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Hiram ben Tyros

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  1. Danke, bei einem kurzen Blick auf die Seite hatte ich nur die Lesungen entdeckt. Muss ich nochmal genauer schauen!
  2. Die Idee ist momentan Internet-Forum, aber ich gebe Deine Anregungen gerne weiter. Vielleicht sind die Interessierten selbst nicht auf die Idee gekommen, dass es das auch in der Form geben könnte. Wobei ich mir gerade den ersten Link angeschaut habe. Der Friedrich-Bödecker-Kreis geht leider in die falsche Richtung. Es geht darum ein begabtes Kind zu fördern damit es selbst schreibt dun sich austauschen kann. Nicht um Lesungen für Kinder oder darum ein Kind an das Lesen heran zu führen. Das Kind schreibt wohl für sein Alter bereits recht gute Geschichten und soll in der Hinsicht Unterstützung und Austausch finden. Das SchraibLand NRW geht da deutlich besser in die gesuchte Richtung. Bleibt zu prüfen ob und wo genau es das auch in BaWü gibt. Danke für die Anregung!
  3. Kennt einer von Euch ein Forum, das sich mit Schreiben für Kinder auseinander setzt? Am Besten so, dass das Kind sich selbst dort anmelden und austauschen kann. Eine Freundin hat mich gebeten mich hier im Forum mal umzuhören ob jemand so ein Forum kennt. Das Kind um das es geht ist aktuell in der 4. Klasse Grundschule, schreibt wohl recht gut und soll durch das Forum gefördert werden. Danke für alle Hinweise!
  4. Hat mich Panther auch gefragt. Nein, ich war nicht im Basar angemeldet. Ich hatte den Rechner kurz vorher neu gestartet und melde mich beim herunterfahren atomatisch ab.
  5. Als ich die Links angeklickt habe hat sich bei mir direkt das PDF geöffnet und ich hätte es speichern können.
  6. @Panther Das bereitstellen der vollständigen Regel-PDF zu Download halte ich für Uhrheberrechtlich extrem bedenklich. Bitte entferne diese Links aus Deinem Beitrag. Ich habe auch eine entsprechende Nachricht an das Moderatorenteam geschickt. Danke!
  7. Leider falsch, deshalb nochmal der Link zum Jugendschutzgesetz §9 (Alkoholische Getränke) Bier, Wein, Sekt etc. ab 16 erlaubt (auch ohne Eltern). Stärkere Sachen und Alkopops erst ab 18. Ausnahme: Bier, Wein etc. auch an unter 16-jährige wenn Eltern (oder Erziehungsberechtigte) dabei sind.
  8. Das Problem sehe ich nur wenn Jugendliche unter 16 ohne Eltern auf dem Con sein sollten. Ansonsten haben die Eltern die Aufsichtspflicht für ihre Kinder.
  9. Irisches und Schottisches Gälisch ist ein Unterschied. Ich bin mir aber nicht sicher wie stark dieser ist, aber nach Aussage eines Schotten mit dem ich mich unterhalten habe mindestens so stark wie Deutsch-Niederländisch.
  10. Ich finde es konsequent in die Midgardregeln eingebaut. Unter Gs 21 bekommt man Abzüge, sodass die Perfektion von Musizieren+18 nie erreicht werden kann. Ab dann ist es allerdings egal, ob man Gs 22 oder 75 hat. Es ändert nichts an der Fertigkeit. Im Umkehrschluss könnte man überlegen, ob jemand mit Gs 81(96) schon ab Musizieren+17(16) in den Genuss der Vorteile kommen könnte. Im Sinne der M5-Regeln finde ich Daavids Vorschlag konsequenter.
  11. Darum hier der Link zur offiziellen Regelantwort nach M4
  12. @Jacki Wie viele Tage soll die Reise nach Deiner Planung denn dauern? Einige Anregungen hast Du ja schon und auch Punkte, die Du einbaust. Es spricht auch nichts dagegen, dass nur alle 2-3 Tage überhaupt ein anspielenswertes Ereignis stattfindet. Mit dem Steinschlagattentat kurz vor Ankunft hast Du also schon Stoff für einige Tage. Dazwischen kann noch ein Dorf kommen in dem ein kleines Fest (z.B. eine Hochzeit) gefeiert wird an dem die Abenteurer teilnehmen düren weil sie gerade da sind. Oder es müssen ein paar entlaufenen Tiere eingefangen werden. Sie können auch andere Reisende treffen, die Gerüchte/Geschichten erzählen, die Aufhänger für spätere Abenteuer werden könnten.
  13. Werden auch Untote beim Con zugelassen?
  14. Huch, in welcher Tabelle stehen denn die -4 für den Liegenden? Das ist dann wohl auch eine Regel, die ich bisher immer ignoriert habe.
  15. Für mich ist das der Umkerhschluss aus Daraus schieße ich, ohne Stock kann er das nicht, also kein Angriff möglich. Bei der Abwehr habe ich mich wohl zu sehr von M4 beeinflussen lassen und muss zugeben, dass die Abwehr wohl immer "nur" mit -4 auf den EW beeinträchtigt ist. Demzufolge aber wohl auch beim Liegenden, selbst wenn mir das komisch vorkommt. Aber hey
  16. @seamus Ohne Stock ist er wehrlos und kann nicht angreifen.
  17. Ja, würde ich. Wenn ich den kompletten Absatz auf S.63 lese verstehe ich ihn so, dass ein Kämpfer mit Beinverletzung gar nicht angreifen kann. Wird sein Bein geschient und er nutzt einen Stock, so kann er mit einer einhändigen Waffe angreifen erhält aber -4 auf seinen EW:Abwehr (wegen mangelnder Beweglichkeit im Stehen). Daraus leite ich die Fragen ab: Kann ein Liegender angreifen? Ja. Hat ein Liegender Nachteile bei der Abwehr? Nein Hat ein Liegender mit Beinverletzung Nachteile gegenüber einem Liegenden ohne Beinverletzung? Ich meine Nein, da die -4 auf Abwehr sich auf einen Stehenden mit Beinverletzung Stock beziehen. Hin- und Herrollen kann der Liegende mit Beinverletzung ebensogut wie der ohne Beinverletzung.
  18. In der Hitliste unbewusst ignorierter Regeln hat @dabba gepostet Ich sehe das anders Um zu vermeiden, dass im falschen Strang eine Disukssion ausbricht eröffne ich dieses Thema.
  19. In Verbindung mit KOD5 S.63 (Schwere Verletzungen / Bein) würde ich diese -4 auf Abwehr bei einem Liegenden nicht geben. Weitere Diskussion besser in einem eigenen Strang.
  20. Man kann sich für bestimmte Stile spezialisieren (Tanz, höfische Musik, Volksmusik, Liebe/Minnesang etc.)
  21. Als Nicht-Elter kann ich Deine Unterscheidung nicht nachvollziehen. Kannst Du die noch besser erklären. Um Schäden im Raum durch die Kinder zu vermeiden muss ich dochh die Kinder beaufsichtigen. Und zwar mit offizieller Bestätigung der Eltern, die ihre Kinder auch darauf hinweisen, dass sie auf das zu hören haben was ich ihnen sage. Ansonsten bringt das doch nichts. Wo ist dann der Unterschied zu Aufsicht über die Kinder?
  22. Könnten wir bei Beispielen bleiben, die für die Con-Situation relevant sind?
  23. Hast Du dabei vergleichbar schwerwiegende Schäden verursacht wie es wohl diesmal in der Proitzer Mühle der Fall war? Es ist ein Unterschied ob eine Vasse runtefällt und der Teppich nass wird oder Handwerker gerufen werden müssen um den Schaden zu beheben.
  24. Zu 1.) Damit ist nicht gesichert, dass das Problem am neuen Ort nicht erneut auftaucht. Und, wie Du selbst schreibst, ist es mit einigem Mehraufwand verbunden. Zu 2.) Das ist mit enormen Mehraufwand verbunden den eine nicht profitorientierte Freizeitorga tragen müßte. Das Problem, dass der Veranstaltungsort KEINE Schäden, um die sie sich kümmern müssen haben, möchte bleibt ungelöst. Zu 3.) Würde erhebliche Zusatzkosten verursachen die von allen zu tragen wären, oder der Orgabesuch mußte für Kinder bzw. Eltern mit Kindern (als Verursacher der Kosten) deu,tlich teurer werden. Ich vermute über letzteres würden die nächsten lauten Klagen ausbrechen. Außerdem wurde bereits auf die Haftungs-/Aufsichtsproblematik hingewiesen. Zu 4.) Bietet für die Eltern keinen Vorteil ggeenüber dem aktuellen Vorgehen. Würde aber alle Anderen auch noch enttäuschen. In meinen Augens ind alle 4 Alternativen keine Verbesserung.

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