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Beschleunigen und Handgemenge

Hervorgehobene Antworten

Ich frage mich gerade, wie sich der Zauber Beschleunigen auf die Aktionen im Handgemenge auswirkt.

Kann also ein beschleunigter Abenteurer zweimal pro Runde versuchen, ein Handgemenge einzuleiten, bzw. falls er schon im Handgemenge ist, zweimal pro Runde versuchen, jemanden festzuhalten oder sich aus dem Handgemenge zu lösen? Wenn er selbst festgehalten wird, kann er dann zweimal pro Runde versuchen, sich zu befreien?

Gefordert wird jeweils ein EW:Raufen/Ringen, während der Text von Beschleunigen von zweimaligem "angreifen" spricht. Die Frage ist also, ob die genannten Aktionen als Angriffe zählen. Dafür spricht, dass der Angriffsbonus auf den Erfolgswert für Raufen angewendet wird.

Definitiv ja - aber jetzt, wo ich nachlese, kann einen der Regeltext doch in die falsche Richtung locken.

Regeltext:
Der Zauber beschleunigen spricht von "2 x Angreifen", fordert aber nicht, dass dieses 'Angreifen' über einen EW: Angriff passieren muss.
Wenn bei dir dieses Angreifen über einen EW: Raufen läuft, ist das komplett zulässig.

Hilfsweise:
Es wird beschrieben, dass Handlungen beschleunigt werden, die kein bewusstes Nachdenken erfordern - und da fällit IMHO der EW: Raufen genauso rein wie der EW: Angriff.

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