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Vor 39 Minuten, Panther schrieb:

woher bekommt ein Käufer in Drivethru irgendeinen Hinweis, dass er es nicht weiterverkaufen dürfte...? Er bekommt je keinerlei Nutzervereinbarung!

Keine Ahnung. Vielleicht hast du was übersehen. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass Drivethru dieser gängigen Praxis nicht folgt oder dass irgendein Autor so bescheuert wäre, dort irgendein PDF zum Verkauf zu stellen, wenn dann ein Käufer das weiterverkaufen und am besten noch vervielfältigen und weiterverkaufen kann.

Aber vielleicht kommst du ja durch, wenn du dich unwissend stellst und das ausprobierst. Das glaube ich nur nicht.

Und ich denke, das glaubst du auch nicht.

Getreu dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" würde ich trotzdem zur Vorsicht raten!

Auch wenn auf der Homepage oder im Bestellprozess nicht gezielt auf das Urheberrecht hingewiesen wird, würde ich nicht daraus folgern, dass es aufgehoben wurde.

Vielleicht gilt es da wirklich nicht, vielleicht darf man gekaufte PDF von dort vervielfältigen und weiter geben. Aber nur vielleicht.

Ich gehe aber zur Sicherheit lieber davon aus, dass es verboten ist!

Wäre doch sinnlos, eine PDF zum Kauf anzubieten, wenn sie nur ein einziger zahlen braucht, um sie dann weltweit zu verteilen. Da spricht für mich jede Logik dagegen.

Daher mein Rat: Wenn jemand mit dem Gedanken spielt, es weiter zu geben, dann vorher die Rechtslage abklären.

Man muss ja nicht gleich eine Anfrage schreiben, ob man es darf (denn man möchte sich vielleicht nicht outen diesbezüglich). Aber man kann ja fragen, wie man verhindern kann, das eigene Werke von anderen vervielfältigt werden, falls man sein Produkt über diese Plattform zum Verkauf anbieten würde.

Edit möchte darauf hinweisen, dass sich mein Post NICHT auf Eleazar's Post bezieht! Ich habe nur lange zum Tippen gebraucht und nicht gesehen, dass zwischenzeitlich schon eine weitere Antwort kam.

Bearbeitet ( von Puschel)
Siehe Edit

Ich glaube auch. das Urheberrecht gilt immer und auch wenn nicht darauf hingewiesen wird.... wäre eben einfach nur schöner gewesen..

Bleibt nur noch die traurige Sache, dass Drivethru es wohl nicht als notwendig erachtet, AGBs zu haben, obwohl die EU-Rechtsprechung ganz klar in die Richtung geht. dass es Pflicht ist für Webshops...

Vor einer Stunde, Panther schrieb:

woher bekommt ein Käufer in Drivethru irgendeinen Hinweis, dass er es nicht weiterverkaufen dürfte...? Er bekommt je keinerlei Nutzervereinbarung!

Just my 2ct,...:

Drivethru ist ja auch nur der Händler. generell steht das was du suchst - also bezüglich weiterverkaufen - im Produkt das du dort kaufst. Drivethrugh kann es ja fast egal sein. Den Ärger würdest du also nicht von Drive bekommen sondern von dem rechteinhaber, da Drive das Zeugs zum Teil zumindest mit deinem Namen verseht kann man es schon ggf nachverfolgen das du es warst der da von Drive runtergeladene PDF irgendwo "anbietest".

Bearbeitet ( von Irwisch)

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