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Henni Potter

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  1. Ich stelle gerade fest, dass der Durchschnittsschaden von 1W6-2 nicht bei 1,5 liegt, sondern bei 1,67. Das liegt daran, dass bei einer gewürfelten 1 der Schaden nicht in den negativen Bereich geht, sondern bei 0 bleibt. Die offizielle Regel geht von einem Schaden von 1W6-2 je Meter brennende Fläche aus. Eine durchschnittliche Figur mit B24 erhält also in einer Runde 24x1,67=40 Punkte Schaden (wenn die brennende Fläche mindestens 24m lang ist). Vor diesem Hintergrund möchte ich meinen Hausregelvorschlag modifzieren und einen Schaden von vollen 1W6 Punkten pro Sekunde empfehlen. Eine Figur mit B24 kommt unter den gleichen Bedingungen dann auf durchschnittlich 35 Punkte Schaden, was dem Geist der offiziellen Regelung sehr nahe kommt. Bei kleineren Feuern (also keine Wald- oder Häuserbrände) bleibt es bei meinem Vorschlag, dass der SL den Schaden auf 1W6-1 oder gar 1W6-2 absenken kann. Einen noch niedrigeren Wert halte für kaum vertretbar, da ja selbst die kürze Berührung mit einer Fackel 1W6-2 Punkte Schaden verursacht. Grüße, Hendrik
  2. Um einem Missverständnis vorzubeugen: Rüstung schützt gegen diesen Feuerschaden (bei Flächenbränden u. ä.) nicht. DFR4 S. 252. Anders ist das "normalem" Feuer- oder Explosionsschadens (DFR4 S. 97), worunter wohl Fackeln oder Feuerkugeln zu verstehen sind. Die in meinem Regelvorschlag (von Andreas richtig berechneten) 15 Punkte Durchschnittsschaden pro Runde halte ich für recht wenig bei einem Waldbrand oder einem brennenden Gebäude - und das sind die Beispiele, von denen das Regelwerk auf S. 252 ausgeht. Bei derart starken Bränden sind wohl eher die in meinem vorigen Beitrag bereits angesprochenen 1W6-1 (Durchschnittsschaden pro Runde: 25) oder gar 1W6 (Durchschnittsschaden pro Runde: 35) pro Sekunde angebracht. Ich neige allerdings dazu, für das "heroische" Rollenspiel solche Situationen nicht allzu tödlich zu gestalten und den Schaden - ähnlich wie beim Fernkampf - runter zu setzen unter das, was man vielleicht für "realistisch" hielte. Grüße, Hendrik
  3. Ich bin weiterhin der Meinung, dass man einen bestimmten Schaden pro Sekunde vergeben sollte. Wenn man berücksichtigen möchte, wie stark es brennt, dann könnte man die von mir vorgeschlagenen 1W6-2 entsprechend variieren, z. B. im Bereich zwischen 1W6-3 und 1W6. Über die Höhe der Schadenswürfe bin ich mir allerdings immer noch nicht sicher. Ich würde so langsam gerne einmal hören, welcher Regelvorschlag dem Eröffner diese Strangs vorschwebt! Neugierige Grüße, Hendrik
  4. "Panische Flucht" ist keine normale Handlung, sondern eigentlich eine Bewegung. Regeltechnisch wird sie m. E. nur deshalb in die Handlungsphase verlagert, weil sie nicht in der Bewegungsphase zu Beginn der Runde, sondern erst am Ende der Runde nach Abschluss aller Handlungen erfolgen soll. Der Sinn der Regelung ist es also, allen Gegnern eine vereinfachte Möglichkeit zu geben, den panisch Fliehenden zu attackieren, bevor sich diesen aus dem Kontrollbereich weg bewegt. Das macht nur Sinn, wenn die panische Flucht bereits vor der Handlungsphase angekündigt werden muss. Es handelt sich m. E. um eine in der Bewegungsphase beginnende Handlung, deren "Erfolg" nur aus regeltechnischen Gründen ans Rundenende verlagert wird. Das bedeutet, dass eine Spielerfigur sich nicht mehr in der Handlungsphase zu einer panischen Flucht entscheiden kann. Das liegt letztlich an dem starren Schema "erst Bewegung, dann Handlung". Wer dieses Schema auflösen möchte, sollte sekundengenau spielen. Elrohir, Dein "Hausregelvorschlag" Nr. 1 ergibt sich zwar nicht ausdrücklich aus den Regeln, steht aber auch nicht im Widerspruch zu diesen. Ich selbst spiele - ebenso wie offensichtlich Eike - stets auf diese Weise. Zumindest für die Aktion "Panische Flucht" halte ich eine Ankündigung zu Beginn der Runde oder in der Bewegunsphase für unabdingbar, weil der Regelungsmechanismus sonst - wie oben dargestellt - nicht funktioniert. Grüße, Hendrik
  5. Falls Du enttäuscht bist, Stephan, kann ich das verstehen. Kannst Du (trotzdem?) etwas konstruktive Kritik vertragen? Auf S. 3 dieses Stranges hat Prados bereits einen sehr brauchbaren Vorschlag ("Man kann daher z.B. den durch Vier geteilten Erfolgswert von Schleichen als negativen Zuschlag auf den EW:Hören des Wächters anrechnen.") für Dein Problem gemacht. Anstatt das Positive aus diesem Vorschlag zu übernehmen, hast Du Dich in der Folge nur damit beschäftigt, dass nach den Regeln kein EW, sondern ein WW gewürfelt wird - obwohl der Vorschlag doch in den Bereich außerhalb der Regeln gehen soll! Deine Reaktionen haben zumindest mich davon abgehalten, weitere Hausregel-Lösungsmöglichkeiten für Dein Problem zu entwickeln, weil diese dann wohl doch nur zerredet würden. Hinsichtlich des WW: Hören hast Du natürlich Recht, wie ich bei genauerer Lektüre feststellte. Dieser Teil meiner Argumentation ist damit hinfällig. Es bleibt das Argument, dass gegen einen unsichtbaren Schleicher eigentlich ein EW: Wahrnehmung gewürfelt werden müsste. Leider hast Du Dich dazu nicht geäußert. Freundliche Grüße, Hendrik
  6. Ein WW wird nur gewürfelt, wenn die beschlichene Person "wachsam ist oder sogar ausdrücklich lauscht" (DFR4 S. 170). Gegen solche Personen muss man also in der Tat stets erst einmal einen EW: Schleichen würfeln. Das kann man unter Einfluss des Zaubers Unsichtbarkeit nicht. Mit diesem Zauber kann man sich gefahrlos zunächst einmal nur an unaufmerksame Opfer anschleichen (unten mehr dazu). Für einen Spruch mit Standard-Lernkosten von gerade einmal 250 FP halte ich das übrigens für absolut angemessen. Wenn Du, Stephan, daran etwas ändern willst, musst Du eine Hausregel entwerfen. Diese könnte in die Richtung gehen, dass Du gegen Unsichtbare stets einen EW: Hören (und keinen WW) forderst, ohne dass der Unsichtbare auf Schleichen würfeln muss. Der Grund wurde hier schon einmal angesprochen: Wenn ein Unsichtbarer ein Geräusch macht, wird er (im Gegensatz zum Sichtbaren) noch lange nicht durch einen Blick in die entsprechende Richtung entdeckt. Der Beschlichene muss das Geräusch nicht nur hören, sondern auch die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Streng nach den Regeln ist das kein Fall mehr für bloßes Hören, sondern für Wahrnehmung! Und hier schließt sich der Kreis wieder: Auch der aufmerksame Beschlichene bemerkt den Unsichtbaren nicht automatisch. Er muss vielmehr erst einmal die Geräusche, die er unweigerlich wahrnehmen wird, richtig einordnen. Hier hängt es wohl wesentlich vom SL ab, wie groß er einen etwaigen Bonus des Beschlichenen auf den EW: Wahrnehmung wegen dessen besonderer Aufmerksamkeit gestaltet. Grüße, Hendrik
  7. Dieser Vorschlag gefällt mir sehr gut!
  8. Darüber hatte wir schon einmal ausführlich diskutiert im Strang Berührungszauber. Ich habe mich dort zuletzt der Auffassung von Prados angeschlossen, dass der Zauberer im sekundengenauen Ablauf nach Ende der Zd nicht mehr wehrlos ist. Grüße, Hendrik
  9. Naja, "eindeutig geklärt" ist wohl leicht übertrieben, da das Regelwerk zur Frage des Wechsels vom Kämpfer zum zauberkundigen Kämpfer letztlich gar nichts sagt. Aber ansonsten muss ich Hornack (mal ausnahmsweise ) zustimmen: Wenn ein Kämpfer zum Zauberer (z. B. Priester) werden kann, dann müsste er erst recht zum zauberkundigen Kämpfer (z. B. Ordenskrieger) werden können. Man könnte auch nicht argumentieren, dass die zauberkundigen Kämpfer für einen Wechsel gesperrt sind; denn Zauberer können ja ausdrücklich z. B. zum Barden wechseln (wenngleich nur in der Form des Kampfzauberers). Wenn der Wechsel rollenspielerisch gut begründet ist und notwendige Voraussetzungen (z. B. schamanistischer Glaube für einen Tiermeister) gegeben sind, sollte dem Wechsel zu den gleichen FP-Kosten wie ein Wechsel zum Zauberer eigentlich nichts im Wege stehen. In meiner heimatlichen Runde würde dergleichen zwar wohl kaum vorkommen, aber theoretisch steht dem wirklich wenig bis gar nichts entgegen. Grüße, Hendrik
  10. Ich halte den Waffenwechsel keineswegs für schlechtes Rollenspiel. Im Gegenteil: Laut Regelwerk erkennt der Meditierende bei Fehlschlag des EW "besonders deutlich die Nachteile und Gefahren seines Vorhabens". Da sich Meditieren - wie wir ja inzwischen geklärt haben - immer nur auf eine einzelne Waffenfertigkeit bezieht, bedeutet das, dass der Kämpfer in Torfinns Beispiels ganz besonders deutlich die Nachteile und Gefahren des Kampfes mit dem Langschwert erkannt hat. Schlechtes Rollenspiel wäre es jetzt, dennoch zum Langschwert zu greifen. Gutes Rollenspiel ist es hingegen, wegen dieser Zweifel eben nicht auf das Langschwert, sondern auf eine andere Waffe zurückzugreifen (sofern man diese ähnlich gut beherrscht). Grüße, Hendrik
  11. Leute, bei Unsichtbarkeit kann man lediglich keine Handlungen ausführen, die einen EW erfordern. Das bedeutet: 1) Ich kann Fertigkeiten einsetzen, die keine Handlungen sind. Handlungen sind für mich etwas Körperliches, also nicht der Einsatz geistiger Fertigkeiten wie z. B. Menschenkenntnis. Ausnahme: Auch Gedankenzauber würde ich als Handlung ansehen und daher unsichtbar nicht zulassen. 2) Ich kann Fertigkeiten einsetzen, solange dazu kein Erfolgswurf nötig ist. Das Regelwerk sagt ausdrücklich, dass der SL entscheidet, wann die bloße Beherrschung der Fertigkeit ausreicht und wann ein EW erforderlich ist. Auch beim Schleichen mag es Gelegenheiten geben, in denen der SL auf einen Erfolgswurf verzichtet (günstige, weil laute Umgebung; hoher Erfolgswert des Schleichenden). Hält er aber einen EW für nötig, so kann der Unsichtbare diese Fertigkeit nicht einsetzen. Auch das bedeutet keine automatische Entdeckung, sondern erfodert einen EW: Hören des Beschlichenen (ggf. mit positiver WM); und selbst dann kann es sein, dass das Opfer aus dem Geräusch immer noch nicht die richtigen Schlüsse zieht. Ich sehe hier keinen Anlass, von den einfachen und klaren Regeln zum Zauber Unsichtbarkeit abzuweichen. Grüße, Hendrik
  12. Henni Potter

    Spiel '03

    Zu "Bänden" musst du aber erst noch kommen! Ziel Essen 2004? Leg dann mal gleich los, damit es klappen kann!!! Soll das etwa heißen, dass von "Ruf der Ferne" nur ein einziges Exemplar aufgelegt wird?
  13. Hallo, Luk, und willkommen im Fourm! Meditieren gibt immer nur einen Bonus für eine einzige Fertigkeit. Das gilt m. E. auch für Waffenfertigkeiten. In Deinem Beispiel kann der Kämpfer nach dem Misserfolg beim Meditieren also vom Streitkolben zum Schlachtbeil wechseln, um Abzüge zu vermeiden. Umgekehrt erhielte er bei erfolgreichem Meditieren keinen Bonus mehr, wenn er im Kampf die Waffe wechseln müsste. Grüße, Hendrik
  14. Henni Potter

    Spiel '03

    Dachte schon, du wolltest die Autoren-Autogrammstunde von Caedwyn Games ankündigen... Falls ich auf der Spiel erscheine, ziehen wir das mit der Autogrammstunde auch ernsthaft durch! Vorankündigungen folgen, sobald der Termin bekannt ist. Grüße, Hendrik Nübel, Berühmtheit aus Signaturen und Abenteuerbänden
  15. SG ist eine schöne neue Regel und absolut notwendig in Runden, in denen der SL nicht ständig hinter dem Sichtschirm Würfelwürfe zu Gunsten der SpF manipuliert. In Runden, in denen diese Manipulationen aber geschehen (meiner Einschätzung nach also in 99% aller Midgard-Runden), ist die SG eigentlich überflüssig. Provozierende Grüße, Hendrik
  16. Henni Potter

    Spiel '03

    Ich weiß immer noch nicht, ob ich dieses Jahr auf der Spiel auftauchen werde. Ich werde aber definitiv am Freitag und Samstag Abend nach der Messe rüber nach Essen kommen und mich auf die Suche nach diesen irren Schwampflingen machen, die angeblich die örtliche Kneipenszene dort unsicher machen! Haltet Ausschau nach mir! Hendrik
  17. Prados hat Recht. Aus Beschleunigen kann man keinen entsprechenden Umkehrschluss ziehen. Und wenn man es könnte, dann müsste der lauten, dass man mit Verlangsamen keine Wesen ohne Metallrüstung verzaubern kann. Aber auch das wäre Unsinn. Entscheidend ist, dass in der Spruchbeschreibung von Verlangsamen nichts steht. Grüße, Hendrik
  18. Tede hat Recht. Für thaumaturgische Zaubersiegel gelten die allgemeinen Zauberregeln, die besagen (Arkanum S. 28) Auf Siegel übertragen bedeutet dies: Der Thaumaturg muss das Siegel nicht im Detail erkennen können, es genügt, dass er es vage wahrnimmt. Grüße, Hendrik
  19. Prados hat Recht. In der Spruchbeschreibung steht, dass der Verzauberte lediglich keinen "Handlungen" durchführen kann, die einen EW erfordern. Bloße Sinneswahrnehmungen halte ich nicht für Handlungen. Grüße, Hendrik
  20. Gerade in Alba gehören Druiden zu einer verfolgten Minderheit. "Offiziell" erlangen sie daher kaum Zutritt. Sie könnten versuchen, sich einzuschleichen, so wie Hexer es laut Regelwerk tun. Allerdings ähnelt der Dweomer der Druiden den dämonengeborenen Zaubern von Magiern und Hexern weniger, so dass die Gefahr der Entdeckung m. E. viel höher ist als bei Hexern. Erfolg wird der Druide daher nur in einer Magiergilde mit laschen Kontrollen und wenig Verhaltensvorschriften haben; wenn er dazu noch gute Beziehungen zu einigen wichtigen Gildenmitgliedern (oder einen gnädigen SL) hat, kann das Unterfangen gelingen - wie beim meinem Druiden in der Gilde des blauen Vogels zu Corrinis! Grüße, Hendrik
  21. Eine einfache, allerdings von mir noch nicht vollständig durchdachte Möglichkeit läge darin, in den sekundengenauen Ablauf zu wechseln und die 1W6-2 Schaden je (angebrochener) Sekunde zu vergeben. SpF auf einem Feld, das in Brand gerät, laufen sofort weg (d. h. nur 1W6-2 Schaden), wenn ihnen ihr PW: Gw gelingt (ansonsten 1W6 sec Verzögerung, wie beim sekundengenauen Ablauf üblich). Ein Figur, die sich eine volle Runde durch Feuer bewegt oder diese 10 sec auf einem brennenden Feld verharrt, würde so durchschnittlich 15 Punkte Schaden erhalten. Grüße, Hendrik
  22. Auch von meiner Seite noch ein Schlussbemerkung: Ich habe mich mit Prados per messenger ausgetauscht und verstehe nun seine Ansicht sehr viel besser. Auch meine eigene Sichtweise hat sich geändert: Wenn dem Verwandelten seine geistigen Eigenschaften sowie seine LP und AP erhalten bleiben, dann steckt in dem neuen (durch Verwandlung angenommenen) Körper immer noch so etwas wie das "wahre Selbst" des Verzauberten. Prados hat hier einen sehr schönen Bezug zur Namensmagie hergestellt, der mich letztlich überzeugt hat. Dieses "wahre Selbst" des Zauberers bleibt bei Verwandlungen stets unverändert. Welche Eigenschaften diesem "wahren Selbst" zuzurechnen sind, muss jede Gruppe für sich entscheiden, da die Spruchbeschreibung zu Verwandlung keine eindeutigen Vorgaben macht. Ich möchte aber Prados in zwei Punkten, die ich bisher ganz anders gesehen hatte, noch ausdrücklich zustimmen: 1) Das Alter sollte durch den Spruch nicht verändert werden: Auch wenn ich es für eine körperliche Eigenschaft halte, ist es m. E. zu eng mit dem wahren Selbst verknüpft, um verwandelt zu werden. In Prados´ Beispiel des in einen 18jährigen verwandelten 80jährigen würde der Verwandelte also bald sterben, allerdings nicht an einer biologischen Ursache nach dem naturwissenschaftlichen Verständnis unserer normalen Welt, sondern weil sein "wahres Selbst" reif ist für den Abgang. 2) Verkrüppelungen bleiben auf jeden Fall erhalten! Die Spruchbeschreibung gibt vor, dass LP und AP sich nicht ändern. Diese gehören also zum "wahren Selbst". Bereits früher habe ich Tiergestalt so gespielt, dass ein Verletzter Zauberer nicht durch die Verwandlung LP-Verluste oder gar Kritische Verletzungen heilen kann; das muss erst recht für dauerhafte Verkrüppelungen gelten. Auch hinsichtlich des Problems "Wahl eines speziellen Körpers" unterscheiden sich unsere Ansichten noch kaum. Im Großen und Ganzen kann ich daher Prados´ Regelecken-Antwort zustimmen. Grüße, Hendrik
  23. Ich möchte noch einmal auf dieses Problem zurück kommen. Ursprünglich wurde es hier diskutiert unter der Voraussetzung, dass ein Zauberer sich selbst mit einem Funkenregen belegt und dann einen Gegner in den verzauberten Bereich hinein holt. Das Problem kann sich aber auch umgekehrt (beim "normalen" Einsatz des Zaubers) ergeben, wenn der Zauberer (oder seine Mitstreiter, sofern sie ihre Resistenz geschafft haben) dem Verzauberten im Nahkampf den Rest geben möchten. Wenn sie sich in die Kugel begeben (weil ihre Waffen kürzer als 2m sind), kann das Opfer sie dann normal sehen und sich ungehindert verteidigen? Oder ist das Opfer hilflos, sieht kein Angriffsziel und erhält -4 auf die Abwehr (Malus gegen einen unsichtbaren Gegner)? Die Antwort auf die Frage hängt davon ab, ob nur die Hülle des Funkenregens aus den wirbelnden Funken besteht oder auch das Innere. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass das Opfer wehrlos ist. Die Immunität des Zauberers gegen seinen Zauber schien mit gerade dafür geschaffen zu sein, dass er das Opfer dann gefahrlos bekämpfen kann. Nach der Spruchbeschreibung ist dieser Schluss aber nicht zwingend. Ich bin daher an Euren Meinungen interessiert. Grüße, Hendrik
  24. Das habe ich auch einmal so gesehen - ich glaube, auf Grund irgendeiner Erläuterung im Gildenbrief, die ich nicht mehr wiederfinde. Eine ähnliche Diskussion gab es auch schon im Strang Macht über Unbelebtes, Am eigenen Haarschopf aus dem Wasser. Bei der nochmaligen Lektüre der Spruchbeschreibung ist mir jetzt aufgefallen, dass doch eigentlich im Regelwerk alles in dem anderen Sinne geregelt ist, wie es zuletzt hier Masaaki vertreten hat. Arkanum S. 149: Die Formulierung "dieselbe Wirkung" macht m. E. nur Sinn, wenn es mehr als eine Wirkung gibt. Könnte der Zauberer nur an einer einzigen Stelle zugreifen, hätte es genügt, von "der" Wirkung zu schreiben. "Dieselbe" in Verbindung mit dem Wort "überall" bedeutet aber für mich, dass der Zauberer jeden gedachten Standort innerhalb der Reichweite einnehmen und dort zugreifen kann. So macht auch das Beispiel mit dem schwebenden Bierkrug aus M3 Sinn, da die Wirkung dann nicht auf eine Armlänge des Zauberers begrenzt ist. Bisher war es bei mir nötig, einen Gegenstand, den man mit Macht über Unbelebtes transportieren wollte, zu werfen (da ich meinte, man könne nur an einer einzigen Stelle zugreifen). Ab jetzt wird es bei mir möglich sein, den Gegenstand durch die ganze Reichweite des Zaubers "durchzureichen". Grüße, Hendrik
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