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Hervorgehobene Antworten

Erstellt

Hallo zusammen,

 

der Titel sagt es eigentlich schon:

Wenn ich das Artefakt 'Schlafdorn' erstellen möchte, brauche ich als Vorkenntnis den Zauber 'Zauberschlaf' (MYS Tabelle 6d., S. 132)

Im letzten Absatz des Abschnitts 'Lernen für die Zauberwerkstatt' auf Seite 120 steht "Welche Vorkenntnisse - egal ob Zauberspruch, Wundertat, Dweomerzauber, Runenstab oder Zaubersiegel - dafür nötig sind, findet man in der jeweils letzten Spalte der Tabelle 6a bis 6d."

 

Da ein Thaumaturg den ZAUBER 'Zauberschlaf' nicht lernen kann, sondern nur das ARTEFAKT 'Schutzrune/Großes Siegel Zauberschlaf', gehe ich davon aus, dass ein Thaumaturg kein Artefakt Schlafdorn herstellen kann.

 

Oder meint ihr, dass man dem Umweg über das andere Artefakt machen könnte?

 

P.S.: Das gleiche wäre mit 'Verdorren' und 'Stab des Verdorrens'.

Bearbeitet ( von Mitel)

Ich würde es zulassen. Gerade bei einem Thaumi sollte man da großzügig sein, weil es ja letztlich sein Steckenpferd ist, solche Sachen herzustellen.

Moderation :

die Herstellung von Artefakten gehört in den Bereich Magie. Daher Strang verschoben vom Modfeuer

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

Da ein Thaumaturg den ZAUBER 'Zauberschlaf' nicht lernen kann, sondern nur das ARTEFAKT 'Schutzrune/Großes Siegel Zauberschlaf', gehe ich davon aus, dass ein Thaumaturg kein Artefakt Schlafdorn herstellen kann.

Genau das gilt in meinen Augen - Als Spielercharakter ist eine Herstellung NICHT möglich.

 

Hm - in M4 waren Runen & Siegel noch explizit erwähnt. Da auch die RunenstäbeZaubersalze in M5 beschnitten wurden (zufall wenn mehrere gleiche in Rw), sollte man das dann doch großzügiger sehen oder Regelfrage stellen ;-)

 

edit:

Stab->Salz ersetzt + (Zufalll... dazu gesetzt)

Bearbeitet ( von seamus)

Ich sehe die Aufzählung der notwendigen Vorkenntnisse auf Seite 120 als nicht abschließende Aufzählung. Neben Zauberspruch, Zaubersiegel, Dweomer, etc. müsste man auch noch Große Siegel, Schutzrunen, u.ä. ergänzen.

 

Bei den Vorkenntnissen geht es ja nur darum, dass der Thaumaturg die entsprechende Magie wie z.B. Zauberschlaf in irgendeiner Form beherrschen muss. Anders gesagt, wenn der Zauberer keinen Zauber kennt, mit dem er jemanden in den bei dem Zauber Zauberschlaf beschriebenen Zustand versetzen kann, kann er auch keinen Gegenstand herstellen (z.B. einen Schlafdorn), mit dem er das erreichen kann. Das ist jetzt zwar kompliziert formuliert, eigentlich ist es aber ganz einfach. Alles klar?

 

Viele Grüße

Shadow

  • 5 Monate später...

Ich hoffe auch, dass Schutzrune oder Großes Siegel als Vorbedingung ausreichen.

Sonst könnte niemand einen Stab des Verdorrens herstellen, ohne Schwarze Magie anzuwenden. Das wäre schon seltsam.

Schutzrune oder Großes Siegel "Verdorren" sind ja erlaubt. Was nun wiederum auch seltsam ist.

Naja...

 

Man hat in der Zauberwerkstatt häufiger die Situation, dass bestimmte magische Gegenstände nicht von Thaumaturgen, sondern nur von "nebenberuflichen" Herstellern produziert werden können. Bspw. Heiltrünke. Die kann kein Thaumaturg und auch kein Magier brauen, weil beide keine Heilzauber lernen können. Nur der Heiler und der olle Hexer können das von den "Magiergilden-Zauberern". Wenn man Ausnahmen schafft, sind das Hausregeln.

 

Eine Schutzrune Verdorren und insbesondere einen Stab des Verdorrens würde ich auch als schwarzmagisch und damit als "mächtig fragwürdig" betrachten.

Bearbeitet ( von dabba)

Naja...

 

Man hat in der Zauberwerkstatt häufiger die Situation, dass bestimmte magische Gegenstände nicht von Thaumaturgen, sondern nur von "nebenberuflichen" Herstellern produziert werden können. Bspw. Heiltrünke. Die kann kein Thaumaturg und auch kein Magier brauen, weil beide keine Heilzauber lernen können. Nur der Heiler und der olle Hexer kann das von den "Magiergilden-Zauberern". Wenn man Ausnahmen schafft, sind das Hausregeln.

 

Da wär' ich als Hexer seeehr vorsichtig… "Wie, Sie sind gar kein Magier? – Kommen Sie doch mal mit…"

 

Naja...

 

Man hat in der Zauberwerkstatt häufiger die Situation, dass bestimmte magische Gegenstände nicht von Thaumaturgen, sondern nur von "nebenberuflichen" Herstellern produziert werden können. Bspw. Heiltrünke. Die kann kein Thaumaturg und auch kein Magier brauen, weil beide keine Heilzauber lernen können. Nur der Heiler und der olle Hexer kann das von den "Magiergilden-Zauberern". Wenn man Ausnahmen schafft, sind das Hausregeln.

 

Da wär' ich als Hexer seeehr vorsichtig… "Wie, Sie sind gar kein Magier?"

 

"Steht doch groß in meiner Beitritts-Erklärung. :dunno: "

 

Viele zivilisierte Länder (u. a. dieser Abenteuerer-Pfuhl namens Alba) haben Gildenzwang für alle arkanen Zauberer. Die Hexer müssen also in die Magiergilden, wenn sie sich legal verhalten möchten. ;)

Heiltrünke sind ein einträgliches Geschäft, das werden die Gilden doch nicht den Priestern überlassen. ;)

 

/e: Achtung, das Off-Topic-Monster wird wach. :uhoh:

Bearbeitet ( von dabba)

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