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@ M&M : Warum sollte es nur mit B24 gehen, ich kann dafür keine Regelung finden? Es ging ja ganz konkret um die Frage "Beidhändiger Kampf und die Handlungsoption Sturmangriff zu Pferd". Normalerweise kannst du auch mit mehr als B24 einen Sturmangriff reiten, nur macht dieser mit z.B. Schwertern keinen Extra-Schaden. Nun eben die Frage: Wenn ich "im Vorbeipreschen" angreifen kann, warum dann nicht auch mit beiden Waffen :uhoh:

 

Beschleunigt wären dass ja dann z.B. ggfs. 4 Angriffe gegen ein Ziel und weitere 4 Angriffe gegen jedes weitere Ziel, an dem ich vorbeireite und den ich während des Sturmritts angreifen muss. Ein Stoßspeer ist hierfür ja nicht vonnöten. Niederreiten kann ich natürlich dann nicht.

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M&M überträgt die Regel für Zweihandwaffen, mit der man zu Pferd nur bis B24 angreifen kann, anscheinend auch auf beidhändigen Kampf (zu Pferd im Sturmangriff). Ich selbst sehe dies für nicht regelkonfom.

 

Und den Zusatzangriff durch Beschleunigung hat man nur 1x am Ende der Runde.

 

Im Übrigen wird ein beschleunigter Reiter im Sturmangriff streng nach Regeln niemals seinen Zusatzangriff am Ende der Runde ausführen können. Für den Zweck eines Zusatzangriffs im Sturmangriff wäre die Beschleunigung des Reiters meiner Meinung nach eine sinnlose Tat). Wer jetzt fragt - Wieso? - soll sich bitte selbst fragen, wann der Zusatzangriff kommen solle, wobei zu bedenken ist, dass im Sturmangriff das Pferd 3m auslaufen muß (danach/währenddessen kein Angriff mehr erlaubt) und vor dem letzten (Sturm-)Angriff mind. 6m geritten werden muß (was aber eben ein regulärer und nicht der Zusatzangriff wäre).

Bearbeitet von Helgris
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M&M überträgt die Regel für Zweihandwaffen, mit der man zu Pferd nur bis B24 angreifen kann, anscheinend auch auf beidhändigen Kampf (zu Pferd im Sturmangriff).

Genau und so wie es weiter vorne im Strang ausgeführt wurde. Die Gründe dafür sind die eben eingeschränkte Manövrierfähigkeit mit keiner Hand am Zügel und Pferd lenken nur per Schenkeldruck. Um das Verhältnis zu den Zweihandwaffen zu wahren, ist das durchaus eine sinn- und regelkonforme Art damit umzugehen.

Ich selbst sehe dies für nicht regelkonfom.

Was spricht dagegen?

 

Viele Grüße, M&M

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Was spricht dagegen?

 

1.) es ist einzig für die 2-Handwaffe separat erwähnt, dass bei B24+ kein Angriff mehr erfolgen kann

2.) es ist bei Bogen zu Pferd auch nicht so. Dort hat man auch keine Hände an den Zügeln bzw. beinde Hände für die Waffe in Gebrauch. Und da darf man auch bei B24+ schießen (wenn BzPf. gelingt, sonst EW-4). Nach Deiner Argumentation dürfte man bei B24+ überhaupt nicht mehr schießen.

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Was spricht dagegen?

 

1.) es ist einzig für die 2-Handwaffe separat erwähnt, dass bei B24+ kein Angriff mehr erfolgen kann

2.) es ist bei Bogen zu Pferd auch nicht so. Dort hat man auch keine Hände an den Zügeln bzw. beinde Hände für die Waffe in Gebrauch. Und da darf man auch bei B24+ schießen (wenn BzPf. gelingt, sonst EW-4). Nach Deiner Argumentation dürfte man bei B24+ überhaupt nicht mehr schießen.

 

Regelseitig scheint der Umgang mit beidhändigem Kampf offen, da folge ich deinem Argument 1.

Punkt 2 lässt sich regelseitig, ohne weitere Betrachtung, auch nachvollziehen.

 

Aber! ;) Es ist mein Versuch eine realistische bzw. greifbare Erklärung für die Regelstelle mit dem "max. B24 mit Zweihandwaffen" zu finden.

Den Schluss, die Regelstelle auch für beidhändigen Kampf anzuwenden, fand ich naheliegend, da es sich in meiner Vorstellung sehr ähnlich darstellt und eine vergleichbare Spielballance bzw. Auswirkung hat; es also im Sinne des Erfinders zu sehen.

Aus diesem Grunde würde ich es als SL auch so handhaben. Denn ich sehe einen Unterschied darin, aufrecht, mit Entfernung zum Gegner ungestört reitend, die Pfeile von der Sehne zu zwillen und ein Reittier im Nahkampf, heftig vom Gegner den Reiter und das Pferd beharkt, durch Schlachtgetümmel zu manövrieren; jeweils ohne den Einsatz der Hände.

 

Darum: beidhändiger Nahkampf zu Pferd, wie Kampf zu Pferd mit Zweihandschwert, etc. und einhändiger Nahkampf, wie Bogenkampf zu Pferd, was die B und Angriffsmodalotäten betrifft. (B)K.z.P. natürlich vorausgesetzt.

 

VG, M&M

Bearbeitet von Miles et Magus
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Andererseits kann ein Kämpfer meines Wissens problemlos mit Einhandwaffe und Schild kämpfen und sogar beidhändig mit dem Anderhalbhänder, da ist jeweils auch keine Hand zum Lenken frei. Daher sehe ich die Probleme bei den Zweihandwaffen eher in der Wuchtigkeit der Schläge, die den Reiter aus dem Gleichgewicht bringen können und würde den beidhändigen Kampf in die erste Kategorie einordnen.

 

Liebe Grüße

Saidon

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Hallo Saidon,

 

es lässt sich dagegenhalten, dass der Schild am Arm befestigt ist und der Anderthalbhänder leicht genug, um zwischen den Schlägen auch mal in einer Hand gehalten zu werden. Damit ist jeweils eine Hand frei, um bei Bedarf noch mal in die Zügel zu greifen. Mit zwei Waffen in den Händen lässt sich das nicht machen. Und für Zweihandwaffen sehe ich auch wie Du die Wuchtigkeit der Waffe, die bei den Schlägen eines Angriffs und zwischendurch dauernd zwei Hände am Heft braucht.

 

Fest steht, dass beidhändiger Kampf zu Pferd, ohne die Einodnung in die "Zweihandwaffen.-K.z.P.-Regel" einen Multiplikator für die jeweiligen Sturmangriffe bedeutet; was diese Kombination äußerst mächtig macht. Bei einem normalen Sturmangriff zu Schlachtroß (B36) sind das im Idealfall 6 Angriffe.

12m (1a+1b)[b-3] + 6m (2a+2b)[b-3] + 6m (3a+3b)[b-3] + 3m [27m] ... Ende.

 

Sicher lassen sich für beide Versionen noch weitere Argumente finden. Da es nicht explizit geregelt ist, sind IMHO beide Versionen legitim (bis Prados etwas festlegt ;)). Die eine ist verhältnismäßiger, die andere ein Kracher für die zugegeben seltenen Einsatzfälle.

 

Der Säbelhurrican: Eine beidhändig trainierte Kentaurengruppe mit je B48. :after: Vielleicht noch 2 Schamanan von denen im Hintergrund... :after::after:

 

LG, M&M

Bearbeitet von Miles et Magus
Korrektur Sturmangriffsberechnung
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Nach einigem Nachdenken würde ich mich nun doch der ursprünglichen Auffassung von M&M anschließen. Ich sehe letztlich ebenfalls keinen Unterschied darin, ob ich nach jemanden mit einer Zweihandwaffe oder mit zwei Waffen angreife. Die Bewegung bleibt eine ähnlich umfangreiche und ich bekomme nicht einmal WM-2 auf den WW:Abwehr bei Gegenangriffen. D.h. ein Sturmangriff mit Beidh. Kampf sollte nicht möglich sein, auch weil es die Fähigkeit im Kontrast zum Lanzenangriff doch sehr aufwertet.

 

@ Saidon: Ein Schild ist letztlich in der Führung einfacher als eine zweite Waffe. Auch bietet ein Schild ja strenggenommen und nach Midgard-Regeln nur in eine Richtung Deckung, bei einem Rechtshänder also gegen Angriffe von der linken Seite.

 

Sollte jemand die Argumente für sich genommen für nicht schlüssig halten, schlage ich außerdem folgende Interpretation vor: Da sich die Wegstrecke ja als B-3xZahl der Angriffe (-5x Niedrreiten, hier zu vernachlässigen) ergibt, würde ich auch dann für JEDEN Angriff mit beidhändigem Kampf die B um 3 reduzieren bzw. analog um 6 für einen Kombinationsangriff. So ließe sich zwar ein Ziel zweimal angreifen, jedoch reduziert es das Angriffspotential ein wenig und der Sturmreiter kann nicht ganz so viele Angriffe durchführen. Es wären maximal 5 Angriffe gegen 3 Ziele (auf einem Schlachtross mit B36) möglich, die jedoch mit dem vermutlich niedrigeren EW:Beidh. Kampf durchgeführt werden - ein halbwegs fairer Ausgleich wie ich finde.

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Nach einigem Nachdenken würde ich mich nun doch der ursprünglichen Auffassung von M&M anschließen. Ich sehe letztlich ebenfalls keinen Unterschied darin, ob ich nach jemanden mit einer Zweihandwaffe oder mit zwei Waffen angreife. Die Bewegung bleibt eine ähnlich umfangreiche und ich bekomme nicht einmal WM-2 auf den WW:Abwehr bei Gegenangriffen. D.h. ein Sturmangriff mit Beidh. Kampf sollte nicht möglich sein, auch weil es die Fähigkeit im Kontrast zum Lanzenangriff doch sehr aufwertet.

Hi Roumorz,

den beidhändigen Sturmangriff sehe ich schon als möglich an (z.B. mit Niederreiten auf einem Schlachtroß). Nur mit der Einschränkung, das wie einen Angriff mit einer zweihändigen Waffe zu regeln als Option. Option, weil es wohl den Regeln nach nicht explizit so gehandgabt werden muss, es mir aber vergleichbar scheint.

Eine übemäßige Aufwertung gegenüber der Lanze finde ich es aufgrund des erhöhten Schadens damit nicht unbedingt gegeben.

 

Sollte jemand die Argumente für sich genommen für nicht schlüssig halten, schlage ich außerdem folgende Interpretation vor: Da sich die Wegstrecke ja als B-3xZahl der Angriffe (-5x Niedrreiten, hier zu vernachlässigen) ergibt, würde ich auch dann für JEDEN Angriff mit beidhändigem Kampf die B um 3 reduzieren bzw. analog um 6 für einen Kombinationsangriff. So ließe sich zwar ein Ziel zweimal angreifen, jedoch reduziert es das Angriffspotential ein wenig und der Sturmreiter kann nicht ganz so viele Angriffe durchführen. Es wären maximal 5 Angriffe gegen 3 Ziele (auf einem Schlachtross mit B36) möglich, die jedoch mit dem vermutlich niedrigeren EW:Beidh. Kampf durchgeführt werden - ein halbwegs fairer Ausgleich wie ich finde.

Daran habe ich auch schon gedacht. Ja, das relativiert sich dann recht stark. Und es wäre regelkonform.

Das gefällt mir ganz gut. Zunächst habe ich die B-Reduzierung pro Gegner gesehen, aber es steht ja klar "pro Angriff" drin. Damit braucht man keinen Vergleich zu konstruieren, auch wenn er naheliegt. Und es hat ein sinnvolles Limit drin. Den kombinierten Panzerbrechangriff mit dem beidhändigen Kampf würde ich jedoch als nur einen Angriff werten.

 

Viele Grüße, M&M

Bearbeitet von Miles et Magus
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