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Prados Karwan

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  1. @Stephan Bleiben wir zunächst auf Grundlage der Regeln: In diesem Fall gibt es gegen einen gewarnten Gegner außerhalb des Nahbereichs tatsächlich keine Möglichkeit, Scharfschießen einzusetzen. Das Regelwerk gibt meines Wissens keine Erklärung dafür, sondern legt einfach nur fest, dass solche Schüsse ausschließlich gegen ahnungslose Gegner durchzuführen sind, und gibt außerdem noch Hinweise, wie der Begriff "ahnungslos" zu definieren ist. Die Begründung für dieses Vorgehen liegt sicherlich in der Tatsache verborgen, dass andernfalls die Überlebenszeit vieler Figuren nur sehr begrenzt wäre - auf Spieler wie auf Nichtspielerseite. Du verweist auf die Regelung beim gezielten Hieb im Nahkampf (kurze Korrektur: der Angreifer erhält keine Abzüge, sondern der Abwehrende einen zweiten WW:Abwehr, auf den unterschiedliche Zuschläge addiert werden), der permanent ausgeführt werden kann. Das ist meines Erachtens aber auch nachvollziehbar: Die beiden Kämpfer stehen sich nah gegenüber und die gezielten Hiebe können unmittelbar ihr Ziel finden. Würde man nun eine analoge Regelung auch auf den Fernkampf übertragen, also dem gezielt Beschossenen einen WW:Abwehr zugestehen, so hätte das nur wenig Sinn. Die Regeln für gezieltes Schießen legen einen sehr kleinen Trefferbereich fest. Der WW:Abwehr bildet schnelle Ausweichbewegungen ab. Es ist daher selbstverständlich, dass ein Opfer, das einen Angriff ahnt und daher abwehrt, sich derart bewegt, dass der ursprünglich vom Schützen anvisierte Trefferbereich beim Einschlag des Geschosses ganz woanders ist. Ein gezielter Schuss außerhalb des Nahbereichs auf einen gewarnten Gegner ist also automatisch zum Scheitern verurteilt, weil er keinesfalls das anvisierte kleine Ziel treffen kann. Anders sieht es aber mit einem normalen schweren Treffer aus. Der Angegriffene schafft es unter Umständen nicht, sich vollständig aus der Flugbahn zu werfen, die er eh nicht genau verfolgen, sondern nur ahnen kann - der WW:Abwehr ist misslungen. Grüße Prados
  2. Moment, für den Schuss im Nahbereich gibt es die eindeutige Regelung über das "in Schach halten". Wenn sich der noch so erfahrene Kämpfer mindestens eine Kampfrunde nicht bewegt, kann er das Ziel eines gezielten Schusses werden. Dazu ist es nicht nötig, dass er ahnungslos ist, er darf den Schützen sogar sehen. Grüße Prados
  3. @Bärchen Und du bist dir sicher, dass nicht ein übelwollender Zeitgenosse ein Gewicht in der 20 deines Würfels versenkt hat? Herrlich! Grüße Prados
  4. Ich bin kein Bogenschütze, doch ich kann mir nicht vorstellen, dass man in eine Entfernung von 130 Metern noch direkt schießen kann. Ich denke, dass bei dieser Entfernung doch schon ballistisch geschossen werden müsste, wodurch sich die Zeit bis zum Einschlag erhöht. Ich lasse mich gerne durch Bogenschützen belehren. Außerdem habe ich gerade gelesen, dass ältere Bögen den Pfeil auf eine Geschwindigkeit von etwa 45 m/sec beschleunigt haben. Der Pfeil benötigte also im Beispiel etwa drei Sekunden bis zum Ziel. Meiner Meinung nach sollte das für ein Ausweichen ausreichen. Grüße Prados
  5. Woher hast du den Begriff des "hellen Tageslichts"? Ich finde nur die Formulierung "Tageslicht oder gute[...] Beleuchtung". Ich habe mir über die Frage auch Gedanken gemacht, bin aber der Meinung, dass selbst wenn der Schütze komplett verbrogen ist, sein Pfeil das nach dem Schuss nicht mehr ist. Aber alles weitere habe ich ja schon oben geschrieben. Bewegungen, also auch der Pfeilflug, werden wesentlich schneller erkannt als feststehende Objekte. Das Opfer wird also auf etwas Fliegendes aufmerksam, dass ein Pfeil sein könnte. Daher steht ihm die Ausweichbewegung zu. Grüße Prados
  6. Hier möchte ich allerdings erwidern, dass ein gezielter Schuss möglich gewesen wäre, falls sich der Anführer im Nahbereich des Bogens aufgehalten und sich nicht bewegt hätte. Das dürfte unter in Schach halten fallen, auch wenn die Zielperson selbst davon nichts mitbekommt. Grüße Prados Dem stimme ich ausdrücklich zu. Nur ist das vollständige Verbergen eines Schützen vor den Augen seines Opfers im Nahbereich wesentlich schwieriger. Gruß Eike Das wäre, sollte die Zielperson mindestens eine Kampfrunde auf ihre Bewegung verzichten, obwohl sie den schussbereiten Schützen sieht, aber noch nicht einmal notwendig. Grüße Prados
  7. Hier möchte ich allerdings erwidern, dass ein gezielter Schuss möglich gewesen wäre, falls sich der Anführer im Nahbereich des Bogens aufgehalten und sich nicht bewegt hätte. Das dürfte unter in Schach halten fallen, auch wenn die Zielperson selbst davon nichts mitbekommt. Grüße Prados
  8. Wie hier ja gezeigt wurde, ist meine "Duell-Auslegung" nicht haltbar. Dem stimmte ich inzwischen zu. Das Ziel befindet sich außerdem im Fernbereich des Bogens, wodurch alles auf die Frage hinausläuft, ob die Deckung ausreichend war, den Schützen komplett vor den Augen der Zielperson zu verbergen. Das ist damit die entscheidende Frage, die über die Zulässigkeit des gezielten Schusses entscheidet. Das Regelwerk ist in dieser Hinsicht eindeutig und verneint eine solche Möglichkeit. Mir gefällt die dort gegebene Begründung nicht, da ich der Meinung bin, dass es durchaus die Möglichkeit einer den Schützen vollständig verbergenden Deckung gibt. Womit wir aber im Bereich der Hausregeln wären - und die sollten wir doch vermeiden. Als regelgetreues Fazit steht damit also fest, dass, entgegen meiner ersten Aussage, ein gezielter Angriff gegen den Anführer bei Tageslicht nicht möglich ist (tut mir Leid, Kreol, du hast auf den falschen Papst gesetzt). Nun zu möglichen Hausregeln: Nach einigem Nachdenken würde ich auch einem vollständig und überaus professionell getarnten Schützen bei Tageslicht keinen gezielten Angriff von vorne oder der Seite gegen ein Ziel außerhalb des Nahbereichs zubilligen (im Nahbereich gelten ja die Regeln des "in Schach Haltens"). Der Schütze mag gedeckt sein, der Pfeil ist es jedoch nicht. Und auch wenn man den Flug des Geschosses nicht genau verfolgen kann, reicht doch die Ahnung einer schnellen Bewegung aus, um einen Gegner eine instinktive Ausweichbewegung durchführen zu lassen, die den gezielten Schuss unmöglich macht. @Einsi & Eike Damit müssten eure letzten Fragen eigentlich beantwortet sein, oder? Grüße Prados
  9. @Einsi Die Höhle wird als teilweise im Schatten liegend beschrieben. Diese Deckung wird als ausreichend beschrieben, um auch im Tageslicht nicht gesehen zu werden, da sich der Angreifer ausreichend bewegen kann, um den Bogen zu benutzen, ohne seine Deckung verlassen zu müssen. Grüße Prados
  10. Na gut, dann müssen halt schwerere Geschütze her: Seite 236, DFR, erster Satz des linken Absatzes: "Greift ein Abenteurer mit einer Fernkampfwaffe einen Gegner an, der den Angreifer nicht sehen kann, [...] so handelt es sich um einen Fernkampfangriff aus dem Hinterhalt." Auf Seite 249 wird geregelt, dass "Scharfschießen" durch einen Angriff aus dem Hinterhalt möglich ist. In dem geschilderten Fall konnte der Anführer den Fernangreifer nicht sehen. Es handelt sich also um einen Angriff aus dem Hinterhalt. Somit ist "Scharfschießen" erlaubt. Grüße Prados
  11. Ich möchte mich jetzt selbst zitieren, um mich auch selbst zu verbessern, da mir in meinem ursprünglichen Beitrag ein Fehler unterlaufen ist: Druiden und Heiler können durch PP, die sie bei der Anwendung von Dweomer-Sprüchen gewonnen haben, natürlich nur Dweomer-Zauber lernen. Diese sind aber nicht identisch mit ihren Grundfertigkeiten! Eine Liste der Dweomer-Zauber findet sich im Arkanum auf Seite 287. Grüße Prados
  12. Der Angriff mit Scharfschießen ist im geschilderten Fall eindeutig möglich. Um einen Gegner mit Scharfschießen angreifen zu dürfen, muss eine von drei Bedingungen erfüllt sein. Der Gegner muss entweder ahnungslos sein oder er muss in Schach gehalten werden oder er weicht freiwillig nicht aus. In diesem Fall ist die dritte Bedingung eindeutig erfüllt: Eine Person, die in Kenntnis naher Gegner ruhig stehen bleibt, verzichtet auf das Ausweichen. Grüße Prados
  13. Nachdem sich hier gerade anscheinend sämtliche Experten bezüglich PP beim Zaubern versammelt haben, gebe ich noch einmal eine Zusammenfassung: Man nehme meine Zaubererliste, garniere das mit dem völlig richtigen Hinweis von hj, dass nur PP, die beim Zaubern von Grundfertigkeiten dieser Zaubererklassen gewürfelt worden sind, für das Erlernen neuer Grundfertigkeiten verwendet werden dürfen, und schon ist alles richtig. Grüße Prados
  14. @Einskaldir Die Einschränkung, PP beim Zaubern nur zur Erhöhung des EW:Zaubern nutzen zu können, gilt nicht für Priester, Schamanen, Glaubenskämpfer, Druiden, Heiler und Barden. Diese Zaubererklassen können Wundertaten bzw. Dweomer-Zauber bzw. Bardenlieder auch über Praxispunkte neu erlernen. Grüße Prados
  15. @HN Nein, das ist nicht richtig und war so auch nie geplant. Da der EP-Faktor bei solchen selbst entworfenen Wesen die Mehrfachangriffe bereits berücksichtigt, müssen bei der anschließenden Berechnung der Übermacht nur die Anzahl der Wesen berücksichtigt werden. Das ist ja gerade der Vorteil eines vorher berechneten EP-Faktors: Die Übermacht lässt sich in der Hitze des Gefechtes wesentlich einfacher abschätzen. Ich würde übrigens den EP- (und damit den Übermachts-)Faktor für ein solches "fertiges" Wesen im Laufe eines Kampfes nicht verringern, auch wenn der Tintenfisch aus dem Beispiel schon am Anfang durch einen kritischen Treffer einen Tentakel verlieren würde. Das sind ja unkalkulierbare Auswirkungen des Kampfgeschehens, die erstens wahrscheinlich in den EP-Faktoren insgesamt schon berücksichtigt sind und die sich zweitens im Mittel aller Kämpfe wohl ausgleichen werden. Ich würde unter bestimmten Bedingungen allerdings den umgekehrten Weg gehen und den EP-Faktor erhöhen und benutze dafür jetzt ein sehr weit hergeholtes Beispiel: Der Tintenfisch beginnt den Kampf mit nur zwei Angriffsmöglichkeiten, weil ihm, aus welchem Grund auch immer, bereits zwei Tentakel fehlen. Demnach würde der EP-Faktor halbiert werden. Sollten dem Tintenfisch im Laufe des Kampfes aufgrund eines unglaublich unwahrscheinlichen deus ex machina-Wunders die zwei verkümmerten Tentakel nachwachsen, würde ich ab diesem Zeitpunkt den EP-Faktor wieder erhöhen. Die Berechnung der Übermacht über die (möglichst) genaue Anzahl der Angriffsmöglichkeiten ist also nur dann erforderlich, wenn es sich um selbst entwickelte Wesen handelt, für die man im Vorfeld noch keinen EP-Faktor festgelegt hatte, oder wenn die beteiligten Kämpfer stark von den ihnen zugrunde liegenden "Standardtypen" abweichen - indem sie als Beispiel die hier diskutierte zweite Angriffsmöglichkeit besitzen. Grüße Prados
  16. Wann werden eigentlich die ersten Fan-T-shirts und ähnliche Devotionalien erscheinen? Grüße Prados (ich bin neidisch auf Adjana...)
  17. Ooch, Agadur, wie gemein! Ich wollte gerade zu einem erstaunten "Ist das wahr?!"-Ausruf ansetzen. Und dann löschst du diese Welt bewegenden Neuigkeiten einfach... Grüße Prados
  18. Entschuldige, ich habe diese Fragen gar nicht ordentlich beantwortet. Das war keine Absicht. Also, beim Rundumschlag schlägt der Angreifer einmal kräftig um sich und hat dabei die Chance, bis zu drei Gegner zu treffen. Dennoch handelt es sich nur um einen Angriffsschlag. Vielleicht ist die Entscheidung, den EW-4:Angriff gegen jeden Gegner einzeln zu würfeln, etwas unglücklich. Beim beidhändigen Kampf hingegen werden zwei separate Angriffe durchgeführt und dementsprechend auch mit jeweiligem EW:Angriff gewürfelt (gut, das habe ich oben schon geschrieben). Wenn du die vollkommene Widerspruchsfreiheit in meiner Argumentation suchst, so wirst du sie nicht finden. Ich hätte sie gerne, doch leider lassen die nicht eindeutigen Formulierungen des Regelwerks sie nicht zu. In diesem Fall nehme ich mir die Freiheit, den Rundumschlag aus den oben genannten Gründen als einen Angriff zu werten, und akzeptiere die daraus eventuell entstehenden Inkonsistenzen. Grüße Prados
  19. @Eike Nur ganz kurz: Die Regeln zur Übermacht gehen vom Vergleich der Anzahl aller Angriffsmöglichkeiten aller Gruppenmitglieder aus. Die Einschränkung über die räumlichen Verhältnisse dient einzig der Klarstellung, dass die Angriffsmöglichkeiten von Gruppenmitgliedern, die keine Möglichkeit besitzen, überhaupt in den Kampf einzugreifen, nicht in der Berechnung berücksichtigt werden sollen. Daher auch das Beispiel mit dem Tunnelkampf gegen den Bären. Obwohl hinter dem Kämpfenden vielleicht noch weitere Abenteurer mit ihren Angriffsmöglichkeiten stehen, werden diese dennoch nicht berücksichtigt, da den Abenteurern der Weg zum Kampf versperrt ist. Die Formulierung ist weder ein Unterstützungsargument für meine noch ein Argument gegen meine Auffassung. Sie ist einfach nur eine Beschreibung, welches Kriterium neben den Anzahl der Angriffsmöglichkeiten noch berücksichtigt werden muss: Die Angriffsmöglichkeiten müssen überhaupt realisierbar sein, um eingerechnet zu werden. Du zitierst mich übrigens falsch: Ein Rundumschlag ist ein Angriff, der gleichzeitig gegen drei verschiedene Gegner ausgeführt wird. Das ist ein deutlicher Unterschied zu den zwei separaten Angriffen (oder die anderen erlaubten Schlagkombinationen des beidhändigen Kampfes), die beim beidhändigen Kampf erlaubt sind. Ich habe nie geschrieben, dass ich den (Singular) Rundumschlag als "besondere Angriffe" (Plural) werten würde: Es ist ein besonderer Angriff. Na ja, so kurz ist es doch nicht geworden. Grüße Prados
  20. @Eike Etwas ironisch gefragt: Wer will denn hier nun bekehren? Wenn deine Frage über die Vergabe der KEP so gemeint war, ob die im Fernkampf gegen einen Gegner mit Schadensbonus +4 oder höher vergebenen KEP verdoppelt werden, so lautet die Antwort eindeutig und regelunterstützt "ja". Eike, es gibt kein Beispiel in den Regeln, das ich bringen könnte, welches meine Auslegung unterstützt. Gegenteiliges habe ich nie behauptet. Ich nehme mir nur das Recht, über gewisse Regelfragen zu diskutieren. Wenn ihr mich überzeugen wollt ( und ich ließe mich überzeugen! ), dann solltet ihr das aber auch mit einwandfreien Argumenten versuchen und nicht mit Annahmen und Irrtümern. Dass sich sämtliche Beispiele für die Berechnung der Übermacht im Regelwerk auf die reine Anzahl der Kämpfer beziehen, ist bereits einige Seiten vorher geklärt worden. Das mag ein Indiz zugunsten eurer Interpretation sein, mehr ist es leider nicht. Die Einschränkung über die "räumlichen Verhältnisse" hingegen besitzt keinerlei Aussagekraft in dieser Frage, sondern klärt einfach nur, dass die Angriffsmöglichkeiten von Kämpfern, die gar nicht an den Gegner herankönnen, selbstverständlich für die Berechnung einer Übermacht nicht herangezogen werden. Du interpretierst diese Aussage unzulässig weit. Die einzige relevante Frage ist die nach dem Begriff "Angriffsmöglichkeiten", die wir aber wohl nicht beantworten können. Den Rundumschlag würde ich aber wie einen normalen Angriff werten. Es handelt sich lediglich um eine spezielle Angriffsart mit einer zweihändigen Hiebwaffe. Grüße Prados
  21. Ich habe den Eindruck, in deinem letzten Beitrag hat dich ein wenig der Eifer übermannt. Du irrst dich in fast allen deinen Aussagen: Auf Seite 274 wird in einem Beispiel der Kampf gegen einen Kentauren mit Hufschlag und Stoßspeer beschrieben. Der Angreifer erhält dabei KEP, als würde er gegen zwei individuelle Gegner kämpfen, da der Kentaur zwei Angriffsmöglichkeiten besitzt. Die Gefährlichkeit richtet sich nach der "Standardausgabe" des jeweiligen Gegners. Sobald von diesem Standard abgewichen wird - wie in diesem Beispiel - werden die Mehrfachangriffe in die Berechnung der KEP einbezogen. Allerdings wird dies in den Regeln explizit nur für den umgekehrten als den hier diskutieren Fall berechnet. Ja, wenn eine Angriffsmöglichkeit wegfällt, kann sie auch nicht mehr in die Berechnung der Angriffsmöglichkeiten einfließen. Es ist vollkommen unklar, ob es sich tatsächlich um eine Fehlformulierung handelt. Jeder Kämpfer darf gegen alle in einer Kampfrunde auf ihn gezielten, also beliebig viele Angriffe einen WW:Abwehr ausführen. Deine letzte Frage ist mir allerdings völlig unverständlich: Im Fernkampf gibt es weder den beidhändigen Angriff noch wird ein Schadensbonus berücksichtigt. Warum sollten die KEP reduziert werden? Grüße Prados
  22. Ich möchte niemanden bekehren, sondern mich über ein Thema angeregt unterhalten. Allerdings sind eure Standpunkte mitnichten regelsystematisch hergeleitet, sondern beschränken sich auf subjektive Annahmen, die auf mehr oder minder schwache Hinweise in den Regeln zurückgehen - ähnlich wie wir, die Gegnerfraktion, es auch machen. Und ja, ich schränke die KEP-Vergabe bei besonders starken Abenteurern mit einem Schadensbonus größer +4 ein; allerdings halbiere ich die KEP nicht, sondern ziehe 20 % ab. Grüße Prados
  23. Solche Formulierungen wie "am System drehen" klingen in meinen Ohren doch stark nach dem Vorwurf der Schummelei oder Manipulation. Der im letzten Satz geäußerte Ruf nach Fairness tut ein Übriges. Beides ist unzutreffend und falsch. Die fließende und subjektive Einschätzung des Kampfrisikos gehört zu den üblichen und normalen Aufgaben des Spielleiters. Wenn wir diesen Bereich der Diskussion also bitte verlassen könnten? Eure Beispiele kranken alle an den willkürlich gewählten Angriffs- und Schadenswerten. Das Krieger/Kämpfer-Beispiel lässt sich nämlich auch sehr gut umdrehen; dann haben wir den Krieger mit Bihänder+12, der leider nur 2W6+1 Schaden anrichtet, und den Kämpfer mit zwei Dolchangriffen+12, die jeweils 1W+3 anrichten. Und wehe, der Kämpfer wählt statt des Dolches das Langschwert mit dann 1W+5 als Waffe. Man erkennt deutlich, die Frage nach der Höhe des Schadens ist nicht hilfreich in dieser Diskussion. Grüße Prados
  24. Tatsächlich habe ich bereits weiter oben darauf hingewiesen, dass zur endgültigen Kalkulation einer Übermachtssituation auch diffuse Faktoren herangezogen werden können und müssen. Dazu gehört auch die nicht endgültig zu beantwortende Frage, wie die Abwägung der Erfolgswerte von einhändigem und beidhändigem Kampf zu erfolgen hat. Dein Hinweis auf die Aufteilung des Schadens auf zwei Angreifer ist allerdings nett - nett für die Angreifer. Allerdings nicht besonders realistisch, denn wenn es einem Gegner darum geht, die maximale Wirkung seines Kampfes zu erreichen, wird er sich selbstverständlich zunächst ausschließlich auf einen Angreifer konzentrieren und nicht ständig zwischen dem einen und dem anderen wechseln. Zunächst den einen ausschalten, um sich anschließend vollständig um den zweiten kümmern zu können. Ich weiß, dass die von mir festgelegten Kriterien nicht "realistisch" sind; mein Beispiel war ein Modell. Allerdings ist dein Schlusssatz unter Hinweis auf meine obigen Ausführungen falsch: So lange sich der Gegner in seinem Kampf auf einen Angreifer konzentriert - und warum sollte er das unter taktischen Gesichtspunkten nicht tun? - , so lange trägt er das alleinige Risiko, kritisch getroffen zu werden. Grüße Prados
  25. Entschuldige, aber dieses Argument ist Unsinn. Die Gefährlichkeit eines Gegner bleibt immer gleich, unabhängig davon, wie viele Personen gleichzeitig gegen ihn kämpfen. Ein einfaches Beispiel zur Verdeutlichung: Ein Gegner soll die - von mir konkret festgelegte - Gefährlichkeit besitzen, einen Angreifer nach exakt sieben Kampfrunden zu töten. Ein Angreifer soll die Fähigkeit besitzen, den Gegner exakt nach zwölf Runden zu töten, wenn er einhändig angreift. Um den Gegner zu besiegen, benötigt man also entweder zwei Angreifer oder einen Angreifer mit beidhändigem Kampf. In beiden Fällen ist einer der Angreifer am Ende schwer verletzt. Im ersten Fall aber werden die KEP halbiert, im zweiten Fall aber soll die Teilung nicht geschehen? Du übersiehst, dass es keiner "Sonderregel bei der KEP-Vergabe" bedarf. Die Teilung der KEP bei Übermachtsituationen ist fester und normaler Bestandteil des fortgeschrittenen Systems der Erfahrungspunktvergabe. Es wird bei der Kalkulation der Übermacht keine Rücksicht auf eventuelle Schadensboni, Rüstungen oder Angriffswerte genommen, sondern als Näherung ausschließlich die Anzahl der Angriffsmöglichkeiten betrachtet - wohl immer in der Hoffnung, dass die Spieler intelligent genug sind, in solchen gefährlichen Situationen wie Kämpfen ihre Figuren möglichst effektiv und durchdacht handeln zu lassen. Dementsprechend sind Spekulationen über Schadensboni, Rüstungen und Angriffswerte auch wenig hilfreich. Was du "unausgewogen" nennst, ist schlicht nichts anderes als Spielbarkeit, indem diese sich über die Summe der Gruppe ausgleichenden Parameter unberücksichtigt bleiben und lediglich die letztendlich maßgeblichen Größen - die Anzahl der tatsächlichen Angriffsmöglichkeiten - miteinander verglichen werden. Grüße Prados Es wurde ein Grammatikfehler editiert.
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