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Todeshauch u.a. - Resistenz, GiT oder beides?


Gast

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Noch einmal konkret zur Frage Yon Attans: Der WW bildet zunächst ganz abstrakt einen 'Rettungswurf' ab, also einen Regelmechanismus, unerwünschten Effekten zu entgehen. Konkret ist die genaue Ausgestaltung natürlich von der jeweiligen Siutation abhängig, aber ich kann mir durchaus Spielszenen vorstellen, in denen eine Figur nicht wehrlos, aber dennoch nicht völlig frei in ihren Bewegungen ist. Unter solchen Bedingungen kann man dann den WW:Resistenz würfeln.

Kannst du mir so ein Beispiel mal geben?

Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Wir gehen beide von der Annahme aus, dass ein Charakter einen PW:Gift würfeln muss, sobald er in der Wolke drinnen ist, egal wie er in die Wolke reingekommen ist oder?

 

Und wie soll ich "nicht ahnungslos sein" bei einem unsichtbaren Angriff, den ich weder hören, fühlen, riechen noch schmecken kann? (Das bezieht sich jetzt nur auf Hauch der Betäubung)

Ein Charakter weiß ja nicht mal in welche Richtung er der Wolke ausweichen soll, da er sie nicht sehen kann?!

 

 

Mfg Yon

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Noch einmal konkret zur Frage Yon Attans: Der WW bildet zunächst ganz abstrakt einen 'Rettungswurf' ab, also einen Regelmechanismus, unerwünschten Effekten zu entgehen. Konkret ist die genaue Ausgestaltung natürlich von der jeweiligen Siutation abhängig, aber ich kann mir durchaus Spielszenen vorstellen, in denen eine Figur nicht wehrlos, aber dennoch nicht völlig frei in ihren Bewegungen ist. Unter solchen Bedingungen kann man dann den WW:Resistenz würfeln.

Kannst du mir so ein Beispiel mal geben?

Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Wir gehen beide von der Annahme aus, dass ein Charakter einen PW:Gift würfeln muss, sobald er in der Wolke drinnen ist, egal wie er in die Wolke reingekommen ist oder?

 

Und wie soll ich "nicht ahnungslos sein" bei einem unsichtbaren Angriff, den ich weder hören, fühlen, riechen noch schmecken kann? (Das bezieht sich jetzt nur auf Hauch der Betäubung)

Ein Charakter weiß ja nicht mal in welche Richtung er der Wolke ausweichen soll, da er sie nicht sehen kann?!

 

 

Mfg Yon

 

 

... der Hauch riecht.

 

Trotzdem bin ich Deiner Meinung und sehr gespannt auf Prados' Antwort. Sollten dem benebelten zwei WW (Umg und Gift) zugestehen, wäre das eine enorme Abwertung.

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Ein konkretes Beispiel: Eine Spielfigur, die sich einer latenten Bedrohung bewusst ist (Aufenthalt im 'Dungeon') öffnet eine Tür zu einem Raum, in dem vor einiger Zeit der Hauch der Betäubung gezaubert wurde. Nun entscheidet der WW:Resistenz, ob die Figur den Hauch rechtzeitig bemerkt und der Wirkung entgehen kann.

 

Ein allgemeines Beispiel: Da in der normalen Kampfrunde die Bewegungsphase und die Handlungsphase voneinander getrennt sind, darf sich eine Figur innerhalb der Handlungsphase nicht mehr bewegen. Die Zauberwirkung setzt allerdings in der Handlungsphase ein! Es gibt also eigentlich keine Möglichkeit, einer solchen Zauberwirkung räumlich aus dem Weg zu gehen. Das Regelwerk sieht daher den WW:Resistenz vor, der ein solches Ausweichen auch innerhalb der Handlungsphase abbilden soll. Das hat nicht unbedingt was mit Realismus zu tun, sondern mit Regelmechanismus.

 

Und abschließend: Ganz alt und ganz offiziell (GB 23) möchten die Regelautoren, dass der WW:Resistenz möglichst immer zur Verfügung gestellt wird, es sei denn, es sprächen gewichtige Gründe dagegen, beispielsweise das freiwillige Betreten des Wirkungsbereichs.

 

Nachtrag: Ich habe Yons Frage vergessen: Ja, wir gehen davon aus. Wer drin ist, würfelt den PW:Gift.

 

Grüße

Prados

Bearbeitet von Prados Karwan
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Hallo,

 

es sprächen gewichtige Gründe dagegen, beispielsweise das freiwillige Betreten des Wirkungsbereichs.

 

Das freiwillige Betreten einen Wirkungsbereiches alleine schliesst nach dem Wortlaut der Regeln nicht aus, dass man einen WW: Resistenz hat. Freiwillig einen Wirkungsbereich betreten, heisst nicht automatisch, dass ich mich freiwillig der Wirkung aussetzen will. Das müsstest du noch mal näher erläutern.

 

Grüsse Merl

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Hallo,

 

ausgehend davon, dass man erstmal immer einen WW: Resistenz hat, stehen im Arkanum die einzigen Ausnahmen dazu: "Opfern eines Umgebungszaubers, die wehrlos oder völlig ahnungslos sind, steht kein WW:Resistenz zu."

 

Jemand der freiwillig den Wirkungsbereich betritt ist weder völlig ahnungslos noch wehrlos (sondern eher genau das Gegenteil). Im Zweifelsfall kann er sich auf seine "unbewusste Gegenmagie" berufen, sofern er nicht der Wirkung des Zaubers ausgesetzt sein will.

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
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Jemand, der freiwillig den Wirkungsbereich betritt, nimmt aber die Verzauberung in Kauf. Insofern ist bereits die Eingangsvoraussetzung der Resistenz, dass nämlich jemand gegen seinen Willen verzaubert wird, nicht erfüllt.

 

Eine Diskussion darüber, was die Regeln denn nun wollen, ist aber auch müßig. Jürgen hat es in GB 23 klargestellt. Wer freiwillig an einem Todeshauch riecht, erhält keine Resistenz.

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Hallo,

 

so nun weiss ich endlich was du mit grundlegend gemeint hast. Leider kenne ich den GB 23 nicht. Es gibt nun also 2 Zauber (Eisiger Nebel und Todeshauch) für die das gilt. Darf man nun den Analogieschluss ziehen, dass das für alle Umgebungszauber so ist, oder führt das zu weit?

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
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Es führte nur dann zu weit, wenn daraus ein zwangsläufiger Resistenzwurf erwüchse. Noch einmal: Das Regelwerk sieht den WW:Resistenz gegen alle Zauber, die eine Spielfigur gegen ihren Willen verzaubern, als Normalfall an. Erst im konkreten Einzelfall, also in jeder individuellen Spielsituation soll entschieden werden, ob es möglicherweise Einschränkungen oder Umstände gibt, die den WW:Resistenz verhindern. Realismusbetrachtungen helfen dabei in vielen Fällen nur bedingt, da es sich um einen Regelmechanismus handelt. Darüber hinaus soll darauf geachtet werden, dass der Resistenzwurf nur in Ausnahmefällen verweigert wird. Diese Ausnahmefälle sind entweder klar reglementiert (Ahnungs- und Wehrlosigkeit) oder sollten aus der freien Entscheidung des Spielers entspringen ("Ich sehe zwar, dass alle Pflanzen in der lila Wolke verdorrt sind, aber ich möchte doch zu gerne wissen, wie dieser farbige Nebel riecht.")

 

Eine Spielfigur darf sich selbstverständlich entscheiden, einer Gefahr nicht 'auszuweichen'. Damit nimmt sie freiwillig den magischen Schaden in Kauf und verzichtet damit auf den WW:Resistenz. Dies geschieht analog zu beispielsweise einer Kampfsituation: Wird eine Spielfigur erfolgreich angegriffen, entscheidet sich aber dazu, nicht 'auszuweichen', verliert sie ihren WW:Abwehr und erleidet automatisch Schaden. Da der WW:Abwehr und die Umgebungsresistenz bis auf die Anwendungsgebiete vom Regelwerk weitgehend gleich sind, ist der genannte Schluss zulässig.

 

Grüße

Prados

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ausgehend davon, dass man erstmal immer einen WW: Resistenz hat, stehen im Arkanum die einzigen Ausnahmen dazu: "Opfern eines Umgebungszaubers, die wehrlos oder völlig ahnungslos sind, steht kein WW:Resistenz zu."

 

Jemand der freiwillig den Wirkungsbereich betritt ist weder völlig ahnungslos noch wehrlos (sondern eher genau das Gegenteil). Im Zweifelsfall kann er sich auf seine "unbewusste Gegenmagie" berufen, sofern er nicht der Wirkung des Zaubers ausgesetzt sein will.

 

Ergänzung: Jemand der gegenzaubert, hat ebenfalls keinen Resistenzwurf gegen den Zauber, soweit das Gegenzaubern nicht klappt. Er ist dabei weder wehr- noch ahnungslos. Allerdings ist dabei anzunehmen, dass er sich dabei nicht freiwillig verzaubern lassen will. Hier steht ihm also auch kein Resistenzwurf wg. "unbewusster Gegenmagie" mehr zu.

Bearbeitet von Helgris
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Hallo,

 

meine These oder Frage war: Für alle Umgebungszauber hat man keinen Resistenzwurf, wenn man freiwillig den Wirkungsbereich betritt.

Ich weiss nicht was du mit dem ersten Satz Deiner Antwort sagen willst: "Es führte nur dann zu weit, wenn daraus ein zwangsläufiger Resistenzwurf erwüchse."

 

Den Rest Deiner Erklärung konnte ich nachvollziehen.

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
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Hallo,

 

meine These oder Frage war: Für alle Umgebungszauber hat man keinen Resistenzwurf, wenn man freiwillig den Wirkungsbereich betritt.

Ich weiss nicht was du mit dem ersten Satz Deiner Antwort sagen willst: "Es führte nur dann zu weit, wenn daraus ein zwangsläufiger Resistenzwurf erwüchse."

 

Den Rest Deiner Erklärung konnte ich nachvollziehen.

 

Grüsse Merl

 

Ah, das meintest du mit "das". Ja, "das" kann man auf andere Umgebungszauber übertragen.

 

Grüße

Prados

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Eine Spielfigur darf sich selbstverständlich entscheiden, einer Gefahr nicht 'auszuweichen'. Damit nimmt sie freiwillig den magischen Schaden in Kauf und verzichtet damit auf den WW:Resistenz. Dies geschieht analog zu beispielsweise einer Kampfsituation: Wird eine Spielfigur erfolgreich angegriffen, entscheidet sich aber dazu, nicht 'auszuweichen', verliert sie ihren WW:Abwehr und erleidet automatisch Schaden. Da der WW:Abwehr und die Umgebungsresistenz bis auf die Anwendungsgebiete vom Regelwerk weitgehend gleich sind, ist der genannte Schluss zulässig.

 

Hallo Prados,

 

Die Analogie mit dem Kampfgeschehen hinkt an der Stelle, meiner Ansicht nach.

Sie beschreibt die Situation in der der Zauber im Wirkungsbereich aktiv wird und eine sich darin befindliche Figur ihren WW macht oder nicht. Das ist vergleichbar mit einer Figur, die im Kontrollbereich eines Gegners steht, soweit ok.

Anders verhält es sich, wenn sich die Figur in den Kontrollbereich bzw. Wirkungsbereich hinein bewegt. Anschließend - im Kontrollbereich des Gegners stehend - hat sie die Wahl: WW:Abwehr oder nicht. Im Wirkungsbereich eines Hauchs entfällt die Wahl: es ist kein WW:Resistenz möglich. Hier sehe ich das Hinken des Vergleichs. ;)

 

Das Regelwerk sieht den WW:Resistenz gegen alle Zauber, die eine Spielfigur gegen ihren Willen verzaubern, als Normalfall an. Erst im konkreten Einzelfall, also in jeder individuellen Spielsituation soll entschieden werden, ob es möglicherweise Einschränkungen oder Umstände gibt, die den WW:Resistenz verhindern. Realismusbetrachtungen helfen dabei in vielen Fällen nur bedingt, da es sich um einen Regelmechanismus handelt. Darüber hinaus soll darauf geachtet werden, dass der Resistenzwurf nur in Ausnahmefällen verweigert wird. Diese Ausnahmefälle sind entweder klar reglementiert (Ahnungs- und Wehrlosigkeit) oder sollten aus der freien Entscheidung des Spielers entspringen ("Ich sehe zwar, dass alle Pflanzen in der lila Wolke verdorrt sind, aber ich möchte doch zu gerne wissen, wie dieser farbige Nebel riecht.")

 

Da bin ich ganz dabei, bis auf den WW:Resistenz in Abhängigkeit der Spieleraktion: Einmal aktiv in den Hauch zu gehen und einmal passiv hineinzugelangen macht regeltechnisch keinen Unterschied. Also sollte die Möglichkeit auf einen WW:Resi. in beiden Situationen gleich sein. Gibt es in beiden Fällen keinen WW:Resi. (und ich sehe wie Du auch keinen), stellt sich die Frage, wann gibt es überhaupt einen.

 

Bezüglich der Hauchzauber, gibt es meiner Ansicht nach, keine Einzelfälle in denen ein WW:Resistenz verhindert werden könnte. Weil es nur einen WW gibt und das ist der PW:Gift.

Das halte ich den Regeln nach für plausibel. Nur ein einziger WW erhält die Mächtigkeit der Zauber, wie es ihrer Stufe nach angemessen ist. Ein zweiter WW neben dem PW:Gift gegen die Wirkung des Zaubers macht diesen nahezu wertlos für den Zauberer. Das ist sicher nicht im Sinne des Erfinders und rechtfertigt nicht die Lernkosten im Vergleich mit anderen Zaubern mit ähnlichen Schadenswirkungen.

"Ein Lebewesen, das in die Gaswolke gerät, muss einen PW:Gift machen.(Punkt)" Das steht für mich so absolut da, dass die Aussage schon keinen weiteren WW zulässt (ist sehr subjektiv, noch... ;)).

Noch..., denn ein weiterer Hinweis für meine Annahme ist, dass die Schadensfolgen des PW:Gift denen eines gelungenen WW:Resistenz Umgebung entsprechen: Misslungen, volle Wirkung; Gelungen, halbe Wirkung leicht. Das ist weitgehend üblich bei den Umgebungszaubern mit Schadenswirkung.

[EDIT: ok, hier liegt mein Denkfehler, der Schaden ist zwar halb, aber schwer bei Todeshauch.]

Aber die eigentliche Grundlage für die Annahme zeigt sich, wenn man sich die den Hauchzaubern ähnlichen Sprüche anschaut. Gegen einen "zusätzlichen" generellen WW:Resi. spricht dabei, dass bei (fast?) allen dieser Sprüche - also Kampfzauber mit Ziel Umgebung - der jeweilige WW aufgeführt ist. Da ist von WW:Resi., PW:Gift über WW:Abwehr bis zu kein WW alles dabei. Die WW sind im Zusammenhang mit den Auswirkungen in Abhänigkeit des jeweiligen Ergebnisses angegeben: Gelungen, Misslungen. Wo die explizite Beschreibung des WW fehlt, kommt der von Dir genannte generelle WW:Resistenz zum Einsatz.

 

Es besteht kein Grund für einen zweiten WW bei einem Zauber. Welche Auswirkungen sollte auch ein zusätzlicher WW(:Resistenz) haben? Damit schließe ich mich Shadow und Yon an.

 

Ein abschließendes Beispiel:

Welcher Zauberer würde die GM-Zauber Hagel und Feuerregen lernen, wenn jedes Opfer vorher einen WW:Resistenz machen kann, bei dessen Gelingen dem Opfer nichts passiert und beim Mißlingen noch ein WW:Abwehr zusteht? Es gäbe keine Zauberer, die diese Sprüche lehren könnten, denn die ungeschorenen Opfer hätten längst alle gefahrlos ausgerottet... :after:

 

Viele Grüße

M&M

Bearbeitet von Miles et Magus
Fehlerfindung
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Die Analogie mit dem Kampfgeschehen hinkt an der Stelle, meiner Ansicht nach.

Sie beschreibt die Situation in der der Zauber im Wirkungsbereich aktiv wird und eine sich darin befindliche Figur ihren WW macht oder nicht. Das ist vergleichbar mit einer Figur, die im Kontrollbereich eines Gegners steht, soweit ok.

Anders verhält es sich, wenn sich die Figur in den Kontrollbereich bzw. Wirkungsbereich hinein bewegt. Anschließend - im Kontrollbereich des Gegners stehend - hat sie die Wahl: WW:Abwehr oder nicht. Im Wirkungsbereich eines Hauchs entfällt die Wahl: es ist kein WW:Resistenz möglich. Hier sehe ich das Hinken des Vergleichs. ;)

 

 

Dann vergleiche die Situation des freiwilligen Betretens mal mit der Situation, die beim Scharfschießen (spezielle Fernkampftechniken; gezielte Schüsse) beschrieben ist. Dort ist Scharfschießen zB im Duell möglich, weil die Gegner nicht ausweichen wollen und somit freiwillig auf den WW:Abwehr verzichten. Analog kann das freiwillige Betreten eines Gebietes, dass von einem entsprechenden Zauber kontaminiert wurde, betrachten. Er macht es freiwillig, daher kein WW:Resistenz (freiwilliger Verzicht darauf). Ich denke, damit "hinkt" der Vergleich nicht mehr.

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Es besteht kein Grund für einen zweiten WW bei einem Zauber. Welche Auswirkungen sollte auch ein zusätzlicher WW(:Resistenz) haben? Damit schließe ich mich Shadow und Yon an.

 

Ein abschließendes Beispiel:

Welcher Zauberer würde die GM-Zauber Hagel und Feuerregen lernen, wenn jedes Opfer vorher einen WW:Resistenz machen kann, bei dessen Gelingen dem Opfer nichts passiert und beim Mißlingen noch ein WW:Abwehr zusteht? Es gäbe keine Zauberer, die diese Sprüche lehren könnten, denn die ungeschorenen Opfer hätten längst alle gefahrlos ausgerottet... :after:

 

Viele Grüße

M&M

Normalerweise ist es doch so, dass einem Opfer ein WW:Resistenz zusteht, wenn der Zauberer mit einem EW:Zaubern "angreift", oder das Opfer sich mit einem WW:Abwehr wehrt, wenn der Zauberer mit einem EW:Angriff etwas auf ihn schießt/zaubert. Bei Hagel und Feuerregen gibt es einen festen Erfolgswert (= Angriff), also macht das Opfer eine Abwehr. Das hat nun aber gar nichts mit dem von Prados angeführten WW:Resistenz zu tun, da beides nicht kombiniert wird.

 

Zu den Hauchen: Die Formulierung im Arkanum (Hauch der Verwesung, S. 132) lautet "verursacht bei jedem Lebewesen, das in den Wirkungsbereich gerät und dessen PW:Gift mißlingt, [...]". Das "und" habe ich hervorgehoben und dadurch wird die Formulierung für mich ziemlich eindeutig, denn irgendwie muss der SL ja bestimmen, ob ein Lebewesen nun betroffen wird ("in den Wirkungsbereich gerät") oder nicht. Dazu gibt es den WW:Resistenz, und erst bei dessen Misslingen einen PW:Gift. Ein anderes Beispiel: Wenn ein Kämpfer mit einer vergifteten Waffe angegriffen wird, hat er auch zwei Rettungswürfe, nämlich zuerst die Abwehr und anschließend ebenfalls noch einen PW:Gift.

 

Und warum sollte es dasselbe sein, ob jemand passiv (z.B. ein Gefesselter) dem Hauch ausgesetzt wird oder aktiv hineingeht? Der Aktive hat seine Entscheidungsmöglichkeit vorher und entscheidet sich freiwillig (keine Resistenz), der Passive hingegen soll gegen seinen Willen verzaubert werden und hat natürlich einen Rettungswurf, seine Resistenz.

 

Viele Grüße

Ticaya

Bearbeitet von Ticaya
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@Ticaya

Ich glaube Schwert und Gift sind zwei verschiedene Sachen. Gegen das Schwert wehre ich mich mit WW:Abwehr und gegen Gift mit PW:Gift. Beides funktioniert aber auch einzeln. Gegen eine Feuerkugel in einem Todeshauch hättest Du auch einen WW:Umgebungszauber gegen die Feuerkugel und einen PW:Gift gegen den Todeshauch.

 

@Prados

Ich verstehe immer noch nicht, warum ich gegen jeden Umgebungszauber einen WW:Resistenz habe. Wenn ein Zauberer mit einem Zauberschild vor mir steht und ich mit meinem Schwert auf den Zauberer einschlage, mache ich dann zuerst einen WW:Resistenz, bei dessen Gelingen ich das Zauberschild ignoriere? Ich gehe hierbei mal von einem Kämpfer aus, der keine Ahnung hat, was ein goldener Schimmer vor dem Zauberer zu bedeuten hat und deshalb einfach drauf schlägt.

 

Gruß

Shadow

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Und warum sollte es dasselbe sein, ob jemand passiv (z.B. ein Gefesselter) dem Hauch ausgesetzt wird oder aktiv hineingeht? Der Aktive hat seine Entscheidungsmöglichkeit vorher und entscheidet sich freiwillig (keine Resistenz), der Passive hingegen soll gegen seinen Willen verzaubert werden und hat natürlich einen Rettungswurf, seine Resistenz.

Ticaya

Prados, ist zumindestens in bestimmten Fällen der Meinung, dass man auch bei unfreiwilligem "passiven" Betreten des Wirkungsbereichs keinen WW: Resistenz hat, sofern man wehrlos ist. Ein Gefesselter ist (meist/immer?) auch wehrlos.

 

Ja, es stimmt, der PW:Gift hat inzwischen einen recht hohen Wert angenommen. Allerdings erleidet das Opfer auch bei gelungenem Prüfwurf immerhin noch 3W6-halbe schweren Schaden. Angesichts des großen Ausbreitungsvolumens ist das doch mal ein Wort. Ich schlage vor: Zauberer anseilen, Tür auf (Gegner überrascht), zaubern, Kameraden ziehen Zauberer aus Tür raus, Tür zu und verbarrikadieren, abwarten. Da die Gegner im verbarrikadierten Raum dem Neben nicht ausweichen können, gelten sie diesem Angriff gegenüber als wehrlos, also erleiden sie mindestens den halben Schaden.

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
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Ich weiß nicht, was ich noch schreiben soll. Noch einmal: Das Regelwerk sieht vor, dass einer Spielfigur, die gegen ihren Willen verzaubert oder in Mitleidenschaft gezogen wird, ein WW:Resistenz zusteht. Das ist eine grundlegende Regel, die selbstverständlich nicht erneut bei jeder Zauberbeschreibung wiederholt wird. Nur weil also dort nichts von einer Resistenz steht, heißt das nicht, dass die Figuren keine würfeln dürfen.

Jürgen klarifiziert diese Aussage in GB 23 mit konkretem Bezug auf Todeshauch, der damals genau so wie heute geregelt wurde, dass natürlich auch gegen diesen Zauber ein WW:Resistenz erlaubt werden sollte.

 

Das ist die offizielle Regelaussage. Punkt. (Soll heißen: Wenn ihr es anders haben wollt, diskutiert nicht die Sinnhaftigkeit dieser Regelaussage, sondern entwerft gleich etwas Neues.)

 

Ich habe den Eindruck, einige lehnen diese Regelung wegen fehlenden Realismus ab. Vergesst den Realismus, es ist eine Spielregel. Spielfiguren sollen eine klar geregelte Möglichkeit erhalten, sich gegen 'magische Angriffe' schützen zu können. Erst anschließend erfolgt, wie oben bereits gesagt, für den individuellen Einzelfall die Realismusbetrachtung. Stehen dann eindeutige Hinweise dem Resistenzwurf entgegen, darf man ihn verweigern. Aber das sollte auf keinen Fall der Normalfall sein.

 

Ich gehe in diesem Beitrag recht wenig auf die vorstehenden Einwürfe ein, da sie sich zu sehr auf die Realismusbetrachtung beziehen (die für die grundsätzliche Frage - Resistenz oder nicht - zunächst irrelevant ist) oder weil sie der von Jürgen genannten Regelung vollständig widersprechen.

 

Nur auf den Zauberschild-Einwurf Shadows möchte ich noch antworten: Der Zauberschild wirkt um den Zauberer herum, eine weitere Figur erleidet dadurch weder unmittelbar noch mittelbar Schaden. Also gibt es selbstverständlich auch keinen WW:Resistenz für die Angreifer.

 

Grüße

Prados

Bearbeitet von Prados Karwan
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Und warum sollte es dasselbe sein, ob jemand passiv (z.B. ein Gefesselter) dem Hauch ausgesetzt wird oder aktiv hineingeht? Der Aktive hat seine Entscheidungsmöglichkeit vorher und entscheidet sich freiwillig (keine Resistenz), der Passive hingegen soll gegen seinen Willen verzaubert werden und hat natürlich einen Rettungswurf, seine Resistenz.

Ticaya

Prados, ist zumindestens in bestimmten Fällen der Meinung, dass man auch bei unfreiwilligem "passiven" Betreten des Wirkungsbereichs keinen WW: Resistenz hat, sofern man wehrlos ist. Ein Gefesselter ist (meist/immer?) auch wehrlos.

 

Grüsse Merl

Ups, da hast du natürlich völlig Recht, daran hatte ich gar nicht gedacht. Dann kann ich mir unter M&Ms Unterscheidung in aktiv und passiv (ohne Wehrlosigkeit) allerdings nur wenige Ausnahmefälle vorstellen.

 

@Ticaya

Ich glaube Schwert und Gift sind zwei verschiedene Sachen. Gegen das Schwert wehre ich mich mit WW:Abwehr und gegen Gift mit PW:Gift. Beides funktioniert aber auch einzeln. Gegen eine Feuerkugel in einem Todeshauch hättest Du auch einen WW:Umgebungszauber gegen die Feuerkugel und einen PW:Gift gegen den Todeshauch.

Nein, hier verstehst du mich falsch. Ich vergleiche nicht Schwert mit Gift, sondern Waffe mit Zauber und Gift eben mit Gift. Der Zauber ist genauso Überträger des Gifts wie ein Schwert oder auch eine Giftnadel aus dem Blasrohr, die ohne Gift auch keinen Schaden verursachen würde.

 

Viele Grüße

Ticaya

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