und im Brehon Law geregelt sind. 1. Aire-coisring bzw. Aire-fine 2. Fer-fothla 3. ógaire Der Aire-coisring oder auch Aire-fine (Familien-Oberhaupt) war der Anführer und Repräsentant seiner Familie und Verwandten. Er vertrat ihre Rechte vor dem König des tuath im Falle von Anschuldigungen. Der Fer-fothla dagegen war ein reicher bo-aire, der über mehr Vieh verfügte, als er versorgen konnte. Er gab sein Vieh an andere weiter, den daer-céiles (verpflichtete Gefolgsleute), die damit in seine Abhängigkeit gerieten. Seine Position in der Gesellschaft konnte der eines Aire-coisring gleichwertig sein und für beide bestand unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit den untersten adeligen Rang eines Aire-desa einzunehmen. Der niedrigste Rang der Nicht-Adeligen aires war der eines ógaire (Junior-aire). Viele von ihnen gehörten der nächstunteren Gesellschaftsstufe an und bekamen durch Besitzvermehrung den Titel eines aire anerkannt. Nicht-Adelige freie Bevölkerungsteile ohne Besitz Diese Gruppe von Leuten unterschieden sich von der vorangegangenen Klasse nur darin, daß sie nicht über genügend Besitz verfügten um klassenmäßig aufzusteigen. Sie waren céiles bzw. freie Gefolgsleute oder Lehensmänner. Zumeist gehörten sie der bäuerlichen Bevölkerung an und hießen aithech. Zu dieser Klasse gehörten auch die Gewerbetreibenden und bildeten damit eine nicht unwichtige Gruppe der freien Bevölkerung. Einige Handwerkskünste waren besonders privilegiert, so daß den damit Gewerbetreibenden gewisse Vorteile vor anderen Gewerbetreibenden vorbehalten waren. Einige besonders gute Handwerker gehörten aufgrund dessen auch zur Klasse der aire an. Aber das Brehon Law ist in dieser Hinsicht nicht so detailliert, was wiederum auf die weitaus größere Bedeutung des Landbesitzes schließen läßt. Unfreie Bevölkerungsteile Im Gegensatz zu der freien Bevölkerung, die alle Rechte ihres Stammes genießen und zu dem der rechtliche zugestandene Anspruch auf Bewirtschaftung eines Landstückes als wichtigstes Recht zählt, hat die unfreie Bevölkerung nur eingeschränkte Rechte. Unfrei zu sein bedeutete nicht unbedingt, daß man als Sklave zählte. Aber der größte Nachteil war, daß man ihnen nur unter strengsten Bedingungen erlaubte, einige kleine Landstückchen zum bloßen Eigenbedarf zu bestellen. Dieser Bevölkerungsteil wurde unterteilt in drei Klassen: 1. Bothach 2. Sencleithe 3. Fudir Der ersten beiden Klassen gehörten die Hirten, Arbeiter, Pferdejungen und sonstige Tagelöhner an. Alle waren sie finanziell arm und von ihrem Arbeitgeber abhängig. Aber sie hatten einen großen Vorteil. Sie waren Angehörige eines Stammes, wenn auch stark eingeschränkt in ihren Rechten. Aber sie hatten dadurch das Recht auf Stammesgebiet zu leben. Die Fudirs waren keine Angehörigen des Stammes und hatten demzufolge auch keine Rechte auf Stammesgebiet zu bleiben. Das Oberhaupt des Stammes konnte ihnen das Recht zusprechen auf dem Gebiet zu leben, er konnte es aber auch jederzeit wieder widerrufen. Fudirs waren gewöhnlich Flüchtlinge aus anderen Landesteilen, wo sie in Ungnade gefallen waren. Die Fudirs unterteilten sich noch einmal in zwei Klassen: 1. Saer-fudirs (Höhere Klasse / Freie Fudirs) 2. Daer-fudirs (Niedere Klasse / Hörige Fudirs) Die saer-fudirs heißen nicht frei, weil sie zur freien Bevölkerung gehören, sondern weil anders als die daer-fudirs keine Verbrechen begangen hatten und freiwillig in ein fremdes Stammesgebiet gekommen sind. Das aufnehmende Stammesoberhaupt ist für seine Fudirs verantwortlich. Wenn einer seiner Fudirs ein Verbrechen begeht, dann muß er für den Schaden aufkommen. Aber andererseits, wenn jemand einen seiner Fudirs verletzt, wird die Wiedergutmachung an ihn bezahlt. Die verbleibende Klasse der daer-fudirs setzt sich zusammen aus geflüchteten Kriminellen, Kriegsgefangenen, finanziell Verschuldete, Sklaven usw.. Soviel zum Thema soziale Gesellschaftsstrukturen im historischen Irland in zusammengefaßter Form. Ich möchte nicht ausschließen, daß in dem Text thematische Fehler vorkommen. Da ich kein Historiker bin möge mir man das verzeihen und entsprechend berichtigen.
  3. Dermot

    Erainnische Namen

    Hi Odysseus, hm, ich glaube wir haben nicht diesselbe zeitliche Linie für unser Erainn. Herzöge, Barone und Ritter gehören irgendwie nicht so richtig in meine Vorstellung zu einer mythologischen Zeit. Viele Grüße
  4. Dermot

    Erainnische Namen

    Hallo Nanoc, wie sich erainnische Adelige nennen? Ich würde sagen mit ihrem Namen, wie jeder andere auch. Bei einem König sollte man noch die Bezeichnung "König" vorwegbringen. Und die anderen sind eben die Söhne/Töchter oder Nachfahren von wem auch immer. Viele Grüße
  5. Hi Barmont, alles ist Ansichtssache und Spekulation. Es kommt halt darauf an, wie man die Voraussetzungen dafür sieht. Ich möchte damit sagen, daß ich Deine mögliche Zukunft für Yverddon nicht ausschließen möchte, ebensowenig wie die, die ich beschrieben habe. Man wird eben sehen.
  6. </span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Barmont @ Feb. 19 2002,21:10)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Tja, würden das die Leute in Y den überhaupt wollen. Ich meine "Heim ins Reich" wird für viele doch gar nicht so erstrebenswert sein, oder? Barmont, der da so seine Zweifel hat.<span id='postcolor'> Hallo, bei den Überlegungen nach einem eigenständigen Ywerddon wäre ich mir nicht so sicher. Ich meine, es gibt ein geschichtliches Beispiel was mit einem twyneddisch besetzten Gebiet passierte in Form von Bryddomor. Taktische Überlegungen, die hier angestellt wurden, könnten auch eine Rolle spielen. Aber leider kann man keine Bevölkerungsumfrage unter der erainnisch stämmigen Bevölkerung starten, wie sie sich ein Leben nach dem twyneddischen Joch vorstellen und ob taktische Überlegungen für die Zukunft nach einer twyneddischen Besatzung von ihnen überhaupt angestellt werden. Ich setze voraus, daß Erainner ein stolzes Volk sind. Anders kann man sich den immer fortwährend betriebenen Befreiungskampf im Untergrund gegen die brutal herrschenden Besatzer aus dem Norden nicht erklären. Aber worauf begründet sich ihr Stolz? Darauf, daß sie frei von allen sein wollen oder eher darauf, daß sie in ihren Herzen Erainner sind? Was hätten sie denn mit der Rückführung zu Erainn zu befürchten? Eine neue herrschende Oberschicht? Das kommt mir bei dem dort vorkommenden losen Clanverbund doch eher unwahrscheinlich vor. Wahrscheinlich wird sich politisch bis auf die Änderung in den Landkarten nicht viel ändern. Die Provinz Ywerddon könnte als gesamtes Gebiet einen eigenen Herrscher bestimmen oder sie wird wieder durch die dort lebende Bevölkerung in einzelne Clangebiete aufgeteilt. Man sollte die Mentalität der dortigen Menschen bei den Überlegungen nicht außer acht lassen. Ich stehe eher auf den Standpunkt, daß der Zusammenhalt der in Ywerddon lebenden erainnischen Bevölkerungsschicht sich in einem Wort verdichtet: Erainn. Erainn bedeutet mehr als nur eine politische Führungsschicht. Es ist ein Lebensprinzip für die dortige Bevölkerung, das zu begreifen für Nicht-Erainner nur schwer möglich ist. Ich will nicht ausschließen, daß auch nach Abzug der twyneddischen Besatzer einige Ywerddoner den Glauben der Twynedder beibehalten werden. Die Folge wäre wahrscheinlich ein heftiger Bürgerkrieg in dieser Provinz. Also eine Umkehrung der jetztigen Situation auf kleinere Gebiete.
  7. Nur die derzeit aktiven Figuren: 1x Heilerin (Mensch) 1x Assasinin (Mensch)
  8. Quote: <span id='QUOTE'>Mein Heiler jedenfalls hat bisher nicht einen Punkt in eine Waffenfertigkeit gesteckt.</span> ja, so ungefähr hatte ich es auch einmal gemacht. Bis zu dieser blöden Situation ohne Kampfgefährten und, was vielleicht etwas schlimmer war, ohne nennenswerte AP's. Ich würde mal schätzen, es dauerte etwa 10 Minuten... Ich meine, Du kannst natürlich der Philosophie Deines Heilers weiterfolgen. Spricht ja eigentlich auch nichts gegen. Aber hüte Dich vor Situationen wie denen da oben. Mein jetztiger Char kann jetzt den Kampfstab auf Mindestmaß um sich ein wenig selbst zu verteidigen. Wobei ich letzteres besonders betonen möchte.
  9. Quote: <span id='QUOTE'>Ich handhabe das so, daß dort ein einzelner Stamm der Twyneddin lebt, der sich von Hochkönig "losgesagt" hat und der kein Interesse daran hat sich darum zu kümmern. Die Errainer und die Ywerdonner (eigentlich auch Twyneddin) verstehen sich ganz gut, ...</span> Hm, ich weiß nicht. Das Prinzip "Friede, Freude, Eierkuchen" für Ywerddon passt meiner Meinung nicht so ganz. Da tauchen zuviele Diskrepanzen auf.
  10. Quote: <span id='QUOTE'>Los, erzähl' schon von deinem praktischen Kammerdiener!*grrrrrr* :wink:</span> Natürlich schützt ein Heiler menschliches Leben. Um so schmerzlicher wird es für ihn, wenn er weiß, daß er menschliches Leben opfern muß, wenn es um eine größere Sache geht. Insofern sehe ich in dem Punkt den Unterschied zwischen Heilern und Druiden, daß Heiler nicht so skrupellos ans Werk gehen wie Druiden wenn es einer größeren Sache dient. Apropos skrupellos, schon sehr praktisch so ein Kammerdiener, nicht wahr.
  11. Quote: <span id='QUOTE'>sie nutzen die Kraft der Natur, sie mischen sich in die Politik ein, ohne laut herumzubrüllen, womit sie sich auf dem höfischen Parkett ebenso sicher bewegen wie im finst'ren Forst, sie haben ein breites Magiespektrum, sie müssen nicht hauptamtlich nett sein und sie brauchen vor niemandem auf den Knien zu rutschen. Dadurch sind sie wohl auch automatisch ein wenig weiser, weil sie nicht mit Scheuklappen durch das Leben gehen müssen. </span> ich weiß nicht, aber trifft dies nicht auch für Heiler zu? Ich meine, es kommt darauf an, wie man die Charaktere spielt. Und wie ich im Forum schon gelesen habe, ist das Spektrum der Spielweisen insbesondere bei Heilern erstaunlich groß. So sollte es für Heiler auch kein Problem sich im finsteren Wald zu bewegen. Sie können ja den Spruch Feuerfinger.
  12. Quote: <span id='QUOTE'>Was ist den die richtige Richtung??</span> Wenn diese Frage so einfach zu beantworten wäre, dann wäre eigentlich dieses Thema hier überflüssig. Ich würde sagen, die richtige Richtung einer Weisen Frau wird in erster Linie bestimmt durch ihre Verpflichtung. Es gibt ja nun anscheinend schon genügend Leute, die Weise Frauen als ihren Charakter bezeichnen. Da Nathir keine Gottheit ist, kann man sie also auch nicht so einfach als Priesterin im herkömmlichen Sinne bezeichnen. Wie stellen sich also die Spieler ihre Weise Frauen denn vor? Wie kommt sie ihren religiösen Verpflichtungen nach? Was sind überhaupt ihre religiösen Verpflichtungen?
  13. Quote: <span id='QUOTE'>Ich würde sagen die weisen Frauen haben das Land zu schützen und zu regieren. Also in erster Linie Schutz, in zweiter Linie Regierung.</span> Das würde ich nicht ganz so sehen. Es hört sich so an, als ob dies auf militärische Belange ausgerichtet ist. Dem muß ich widersprechen. Die Weisen Frauen regieren das Land nicht. Das ist die Angelegenheit der Fürsten Erainns. Den Weisen Frauen unterliegen die religiösen Belange Erainns und damit verbunden die religiöse Schutzfunktion dem Land gegenüber, wenn man es denn so vereinfacht nennen kann. Dennoch werden sie oder ihre Vertreter sicherlich auch an erainnischen Höfen als Berater anzutreffen sein um Einfluß in die Politik in ihrem Sinne zu nehmen. Aber es ist im Normalfall lediglich ein Einfluß, ein Schubs in die richtige Richtung.
  14. Quote: <span id='QUOTE'>Auch sind diese Charaktere immer noch Menschen mit entsprechendem Temperament und anderen prägenden "Eigenschaften", Berufen oder Einstellungen. Kodex ja, aber der gilt auch nicht für alles und z.B. ein Adliger hat schon wieder einen anderen Kodex. Eine adlige, weise Frau muß das beides kombinieren und das geht mal in die und mal in die andere Richtung. </span> So wie ich das bis jetzt verstanden habe, stand bisher zum großen Teil eigentlich immer der Spieler, respektive _sein_ Char mit seiner Spielweise im Vordergrund. Attribute wie versnobt, mütterlich, etc. sind doch nur Verhaltensweisen des Chars, die nicht nur auf Weise Frauen zutreffen können, sondern für alle möglichen Charaktere gelten. Aber wie schaut es aus mit den schon von hjmaier am Anfang angedeuteten "heiligen Auftrag"? Wie sieht es aus mit der Verpflichtung der Weisen Frauen dem Leben und dem Land gegenüber? Abgesehen von allen Verhaltensweisen, die dem Spieler seines Chars nun doch bitte selbst überlassen sein sollten (wie ich Hornack übrigens zustimme), ist dieser "Auftrag" dem Land zu dienen und es zu schützen doch ihre wahre Aufgabe. Welchen Weg sie dabei nehmen, nun, das ist die Sache der Weisen Frau, die sich damit vor dem Land, sich selbst und ihren Schwestern zu rechtfertigen hat und das mit allen Konsequenzen.
  15. Quote: <span id='QUOTE'>Von denen, in denen die Elfen den Menschen dsa Druidentum und die Dewomermagie beibrachten. Die Weisen Frauen benutzen ja ebenso Dweomer wie die Druiden, sie tun es nur mit etwas anderer Ideologie und Zielsetzung. Das Fehlen der Druiden ergibt sich spielweltintern aus der Dominanz der Weisen Frauen.</span> aha. Dann gibt es also genau genommen doch Druiden in Erainn, wenn auch, bezogen auf die Weisen Frauen, im statistisch gesehen kleineren Anteil? Das hatte ich zuletzt etwas anders bei Dir verstanden.
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