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Prados Karwan

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Alle Inhalte von Prados Karwan

  1. Du übersiehst den entscheidenden Punkt, nämlich den Ablauf einer Kampfrunde: Der Zauberer zaubert zu dem Zeitpunkt, an dem er gemäß seinem Handlungsrang an der Reihe ist. Dabei ist es irrelevant, wie früh oder spät das in der Kampfrunde ist, da die Handlungsränge lediglich die Reihenfolge angeben. Von diesem Zeitpunkt an wirkt der Zauber 10 Sekunden, das heißt, er wirkt auch noch während der nächsten Handlung des Zauberers. Grüße Prados
  2. Ja, das ist möglich. Folgende Überlegungen führen zu dem Schluss: Zunächst einmal erlaubt der Zauber spezielle weitere Handlungen nach Ende der Zauberdauer. Diese Handlungen entsprechen denen des Nahkampfs, also sind dessen Regeln analog zu handhaben, sofern die Spruchbeschreibung Einzelheiten nicht anders regelt. Im Nahkampf sind überstürzte und spontane Angriffe möglich, die ausgeführt werden, wenn im Vorfeld zeitraubende Aktionen durchgeführt wurden. Hier wäre also zu überlegen, welche Abzüge angerechnet werden, sofern der Angriff noch in der gleichen Runde erfolgen soll. Der Zauberer kann hingegen (oder zusätzlich) auch in der nachfolgenden Runde angreifen, ohne erneut zaubern zu müssen, da die Wirkungsdauer 10 Sekunden beträgt, also über die Rundengrenze hinaus geht. Der Zauberer kann dann gemäß seines Handlungsrangs in der Folgerunde ohne Abzüge angreifen. Anschließend endet der Zauber und die Waffe fällt zu Boden. Anmerkungen zu einigen Beiträgen: Das Entwaffnen wird nicht analog Heranholen gehandhabt, sondern über EW:Angriff und WW:Abwehr. Regelt man das anders, benachteiligt man höhergradige Spielfiguren, weil sich deren Abwehrwert normalerweise erhöht hat, der Stärkewert allerdings nicht. Es muss nicht "umgegriffen" werden, da der Zauberer lediglich eine Kraft erzeugt, aber keine unsichtbare Hand. Die Waffe kann mit Hilfe der immateriellen Kraft beliebig benutzt werden. Grüße Prados
  3. Prados Karwan

    Bögen

    Ich verstehe die Aussagen dieses Beitrags nicht. Ich erkenne keine Trennung von Spielwelt und Regeln, es sei denn, damit sei gemeint, dass Regeln zugunsten einer spielweltlichen Erklärung über den Haufen geworfen werden. Damit käme man dann allerdings nicht weit, weil man dann in allen ähnlichen Fällen ebenso willkürlich verfahren müsste, was in einem wohl kaum noch überschaubaren Wust an Einzelregelungen münden würde. Grüße Prados
  4. Prados Karwan

    Bögen

    Das ist aber uninteressant, wenn im DFR steht, dass der Kompositbogen die Waffe der tegarischen Reitervölker ist.und ich halte es für extrem unglaubwürdig, die Araner hätten sie nicht längst übenommen. Das ist hier nicht die Frage! Wenn du das weiter besprechen willst, tu das bitte in dem von dir verlinkten Strang! Grüße Prados
  5. Ja, das ist problemlos möglich. Der Abenteurer erwirbt mit der Fertigkeit Parierdolch die Möglichkeit, mit einer dolchartigen Waffe einen zusätzlichen Angriff mit dem EW:_Parierdolch auszuführen. Die Form der Waffe (Parierstangen oder nicht) entscheidet lediglich über die tatsächlich zur Verfügung stehenden Verwendungsmöglichkeiten. Grüße Prados
  6. Hier ist die Regelantwort. Es lohnt ein Blick in diesen Forumsbereich oder die Benutzung der Suchfunktion: Wirkungsbeginn der Zauberlieder. Grüße Prados
  7. Eigentlich wollte ich dieses Argument nicht vorbringen, da es im Rahmen meiner eigentlichen Argumentation belanglos ist. Aber mit Hinweis auf die Formulierungsargumente verweise ich auf den ersten Satz nach der Überschrift Einleiten des Handgemenges. Grüße Prados
  8. Oh, oh, hier geht ja einiges durcheinander. Macht euch bitte klar, was es mit den einzelnen Termini des Regelwerks auf sich hat. Weiterhin geht es hier um eine Regelfrage, nicht aber um eine Realitätsdiskussion. Das eine hat mit dem anderen nicht immer etwas zu tun. Waffenloser Kampf ist niemals mit beidhändigem Kampf kombinierbar. Der Einsatz von waffenloser Kampf ist von vornherein schon so definiert, dass man beide Hände benutzt. Wenn das Regelwerk von Dolch spricht und das auch noch in Fettdruck setzt, so ist üblicherweise die Waffenfertigkeit gemeint, also ein EW: Dolch. Grüße Prados
  9. Holla, was für eine Liste! Vielen Dank dafür! Inwieweit könntest du die einzelnen Punkte eigentlich noch den Publikationen zuordnen und was ist von dir ergänzt worden? Sind darauf noch Antworten möglich, ohne dass es zu viel Arbeit macht? Wenn ja, wäre ich sehr an einer solchen Zuordnung interessiert. Grüße Prados
  10. Oh, von meiner Seite aus waren das keine Vermutungen. Ich halte die Aussagen im DFR zu den im Handgemenge erlaubten Waffenfertigkeiten lediglich für so eindeutig, dass ich keinen Grund sehe, um meine Ausführungen hier einen braunen Kasten zu setzen. Grüße Prados
  11. Um einen Punkt zu klären: DFR, S.91: "Der Einsatz einer Waffenfertigkeit wird genauso behandelt wie die Anwendung anderer Fertigkeiten. Insbesondere entscheiden Erfolgs- und Widerstandswürfe, ob und wie erfolgreich ein Angriff ist. Um die folgenden Regeln unabhängig von der benutzten Waffe formulieren zu können, wird einheitlich Erfolgswurf für Angriff - EW:Angriff (statt EW:Kurzschwert oder EW:Schleuder) - geschrieben und dabei der Erfolgswert der vom Abenteurer benutzten Waffe berücksichtigt." Die Formulierung "EW:Angriff" liefert also kein stichhaltiges Argument. Die Aufzählung der möglichen Waffenfertigkeiten, die im Handgemenge erlaubt sind, dagegen schon: Dolche (als Waffenfertigkeit) sind erlaubt, beidhändiger Kampf (als Waffen- oder Kampffertigkeit) ist es nicht. Der Plural "Dolchen" auf Seite 239 erklärt sich dadurch, dass das Subjekt ebenfalls im Plural steht: "Personen im Handgemenge". Wenn jeder der Personen einen Dolch benutzt, sind's mehrere, also Plural. Grüße Prados
  12. Die Erklärung ergibt sich aus den Beschreibungen der Fertigkeiten: Im Handgemenge kann man lediglich mit EW: Dolch oder EW:bloße Hand angreifen. Will man hingegen mit zwei Waffen angreifen, würfelt man einen EW:beidhändiger Kampf. Der ist im Handgemenge nicht erlaubt. Grüße Prados
  13. Nein, das geht nicht. Beidhändiger Kampf ist im Nahkampf einzusetzen, nicht aber im Handgemenge. Es ist nicht zulässig, den Umkehrschluss zu ziehen, dass in jedem Fall, in dem Dolche eingesetzt werden dürfen, auch der beidhändige Kampf erlaubt sein muss. Dolche und ähnlich kleine Waffen können nur deswegen im Handgemenge eingesetzt werden, weil sie so klein sind. Beidhändiger Kampf erfordert aber bestimmte Bewegungsabläufe, die im Handgemenge nicht möglich sind. Grüße Prados
  14. Die Nebeneffekte sind dauernd aktiviert und lassen das Artefakt nicht ausbrennen. Vgl. dazu den einleitenden Text auf Seite 239. Im Fall der Drachenrobe ist es nun aber so, dass sich die magischen Kräfte des Artefakts ausschließlich dann entfalten, wenn sie von Magiern oder Hexern getragen wird. Wird sie von anderen Abenteurertypen getragen, zeigt sie keinerlei magischen Effekt, also auch nicht den Rüstungsschutz. Grüße Prados
  15. Sicher, die Welt dreht sich aus dem Karussell aus betrachtet Steig doch aus, wenn dir zu übel wird. Pvv, warum muss man denn alles Selbstferständliche auch noch extra hinschreiben? Grüße der viese Gurkenkasper
  16. Ich möchte hier einmal feststellen, dass Schwerttänzer völlig Recht hat mit seiner Beobachtung! Grüße der viese Gurkenkasper
  17. Pvv. Vischköppige Amateure. Grüße der viese Gurkenkasper
  18. Oh, vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor. Die angefragten drei Punkte umfassen lediglich geringe Schäden, z.B. sinkt der Erfolgswert für Sehen um lediglich 2 Punkte, ansonsten ergeben sich keine Konsequenzen. Dagegen ist ja mit 98-99 ein Augentreffer bei den lebenswichtigen Organen berücksichtigt, dann aber auch gleich 'richtig': Verlust eines Auges mit allen weiteren Konsequenzen, Abzüge auf Fernampf usw. Grüße Prados
  19. Nein, die nachgefragten Abschnitte bekommen keinen Zuschlag, sie werden bei einem gezielten Angriff noch nicht einmal berücksichtigt. Dies liegt daran, dass ein gezielter Angriff üblicherweise mit dem Ziel einer Kampfentscheidung durchgeführt werden dürfte. Daher werden ausschließlich diejenigen Treffer berücksichtigt, die diesem Kriterium genügen. Es ist also relativ belanglos, ob ein Gegner nach dem Kampf einen Hörschaden erleiden wird, entscheidend ist die unmittelbare Auswirkung. Diese ist nun bei den genannten drei Abschnitten nicht gegeben, also wird sie auch nicht berücksichtigt. Der Abschnitt 98-99 wird deswegen erwähnt, weil er neben dem Augenschaden alternativ auch andere Auswirkungen haben kann, sofern mit einer stumpfen Waffe angegriffen wird. Hier ist ein unmittelbarer Schaden auf jeden Fall gegeben und kann nicht durch bestimmte Rüstungsteile verhindert werden. Grüße Prados
  20. Ah, dann liegt hier wohl ein Missverständnis vor: In Tiergestalt kann ein Zauberer noch auf sämtliche magischen Fertigkeiten, also alle Zauber inklusive materialgebundener Gestenzauber, zurückgreifen. Dies begründet sich durch die hohe spirituelle Bindung des Zauberers an sein Totemtier. Eine entsprechende Regelfrage wurde mir vor einiger Zeit gestellt, die entsprechende Antwort liegt inzwischen auch Elsa und Jürgen vor, ein eventueller Widerspruch wurde mir noch nicht mitgeteilt. Grüße Prados
  21. Diese Argumentation vermag ich nicht nachzuvollziehen, zumal der Zauberer in Tiergestalt noch alle seine magischen Fertigkeiten besitzt. Grüße Prados
  22. Nö, das ist ein Irrtum. Vergleiche die Beschreibung der Fertigkeit, hier insbesondere den letzten Satz und auch den Kasten auf Seite 162, DFR. Grüße Prados
  23. Ich beglücke doch so gerne: ARK, S. 252. Grüße Prados
  24. Die Antwort ist glücklicherweise relativ einfach: Es gibt nur eine notwendige Voraussetzung für das erfolgreiche Zaubern eines Zauberspruchs, der Zauberer muss sein Opfer nämlich sehen können (ARK, S. 28; auf die Besonderheiten mit Berührung und körperlichen Einschränkungen gehe ich hier nicht ein). Alle anderen Größen, wie Reichweite, Wirkungsbereich usw., sind untergeordnete Kriterien: Wenn der Zauber erfolgreich gezaubert wurde, dann kann man sich auch darüber unterhalten ... In diesem Fall heißt das: Sofern das Ziel gesehen werden kann, kann auch der Zauberspruch erfolgreich gezaubert werden. Das heißt allerdings nur, dass der Zauberer eine arkane Macht frei setzt, AP verliert usw. Es heißt ausdrücklich nicht, dass der Zauber auch seine gewünschte Wirkung entfaltet, denn darüber entscheiden die genannten untergeordneten Kriterien. Befindet sich das Zauberziel noch innerhalb der Reichweite? Wenn ja, dann kann die gewünschte Wirkung (unter Berücksichtigung der Resistenz) erreicht werden. Wenn nicht, dann verpufft die magische Kraft wirkungslos. Die Antwort lautet also: Selbstverständlich kann der Zauberer einen solchen Zauber sprechen und darauf hoffen, dass aus irgendwelchen Gründen die Reichweite höher als erwartet ausfällt. Grüße Prados
  25. Bei der Beschreibung ist - im Gegensatz zu anderen Beschwörungszaubern - keine Reichweite angegeben, also sehe ich keinen Grund, wieso plötzlich ein Knecht in bis zu 15 m Entfernung auftauchen dürfte. Knechte erscheinen neben dem Beschwörer. Um das Ganze argumentativ zu untermauern: Die Verbindung zwischen Beschwörungssphäre und Midgard entsteht durch die Beschwörungsfläche, die ein Band zwischen den Sphären spannt. Der Zauberer darf bei einer normalen Beschwörung bis zu 15 Meter von der Beschwörungsfläche entfernt sein. Im Falle des Knechtschaftsrings ist dieser Ring Ausgangspunkt der Verbindung zwischen den Sphären. Der Zauberer darf den Ring aber nicht vom Finger ziehen, also ist der Erscheinungsort von Knechten in direkter Nähe zum Ring, also neben dem Zauberer. Grüße Prados
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