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Person wiederfinden - mehrfach? wie lange?


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Hallo,

 

ist mir heute im Stau ne Frage hochgekommen:

 

a) ZAU wendet Person wiederfinden das auf Person A an (30min)....

 

b) ab nun kann ZAU die Person A mit Person wiederfinden "orten" (dauert 10min).

 

Frage 1: Wie lange geht das? 1 Tag, 1 Monat, 1 Jahr, 10 Jahre, 100 Jahre?

 

Frage 2: Kann Person A dies "geortet werden können" vor dem Ende - wenn es eins gibt - mit anderer Magie wieder "loswerden"?

 

c) ZAU wendet das auch auf B an

 

Frage 3: Kann ZAU jetzt noch A "orten"?

 

d) ZAU wendet das auf C,D,E, ...... ZZZZZ an....

 

Frage 4: Gibt es ein Merk-Maximum für den ZAU? Wieviel maximal gleichzeitig merken?

 

 

grübelnd

 

Panther

 

PS: Schwampf zu Merkbefreiungen bitte in anderen Threads.

Bearbeitet von Panther
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Frage 1: Es geht solange bis

- der Zauberer sich eine neue Person einprägt oder

- der EW:Zaubern mißlingt

Zu Beidem siehe Spruchbeschreibung

 

Frage 2: Leite ich an andere Experten weiter, da ich mich mit Schutzzaubern gegen Aufspüren nicht auskenne.

 

Frage3: Nein, da der Z sich immer nur eine Person einprägen kann. (Spruchbeschreibung)

 

Frage 4: 1 Person ist Maximum (Spruchbeschreibung)

 

:hiram:

 

P.S. Keine Uninteressante Frage, insbesondere Frage 3. Trotzdem lohnt sich vor der Fragestellung immer ein Blick ins Regelwerk. ;)

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Frage 1: Wie lange geht das? 1 Tag, 1 Monat, 1 Jahr, 10 Jahre, 100 Jahre?
Unbegrenzt.
Frage 2: Kann Person A dies "geortet werden können" vor dem Ende - wenn es eins gibt - mit anderer Magie wieder "loswerden"?
Außer dem ersten WW:Resistenz gibt es keine direkte Möglichkeit. Allerdings gibt es ja Zauber wie z.B. Deckmantel.
Frage 3: Kann ZAU jetzt noch A "orten"?

Frage 4: Gibt es ein Merk-Maximum für den ZAU? Wieviel maximal gleichzeitig merken?

Ein Zauberer kann immer nur eine Person finden (KOM S.66 2.Absatz in der rechten Spalte).
PS: Schwampf zu Merkbefreiungen bitte in anderen Threads.
Toll im ersten Beitrag. :dozingoff:
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Zu Frage 1 will ich noch ergänzen: Unendlich, bis der EW: Zaubern das erste mal scheitert.

 

Zu Frage 2:

- Amulett gegen Lauscher und Beobachter, Geistschild, Deckmantel, Heimstein, Magischer Kreis des Verschleierns können das Ausspähen verhindern.

- Hinweise das Magie auf jemanden wirkt könnten auch der Magische Kreis, klein, der Magische Kreis des Bewachens und Erkennen von Zauberei auf die Person geben.

- Mit Bannen von Zauberwerk (sofern der Zauberer das kennt, was gebannt werden soll) und dem dazugehörigen Zauberduell kann man den Spruch vorzeitig beseitigen.

 

Zumindestens würde ich das so spielen. Die eigentliche Schwierigkeit ist, dass man erst mal irgendwie merken muss, dass man Opfer des Spruches geworden ist. Erst dann kann man ja zielgerichtete Abwehrmaßnahmen einleiten.

 

Grüsse Merl

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OK, gestern im Auto hatte ich meine 1500 Seiten nicht zu Hand bei Frage 1 und 3. Sorry.

 

Frage 2: Bannen von Zauberwerk soll helfen? Interessant.... Dann mache ich jeden Abend vorm Einschlafen einen Erkennen von Zaubereri auf mich, ob ich nicht vielleicht ein "Person Wiederfinden" "eingefangen" habe, und wenn ja, banne ich das.... Wenn das so einfach wäre, wäre die Legion in LdV.....

 

Das ist merkwürdig... Die Frage ist, wie kann ich bemerken, dass ich permanent ("unbegrenzt") so eine dumme "Eigenschaft" mit mir rumtrage, dass ich von Z "geortet" werden kann.

 

Muss ich mal in Erkennen von Zauberei oder so was lesen?

 

Panther

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Erkenne von Zauberei sagt dir höchstens, dass du verzaubert bist. Welcher Zauber das ist, ist indes unklar. Bei Bannen von Zauberwerk musst du Wissen, welchen Effekt zu bannst. Erkennen von Zauberrei langt da nicht.

 

Ich halte es für durchaus legitim, wenn ein Zauberer sich jeden Tag scannt. Er hat dann zum einen immer die entsprechenden AP weniger. Zum anderen besteht ja eine 5% Gefahr pro Zauber das was schief läuft.

 

Grüsse Merl

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Ich glaube nicht, dass auf der wiederzufindenden Person ein Zauber liegt, den man mit Erkennen von Zauberei feststellen und mit Bannen von Zauberwerk beseitigen könnte. Das Einstimmen durch den Zauberer geschieht laut Spruchbeschreibung "um sich das Aussehen und die Ausstrahlung der Seele fest im Gedächtnis einzuprägen". Es steht nichts davon, dass beim Opfer eine magische "Markierung" gesetzt wird; unter einer magischen Wirkung steht es nur während der Dauer des Einprägens und während späterer Anwendungen des Zaubers. Während dieser Zeiten könnte man den Zauber wahrnehmen und bannen, wobei bei einem Bannen während einer späteren Anwendung nicht das eingeprägte Bild beim Zauberer gelöscht wird, er den Zauber also ohne weiteres nochmals anwenden könnte.

 

Gruß

Pandike

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Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Aber im Spruch steht auch, dass man einen erneuten WW: Resistenz hat, wenn man max 15m entfernt ist. Das war für mich der entscheidende Hinweis, dass irgendwas vorliegen muss.

 

100% sicher bin ich mir da nicht. Wie schon sagte, ich würde es so spielen, weil es mir plausibel erscheint. Das Ziel des Zaubers ist ja das Wesen. Und irgendeine Bindung muss durch das Einprägen der Anima da sein. Evtl. kann man den Spruch auch nur während der Zauberdauer bei einem erneuten EW: bannen.

 

@Panther: Mit Zauberkunde kann man Wissen, dass es so einen Spruch gibt. Der Spieler müsste dann selbst auf die Idee kommen, dass dieser Spruch oder Effekt gebannt werden soll. Also kurz der Spieler der "Bannen von Zauberwerk" wirkt, sagt: "Ich banne von dieser Person den Zauberspruch Personen wiederfinden" oder evtl auch "den Effekt, dass die Person magisch wiedergefunden werden kann".

 

Grüsse Merl

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sind die 15m nicht ein Zeichen, dass man es nur dann merkt, wenn die Magiedichte im Strom noch stark ist? Das würde heissen, die Magie geht vom ZAU aus und wäre nicht permanent an der Person.

 

@Merl: Meine SC sind so paranoid, die sagen so was ohne jede Begründung jeden Abend... Wir sind in einem Detektivabenteuer und der Typ gestern hat mich beim Essen so beobachtet....

 

Im ganzen denke ich, das es ja auch dieses Amulett gibt und die anderen Schutzzauber.... das dieses eben den eindringenden Magiestrom unterbinden, also NICHTS permanent an dem "Opfer" hängt, er es also NICHT merken oder bannen kann.

 

Aber wer weiss?

 

Panther

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Eine Person wird durch den Spruch immer nur 10 Minuten lang verzaubert. Davor oder danach kann das Opfer sich nur noch durch verbergende Magie vor der Verfolgung schützen. Ein Bannversuch hat also nur dann Erfolg, wenn er zeitgleich mit der Anwendung von Person wiederfinden erfolgt oder eine kürzere Variante benutzt wird (z.B. als Siegel).

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Hallo Solwac,

 

ja (hab ich ja schon geschrieben) so kann man es auch spielen und es ist denke ich regelnäher. Die andere Variante, die mit der Vorstellung einhergeht, dass irgendwas "Verzaubertes" auf der Person haften bleibt gefällt mir allerdings besser.

 

Panther, warum sind deine Spieler so paronoid? Gebranntes Kind scheut das Feuer?

Auf der anderen Seite lass sie doch. Mach mit dem Spieler aus, dass er jeden morgen "diverse" Sprüche zaubert. Er beginnt dann den Tag mit weniger AP. Bekommt aber sollte etwas sein, die entsprechenden Infos. Als Spielleiter wäre es mir allerdings zu stressig, das von Tag zu Tag neu entscheiden zu lassen, oder den Spieler jedesmal in jeder Situation fragen zu müssen.

 

Grüsse Merl

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Die andere Variante, die mit der Vorstellung einhergeht, dass irgendwas "Verzaubertes" auf der Person haften bleibt gefällt mir allerdings besser.
Dann erfinde einen neuen Spruch, der dann auch vielleicht mehrere Ziele gleichzeitig beinhalten kann. Dem Präfix nach geht es hier aber um eine Regelfrage und da helfen nur die Regeln als Grundlage.
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Hmm,

 

warum einen neuen Spruch erfinden? Verstehe ich nicht. Meiner Ansicht nach ist das Regelwerk an dieser Stelle nicht klar (zumindestens für mich). So das man durchaus beides spielen kann. Meine persönliche Einschätzung ist ungefähr die folgende.

 

- Spruch nicht bannbar -> 20%

- Spruch nur während der Wirkungsdauer nach einem erneuten EW: Zaubern -> 50 % (Hier gäbe es 3 Varianten

a) der Zauberbeginn von B.v.Z. muss in der WD des zu Bannenden Spruches liegen,

b) der Zauberabschluss von B.v.Z. muss in der WD des zu Bannenden Spruches liegen

c) beides muss in der WD liegen)

- Spruch immer bannbar, weil eine Art Verzauberung vorhanden -> 25%

- etwas anderes -> 5%

 

 

Grüsse Merl

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Ich sähe das allmorgendliche Zaubern auch als unkritisch an. Wenn sie sich dann gegen fünf oder sechs Zauber(er) schützen wollen, fangen sie den Tag mit halben AP an. Das ist auch irgendwie unbequem.

 

Ich schwanke zwischen BVZ immer, oder während der Wirkungsdauer des Personen Wiederfindens - wenn letzteres, dann wäre es mir wurscht, ob Anfang oder Ende oder mittendrin, es wäre sowieso schon so schwierig, den richtigen Moment zu treffen (eine magische Warnung wäre da vielleicht hilfreich, etwa ein Schutzamulett mit hohem ABW), da müßte man es nicht noch durch Korinthenkackerei schwieriger machen (auch wenn man theoretisch argumentieren könnte, daß ein BVZ nur beginnen könnte, wenn das Personen Wiederfinden gerade aktiv wäre, und nur bannen könnte, wenn es während dessen Wirkung endete).

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