Sorry ich bin da ganz bei Fimolas.
Eine Herleitung aus der Spruchbeschreibung von Heilen von Wunden klappt sicherlich nicht und wirkt, tut mir leid, sehr konstruiert, wenn man auf "innere Blutungen" oder verwesendes Fleisch abstellt.
Die Spruchbeschreibung ist eindeutig. Dort heißt es bei Heilen von Wunden "Der Zauber wirkt nur auf Wesen,die durch äußere Gewalt LP verloren haben, nicht durch Gift, Krankheit oder ähnlich wirkende Zauberei". NUR durch äußere Gewalt und oben drauf noch klarstellend "NICHT durch Krankheit, Gift oder ähnlich wirkende Zauberei".
Viel eindeutiger geht es nicht.
Ich akzeptiere völlig, dass "Böser Blick" als lex specialis Heilen von Wunden explizit zulässt. Das ist also so gewünscht. Aber es ist defitiv nicht ableitbar aus der Beschreibung von Heilen von Wunden. Und bitte erzählt mir nicht, jemand käme auf die Idee, die Heilung durch den Spruch bei der Beschreibung zuzulassen, wenn Heilen von Wunden nicht beim Bösen Blick erwähnt würde.
Und zur Verwesung und Blutung:
Lasst ihr Heilen von Wunden etwa auch zu bei Infektionen? Bei nachträglichem Wundbrand? Bei inneren Blutungen verursacht durch Schlangengift? Ebola? Weil ja das Fleisch angegriffen wird?
Sorry, aber aus meiner Sicht überdehnt das völlig die sehr klare Beschreibung und ist damit, aus meiner bescheidenen Sicht, absolut regelwidrig.