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Raufen für reguläre Nahkampfangriffe?


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Hallo,

 

Nahkampf:

ungelernt - bloße Hand oder Raufen, je nach SL und nicht nach Sp, um den SL nicht einzuschränken.

gelernt - Faustkampf

 

Handgemenge:

ungelernt - Raufen

gelernt - Ringen

 

Bevor ich mich hier aus dem Fenster lehne. Ich habe keine Definition von Nahkampf gefunden. Nahkampf wird zwar immer wieder erwähnt, aber wo steht die Definition? Ich finde nur die Tabelle, was man in Kampfsituationen machen kann.

Nach meinem Verständnis ist es ein Nahkampf, wenn sich mindestens 2 Gegner gegenüber stehen, die sich direkt angreifen können und dabei nicht im Handgemenge befinden. Korrekt?

 

Ich frage deshalb, weil dann die Antwort auf Panthers "These" vielleicht einfacher ist als gedacht.

 

Grüße Merl

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hmm.. Eleazar und ich bentuzen also die gleichen Regelzitate, kommen auf ein anderes Ergebnis, also wie ich oben beschreiben habe, rechts oder links. Ausdiskutiert ist die Geschichte hier auf jeden Fall.

 

Das mit dem Roten Kasten war auch kein Klagelied, sondern lediglich eine Feststellung. Ist dann ja auch wieder so eine Frage, wie ist die Übernahme von M4-Material nach M5.

 

Ich habe nun eine offizielle Regelanfrage gestellt... das wird für mich jedenfalls die Sache. so oder so klären. Ich werde mit beiden Ergebnissen klar kommen.

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Hallo,

 

Nahkampf:

ungelernt - bloße Hand oder Raufen, je nach SL und nicht nach Sp, um den SL nicht einzuschränken.

gelernt - Faustkampf

 

Handgemenge:

ungelernt - Raufen

gelernt - Ringen

 

Bevor ich mich hier aus dem Fenster lehne. Ich habe keine Definition von Nahkampf gefunden. Nahkampf wird zwar immer wieder erwähnt, aber wo steht die Definition? Ich finde nur die Tabelle, was man in Kampfsituationen machen kann.

Nach meinem Verständnis ist es ein Nahkampf, wenn sich mindestens 2 Gegner gegenüber stehen, die sich direkt angreifen können und dabei nicht im Handgemenge befinden. Korrekt?

 

Ich frage deshalb, weil dann die Antwort auf Panthers "These" vielleicht einfacher ist als gedacht.

 

Grüße Merl

 

Danke Prados, also gemäß Definition S. 69 steht man sich "Auge in Auge" gegenüber.

 

Panther, selbstverständlich kann im Nahkampf auch Raufen eingesetzten. Somit ist die gemachte Tabelle von Dir richtig. Gemäß S. 74 kann man im Nahkampf ein Handgemenge einleiten.

 

Variante 1:

Die Aktion "Handgemenge einleiten" ist also eine Nahkampfaktion und keine Handlung des Handgemenges (dort ist sie unter Handlungen im Handgemenge aufgeführt).

Variante 2:

Handgemenge einleiten ist eine Aktion des Nahkampfes und des Handgemenges, da sie sowohl unter Handgemege S.85 als auch auf S. 74 aufgeführt ist.

 

Aber egal ob Variante 1 oder 2 Raufen bleibt eine Fertigkeit die im Nahkampf eingesetzt werden kann.

 

Nun stelle ich mir die Frage: Was sind die Konsequenzen? Ist die bloße Hand als Angriffsform überflüssig?

 

Die Antwort ist ganz klar "nein", denn

- mit Raufen im Nahkampf kann man keinen LP-Schaden machen

- verwendet man Raufen im Nahkampf, dann hat der Gegner sofort einen zusätzlichen spontaner Gegenangriff.

 

Bleibt nur noch die Frage, ob ich als Angreifer nach einem erfolgreichen schweren Treffer, darauf verzichten kann, ob ich mich tatsächlich mit jemanden auf dem selben Feld "wälze". Die Antwort aus dem Regelwerk ist, dass dies geht, wenn beide sich aus dem Handgemenge lösen wollen. Bleibt nun die Frage des wann das statt findet. Mindestens einer der beiden muss die Handlung "aus dem Handgemenge lösen" ausführen und der andere zustimmen.

 

Interessant wäre dann noch ob man gemäß Kod. S. 61 "Abenteurer dürfen kurze Handlungen auch verzögern. Alle, die erst einmal abwarten, handeln dann gleichzeitig am Rundenende, wenn sie nicht ganz auf ihre Handlung verzichten wollen." auch teilweise auf eine Handlung verzichten können. Also auf das Ergebnis einer Raufen-Attacke und zwar dem Handgemenge selbst. Ich denke, da diese Handlungsweise sehr selten vorkommt, da die Gefahren groß sind und jemand ohne Waffen normalerweise auch gerne mit jemanden mit Waffen im Handgemenge ist hat sich der Autor keine Gedanken über diese Situation gemacht. Aus dem Sinn der aber hinter Kod. S61 steckt, kann man aber ableiten, dass Abenteurer unter M5 im Kampf mehr Optionen haben sollen und auch freier in ihren Entscheidungen sind. Somit halte ich es für vertretbar, wenn der Raufende auf das Handgemenge verzichtet. Allerdings steht darüber nichts im Regeltext und jede Gruppe könnte das auch selbst entscheiden. Es gibt nämlich auch durchaus Situationen wo das Sinn macht.

 

Im Übrigen finde ich auch, dass manche Sachen auch gerne ungeregelt bleiben können.

 

Grüße Merl

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Nur zum Verständnis: Du meinst, dass man Raufen zu Einleiten eines Handgemenges nutzt, seinen Schaden macht und sich gleichzeitig wieder aus dem Handgemenge löst, um somit einen Angriff zu machen, der sicher nicht zum Handgemenge führt?

 

Das dürfte aus einem simplen Grund so nicht klappen: Es sind zwei Handlungen in einer Runde.

 

Ein weiteres Indiz ist der Name: Raufen ist für mich das Rumwälzen auf dem Boden, dass sich gegenseitig umklammern, würgen, in die Augen stechen ..., was keine klare Kampftechnik erkennen lässt. Es ist der Bodenkampf und die Anbahnung des Bodenkampfes.

 

Ungelenker Nahkampf mit der bloßen Hand wäre für mich eher eine Prügelei.

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Hallo Eleazar,

 

nein ich meine, dass die Regeln bis zu meinem letzten Abschnitt "Interessant wäre noch ..." sehr klar sind. Du kannst im Nahkampf selbstverständlich Raufen mit den dafür vorgesehenen Konsequenzen einsetzen. Das bedeutet, dass Du Dich anschliessend im Handgemenge befindest. Ist Dein Gegner nach Dir dran und will sich wieder lösen, dann kannst du damit einverstanden sein. Somit könntest Du in der nächsten Runde wieder "Raufen" im Nahkampf einsetzen. Oder Du wartest in der nächsten Runde welche Handlung Dein Gegner wählt und entscheidest dann.

 

Was ich nun aber "anbiete" ist eine andere Betrachtung. Du siehst das so:

Das dürfte aus einem simplen Grund so nicht klappen: Es sind zwei Handlungen in einer Runde.

Man könnte aber auch sagen, dass man als Raufender "eine unvollständige Handlung" ausführen und ansagen kann.

So beinhaltet ja das Werfen einer Waffe das vorherige ziehen der selben, als eine Handlung, die in einer Runde ausgeführt werden kann. Ich kann aber auch sagen, ich mache diese Runde meine Waffe nur bereit. Also eine Teilhandlung vollziehen. Das selbe könnte man eben auch mit dem Raufen machen. Ich will nur den Teil durchführen, der die AP kostet, nicht aber den Teil, wo ich mich mit jemanden auf dem Boden wälze, also im Handgemenge bin ...

 

Eine weitere Alternative, die sogar weniger risikoreich ist, wäre jede Runde mit Raufen die Spezielle Nahkampftechnik "Gegner zu Fall bringen" einzusetzen. Auch dort kann man Raufen im Nahkampf einsetzen ...

 

Letztendlich ist nur so eine Idee, dass man das nicht so schwarz/weiß sehen soll. Darum schrieb ich auch, dass dies

a) nicht in letzter Konsequenz geregelt ist und

b) das dies durchaus im Sinne des Kod. S 67 sein kann.

 

Grüße Merl

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Ich mag jetzt nicht auf alle Details eingehen, aber ich möchte auf Merls Aussagen zumindest etwas reagieren. Zunächst: Die Angriffsarten sind in letzter Konsequenz geregelt. Darüber hinaus ist eine Überlegung, man könne eine Handlung nur zum Teil durchführen, um einen Vorteil (höheren Fertigkeitswert) zu erhalten, ohne aber den Nachteil (man befindet sich im Handgemenge) zu akzeptieren, äußerst merkwürdig. Dies umso mehr, als dass es im Regelwerk eine Fertigkeit gibt, die genau das Gewünschte - waffenloser Angriff, ohne anschließend im Handgemenge zu sein - schon gibt: Es nennt sich bloße Hand.

 

Alle diese Überlegungen wären in einem Hausregelstrang sicherlich gut aufgehoben. In einem Regelfragenstrang hingegen tragen sie lediglich zur Verwirrung bei, da sie auch der Einordnung der Fertigkeiten im Regelwerk teilweise widersprechen. Denn natürlich kann man mit der speziellen Nahkampftechnik "Den Gegner zu Fall bringen" Raufen im Nahkampf anwenden, denn es handelt sich ja, wie gesagt, um eine spezielle Nahkampf-Technik. Alle anderen Anwendungen finden sich dann im Abschnitt zum Handgemenge - und das aus gutem Grund.

 

Grüße

Prados

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Hallo Prados,

 

bitte lies nochmal meine Postings. Ich beschreibe die Nachteile sehr genau (es ist hingegen situationsabhängig, ob im Handgemenge zu sein tatsächlich ein Nachteil ist). Das "Handgemenge einleiten" ist ebenfalls im Nahkampf anwendbar (Siehe Kod. S.74 und S.69).

 

Auf den Rest kann ich nicht eingehen, weil Andeutungen wie:

 

"Ich mag jetzt nicht auf alle Details eingehen"

"Die Angriffsarten sind in letzter Konsequenz geregelt"

"äußerst merkwürdig"

"und das aus gutem Grund"

 

nicht durch Regelstellen belegt wurden. Ich hingegen habe alle meine Schlussfolgerungen mit Regelstellen belegt und auch ganz klar darauf hingewiesen, wo ich mir nicht sicher bin. Mein Wunsch wäre es also sich konkret und sachlich mit diesen Hinweisen auseinanderzusetzen oder sie als Hinweise auf Regelstellen, die für mich nicht klar sind, zu akzeptieren.

 

Es sind genau 2.

1. Ist das "Einleiten eines Handgemenges" eine Aktion im Nahkampf oder eine Aktion im Nahkampf und im Handgemenge?

2. Kann man Handlungen auch teilweise ausführen?

 

Grüße Merl

 

p.s. Und ganz davon abgesehen finde ich, dass die Postings 49 und 50 hier in dem Strang nichts verloren haben. Ihr geht da von einer sachlichen auf eine persönliche Ebene.

Bearbeitet von Merl
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@Merl:

 

Zu Beginn: Die von dir angegebenen Seitenzahlen 69 und 74 sind Bestandteil der allgemeinen Kampfregeln. Die dort angegeben Regeln beziehen sich zunächst einmal allgemein auf alle Kampfarten (Nahkampf, Fernkampf, Handgemenge) und sind nicht auf den Nahkampf festgelegt. Alle nur im Nahkampf geltenden Regeln stehen auf den Seiten 77-82. Dementsprechend ist die einzige im Regelwerk angegebene Stelle, bei der die Fertigkeit Raufen in einer Nahkampfsituation angewendet werden muss, das "Den Gegner zu Fall bringen" (S. 80 ff.). Das ist auch nachvollziehbar ein Nahkampfangriff, da sich der Angreifer, wenn alles wie geplant läuft, nach der Aktion nicht im Handgemenge, sondern auch weiterhin im Nahkampf befindet.

 

Zu 1.

Wenn du du dir das Kampfsystem anschaust, wirst du feststellen können, dass sich die Kämpfer auf einem Feld befinden. Nahkampf findet statt, wenn sich jeder Kämpfer auf seinem eigenen Feld befindet. Bei einem Handgemenge befinden sich mehrere Figuren auf einem Feld. (Vergleiche dazu Seite 72 im Kodex.)

 

Wenn sich also zwei Gegner im Nahkampf gegenüberstehen und eine Spielfigur beschließt, sich auf das Feld des anderen zu begeben, dann will sie in ein Handgemenge. Eine solche Aktion heißt "Einleiten eines Handgemenges" und kann (muss aber nicht) auch aus dem Nahkampf heraus geschehen.

 

Zu 2.

Natürlich kann man, allerdings nur solche Handlungen, die man auch selbst kontrollieren kann. Wenn ein Kämpfer die Handlung "Einleiten eines Handgemenges" ausführen möchte, dann will er in ein Handgemenge. Sein Ziel ist es also, ein Handgemenge einzuleiten (der Name der Aktion gibt einen eindeutigen Hinweis darauf). Er kann also nicht beschließen, ein Handgemenge einzuleiten, ohne es auch wirklich einzuleiten. Die Entscheidung, ob das Handgemenge dann auch tatsächlich eingeleitet wird, liegt aber nicht mehr in der Entscheidung des Kämpfers, sondern in den Reaktionen seines Gegners. Wehrt dieser den Einleiteversuch ab, dann gibt es kein Handgemenge. Aber, wie gesagt, der Einleitende kann selbstverständlich nicht entscheiden, dass er dann lieber doch kein Handgemenge möchte, wenn er selbst versucht hat, es einzuleiten.

 

Übertrage diese Aussage analog auf andere Kampfsituationen und du wirst sehen, dass es dort ebenso ist. Man kann nicht mit einem Schwert zuschlagen und hinterher auf den Schaden verzichten, man kann auch nicht mit einem nur halb aus der Scheide gezogenen Schwert am Ende der Runde zuschlagen.

 

Grüße

Prados

Bearbeitet von Prados Karwan
  • Like 1
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Ich stimme deinen Ausführungen fast 100% zu, Prados: nur:

 

Es gibt mehr als die eine Stelle im Regelwerk, wo Raufen im Nahkampf eingesetzt wird, nämlich bei der Definition von Raufen (S. 26 und 97) -> Massenschlägerei, Kneipenschlägerei.

 

Dazu muss man nur sagen, Welche Kampfart ist das? Die Frage hatte ich in 54 gestellt: Eine Kneipenschlägerei und/oder einer Massenschlägerei würde ich in die Art: Nahkampf packen!

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Dazu muss man nur sagen, Welche Kampfart ist das? Die Frage hatte ich in 54 gestellt: Eine Kneipenschlägerei und/oder einer Massenschlägerei würde ich in die Art: Nahkampf packen!
Ich nicht. Dann muss man ja jeden Beteiligten komplett durchwürfeln. Und das für eine Handvoll leichten Schaden. :plain:
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Dazu muss man nur sagen, Welche Kampfart ist das? Die Frage hatte ich in 54 gestellt: Eine Kneipenschlägerei und/oder einer Massenschlägerei würde ich in die Art: Nahkampf packen!
Ich nicht. Dann muss man ja jeden Beteiligten komplett durchwürfeln. Und das für eine Handvoll leichten Schaden. :plain:

 

Äh.. in diesem Beitrag wird nochmal festgestellt in M5 macht Raufen schweren Schaden, und wenn in einer Massenschlägerei nur 3 SC beteiligt sind, dann kann der SL die sagen 27 anderen Kämpfe ja schnell schätzen, aber nicht würfeln. Die 3 gegen die SC sollte er würfeln...

 

Es ist eben eine Auslegung, was man als Überhöhung bezeichnet, Einskaldir.

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Wir suchen hier nach der Einteilung einer Massenschlägerei/Wirtshauskeilerei, um DANACH dann bei Raufen weiterzukommen. Du teilst es einem Handgemenge zu, würde ich mal dem Text entnehmen, die Begründung verstehe ich nicht. "Weil man bei Raufen in HG ist"... Wo ist die Textstelle dazu? Wie ist deine Kette? Raufen ist HG > Raufen ist Massenschlägerei > Also Massenschlägerei ist Kampfart HG. Da ist der Anfang aber falsch: Dein Ausgang ist "Raufen ist HG" Aber woher hast du den? Meine Kette:

Raufen in Massenschlägeri > Schlägerei ist in der Masse Auge in Auge normaler Nahkampf > Raufen ist Nahkampf. Am ENDE der Kette ist das Ergebnis der Foglerung.... Wenn du mir sagt, wo du den Anfang her hast, bin ich sofort bei dir, ansonsten warten wir auf die offzielle Antwort auf meine offzielle Frage...

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Der Kodex, S. 26: "Raufen ist die unkontrollierte Kampfweise, die bei Wirtshausschlägereien

oder im Handgemenge eingesetzt wird."

 

Stünde da "im Nahkampf oder im Handgemenge", dann würde Panthers Argumentation einen Sinn ergeben. So tut sie es nicht.

Raufen ist ausdrücklich dem Handgemenge (und dem auch irgendwie ähnlich zu handhabenden Wirtshausschlägereien) zugeordnet, aber mit keinem Wort dem Nahkampf. Der Nahkampf nun wieder steht im Zusammenhang mit dem Angriff mit bloßer Hand.

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Wir suchen hier nach der Einteilung einer Massenschlägerei/Wirtshauskeilerei, um DANACH dann bei Raufen weiterzukommen. Du teilst es einem Handgemenge zu, würde ich mal dem Text entnehmen, die Begründung verstehe ich nicht. "Weil man bei Raufen in HG ist"... Wo ist die Textstelle dazu? Wie ist deine Kette? Raufen ist HG > Raufen ist Massenschlägerei > Also Massenschlägerei ist Kampfart HG. Da ist der Anfang aber falsch: Dein Ausgang ist "Raufen ist HG" Aber woher hast du den? Meine Kette:

Raufen in Massenschlägeri > Schlägerei ist in der Masse Auge in Auge normaler Nahkampf > Raufen ist Nahkampf. Am ENDE der Kette ist das Ergebnis der Foglerung.... Wenn du mir sagt, wo du den Anfang her hast, bin ich sofort bei dir, ansonsten warten wir auf die offzielle Antwort auf meine offzielle Frage...

 

Diese Ableitung ist deshalb völlig unsinnig, da MIDGARD jeder SpF die Chance geben will, im Handgemenge oder in wilden Schlägereien ohne Waffen aktiv werden zu können. Dafür gibt es die universelle Fähigkeit Raufen.

Will sich jetzt eine SpF spezialisieren, hat sie diese Möglichkeit über den "waffenloser Kampf". Diese Sammelkategorie beinhaltet die Fähigkeiten Faustkampf (Angriffe mit bloßer Hand) oder Ringen (im Handgemenge). Näheres regelt der Kodex auf Seite 141f.

Mit Raufen kann man jedoch keine Nahkampfangriffe ausführen, das ist ein Angriff mit der "bloßen Hand" (siehe waffenloser Kampf, S.141).

Bearbeitet von Raldnar
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[...] Wenn du mir sagt, wo du den Anfang her hast, bin ich sofort bei dir, ansonsten warten wir auf die offzielle Antwort auf meine offzielle Frage...

 

Bislang ist zu diesem Thema eine Mail von dir eingegangen und diese Mail wurde bereits beantwortet. Da du die Anfrage über die Mailfunktion des Forums gestellt hast, ging Antwort an deine hier im Forum hinterlegte Mailadresse. Sollte diese Adresse nicht mehr aktuell sein, müsstest du mir deine gültige Mailadresse schicken, bitte.

 

Grüße

Christoph

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Ja, soeben angekommen:

 

Also:

 

Raufen bzw. Ringen werden im Handgemenge bzw. zum Einleiten eines Handgemenges verwendet. Für die von dir vorgeschlagene Kneipenschlägerei ohne Handgemenge wird nicht Raufen oder Ringen angewendet, sondern bloße Hand bzw. Faustkampf.

 

Die offizielle Regelung nach M4, die du nennst, gilt auch weiterhin in M5: Raufen und Ringen sind nicht für den normalen Nahkampfangriff vorgesehen, sondern werden ausschließlich für Aktionen verwendet, die mit Handgemenge bzw. ähnlichen Situationen (Gegner umwerfen) zusammenhängen.

 

Ganz allgemein lässt die Fertigkeit 'waffenloser Kampf' folgendermaßen aufteilen:

 

Nahkampf (jeder Kämpfer steht auf seinem eigenen Feld):

ungelernt - bloße Hand

gelernt - Faustkampf

 

Handgemenge (mehrere Kämpfer auf einem Feld) bzw. Einleiten eines Handgemenges:

ungelernt - Raufen

gelernt - Ringen

 

Moderation :

Rote Kästen gibt es nur für Fragen im Regelforum und sie werden auch nur vom zuständigen Moderator vergeben. Dies ist ein Service ihres immer aufmerksamen und stets freundlichen Moderatorenteams.

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

 

damit ist es von mir aus gelöst...

Bearbeitet von Raldnar
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Wer einem Teilnehmer einer Kneipenschlägerei einen Kontrollbereich zugestehen will, der sollte Nahkampfregeln verwenden. Auch können dann (improvisierte) Waffen einer gewissen Größe verwendet werden, z.B. zerbrochene Stühle.

Diese Kampfweise lässt sich aber nur aufrecht erhalten wenn kein Handgemenge eingeleitet wird. Ein und dieselbe Schlägerei kann also sowohl Angriffe mit bloßer Hand wie auch Raufen beinhalten, ich sehe hier viele Möglichkeiten für eine Spielrunde.

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@ Solwac: Damit die wilde Maus nicht gleich wieder im Kreis fährt: Wie meinst du deinen letzten Satz?

 

Etwa so: Im Roten Raben tobt eine Schlägerei. A teilt mit bloßer Hand im Nahkampf aus und bekommt was mit dem Stuhlbein übergebraten. B nimmt C mit Raufen ins Handgemenge, damit das mit den Stuhlbeinen ein Ende hat.

?

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@ Solwac: Damit die wilde Maus nicht gleich wieder im Kreis fährt: Wie meinst du deinen letzten Satz?

 

Etwa so: Im Roten Raben tobt eine Schlägerei. A teilt mit bloßer Hand im Nahkampf aus und bekommt was mit dem Stuhlbein übergebraten. B nimmt C mit Raufen ins Handgemenge, damit das mit den Stuhlbeinen ein Ende hat.

?

Eine Möglichkeit. Oder auch für Zauberer interessant: Sie wollen nicht ins Handgemenge um zaubern zu können.
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Nach Prados Antwort, denke ich, dass es so richtig ist:

 

Nahkampf (jeder Kämpfer steht auf seinem eigenen Feld):

ungelernt - bloße Hand

ungelernt - Raufen (Umschubsen)

gelernt - Faustkampf

 

Handgemenge (mehrere Kämpfer auf einem Feld) bzw. Einleiten eines Handgemenges:

ungelernt - Raufen

gelernt - Ringen

 

Eine Zwitterstellung hat dann noch Raufen beim Einleiten eines Handgemenges. Das kann sowohl eine Aktion im Nahkampf als auch im Handgemenge sein.

 

In der Praxis heißt das, man kann im Nahkampf jede Runde Raufen einsetzen, um den Gegner umzuschubsen (PW: GW nicht vergessen). Was wiederum bedeutet, wenn man mit leichtem Schaden zufrieden ist, dann kann man diese Technik anstatt der bloßen Hand einsetzen.

 

Fällt er hin, dann kann man auf einen liegenden mit der bloßen Hand schlagen. Ich bin mir nicht sicher, ob man einen Aufstehenden oder liegenden erneut schubsen kann (ich denke aber eher schon).

 

Grüße Merl

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