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Diese Schießkunst kann nur eingesetzt werden, die sich vorher erfolgreich getarnt hat! Beim Tarnen würfelt die Figur einen EW: Tarnen und später dann würfeln die Leute, die die Person entdecken wollen/können/sollen, dann einen WW: Tarnen. --- Bei Verdeckter Schuss steht nun: Wenn der Schusskünstler sich NICHT im Blickfeld des Opfers befindet, kann er e einen Frenkampfattacke aus dem Hinterhalt durchführen! Im Kodex steht: Ist ein solcher Fernkampfangriff aus dem Hinterhalt erfolgreich, darf das ahnungslose Opfer wie üblich keinen WW:Abwehr machen. --- Frage 1: Kann ich dann also einen gezielten Schuss auf das Opfer durchführen? Frage 2: Was heißt vorher? Könnte ein Kämpfer zB in Kampfrunde sagen.... Statt mich in den Nahkampf zu schmeißen, husche ich in die Flanke und bewege mich hinter die Gegner, um mich dann dort zu tarnen. OK, das könnte 2-3 Kampfrunden dauern, aber danach könnte er dann die Schießkunst einsetzen..., oder?
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Geschossfächer: Mehrere Geschosse gleichzeitig in einen Kegel von 30m, aber nur im Nahbereich (wegen Streuung), dann 1W6 Schaden EDIT: ergänzt: Geschosshagel: Hintereinander mehrere Pfeile/gleichzeitig mehrere Geschosse in einen begrenzten Bereich auf 100m unabhängig auf die Entfernungsabzüge auf 3x3 Felder mit 1W6+2 Schaden Sperrfeuer: Hintereinander ungezielt mehrere Geschosse in einen Kegel von 60m. Jeder muss WW:In/10 machen, danach dann auf die Misslungenen je EW: Angriff. --- EDIT: eine Frage bzgl Anzahl Opfer wurde hier gelöscht (AA S. 23) Frage:Wie sieht das aus mit a) Zauberöl, b) Bierhumpen (aka improvisierten Wurfgeschossen), c) Salzsäckchen (die an Geschossen hängen > WM -4), d) Brandpfeile? Wie wird da der Sonderschaden geregelt? EDIT: Was sind "mehrere Geschosse"?
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Stufe 4 2 AP nur I einhändige Waffen oder waffenloser Kampf 1. Am Anfang macht der Kampfkünstler einen EW: Kampfkunst! Er verblüfft alle seine Nahkampfgegner durch eine Reiher schneller und scheinbar unsinniger Bewegungen) 2. alle Nahkampfgegner müssen "WW mit 6 WM für sie gegen In/10" machen, wenn der misslingt, sind sie überrascht (keine Handlung mehr, keine Bewegung und WM -4 auf EW:Angriff) 3. am Ende der Runde kann man noch seinen eignen EW:Angriff durchführen mit WM +4! ---- Mit einer gewissen Chance kann ich also alle meine Nahkampfgegner handlungs- und bewegungsunfähig machen, was auch Auswirkungen auf deren Abwehr gegen Umgebungsmagie hat. Ausserdem bekomme ich noch +4 und der Gegner -4! Ich selbst habe kein Risiko, Bei Intelligenz 100 hat der Gegner quasi eine Abwehr +16 gegen meine EW: Kampfkunst. Wenn ich die hoch gelernt habe, kann das in den Bereich 50% Erfolgschance gehen! Auch hier wird die Intelligenz zu einer der wichtigsten Basiseigenschaften im Kampf! Frage von mir: Wann wird der EW: Kampfkunst bei Finten gewürfelt, bei der Gewandheit des Kampfkünstlers oder schon eher am Anfang der Runde? Ansonsten könnte der Kampfkünstler Gegner mit höherer Gewandtheit überhaupt nicht überraschen, was irgendwie im Gegensatz zu "alle seine Nahkampfgegner" steht. Oder sollte da besser stehen: Er veblüfft alle Nahkampfgegner, die langsamer als er selbst sind, ....
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Hallo, ich bin unsicher, wann die -2 auf die Nahkampfabwehr wegen eines überstürzten Angriffs im Kästchen auf Seite 77 rechte Spalte unten zur Anwendung kommen. Wenn ich selbst überstürzt angreife, dann kommt der überstürzte Angriff ja zwangsläufig am Ende der Runde, weil ich mich so weit bewegt habe, dass mein Handlungsrang 0 beträgt. Somit würde ich dann ja nur noch gegen andere überstürzte Angriffe (die nach meinem kommen) die -2 auf den WW:Abwehr erhalten. Ausnahme wäre hierzu der Rundumschlag (Seite 80), der immer am Ende der Runde kommt. Ist das so? Oder verstehe ich da etwas falsch? Danke und Grüße J.
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Also, Die Situation ist so. Ein Reiter R greift einen stehenden Kämpfer K mit Langschwert, der beschleunigt ist, an, um ihn im Vorbeireiten mit der Lanze ordentlich einen zu verpassen. Los gehts: 1 R würfelt zuerst, denn Lanze ist Stangenwaffe und immer vor Langschwert dran, der GW ist egal. 2 Nehmen wir eine gelungene Abwehr und einen leichten Treffer an. 3 a EDIT: K schützt einen Schwerverletzten, K möchte seine Position NICHT verlassen! 3 b K würfelt mit Angriff mit Langschwert auf den Reiter, ob er ihn beim Vorbeiritt trifft 4. Nehmen wir eine gelungene Abwehr und einen leichten Treffer an. Hier die Frage: Darf K, da er beschleunigt ist, nochmal auf R draufhauen?
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Ich stolpere gerade über die Abzüge, die es beim Kampf in Dunkelheit, bzw. gegen Unsichtbare gibt. Die entsprechende Regel findet sich in M4 auf Seite 225 im DFR, in M5 auf Seite 77 im Kodex und scheint mir identisch zu sein. Beim Angriff erhält man in völliger Dunkelheit -6. Ist der Gegner zusätzlich noch unsichtbar, so würden laut den Angaben noch mal -2 dazu kommen. Das erscheint mir unlogisch, da sich die Unsichtbarkeit ja nicht mehr auswirken dürfte, wenn ich den Gegner mangels Licht sowieso nicht sehen kann. Hier könnte man noch die Generalklausel heranziehen, dass der SL im Zweifelsfall entscheidet, ob Abzüge sich addieren. Ganz merkwürdig wird es aber bei der Abwehr. Kann ich den Angreifer nicht sehen, weil es völlig dunkel ist, dann spielt das keine Rolle. Kann ich ihn nicht sehen, weil er unsichtbar ist, so erhalte ich -4 auf die Abwehr. Im Extremfall ist es so, dass die Unsichtbarkeit dem Gegner selbst in völliger Dunkelheit noch den Vorteil bringt, dass ich mit -4 gegen ihn verteidige, obwohl ich die Unsichtbarkeit in der Dunkelheit eigentlich gar nicht bemerken kann. Habe ich was übersehen?
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Hallo Freunde, ich bin seit M3 bereits dabei und habe nun für meine Frischlinge einmal die Kampfregeln auf einem Handhout kurz zusammenfassen wollen. Da ist mir im Kodex Seite 69 etwas aufgefallen. Im blauen Kasten steht drin das man in Schritt 2 Bereits die AP abzieht und dann erst Abwehrt. Das würde ja defakto heißen das man dann auch eine -4 auf seine Abwehr erhält. Habe ich das jetzt einfach 20 Jahre falsch gespielt? Habe auch nochmal in M3 geschaut auch dort ist das nicht so konkret vermerkt. Ich kenne es so 1. EW:Angriff 2. Bei erfolg von Angriff einen EW:Abwehr 3. Danach entweder LP/AP oder nur AP abziehen. Im Erata habe ich dazu auch nichts gefunden. Drum dacht ich ich frage mal die Regelfüchse hier im Forum. Gruß Morcan
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Hallo zusammen, ich habe alles mögliche an Einträgen zum Thema gelesen und komme allein vom M5 Kodex her nicht weiter. Leider waren für mich die unzähligen M4 Forendiskussionen für das Spiel in M5 nicht so abschließend klar. Kann man nach Verwendung von beidhändigem Kampf noch einen Abwehrverzicht mit dem Parierdolch machen, um ein weiteres Mal anzugreifen? Die Klarstellung der Angriffsanzahl zu M4 gibt es: https://www.midgard-forum.de/forum/topic/11745-anzahl-der-angriffsm%C3%B6glichkeiten/ Hier sehe ich bei Punkt 3: 4 Angriffe mit Beschleunigung, also normalerweise 2, d.h. Normal + Parierwaffe oder 2 aus beidhändigem Kampf. Dies liest mein Spieler aber so nicht aus dem Kodex und ich finde es auch zumindest diskutabel. Der Spieler ist auch ein von mir sehr respektierter Meister mit viel Erfahrung in M4, insofern diskutieren wir beide sehr am Wortlaut des Kodex. Er hat mir versichert, dass der Beidh. Kampf und zusätzlicher Parierdolchangriff immer schon so ging. Ich möchte gern eine gute Lösung auch für den Spieler finden - als Startpunkt möchte ich jedoch gern klarstellen, wie die Regeln zu lesen sind. Bitte bezieht euch auch nicht auf Regeltexte in M4 - die habe ich nicht und ich spiele/meistere erst seit M5. Das heißt, ich möchte die "offizielle" Regel streng gemäß M5 Kodex wissen und dann ggf. in einer Hausregel abändern. Wenn die Analogie aber nicht von der Hand zu weisen ist, kann ich mich auf oben genannten Link beziehen - dies kann ich in Ermangelung der Regeln aber nicht am Text beurteilen. Nun zu meinen Überlegungen: 1a) Darf mit einem Parierdolch beidhändig gekämpft werden? - ja Kodex S. 105 fordert eine aus"Stichwaffen" gewählte Waffe. Ein Parierdolch ist eine Verteidigungswaffe. Aber, Kodex S. 146 "Parierdolch ist ein speziell geformter Dolch" - ein Dolch ist Stichwaffe, also geht es grundsätzlich. Stichwaffen müssen aber höher gelernt werden als beidhändiger Kampf. - ok 1b) Kann der Parierdolch nach beidh. Kampf zur Abwehr benutzt werden? - unsicher Dies wird weder bei beidh. Kampf S.105, noch bei Parierdolch S.146 ausgeschlossen, also ist es erstmal zugelassen. Aber: Kodex S. 146 "muss sich zu Beginn einer Runde entscheiden ob er seinen Parierdolch zum Verteidigen oder zum Angreifen benutzen will" Aus dem Kontext gilt für mich der Übertrag auf beidh. Angriffe nicht - Dennoch: hier könnte man aber so argumentieren, dass der Parierdolch mit beidh. Kampf zum Angriff benutzt wurde, also ohnehin nicht mehr zur Verteidigung verfügbar ist. 2) Besteht ein Kombinationsangriff gemäß beidh. Kampf aus zwei Angriffen? Kodex S. 105- neige zu ja, bin aber unsicher Sehe ich so ja - auch wenn nur ein EW / WW erfolgt, geht aus der Beschreibung für mich hervor, dass der tatsächlich Ablauf ("kurz hintereinander") zwei Angriffe sind analog dem 2. Anstrich sind (der darüber), die jedoch nur mit einem gemeinsamen EW/WW abgearbeitet werden. Dem entgegen spricht Kodex S.69: "Insbesondere entscheiden EW und WW, ob und wie erfolgreich ein Angriff ist." Also ein EW/WW entscheidet einen Angriff. Das würde aber bedeuten das ein Kombinationsangriff mit einem EW auch nur ein Angriff ist. Hier komme ich mir selbst sehr pedantisch vor ("ein" als unbestimmer Artikel vs "ein" als Zahl), ist aber wichtig für Frage 3b. 3) Situation: Beidhändiger Kampf wird benutzt - hier beziehe ich mich auf die Anstriche auf Kodex S. 105 rechts oben; Welche Möglichkeit besteht weiterhin gemäß Kodex S. 146? diverse Fragen/Gedanken dazu: 3a) Nachdem Beidhändiger Kampf für einen zweiten Einzelangriff verwendet wurde - kann immer noch auf die Abwehr verzichtet werden, um anzugreifen? - neige zu nein Kodex S. 146: "Stattdessen kann er mit seinem Parierdolch auch einen zweiten Nachkampfangriff durchführen" Nach Verwendung des zweiten Einzelangriffs gab es schon einen zweiten Nahkampfangriff. D.h. ein dritter mit Parierdolch ist nicht zulässig? Ich neige dazu, dass der zweite Einzelangriff bereits erfolgt ist und der Parierdolch nicht für "einen zweiten Nahkampfangriff" verfügbar ist. Dies allerdings gegenüber dem Spieler nur aus der Zahl zu begründen ist für mich eher schwach. Es wird etwas interpretiert und kann vielleicht auch anders interpretiert werden. Dies ergibt für mich insofern Sinn, dass dann beidhändiger Kampf die Möglichkeit mit Parierdolch aufwertet (besserer EW im Angriff), aber nicht erweitert (kein zusätzlicher Angriff). 3b)Nachdem Beidhändiger Kampf für einen Kombinationsangriff verwendet wurde - kann immer noch auf die Abwehr verzichtet werden, um anzugreifen? - bin unsicher Kodex S. 146: "Stattdessen kann er mit seinem Parierdolch auch einen zweiten Nachkampfangriff durchführen" Wenn ein Kombinationsangriff mit beidh. Kampf als ein Angriff gewertet wird, wäre dies ja grundsätzlich möglich. In Punkt 2) sehe ich es aber als zwei Angriffe und damit nicht zulässig. Ich neige dennoch dazu, das als Hausregel zuzulassen. Es zu verbieten, würde eine Begründung (anhand des Texts) erfordern, warum ein Kombinationsangriff als zwei Angriffe gewertet wird und die sehe ich nicht so klar (und es wäre ein entgegenkommen meinerseits) 4) Mögliche Interpretation Kodex S. 105 als 1 Angriff - sehe ich nicht so Wenn beidh. Kampf S. 105 als Erweiterung des allgemeinen Angriffsmöglichkeit besteht, kann man es für Kodex S. 146 als "ein Angriff" werten - die gleichzeitigen Handlungen werden als eine zusammengefasst und der Parierdolchangriff gemäß S. 146 ist erlaubt. Diese Ansicht teile ich grundsätzlich nicht, siehe auch oben zitierter Link zu M4, möchte es aber in den Raum geworfen haben. Was sagt ihr? Vielen Dank im Voraus. Wiegesagt, ich bin an einer fairen Lösung für den Spieler interessiert, den ich auch als Meister respektiere, und suche eine sauber begründbare Anwort. Darauf aufbauend gibt es dann Hausregeln. Instinktiv on the fly hätte ich gegen den Parierdolchangriff entschieden, konnte es aber nicht klar begründen. Die Diskussion entstand in einem Gespräch nach dem Spiel über die Charakterentwicklung, nicht direkt im Spiel. Viele Grüße, nep
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m5 - kampf regeltext Ablauf der Zauber im Kampf
polemikus erstellte Thema in M5 - Gesetze des Kampfes
Guten Abend zusammen! Ich grüße euch alle. Ich bin Neuling bei Midgard und lese mich gerade in die (extrem guten, extrem nachvollziehbaren, extrem realistischen) Regeln ein. Ich bin allerdings noch etwas am Rätseln, wie die Magie im Kampf funktioniert. Soweit ich das sehe, muss man als Magiee (anders als alle anderen Charaktere) zu Beginn der Handlungsphase ansagen, was man machen möchte. Sage ich das an, wenn ich als Spieler dran bin, oder ganz zu Beginn, bevor geklärt wird, wer dran ist? In welcher Reihenfolge? Kann ich als Charakter, der vor dem Magier dran war, darauf reagieren? Oder muss ich – zum Beispiel als Bogenschütze – meine Aktion zurückhalten, um zu schauen, ob der Magier zaubern? Sprich: sind LP – Verluste, die ich dem Magier zufüge, bevor er dran war, geeignet, den Zauber zu unterbrechen? Kann ich als Charakter, der vor dem Magier dran war, darauf reagieren? Oder muss ich – zum Beispiel als Bogenschütze – meine Aktion zurückhalten, um zu schauen, ob der Magier zaubert? Schließlich: Würfle ich als Makler meinen Magie-Wurf, wenn ich dran bin, oder am Ende der Runde, wenn geprüft wird, ob der Zauber funktioniert? Sollten diese Frage schon mal gestellt worden sein (ich habe sie mit der Suche nicht gefunden), reicht mir natürlich auch ein Link. Herzlichen Dank, und noch mal Gruß in die Runde. Ich habe schon ein paar Beiträge gelesen, und fand bisher die Antworten alle sehr sympathisch. -
Heute ist eine Frage in unserer Runde aufgetaucht, die mich verblüfft hat, weil ich sie gedanklich als geklärt behandelt habe. Meine Spieler möchten wissen, ob ein Halbling einen Krummsäbel einhändig führen kann, weil er ja laut Regeltext auf Kodex S. 37 folgende speziell für ein Langschwert beide Hände braucht. In M5 fallen Langschwert und Krummsäbel aber unter EINE Fertigkeit. Kann ein Halbling einen Krummsäbel einhändig führen? Mein Einwand war: die Plausibilität spricht dagegen. Ich habe bislang die gesonderte Erwähnung des Langschwerts beim M5-Halbling immer als Copy-and-Paste-Fehler eingestuft, da Langschwert ja heute als Fertigkeit unter Einhandschwert fällt. Ich habe daraus mechanisch gefolgert, dass Halblinge Einhandschwerter (nicht nur Langschwerter) zweihändig führen müssen. Daraufhin wollten meine Spieler wissen, ob Halblinge dann für die Verwendung von Langschwertern respektive Einhandschwertern die Fertigkeit "Zweihandschwerter" lernen müssen. Meine Antwort darauf lautete: Nein, denn es würde das Lernen für sie verteuern, alldieweil Zweihandschwerter eine höhere Schwierigkeit haben. Wie stehen andere dazu?
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Hallo zusammen, ich bin gerade über folgende Regelpassage gestolpert (Kodex, S. 91): "Kostet ein kritischer Treffer das Opfer einschließlich der Zusatzschäden keine LP, richtet er keine längerfristigen Schäden an. Gliedmaßen (†) sind nur geprellt und nach 30 min wieder einsatzbereit. Ein Rumpf-, Kopf- oder Wirbelsäulentreffer ("blaues Sternchen") macht nur wegen Schmerzen 30 min lang handlungsunfähig." Auf S. 64 steht widerrum nichts von Handlungsunfähigkeit, sondern Folgendes: "Rippen: Ein oder zwei gebrochene Rippen verursachen zwar Schmerzen bei Bewegung und Atmen, sind aber vergleichsweise harmlos. Wenn der Brustkorb mit Erste Hilfe fachgerecht bandagiert ist, wird der Verletzte nur wenig behindert. Nur in bewegungsintensiven Situationen erleidet er wegen der Schmerzen –4 auf Erfolgs- und Widerstandswürfe, z.B. auf EW:Angriff und WW:Abwehr und beim Einsatz von Fertigkeiten wie Akrobatik oder Klettern." Die erste Passage lese ich so, dass wenn schon bei keinem LP-Verlust 30 min Handlungsunfähigkeit gegeben ist, diese ja erst recht eintreten müsste, wenn LP verloren wurden. Das würde dann aber bedeuten, dass aller mit dem blauen Sternchen markierter kritischer Schaden zu Handlungsunfähigkeitn führen müsste. Das wäre dann bei 6 von 17 Kritischer-Schaden-Ereignissen der Fall, das kann m.E. so nicht gemeint sein. Dies widerspricht zum einen meiner Realismus-Vorstellung von der Auswirkungen von Verletzungen (ich weiß, keine Diskussion über usw.), zum anderen der Regelpassage von S. 64, bei der Rippenverletzungen als vergleichsweise harmlos aufgeführt sind. Was stimmt denn jetzt? Kritischer Schaden 27 => Rumpftreffer mit Rippenbrüchen. Ist die Figur nun handlungsunfähig oder bekommt sie lediglich -4 auf EW und WW? es grüßt und bedankt sich für die Belehrung die Hexe
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Hallo zusammen, ich habe eine Auslegungsfrage. Ich habe dazu leider im Forum trotz intensiver Suche keine Antwort gefunden. Mein Heiler hat Wurfklinge + 5 gelernt und sich ein Wurfmesser als Waffe ausgesucht. Kann ich das Wurfmesser im Nahkampf wie ein Dolch (+5) benutzen oder muss ich dafür noch zusätzlich Stichwaffe erlernen. Vielen Dank für eine kurze Aufklärung. Viele Grüße Odin
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m5 - kampf regeltext Magierstecken/Stockwaffen
Tattin Goldfeuer erstellte Thema in M5 - Gesetze des Kampfes
Hallo, der Powergamer in mir hat sich heute eine interessante Frage gestellt, die ich nach kurzer Suche im Forum nicht beantwortet fand (korrigiert mich wenn die Antwort schon in einem Threat vorhanden ist). Die Frage ist: Wenn ich einen Char spiele der sowohl Zauberstäbe als auch Stockwaffen beherrscht kann ich dann mit einem Magierstecken mit der Fertigkeit Zauberstäbe angreifen, aber dadurch das der Magierstecken auch als Stockwaffe eingesetzt werden kann trotzdem den Abwehrbonus addieren? PS: Kann jemand den Smiley rauslöschen bin grade auf dem Handy da geht das nicht. -
Hallo, mal eine Frage zum Thema Rüstungstragen. Ab KR verliert man Abwehrboni und ab PR Gewandtheit. Wenn man nun 40 Punkte Gewandtheit verliert (Tragen von PR) und hat bspw. eine GW von 50, dann würde man in den negativen Bereich beim Abwehrbonus fallen. Wirkt sich dieser Abwehrverlust aus (auch wenn der Abwehrbonus ja eigentlich schon in der Spalte "Verlust von persönlichen Boni" behandelt wird) oder bezieht sich das nur auf die Kampfreihenfolge? Mit freundlichen Grüßen, Patrick
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Hallo alle miteinander, ich habe eine kurze Verständnisfrage: Ist es richtig, dass man in M5 Scharfschießen nur noch für eine Waffenfertigkeit lernen muss und es innerhalb dieser Waffenfertigkeiten für alle Waffentypen nutzen kann? Nach M4 musste man Scharfschießen nämlich für Kurzbogen und Langbogen noch gesondert lernen. Nach M5 (Kodex S.135) umfasst eine Waffenfertigkeit den Umgang mit einer Reihe ähnlicher Waffenarten. Da man Scharfschießen (Kodex S.122) für eine Waffenfertigkeit und nicht für einen Waffentyp lernt, verstehe ich das so, dass man jetzt nur noch Scharfschießen (Bögen) lernen muss und dann sowohl für Langbögen, Kurzbögen, Kompositbögen und normale Bögen die Fertigkeit Scharfschießen nutzen kann. Ist das so richtig? Mfg Yon
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m5 - kampf regeltext Schwere Verletzung am Bein
Hiram ben Tyros erstellte Thema in M5 - Gesetze des Kampfes
In der Hitliste unbewusst ignorierter Regeln hat @dabba gepostet Ich sehe das anders Um zu vermeiden, dass im falschen Strang eine Disukssion ausbricht eröffne ich dieses Thema. -
Der Waldläufer eines Spielers aus einer meiner Gruppen mit Hauptwaffe Langschwert und angeborenem Berserkergang hat die Klasse zum Waldhüter gewechselt, da dies zu seinem hohen Zaubertalent und dem Wunsch dies weiter auszuspielen im Kampagnenverlauf optimal passte. Der Waldläufer war bis Grad 9 mit einem erbeutetem magischen Langschwert gesegnet und hat dieses als Hauptwaffe ohne Spezialisierung hoch gelernt, jetzt aber in der Gruppe verschenkt. Im nächsten Nahkampf hat er nun seine neue Hauptwaffe, den Kampfstab durch einen kritischen Fehler verloren & wurde zudem noch blutend verwundet. Im Berserkergang wollte er sich die nächst mögliche Waffe schnappen und mit einem gegnerischen Langschwert weiter kämpfen. Mein Einwand mit Bezug auf den Druidenanteil im Waldhüter und der daraus resultierenden Waffenbeschränkung wurde mit dem Argument gekontert, der Berserkergang lasse den Waldhüter das bewusste Denken aussetzen und er sich daher greift, was gerade passt. Auch die regeltechnische Angabe, dass der Berserker seine Freunde angreift, wenn alle Feinde weg sind würde darauf hindeuten. Einfach so, wollte ich dies allerdings nicht zugestehen & habe dafür eine Willenskraftprobe verlangt. Diese wurde wiederum unerwarteter Weise bestanden (ehemals Sb 26) & ich konnte argumentieren, dass sein Unterbewusstsein dem willenlosen Trieb stand gehalten habe. Die aufkeimende regeltechnische Diskussion haben wir vertagt und konnten dann auch keine abschließende Lösung finden. Regeltechnisch habe ich nichts im Kodex oder Arkanum finden können, was in dieser Situation weiterhilft. Daher hier meine Frage an die Gemeinschaft: Kann ein Druide oder Kampfzauberer mit Druidenanteil im Berserkergang eine sonst nicht zulässige metallene Waffe einsetzen?
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Hallo, ich habe mal eine Frage zur Beschreibung der Garotte (QB Rawindra: Seite 84). Kann ich die Garotte auch im Kampf einsetzen? In der Beschreibung steht "Ergibt der EW:Angriff mit der Garotte ein Gesamtergebnis von 28, verliert das Opfer so schnell das Bewusstsein, dass es lautlos ausgeschaltet wird." Bei einem ahnungslosen Opfer würfele ich doch den EW für Erdrosseln dann EW:Meucheln und dann EW+4: Erdrosseln, also würde der Text von der Garotte für diesen Fall keinen Sinn ergeben !?! Ich bin verwirrt. Irgendwie verstehe ich das Zusammenspiel nicht und benötige Aufklärung. 😶 Gruß
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m5 - kampf regeltext Angriffsbonus und Waffenfertigkeit
thomasjunk erstellte Thema in M5 - Gesetze des Kampfes
Hallo liebe Midgardspieler, ich habe mir vor kurzem Midgard 5 zugelegt und bin gerade dabei mich einzulesen. Nebenbei bin ich auch neu hier und hoffe, die Frage im richtigen Subforum resp. mit korrektem Prefix gestellt zu haben. Es geht um eine Verständnisfrage bezüglich des Angriffsbonus. Wenn ich die generelle Mechanik korrekt verstehe, ist ein Angriffsbonus nichts anderes als eine Sonderform des generellen Fertigkeitsbonus. Wenn ich in einer Eigenschaft herausragend gut bin - sagen wir St 96 - habe, erhalte ich einen Bonus auf eine entsprechende Fertigkeit von +2. Da ich ein angehender Kämpfer bin, möchte ich gerne eine Handaxt führen. Handaxt ist eine Einhandschlagwaffe. Leitattribut wäre St. Als Novize habe ich mir für 4LE Einhandschlagwaffen+5 geleistet. Da rechne ich dann den Fertigkeitsbonus +2 (da St von 96) drauf und wäre dann bei +7. Und wenn ich dann zum Angriff übergehe, kommt der Angriffsbonus (bsp. Gs 81 = +1) noch oben drauf? Wenn ich mich dann noch auf die Waffenart spezialisiere kommen nochmal +2 on Top? Also mein Angriff ergäbe sich dann wie folgt: EW:Angriff +5 (wegen Waffenfertigkeit) + Fertigkeitsbonus von 2(?) + Angriffsbonus von 1 + Spezialisierung von +2? Also mache ich effektiv einen EW:Angriff +10? -
Moin ! Mit "Den Gegner zu Fall" bringen kann laut KODEX S. 80 jeder "Gegner" zu Fall gebraucht werden, also müssten damit auch zB Tiere gemeint sein. Wie verhält es sich, wenn ein nur gut 1m großer Halbling eine 3m große Riesenspiine zu Fall bringen möchte ? Und noch viel interessanter: Bekommen andere Spieler dann sofort gegen das zu Fall gebrachte Tier +4 auf ihren EW: Angriff (siehe mein 2. Regelfragethema) ? KODEX S. 77 spricht von "Angriff gegen liegende PERSONEN" also vermutlich nein ? Gruß Mic
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Moin ! Folgende Situation: Spieler A (Handlungsrang 90) bringt Gegner B (Handlungsrang 80) zu Fall oder raubt ihm den letzten Ausdauerpunkt (B ist dann erschöpft), haben dann alle anderen in der selben Runde später angreifenden Spieler (Handlungsrang 70) direkt +4 auf ihren EW:Angriff gemäß KODEX S. 77 oder erst ab der folgenden Runde ? Gruß Mic
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Hi zusammen, es gab zu M4 mal diese offizielle Antwort zu meiner Frage: Meines Erachtens ist das unter M5 so nicht mehr korrekt. Auf Seite 76 des Kodex steht: Auf Seite 59 des Regelwerkes erfahren wir, wo eine Runde beginnt: Das bedeutet, bezogen auf Die zitierte Textpassage von Seite 76, folgendes (meine Interpretation): "Befindet sich ein Abenteurer während der Initiativbestimmung (weil das gemäß Seite 59 der Begin der Runde ist) schon in einem gegnerischen Kontrollbereich, darf er diesen nicht verlassen und sich höchstens um 1 m zur Seite bewegen." In der oben verlinkten M4 Regelantwort wird auf ein passives hineingeraten in den Kontrollbereich hingewiesen. Das funktioniert meines Erachtens unter M5 nicht mehr. Es wird im Regeltext (S.76) darauf hingewiesen, wie das hineingeraten in den Kontrollbereich funktioniert (Hervorhebung durch mich): Alles zusammengefasst bedeutet das, dass ein ein Kontrollbereich bereits während der Initiativbestimmung (=Rundenbeginn gemäß S.59) bestehen muss. Wenn er erst während der Bewegungsphase aufgebaut, kann ich mich ohne Einschränkungen daraus entfernen. Ich kann mir bestenfalls noch vorstellen, dass z.B. Spießwaffen usw. (alles mit zwei Felder Reichweite) mich aufhalten, wenn ich mich durch deren erweiterten Kontrollbereich bewege. Was übersehe ich?
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Hallo alle miteinander, nun liegt mit dem Spielleiterschirm ja eine Regelung für gezielte Hiebe in M5 vor. Geht es nur mir so oder ist die Regelung irgendwie seltsam? Konkret vermut ich ein Erratum bei Nr.4 Dort heißt es ja: Misslingt der WW:Abwehr, Angriff beendet. Das muss doch sicher heißen: Gelingt der WW:Abwehr, Angriff beendet. Oder wie seht ihr das? Bevor ich das als Erratum einstelle, wollte ich das zunächst mal diskutieren. Unabhängig von dem möglichen Erratum: Verstehe ich das richtig, dass der WW:Abwehr bei Nr. 6 gegen den EW-4:Angriff von Nr. 5 gewürfelt wird? Oder wird der erneut gegen den ursprünglichen EW:Angriff von Nr. 1 gewürfelt? Mfg Yon
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m5 - kampf regeltext Vollrüstung - wie funktioniert sie?
Blave erstellte Thema in M5 - Gesetze des Kampfes
Ich fang bald an, Midgard zu spielen und möchte meinem Charakter über kurz oder lang gern eine Vollrüstung besorgen. Vorher würde ich nur gern sicher gehen, dass ich de Regeln dafür richtig verstehe. Hier eine Reihe von Punkten, die ich gern bestätigt oder klargestellt hätte. 1. In VR habe ich -2 auf Angriff, Verteidigung und alle Bewegungsfertigkeiten. Dieser Abzug (und NUR dieser Abzug) verschwindet automatisch, sobald ich die Fähigkeit Kampf in Vollrüstung lerne. 2. Auf Bewegungsfähigkeiten wie Klettern habe ich -4. Mit einem erfolgreichen Wurf auf Kampf in Vollplatte kann ich diesen Abzug ignorieren. 3. Mein Abwehrbonus sinkt auf 0. Wenn er (z.B. durch den Bw-Verlust der Rüstung) negativ ist, bleibt er negativ. Mein Angriffsbonus sinkt um 1. 4. Bei einer maßgeschneiderten VR behalte ich meinen Angriffsbonus. Ich verliere nur einen Punkt vom Abwehrbonus, was mir etwas sinnlos erscheint, da ich mit den -25 Gw durch die Rüstung doch gar keinen Bonus haben kann? Selbst die maßgeschneiderte PR behindert schon zu stark, um den Abwehrbonus noch irgendwie nutzen zu können. Der letzte Punkt erscheint mir merkwürdig. Meinen Angriffsbonus behalten zu können, ist super, aber für meine Abwehr tut die Maßanfertigung rein gar nichts. Ist das richtig so? (Ich ignoriere hier mal die bessere Chance, Niederwerfen und ähnlichen Effekten zu widerstehen.) Danke schon mal für allle Kommentare!