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ZEP für Angriffszauber, die durch Thaumagral verabreicht werden


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Nach DFR bekommt man ZEP für Angriffszauber "wie bei einem Fernkampangriff". Das gibt Sinn, weil Angriffszauber in der Regel auf Entfernung gezaubert werden.

 

Wie aber ist es, wenn der Angriffzauber per Thaumagral verabreicht wird, mit dem zunächst ein - wenn auch leichter - Treffer verursacht werden muss? Da man in NK-Reichkeite ist, ist dann die obige ZEP-Vergaberegel noch in Ordnung? Wenn ja, weshalb?

 

Selbstverständlich ist die Regel noch in Ordnung. Du sitzt einem Missverständnis auf, dass nämlich Angriffszauber "in der Regel auf Entfernung gezaubert werden". Das Kriterium der Reichweite ist aber für die Regelung der Erfahrungsvergabe irrelevant: Alle Angriffzauber, ob sie nun auf Entfernung oder mit 'Reichweite B' gezaubert werden können, geben nur Erfahrungspunkte wie im Fernkampf. So gilt das eben auch für Thaumagralangriffszauber.

 

Grüße

Prados

Danke für die Klarstellung.

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(vertrackte Sache, habe jetzt 3 Tage lang überlegt und nachgelesen...)

 

Zum Dämonenfeuer und S.268 DFR:

- Ich denke hier ist das Dämonenfeuer in seiner Fernkampfausrichtung gemeint, da es gemeinsam mit Göttlicher Blitz genannt wird

- Im Nahkampf gebe ich die 4 (bzw 2 AP / Thaumagral) als "sonstiger Spruch" gelten lassen (12 ZEP / 6 ZEP) und den Schaden durch Angriff als KEP

Begründung: Der Schaden der Waffe erhöht sich ARK S.234 bzw. S.102

 

Ja, ich gebe für den Zauberspruch mit B Reichweite, der auf einem Thaumgral liegt die passenden ZEP zusätzlich zu den KEP, die durch den leichten Treffer verursacht werden. Ich sehe das als 2 erfahrungstechnisch getrennte Abläufe.

(Man kann natürlich argumentieren, dass durch so ein leichtes Berühren man wirklich nichts in Richtung der richtigen Benutzung der Waffe lernt. Aber ich vergebe gerne EP, und sehe die Bedrohungslage für den Zauberer tatsächlich gesteigert, dieser soll also etwas "bekommen", also s.o.)

 

Mit passenden ZEP meine ich für Schaden wie Prados sagte, halbe KEP (wäre vielleicht eine bessere Formulierung als, wie bei einem Fernkampfangriff).

Für sonstige Sprüche nach Regeln, d.h. 3 ZEP pro AP des Zaubernden, bzw. ZEP pro AP der ausgeschalteten Bedrohung (Lähmung).

 

Kurze Frage, die hier auftauchte: Bei dem Fortgeschrittenensystem steht nur "weiterhin so viele ZEP, als ob er seinem Opfer alle verbleibenden AP geraubt hätte". (DFR S. 273)

Interpretiert ihr das als (wie beim Standardsystem):

- 1 ZEP pro AP

oder

- 1 ZEP * Erfahrungspunktefaktor pro AP

 

Ich les jetzt mal weiter...

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Ich hätte im Titel schreiben sollen "im Nahkampf"...

 

Ich sehe gerade, im Ausgangsbeitrag habe ich das ja getan. Also: Was haben Frostbälle et al. mit meiner Frage zu tun? Die EP-Vergabe an sich wird anderswo schon genug besprochen.

Tut mir Leid, aber da kamen plötzlich so viele verschiedene Versionen zur ZEP-Vergabe daher, dass ich zuerst mal den üblicheren Fall (also das Zaubern aus der zweiten Reihe) geklärt haben wollte. Es hatte nämlich fast den Anschein, als würde da jeder eine andere Regelung haben...

 

Zum Thema:

Wenn jemand mit dem Thaumagral einen Berühgrungszauber wirkt (also zuerst zaubert und dann den Gegner mit dem Thaumagral berührt), dann würde ich für den erfolgreichen EW+4:Angriff* mit dem Thaumagral zusätzlich entsprechende KEP vergeben.

Da läge ich richtig, oder?

 

Grüße,

Arenimo

____________________

*) Bei der Modifikation "+4" bin ich mir nicht ganz sicher...

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