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Prados Karwan

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  1. Thema von Tede wurde von Prados Karwan beantwortet in M4 - Sonstige Gesetze
    @Jürgen Hast du bei der Bewegung im Kampfgetümmel schon irgendwie einen Mittelwert berechnet oder spielt ihr bei euch mit B/2? Denn normalerweise besitzt man im Kampfgetümmel die volle Bewegungsweite. Grüße Prados
  2. Thema von Beltog wurde von Prados Karwan beantwortet in Spielleiterecke
    Nein.
  3. @HarryB Ich habe nicht auf meine Körpergröße angespielt - wenn ich das gewollt hätte, dann hätte ich nicht den Begriff "höher" gebraucht - , sondern die Götter oder Glaubensgestalten, denen die betroffenen Figuren folgen. Ein Fruchtbarkeitsgott würde vielleicht anders entscheiden als ein Kriegsgott, doch wer weiß das schon? Das sollen mir die Spieler begründen, warum diese Wesen ihre Wahl treffen. Zum zweiten Punkt: Das ist ein Spielmechanismus. Man kann ihn sicherlich mit spielweltbezogenen Argumenten erklären, doch das habe ich nicht vor. Jeder möge seine eigene Entscheidung treffen. Grüße Prados
  4. Ich denke, die entscheidende Formulierung heißt "gegen den Willen des Betroffenen". Dies hat sehr weit reichende Auswirkung, wenn man sich die offizielle Antwort auf die Wirkungsweise der Schutzrunen anschaut (zu finden in den offiziellen Regelantworten), da dort dem Willen eine enorme Differenzierungsmöglichkeit zugesprochen wird. Daher stellt sich für mich nun die Frage, wie diese Differenzierung beim Verzaubern stattfinden soll. Mindestens drei Möglichkeiten sind denkbar: Der Betroffene stimmt allgemein einer Verzauberung zu - wobei Zustimmung im Sinne einer inneren Bereitschaft zu verstehen ist, sie muss nicht verbal oder anders geäußert werden - oder der Betroffene stimmt in Erwartung eines bestimmten Effekts ebendiesem Effekt zu oder der Betroffene stimmt der Verzauberung durch einen bestimmten Zauberer zu. Im ersten Fall würde der Betroffene in der Konsequenz auf alle Resistenzwürfe verzichten müssen, womit u.a. das Beispiel auf Seite 25 des Arkanums übereinstimmt. Allerdings hätte der Betroffene dann auch keine Resistenz gegen zufällig zum gleichen Zeitpunkt wirkende andere, möglicherweise feindliche Magie. Im zweiten Fall gäbe der Betroffene seine Resistenz nur für einen erwarteten Effekt auf; so wird er von einem Heilspruch allgemein Besserung erwarten. Jede andere Auswirkung von Magie wird von ihm bzw. seinem Körper spontan mit einem Resistenzversuch beantwortet. Das gälte dann auch für das unerwartete Kraft entziehen des Beispiels auf Seite 25. Im dritten Fall würde der Betroffene seine Resistenz personenbezogen aufgeben: Er weiß, dass er verzaubert werden soll, und er kennt den Zauberer als Freund. Daher erwartet er keine schädlichen Auswirkungen und verzichtet auf die Resistenz. Das Beispiel auf Seite 25 gälte in vollem Umfang, gleichzeitig hätte der Betroffene eine Resistenz gegen nicht in seinem Sinne wirkende Magie von anderen Zauberern. Allerdings ergäbe diese Auslegung in ihrer Konsequenz, dass ein Betroffener auch immer dann einen Resistenzwurf durchführen müsste, wenn er nichts von der Verzauberung wüsste. Generell müsste in den obigen Überlegungen noch der Aspekt des Wissens um die Verzauberung berücksichtigt werden, was allerdings unerwünschte Auswirkungen haben kann. Denn falls der Betroffene von der Verzauberung wissen müsste, um ihr zuzustimmen, dann würde er eigentlich auf unerwartete Magie immer einen Resistenzwurf würfeln müssen, auch auf die von befreundeten Zauberern gewirkte. Ich werde es in Zukunft so handhaben, dass der Betroffene von dem Verzauberungsvorgang wissen muss, um auf seine Resistenz verzichten zu können, und dass er dem Zauberer vertraut, also die dritte Möglichkeit. Gegen gleichzeitig wirkende feindliche Magie erhält er eine Resistenzmöglichkeit; dafür muss er immer dann resistieren, wenn die Magie für ihn unvermutet kommt, auch bei hilfreichen Zaubern. Eine Ausnahme von der letzten Regel gibt es für den Fall, dass der Betroffene bewusstlos oder nicht entscheidungsfähig ist: Dann übernimmt ein höheres Wesen diese Überlegung und entscheidet (hoffentlich) im Sinne des Betroffenen. Grüße Prados
  5. Thema von Tede wurde von Prados Karwan beantwortet in M4 - Sonstige Gesetze
    Nein, ich habe dein Beispiel nicht missverstanden. Es ist nur nicht sehr hilfreich gewesen, da du zwei unterschiedliche Situationen miteinander vergleichen wolltest. Die entsprechende Regelpassage kann ich dir nicht zeigen, da sie in dieser Form nicht existiert. Es gibt aber genügend Hinweise, dass die Bewegungsweite im Kampf aus bestimmten Gründen verringert ist (s. Abschnitt Bewegung im Kampf) und dass ein nicht im Kampf verwickelter Abenteurer normalerweise schneller ist (Dauerlauf, Spurt). Du kannst jetzt natürlich auch weiterhin über diese 'extreme Unlogik' wettern, du könntest aber auch einfach sämtliche Angaben zu Bewegungsweiten und Geländelauf logisch zusammenfassen und daraus eine vernünftige Schlussfolgerung ziehen. Ansonsten sehe ich diese Diskussion aus mehreren Gründen für mich als beendet an. Grüße Prados
  6. Das auf jeden Fall, ja. Du würdest ihn gegen den versiebten Wurf resistieren lassen? Das sollte ihm ja fast automatisch gelingen. Das kann aber auch böse ins Auge gehen... ich stelle mir gerade eine Situation vor: Zauberer zaubert Feuerkugel => 1 / 96 - 99 Zauberer prüft, wie stark sein Zauber letztendlich war => 20 Ein kritischer Fehler oder Erfolg hat dabei keine Auswirkung. Das steht ebenfalls auf S. 24 im Arkanum! mfg Detritus Es steht vieles im Arkanum - das bedeutet aber nicht, dass es auch gelesen wurde. Aber diskutieren kann man ja mal drüber. Grüße Prados
  7. Grüße, Tede Dreht man das ganze um, liest sich das so: Werden dabei wesen betroffen, die verzaubert werden wollen, müssen sie keinen WW:Resistenz machen. Das ist das ärgerliche an solchen Formulierungen, man kann sie in viele verschiedene Richtungen interpretieren, je nachdem wo man die Betonung hinlegt. Genau deshalb lässt sich diese Textstelle auch nicht als Beleg dafür anführen, dass einen WW:Res freiwillig ist. @ Prados In der von die erwähnten Textpassage steht weder explizit drin, ob in dieser Situation ein WW:Res möglich, freiwillig oder sogar obligarisch ist. Ich nehme an, dass du aufgrund des Fehlens dieses Hinweises davon ausgehst, dass ein WW:Res auf jeden Fall gestattet ist. Darauf baust du dann deine Begründung auf. Ich würde diese Passage allerdings genau umgekehrt interpretieren. In den Beispielen sind nur positive Zauber angegeben, gegen die normalerweise kein WW:Res gewürfelt wird. Würde hier nun doch ein spontaner WW:Res erlaubt sein, der normalerweise nicht ausgeführt worden wäre, wäre es m.E. in der Passage erwähnt. Da dies nicht der Fall ist, könnte man sagen, ein WW:Res ist in diesem Fall nicht erlaubt! Damit will ich keineswegs sagen, dass man diese Passage so interpretieren muss, doch ist ihre Interpretation auf jeden Fall auch nicht eindeutig in die Richtung möglich, dass ein WW:Res immer freiwillig ist. Im Endeffekt stimme ich aber HarryB zu, eine eindeutige Festlegung scheint schwer möglich, also spiele es jeder so, wie er mag ... Grüße, Tede Eigentlich wollte ich ja nichts mehr schreiben, aber das sollte kommentiert werden. Die von mir angemerkte Passage besitzt ein Verweiszeichen, mit dem auf den Text am Ende der Tabelle verwiesen wird. Dort finden sich dann auch die Angaben zur Resistenz. Weiterhin ist dein Zitat des Abschnitts 51-60 falsch, denn dort steht "gestärkt statt geschwächt", somit wird also auch dort ein Beispiel für einen ursprünglich negativen Zauber gegeben, gegen den das Opfer zunächst hätte resistieren dürfen. Grüße Prados
  8. Jetzt muss ich mich tatsächlich selbst kommentieren. Leider ist meine Argumentation nicht so stichhaltig, wie ich mir das gewünscht hätte. Ganz im Gegenteil. Betont man nämlich den Aspekt der Freiwilligkeit, dann müsste ein Verzauberter im Vertrauen auf die heilenden Auswirkungen auch den Schaden freiwillig, sprich ohne Resistenz, auf sich wirken lassen. Was auch wieder Konsequenzen für die Frage nach dem Zwang eines WW:Resistenz für den Zauberer mit sich brächte. Na, wenn ein Fall so nicht zu entscheiden ist, werde ich mich einfach daran halten, es immer so zu regeln, wie es dem Spielspaß am meisten nützen kann. Es ist halt Magie. Grüße Prados
  9. Nachdem ich mir die ganzen entsprechenden Passagen noch einmal durchgelesen habe, muss ich feststellen, dass Andreas eindeutig Recht hat. Ein Zauberer kann spontan auf seinen WW:Resistenz verzichten, wenn für den PW nach einem kritischen Fehler eine 96-99 fällt. Der Grund ist, dass die Resistenz offensichtlich nicht von dem Willen des Verzauberten abhängen kann, sich verzaubern zu lassen. Entscheidend ist offensichtlich nur, ob der Verzauberte durch die Zauberwirkung Schaden erleidet oder Nutzen erhält. Sobald die Wirkung Schaden hervorrufen würde, steht ihm spontan ein WW:Resistenz zu. Das ergibt sich aus den Ausführungen, die sich unter dem Punkt 51-60 finden. Dort wird beschrieben, dass sich der Zauberer bei der Festlegung des Effekts irrt und so z.B. verwundet statt heilt. Gegen diese Verwundung würfelt der Verzauberte seinen WW:Resistenz und zwar unabhängig davon, ob er der Verzauberung vorher zugestimmt hat. Denn als Zauberlaie kann er selbstverständlich nicht erkennen, dass während des Zaubervorgangs etwas falsch läuft. Dieses Recht der spontanen Resistenz - und im Gegenzug auch des spontanen Verzichts auf die Resistenz - wird Verzauberten also zugestanden und muss demnach auch für den Zauberer selbst gelten. Grüße Prados
  10. das habe ich so aber nicht gesagt. ich habe gesagt, dass der zauberer niemals ahnungslos ist und ihm somit der WW: Resistenz nicht wegen ahnungslosigkeit verwehrt werden kann. das ist was ganz anderes. nach m.e. eindeutiger regelauslegung muss der WW:Resistenz hier gemacht werden. das ergibt sich eindeutig aus dem wortlaut, weil es sonst kein Glück im Unglück wäre. das hat Prados so auch schon festgestellt. alle angaben zu resistenzen im sonstigen arkanum sind hier bei der regelauslegung nicht hinzuzuziehen, weil der kritische fehler ganz klar ein lex specialis ist. jaja der jurist nun wieder... aber so ist es m.e. ! die lex generalis vorschriften, die sonst gelten, treten hier hinter der sonderregel zurück. schon nach teleologischer auslegung der kritischen fehler regeln ergibt sich das. Äh, Einsi, du musst jetzt tapfer sein. Denn a) ist es erstens durchaus möglich, dass meine Auslegung falsch sein könnte und b) stehen die von A.Görke zitierten Angaben zu den Resistenzen in der Tabelle über kritische Fehler und sind demnach lex specialis. Grüße Prados
  11. Na, das ist doch endlich mal eine Frage, die völlig eindeutig zu beantworten ist: Ja, in einem solchen kann und darf ein WW:Resistenz gewürfelt werden. Grüße Prados Ich hoffe doch, daß sich Dein "solcher Fall" genauso wie meiner auf den Titel dieses Threads bezieht, oder? Abgesehen davon stelle ich fest, daß mein Gehirn mir einen Streich gespielt hat, da die Frage "darf oder muß" lauten sollte... Ich sehe, du hast gesehen. Grüße Prados Edit meint, ich sollte mal das richtige Zitat verwenden.
  12. Na, das ist doch endlich mal eine Frage, die völlig eindeutig zu beantworten ist: Ja, in einem solchen kann und darf ein WW:Resistenz gewürfelt werden. Grüße Prados Ich hoffe doch, daß sich Dein "solcher Fall" genauso wie meiner auf den Titel dieses Threads bezieht, oder? Aber selbstverständlich! Ein WW:Resistenz kann und darf gewürfelt werden. Das ist eindeutig. - - - Bleibt also nur noch zu klären, ob er auch gewürfelt werden muss. Grüße Prados
  13. Na, das ist doch endlich mal eine Frage, die völlig eindeutig zu beantworten ist: Ja, in einem solchen kann und darf ein WW:Resistenz gewürfelt werden. Grüße Prados
  14. Thema von Tede wurde von Prados Karwan beantwortet in M4 - Sonstige Gesetze
    Ich finde es extrem unlogisch! Denn wenn sich zwei Charaktere (gleiche B24) 20m weit bewegen, der eine dabei den Kontrollbereich von 5 gegnerischen Kämpfern durchquert und der andere eine gerade Strecke unbehindert durchläuft, kommen sie nach den Regeln gleichzeitig am Ziel an und können noch einen überstürzten Hieb anbringen. Gruß, Tede Da kann man mal sehen, was Geländelauf für einen Vorteil bringt. (Nein, das ist keine Ironie.) Denn wenn beide Kämpfer an fünf Gegnern vorbei müssten und nur einer der Kämpfer Geländelauf hätte, dann müsste der andere einen ziemlich großen Umweg laufen und könnte seinen Schlag nicht mehr anbringen. Anders ausgedrückt: Ein Kämpfer mit Geländelauf besitzt ein so gutes Koordinationsvermögen, dass seine Laufgeschwindigkeit insgesamt höher ist als B24. Er hat also genug Zeit, auch mal abzustoppen und anzutäuschen, und erreicht im Mittel dennoch eine Geschwindigkeit von B24. Grüße Prados
  15. Mit freundlichen Grüßen, Tede Okay, danke. Manchmal sieht man den Baum vor lauter Bäumen nicht. Es bleibt aber die Frage: bedeutet das, daß der Zauberer resistieren darf, oder daß er es muß. Um es anders zu fromulieren: darf der Zauberer auch auf seinen EW:Resistenz verzichten? Das ist ja nicht nur bei Heilzaubern, sondern auch bei Zaubern wie Beschleunigen o.ä. interessant. Die Antwort ergibt sich aus der Fortsetzung der entsprechenden Regelpassage: Der Zauberer muss den WW:Resistenz ausführen. Andernfalls wäre es kein "Glück im Unglück", sondern Berechnung, dass ein positiver Zauber doch wirkt. Grüße Prados
  16. Thema von Tede wurde von Prados Karwan beantwortet in M4 - Sonstige Gesetze
    So unlogisch ist die Regelung gar nicht. Schließlich ist die übliche Bewegungsweite bereits an die schlechten Verhältnisse angepasst und gegenüber Bewegungsweiten außerhalb eines Kampfgeschehens stark verringert. Die Täuschungsbewegungen sind in diesem niedrigen Wert bereits berücksichtigt. Grüße Prados
  17. Ich bin auch der Meinung, dass mit Geschäftstüchtigkeit alle größeren Ausgaben reduziert werden können. Einem Lehrmeister dürfte es ziemlich egal sein, ob er einem unbedarften Neuling oder einem fortgeschrittenen Interessierten sein Wissen weitergibt. Hauptsache, er bekommt sein Geld; doch wenn er einem Geschäftstüchtigen gegenüber steht, könnte das eben etwas weniger als sonst üblich sein. Eine Ausnahme würde ich von der Regel machen: Wenn ein Abenteurer bei einem Lehrmeister Geschäftstüchtigkeit lernen will. Da will jedes Goldstück bezahlt sein... Grüße Prados
  18. @Birk Im KTP-QB findet sich auf Seite 124 eine Stelle, in der vage beschrieben wird, was die alten Dao-Meister mit einem Bo-Stab anstellen konnten. Grüße Prados
  19. Thema von Beltog wurde von Prados Karwan beantwortet in Spielleiterecke
    @Tede Tseen dürfte damit Befestigen gemeint haben. Grüße Prados
  20. Thema von Tede wurde von Prados Karwan beantwortet in M4 - Sonstige Gesetze
    Die Frage ist eindeutig zu beantworten: Spielt man 10-Sekunden-Kampfrunde, teilt sich das Geschehen in drei Abschnitte auf: 1. Initiative bestimmen; 2. Bewegungsphase; 3. Handlungsphase. Der Geländelauf fällt in die Bewegungsphase. Ein Kämpfer hat dementsprechend am Ende der Bewegung noch sämtliche zulässigen Handlungsoptionen, darf also auch noch angreifen. Grüße Prados
  21. @posbi Das ist jetzt aber ein bisschen redundant, oder?
  22. Ich stellte im Nachhinein fest, dass ich nicht der einzige Pedant bin. Beruhigend. Grüße Prados
  23. Ja, ich weiß, ich bin ein bisschen pedantisch, und hier stelle ich es wieder unter Beweis: Ein Kampfstab kann normalerweise nicht als Spezialwaffe gewählt werden, da sie bei Figurenerschaffung immer mindestens 2 Lernpunkte kostet. Nahkampfwaffen dürfen aber nur 1 Lernpunkt kosten, wenn sie als Spezialwaffe gewählt werden sollen. Ende mit OT. Grüße Prados
  24. Ich verstehe Dich nicht, für mich klingt das so aus, als ob man die entsprechende Grundfähigkeit eben NICHT automatisch erlangt, sondern sie ZUSÄTZLICH lernen muß. Malte Es ist auch so: Die Regelpassage lautet wörtlich: "Abenteurer, die stark genug sind (ab Stärke 91) und die außerdem Grundkenntnisse im Kampf mit Einhandschlagwaffen besitzen, [...]" (S. 204/205). (Eine analoge Formulierung exisitiert für den Anderthalbhänder.) Daraus folgt eindeutig, dass man die Kenntnisse für Einhandwaffen zusätzlich erlernen muss und nicht automatisch mit erwirbt. Grüße Prados Edit fragt gerade, ob diese Passage inzwischen nicht häufig genug zitiert wurde. Ich muss ihr zustimmen. Außerdem ist mein Beitrag redundant. Ich fühle mich müde.
  25. Es tut mir Leid, aber ich muss den bisherigen Äußerungen widersprechen. Ein Schlachtbeil ist eine Zweihandschlagwaffe, ein Anderthalbhänder ein Zweihandschwert. Dementsprechend erhält man lediglich die entsprechenden Grundfertigkeiten. Die Erklärungen, die bei den beiden Waffenbeschreibungen zu finden sind, sind in dieser Hinsicht eindeutig: Ein genügend starker Abenteurer kann ausschließlich dann mit den beiden Waffen einhändig kämpfen, wenn er zusätzlich Grundkenntnisse in Einhandschwertern und Einhandschlagwaffen besitzt. Hat also ein Abenteurer mit Stärke 96 zu Beginn seiner Laufbahn ausschließlich Schlachtbeil als Waffe gewählt, kann er damit auch nur zweihändig angreifen. Sollte er hingegen zusätzlich eine Einhandschlagwaffe gelernt haben, z.B. Streitaxt, darf er das Schlachtbeil auch einhändig führen. Analog gilt das für die Schwertwaffen. Grüße Prados

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