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ZEP für Angriffszauber, die durch Thaumagral verabreicht werden


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Nach DFR bekommt man ZEP für Angriffszauber "wie bei einem Fernkampangriff". Das gibt Sinn, weil Angriffszauber in der Regel auf Entfernung gezaubert werden.

 

Wie aber ist es, wenn der Angriffzauber per Thaumagral verabreicht wird, mit dem zunächst ein - wenn auch leichter - Treffer verursacht werden muss? Da man in NK-Reichkeite ist, ist dann die obige ZEP-Vergaberegel noch in Ordnung? Wenn ja, weshalb?

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Nach DFR bekommt man ZEP für Angriffszauber "wie bei einem Fernkampangriff". Das gibt Sinn, weil Angriffszauber in der Regel auf Entfernung gezaubert werden.

 

Wie aber ist es, wenn der Angriffzauber per Thaumagral verabreicht wird, mit dem zunächst ein - wenn auch leichter - Treffer verursacht werden muss? Da man in NK-Reichkeite ist, ist dann die obige ZEP-Vergaberegel noch in Ordnung? Wenn ja, weshalb?

 

Spontan würde ich sagen: Weil die Wirkung durch das Thaumagral ohnehin verstärkt wurde - meistens ungefähr verdoppelt.

 

Aber eine echte Begründung ist das natürlich nicht.

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Hm, irgendwie hängt das doch nicht am Thaumagral, oder?

 

Wie sieht es denn mit der Vergabe von ZEP bei Dämonenfeuer aus? Wird da ein Unterschied zwischen Fern- und Nahkampf gemacht?

 

Das DFR sieht da keinen Unterschied, aber vom Risiko her wäre hier der Faktor zwei durchaus angemessen.

 

Solwac

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Auch wenn es so nicht explizit im DFR steht, vergebe ich auch für Zauberer im Nahkampf ZEP als wären es KEP. Nur für Fernkampfzauber gibt es auch Fernkampf-ZEP. Mir ist keine Stelle im DFR oder Arkanum bekannt, wo "Nahkampf-ZEP" geregelt sind.

 

Die Herausrechnerei von KEP/ZEP, die durch magische Gegenstände "verstärkt" wurden, wie beim Stab des Lichts, ist mir zuviel Arbeit und daher lasse ich es. Einzige Ausnahme: KEP/ZEP, die nur durch magische Gegenstände (z.B. Blitz-Stab) verursacht wurden, geben keine KEP/ZEP.

 

Gruß

Shadow

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Der ganze Spass muss ja auch bei B-Zaubern generell bedacht werden.

 

Dämonenfeuer im Nahkampf hab ich immer als Nahkampfangriff mit EP-Faktor gerechnet. Also wenn der Zauberer damit in den Nahkampf geht (Dolch) und kämpft, kriegt er ganz normal KEPs. Fürs Zaubern von Dämonenfeuer vorher gibts APs mal drei.

 

Dämonenfeuer gibt aber im Normalfall ZEP's ;)

 

Außerdem ist der Zauberer dann ja auch nicht wehrlos wenn er angreift, was die Gefährlichkeit wieder etwas reduziert.

 

Aber du hast prinzipiell natürlich recht: Zaubern im Nahkampf soll wie KEP gehandhabt werden.

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Der ganze Spass muss ja auch bei B-Zaubern generell bedacht werden.

 

Dämonenfeuer im Nahkampf hab ich immer als Nahkampfangriff mit EP-Faktor gerechnet. Also wenn der Zauberer damit in den Nahkampf geht (Dolch) und kämpft, kriegt er ganz normal KEPs. Fürs Zaubern von Dämonenfeuer vorher gibts APs mal drei.

 

Dämonenfeuer gibt aber im Normalfall ZEP's ;)

 

 

Ich sollte nicht so kurz schreiben. ;)

 

Es gibt natürlich fürs Zaubern die EINGESETZEN APs in ZEPs mal drei. ;)

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Der ganze Spass muss ja auch bei B-Zaubern generell bedacht werden.

 

Dämonenfeuer im Nahkampf hab ich immer als Nahkampfangriff mit EP-Faktor gerechnet. Also wenn der Zauberer damit in den Nahkampf geht (Dolch) und kämpft, kriegt er ganz normal KEPs. Fürs Zaubern von Dämonenfeuer vorher gibts APs mal drei.

 

Dämonenfeuer gibt aber im Normalfall ZEP's ;)

 

 

Ich sollte nicht so kurz schreiben. ;)

 

Es gibt natürlich fürs Zaubern die EINGESETZEN APs in ZEPs mal drei. ;)

 

Und ich sollte mich deutlicher ausdrücken:

Mit einem Dolchthaumagral mag man noch KEP geben können (obwohl's ein Streitfall wäre; aber ich denke der gesunde Menschenverstand hilft hier über die uneindeutige Formulierung des DFR's hinweg, welches keine Thaumagrale miteinbezieht).

ALLGEMEIN gilt jedoch, dass für Schaden mit normalem Dämonenfeuer ZEP's vergeben werden. Die Argumentation könnte auch hier geführt werden, anderseits kann man aus der Aussage im DFR auch folgern, dass Dämonenfeuer wie ein normaler Nahkampf gehandelt wird, nur eben ZEP gibt (das ist etwas unklar; ich tendiere eher dazu, den AP-Schaden nicht zu verdoppeln)

 

Eine solche Auslegung würde aber prinzipiell für eine Verdoppelung der Schadens-ZEP sprechen.

 

Ein Gegenargument, welches mir gerade einfällt ist, dass man bereits dreifache EP bekommt!

1. leichter Schaden durch Berührung: 2*AP Verlust als KEP

2. Zauber: AP Verlust als ZEP

 

In der Summe ergeben sich dadurch zwar ziemlich viele KEP für einen ZAUBERVORGANG, aber ich denke es ist eine vertretbare Hausregel, beim leichten Schaden die Hälfte als ZEP gutzuschreiben.

Bearbeitet von Tellur
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Ok, jetzt bin ich verwirrt:

 

Gebt ihr bei den sog. "Kampfzaubern" (also beispielsweise einem Frostball) sowohl die 3 ZEP pro zum Zaubern aufgewandten AP als auch die (halbierten) Erfahrungspunkte pro dem Gegner geraubtem AP?

Bei uns lauft das immer entweder/oder, wobei natürlich die Unterscheidung zwischen Kampfzauber (ZEP-Vergabe proportional der geraubten AP) und anderen Zaubern (ZEP-Vergabe proportional der selbst aufgewandten AP) nicht immer ganz einfach ist.

 

Aber wenn jemand im Nahkampf zaubert würde ich ihm die ZEP nicht halbieren. Volle Gefahr, volle Punkte.

 

Grüße,

Arenimo

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Ok, jetzt bin ich verwirrt:

 

Gebt ihr bei den sog. "Kampfzaubern" (also beispielsweise einem Frostball) sowohl die 3 ZEP pro zum Zaubern aufgewandten AP als auch die (halbierten) Erfahrungspunkte pro dem Gegner geraubtem AP?

 

Entweder oder.

Ist der Spruch sinnvoll, aber ohne direkten Schaden (Verlangsamen z.B.) gibts aufgewandte AP*3

Macht der Spruch leichten Schaden gibts die geraubten AP als ZEP.

 

Ein Grenzfall ist aber z.B. ein fliehender Gegner, der mal flugs mit Schmerzen verlangsamt wird. Da fände ich die 3*AP angebrachter, da ich ja dem Gegner nicht Schaden will, sondern ihn nur verlangsamen möchte.

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Ok, jetzt bin ich verwirrt: Gebt ihr bei den sog. "Kampfzaubern" (also beispielsweise einem Frostball) sowohl die 3 ZEP pro zum Zaubern aufgewandten AP als auch die (halbierten) Erfahrungspunkte pro dem Gegner geraubtem AP?...

 

Um die Verwirrung komplett zu machen:

Ich vergebe immer nur die höheren ZEP, wenn die ZEP durch den Schaden höher sind als durch die verbrauchten AP, bekommt der Z halt das. Beides bekommt er bei mir aber nicht. Das gilt auch, wenn der Z ein Dämonefeuer zaubert und dann angreift.

 

Gruß

Shadow

Bearbeitet von Shadow
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Ok, jetzt bin ich verwirrt:

 

Gebt ihr bei den sog. "Kampfzaubern" (also beispielsweise einem Frostball) sowohl die 3 ZEP pro zum Zaubern aufgewandten AP als auch die (halbierten) Erfahrungspunkte pro dem Gegner geraubtem AP?

 

 

Aber wenn jemand im Nahkampf zaubert würde ich ihm die ZEP nicht halbieren. Volle Gefahr, volle Punkte.

 

Grüße,

Arenimo

 

 

Nee. Nur in diesem speziellen Fall würde ich das so machen. Beim Frostball, Blitze schleudern oder Feuerlanze immer nach den geraubten APs. Fürs Zaubern gibts da nichts.

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Nö. Eigentlich ziehen sie keinen einzigen ab. Wenn der Schlafende wieder erwacht (kann ja eine Runde später sein) hat er alle APs, die er auch vorher hatte.

 

 

Hi!

 

Ein Gelähmter hat zwar alle APs, aber sie nützen ihm herzlich wenig. Daher gilt der Gegner als eliminiert und es wird laut Reglen so gehandhabt, als hätte er sämtliche verbliebene APs durch einen fernkampfangriff verloren.

Bei 'Schlaf' tue ich mir viel schwerer, da der Gegner im laufenden kampf evtl wieder eingreifen kann. Da würde ich eher die aufgewendeten APs * 3 vergeben.

 

LG

 

Chaos

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Nö. Eigentlich ziehen sie keinen einzigen ab. Wenn der Schlafende wieder erwacht (kann ja eine Runde später sein) hat er alle APs, die er auch vorher hatte.

 

 

Hi!

 

Ein Gelähmter hat zwar alle APs, aber sie nützen ihm herzlich wenig. Daher gilt der Gegner als eliminiert und es wird laut Reglen so gehandhabt, als hätte er sämtliche verbliebene APs durch einen fernkampfangriff verloren.

Bei 'Schlaf' tue ich mir viel schwerer, da der Gegner im laufenden kampf evtl wieder eingreifen kann. Da würde ich eher die aufgewendeten APs * 3 vergeben.

 

LG

 

Chaos

 

Oh ich vergebe da auch nicht nur die eingesetzen APs mal drei. ;)

 

Ich werte das auch als Gegnerüberwindung mit entsprechenden EPs.

Wir gehen da also völlig konform.

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Nach DFR bekommt man ZEP für Angriffszauber "wie bei einem Fernkampangriff". Das gibt Sinn, weil Angriffszauber in der Regel auf Entfernung gezaubert werden.

 

Wie aber ist es, wenn der Angriffzauber per Thaumagral verabreicht wird, mit dem zunächst ein - wenn auch leichter - Treffer verursacht werden muss? Da man in NK-Reichkeite ist, ist dann die obige ZEP-Vergaberegel noch in Ordnung? Wenn ja, weshalb?

 

Selbstverständlich ist die Regel noch in Ordnung. Du sitzt einem Missverständnis auf, dass nämlich Angriffszauber "in der Regel auf Entfernung gezaubert werden". Das Kriterium der Reichweite ist aber für die Regelung der Erfahrungsvergabe irrelevant: Alle Angriffzauber, ob sie nun auf Entfernung oder mit 'Reichweite B' gezaubert werden können, geben nur Erfahrungspunkte wie im Fernkampf. So gilt das eben auch für Thaumagralangriffszauber.

 

Grüße

Prados

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@ Prados: Würdest du dann den von mir geschilderten Fall mit dem Dämonenfeuer auf den Dolch auch so handhaben, dass du ZEPs für den Zaubervorgang gibst und dann KEPs, für den normalen anschließenden Dolchangriff in den Kampfrunden?

 

Nein, denn dieser Fall (Dämonenfeuer) wird auf Seite 268, DFR, explizit erwähnt: Angriffe mit Dämonenfeuer bringen ZEP ein.

 

Grüße

Prados

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@ Prados: Würdest du dann den von mir geschilderten Fall mit dem Dämonenfeuer auf den Dolch auch so handhaben, dass du ZEPs für den Zaubervorgang gibst und dann KEPs, für den normalen anschließenden Dolchangriff in den Kampfrunden?

 

Nein, denn dieser Fall (Dämonenfeuer) wird auf Seite 268, DFR, explizit erwähnt: Angriffe mit Dämonenfeuer bringen ZEP ein.

 

Grüße

Prados

 

Nur der Interesse halber:

Als Begründung für diese Vorgehensweise wird ja explizit angegeben, dass der Zauber "Dämonenfeuer" keiner eindeutigen Waffengattung zugewiesen werden kann. (Genau: "Die Angriffsweise ist speziell und an keine besondere Waffenfertigkeit gebunden")

Das passt ja prinzipiell auch, immerhin bestimmt sich der Angriffswert bei normalen Zauber ja durch seinen Grad und nicht durch irgendeinen Erfolgswert.

Beim Thaumagralzauber ist das ja anders, denn hier kann der Angriff ja definitiv einer Waffengattung (Dolch z.B.) zugewiesen werden. Die gegebene Begründung wird also nicht mehr erfüllt!

 

Da ZEP für einen Zauberer generell viel nützlicher sind (weil für ihn genereller einsetzbar als KEP) wird sich darüber sicher niemand aufregen. Mich wundert es nur doch etwas, nennt mich meinetwegen Paragraphenreiter :sigh:...

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