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Hervorgehobene Antworten

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Moin, liebe Gemeinde,

 

Ich hab da mal eine Regelfrage zum Feenschwert.

Im Arkanum auf Seite 157 steht geschrieben, dass es aus der selben Lebensenergie besteht, aus der auch Elfenfeuer besteht. Elfenfeuer durchdringt unbelebte Materie wirkungslos, bis es auf einen Körper oder Astralleib trifft. Soweit, so gut...

 

Nun zu meiner Frage: Kann ich demnach mit einem Feenschwert quer durch einen geschlossenen Stein-Sarkophag schlagen, um die sich darin befindende Person zu treffen? Nach dem Regeltext liest es sich für mich, dass man mit dem Feenschwert alles in Reichweite (1,5 m langes "Lichtschwert") ungehindert durch unbelebte Materie erreichen und treffen kann (somit selbst massives Metall, da Metallrüstungen ja nicht schützen).

 

Meine Hexe hat auf so einem Steinsarg gestanden und mit Feenschwert den darin liegenden Nachtmar erschlagen. Der Master war etwas geknirscht und murmelte was von "da muß es doch eine Regel gegen geben..."

Bei Feenschwert heißt es, dass dieses Rüstung durchdringt und ansonsten aus derselben Lebensenergie wie Elfenfeuer besteht. Bei Elfenfeuer steht, dass die Lebensenergie unbelebte Materie wirkungslos durchdringt.

Insofern:

Ja, man kann man mit einem Feenschwert durch ein Hindernis durchschlagen. Das kann eine Tür oder Wand entsprechender Dicke sein, hinter der jemand steht, oder auch ein Sakrophag. Spätestens nach dem ersten Angriff kann das Opfer ja versuchen, sich aus der Angriffszone herauszubegeben.

Mfg Yon

Bearbeitet ( von Yon Attan)

Selbst die 30-cm-Regel (ARK5, S. 14) greift mMn nicht, schließlich ist das Schwert direkt am Gegner dran.

30cm Stein oder dünnes Metall ist tot und elfenfeuer/feenschwert hebt diese einschränkung ja in Der spruchbeschreibung explizit auf.

 

Tolle spruchanwendung -

Ob es immer eine gute Idee ist ungesehen einen sarkophaginhalt zu "schnetzeln" ist allerdings eine andere sache, es gibt ja einiges an pflanzlich/tierischen zaubermitteln :- )

Bearbeitet ( von seamus)

Ob es immer eine gute Idee ist ungesehen einen sarkophaginhalt zu "schnetzeln" ist allerdings eine andere sache, es gibt ja einiges an pflanzlich/tierischen zaubermitteln :- )

 

In der Regel leben pflanzliche/tierische Zaubermittel nicht mehr und sind regeltechnisch meiner Meinung nach genauso zu behandeln wie eine Tür aus Holz.

 Meine Hexe hat auf so einem Steinsarg gestanden und mit Feenschwert den darin liegenden Nachtmar erschlagen. Der Master war etwas geknirscht und murmelte was von "da muß es doch eine Regel gegen geben..."

 

Kreative Herangehensweise.

 

Und mir fällt jezt keine derzeit explizit im Regelwerk erwähnte Lösung auf welche das verhindern sollte.

 

Mir fällt einiges ein mit dem der "Master" es hätte verhindern können (aber eben nicht verbieten, per Regeldekret) - was aber wieder marginale Kreativität seinerseits gefordert hätte - ob man das dann aber immer, in einem Kreislauf des Wettrüstens Spieler-Spielleiter haben will, ist eine andere Sache die ich nicht hier diskutieren werde.

Bearbeitet ( von Unicum)

 

Ob es immer eine gute Idee ist ungesehen einen sarkophaginhalt zu "schnetzeln" ist allerdings eine andere sache, es gibt ja einiges an pflanzlich/tierischen zaubermitteln :- )

 

In der Regel leben pflanzliche/tierische Zaubermittel nicht mehr und sind regeltechnisch meiner Meinung nach genauso zu behandeln wie eine Tür aus Holz.

Ah ja, danke, hatte nur das Körper (aber nicht Astralleib -also in Summe = lebend) beachtet.

Meine Hexe hat auf so einem Steinsarg gestanden und mit Feenschwert den darin liegenden Nachtmar erschlagen.

 

Klasse Lösung! :thumbs:

 

Richte deinem Spielleiter aus, dass er nicht geknirscht sein soll, sondern sich freuen, dass er so kreative Spieler hat. Der Spielleiter sollte ja nicht gegen die Gruppe spielen.

*ack*
Kämpfe umgehen oder "unfair" gewinnen ist legitim. Kann niemand von den Spieler(figure)n in-game oder out-game erwarten, dass sie sich freiwillig auf einen Kampf einlassen und Verletzungen riskieren.

 

Beim nächsten Mal darf der Spielleiter dann wieder einen miesen Trick auspacken. Die Spieler und ihre Figuren sollen sich ja nicht zu schlau vorkommen. :sneaky:

Hallo!

 

Frage: Haben eigentlich nicht erweckte Geister, nicht aktivierte Golems, versteinerte SpF etc. eine auf Midgard befindliche Anima? Weil wenn nein, dann sind sie mit dem Feenschwert nicht zu verletzen.

Und dann könnte man folgern, dass das analog auch für den Nachtmahr gilt.

 

Zu den Sternen

Läufer

Der Zauber wirkt auch gegen Untote (s. S. 21) und gegen

Wesen wie Geister (s. S. 20) oder höhere Dämonen, die auf

Midgard keinen Körper, aber einen Astralleib besitzen. Unto-

te und Geisterwesen erleiden durch die geballte Lebenskraft

sogar einen um +2 höheren Schaden.

 

 

Der Zauber wirkt auch gegen Untote (s. S. 21) und gegen

Wesen wie Geister (s. S. 20) oder höhere Dämonen, die auf

Midgard keinen Körper, aber einen Astralleib besitzen. Unto-

te und Geisterwesen erleiden durch die geballte Lebenskraft

sogar einen um +2 höheren Schaden.

 

 

stimmt, aber Türen und Zaubermittel sind auch nicht untot :)

 

Der Zauber wirkt auch gegen Untote (s. S. 21) und gegen

Wesen wie Geister (s. S. 20) oder höhere Dämonen, die auf

Midgard keinen Körper, aber einen Astralleib besitzen. Unto-

te und Geisterwesen erleiden durch die geballte Lebenskraft

sogar einen um +2 höheren Schaden.

 

Naja, meine Frage war: Hat z.B. ein Versteinerter einen Astralleib auf Midgard? Weil wenn ja ist er mit Elfenfeuer angreifbar, wenn nein, dann nicht.

Ich habe das Bestiarium grade nicht zur Hand, aber es würde mich stark wundern wenn der Nachtmahr nicht untot ist. Insofern ist die Analogie zum Versteinerten irrelevant, da der Spruch ausdrücklich das Verletzen von Untoten erlaubt.

Moderation :

und im Sinne der Forumsregeln gilt ein Versteinerter als nicht in dieses Thema gehörend.

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

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