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Thaumagralzauber für Nicht-Arkanums-Klassen


Empfohlene Beiträge

Der XueDsche (aus der KTP-KB) darf ein Thaumagral haben, und zwar entweder ein GunSen (Fächer) oder ein BuKasa (Schirm). Von seinen Zaubern her hat der XD genau drei Zauber, die überhaupt gemäß der ARK-Liste für Thaumagrale geeignet sind:

 

Flammenklinge (S)

Hören der Geister (S)

Zauberschmiede (S)

 

Da es nur diese lächerlich kleine Aswahl überhaupt ist, wäre ich geneigt, ihm auch alle drei Zauber als Möglichkeiten, die auf den Thaumagral zu brennen, zuzulassen.

 

Ansonsten wäre es albern, einen Thaumagral überhaupt zu kaufen.

Bearbeitet von Bro
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Hallo Bro,

 

sieht so aus als ob der Wildläufer mit seiner Spruchauswahl nicht ganz korrekt ist. Der Wildläufer kann der Druidenstecken als Thaumagral verwenden. Und er kann also demnach auch nur Zauber die sich auf den Druidenstecken aufprägen lassen, verwenden.

 

Tiere rufen gehört da leider nicht dazu. Diesen Spruch kann man nur auf den Fetisch eines Tiermeisters prägen.

Dafür geht aber die Lebenskeule (A), welche auf den Druidenstecken zu prägen geht und die der Wildläufer auch beherrscht.

 

Grüsse Merl

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Ist Hören der Geister auf Thaumagral nicht ausschließlich Sc und Me erlaubt?
Was soll denn dieses dämliche "Daumen-runter"-Ding schon wieder? Wir sind doch nicht im Circus Maximus... :disgust:

 

Und wie kommst Du darauf? Schließlich ist die Arkanum-Liste ja nur für die DFR-Klassen gemacht worden... :rolleyes: Darum geht es in diesem Strang doch schließlich! :motz: Himmel! Wenn es so wäre, wie Du sagst, würde ich doch den Vorschlag nicht machen. (Und nach der ARK-Liste, sogar im LARK, ist es sogar NUR der Sc. :tongue: )

 

Vielleicht ist es ja auch einfach nur bescheuert, einer Klasse ein Thaumagral zu gewähren und ihr dann keine vernünftigen Zauber zum draufbrennen zu geben.

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Hallo Bro,

 

sieht so aus als ob der Wildläufer mit seiner Spruchauswahl nicht ganz korrekt ist. Der Wildläufer kann der Druidenstecken als Thaumagral verwenden. Und er kann also demnach auch nur Zauber die sich auf den Druidenstecken aufprägen lassen, verwenden.

 

Tiere rufen gehört da leider nicht dazu. Diesen Spruch kann man nur auf den Fetisch eines Tiermeisters prägen.

Dafür geht aber die Lebenskeule (A), welche auf den Druidenstecken zu prägen geht und die der Wildläufer auch beherrscht.

 

Grüsse Merl

*seufz*

 

Für Dich gilt dasselbe wie für Xan: Dieser Strang ist entstanden, weil von Seiten der Offiziellen versäumt murde, gewissen Klassen ihre Thaumagralzauber zu geben. Wenn die Liste im ARK also unvollstäündig ist, weil die ganzen Klassen außerhalb des DFR fehlen: Wie kommst Du dann zu den Behauptung, dass der Wi "Tiere rufen" nicht auf seinen Stecken brennen lassen kann? Dafür wurde ja auf Lebenskeule verzichtet.

 

Solange von Seiten der Offiziellen aber das Thema weiterhin ignoriert wird, sind wir ja darauf angewiesen, uns selbst was auszudenken. Und da gibt es eben kein "richtig" und kein "falsch", sondern nur abweichende Meinungen. Okay? Und ich war nun zufällig der Erste, der hier auf das Problem hingewiesen und Vorschläge zur Löung gemacht hat. Mach auch welche und wir diskutieren darüber. Aber nicht auf dem Niveau "Was Du da vorschlägst, ist falsch."

Bearbeitet von Bro
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Hallo Bro,

 

ich komme darauf, weil in der Beschreibung von Tiere rufen ausdrücklich steht, dass man den Spruch nur auf einen Fetisch prägen kann. Der Wildläufer aber keinen Fetisch hat ....

 

Grüsse Merl

Ach, das meinst Du. Sorry.

 

Naja, auch das Arkanum ist entstanden, als der Wildläufer noch nicht offiziell war. Da der Wi aber die elfische Version eines Tm ist, würde ich es hier zulassen als Ausnahme für den Wi. Der hat schon wenig genug Thaumagralzauber.

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Ich habe kein Problem damit, wenn man dem Wi auch das Tiere rufen als Thaumagralzauber gestattet.

 

Ich persönlich bin aber eher der Ansicht es nicht zu tun.

1. Der Tm ist m.E. als schamanische Figur enger/spezieller mit der Tierwelt verbunden, als der Wi. Totembindung "stärker" als Fylgienbindung (sehen wir ja an den Boni, die ein Totem gewährt!).

Außerdem hat der Wi ja den Vorteil, dass er sein Thaumagral auch als Waffe einsetzen kann - diesen Vorteil hat der Tm nicht - also ein weiterer Grund, diesbzgl. dem Tm diesen Vorteil gegenüber dem Wi zu gewähren.

2. Ich persönlich finde, dass der Wi von seinen Eigenschaften und Fertigkeiten laut KOM übervorteilt ist - deswegen würde ich ihm Tiere rufen einfach als Thaumagral-Zauber verweigern - als Ausgleich.

 

Wer dem Wi diesen Thaumagralzauber gewähren will, schön und gut, aber aufgrund der Charakterbalance würde ich es aus genannten Gründen eher ablehnen.

 

Gruß Xan

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  • 4 Monate später...
  • 2 Wochen später...
Hallo Freunde! :wave:

 

Sehr interessant die Beiträge.

 

Wäre es nicht sinnvoll, dem Hexenjäger (arkaner Ermittler) auch den Zauber Hören der Geister (ein Grundzauber) auf seinen Thaumagral prägen lassen zu können?

 

 

Gruß

Torfinn

Ich hatte es oben ja auch vorgeschlagen. Du bist aber der erste, der sich dazu positiv äußert.

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Hallo Freunde! :wave:

 

Sehr interessant die Beiträge.

 

Wäre es nicht sinnvoll, dem Hexenjäger (arkaner Ermittler) auch den Zauber Hören der Geister (ein Grundzauber) auf seinen Thaumagral prägen lassen zu können?

 

 

Gruß

Torfinn

Ich hatte es oben ja auch vorgeschlagen. Du bist aber der erste, der sich dazu positiv äußert.

 

Dann äußere ich mich mal negativ dazu ;). Die Thaumagral-Form von Hören der Geister ist doch sehr eng mit dem schamanistischen Weltbild und/oder mit besonderer Ahnenverehrung verbunden. Das passt zum Hj einfach nicht. Da der Hj diesen Zauber ja anders, nämlich für seine Recherchen nutzt und nicht um sich mit seinem verstorbenen (Geister-)Mentor zu unterhalten.

Zusätzlich ist der Hj ja in seiner Glaubenswahl absolut frei, wie ein Ma übrigens auch. Der Hj nutzt den Zauber wohl eher in der Weise des Ma als des Sc - der Ma darf Hören der Geister ja auch nicht auf sein Thaumagral aufprägen.

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Hallo Freunde! :wave:

 

Sehr interessant die Beiträge.

 

Wäre es nicht sinnvoll, dem Hexenjäger (arkaner Ermittler) auch den Zauber Hören der Geister (ein Grundzauber) auf seinen Thaumagral prägen lassen zu können?

 

 

Gruß

Torfinn

Ich hatte es oben ja auch vorgeschlagen. Du bist aber der erste, der sich dazu positiv äußert.

 

Dann äußere ich mich mal negativ dazu ;). Die Thaumagral-Form von Hören der Geister ist doch sehr eng mit dem schamanistischen Weltbild und/oder mit besonderer Ahnenverehrung verbunden. Das passt zum Hj einfach nicht. Da der Hj diesen Zauber ja anders, nämlich für seine Recherchen nutzt und nicht um sich mit seinem verstorbenen (Geister-)Mentor zu unterhalten.

Zusätzlich ist der Hj ja in seiner Glaubenswahl absolut frei, wie ein Ma übrigens auch. Der Hj nutzt den Zauber wohl eher in der Weise des Ma als des Sc - der Ma darf Hören der Geister ja auch nicht auf sein Thaumagral aufprägen.

Analog zu manch anderen Zaubern könnte man ja sagen, dass Hj mit schamanistischem Glauben das könnten. Wäre ein Kompromiss.

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Hallo Freunde! :wave:

 

Ich habe mir gerade noch einmal den Zauber Hören der Geister und die Version für den Thaumagral durchgelesen und bin dabei noch auf ein kleines Problem gestoßen: "...nur dem Fetisch...aufgeprägt werden, den er aus dem Schädel eines Vorfahren hergestellt hat, der selbst Schamane war."

 

Da sollte man dann doch wenigstens eine Beschränkung für Hexenjäger machen, die dem schamanistischen Glauben anhängen und dazu noch einen Vorfahren haben, der Schamane war.

 

 

Gruß

Torfinn

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Hallo Freunde! :wave:

 

Ich würde dem Hexenjäger noch einen weiteren Zauber auf seinen Thaumagral aufprägen lassen können:

 

Person wiederfinden (+0 ABW) 50 EP 500 GS

Der Zauber Person wiederfinden kann nur auf den Thaumagral eines Hexenjägers aufgeprägt werden. Die Zauberdauer verringert sich auf 1 min, die Wirkungsdauer erhöht sich auf 1 Stunde.

 

Was haltet ihr davon?

 

 

Gruß

Torfinn

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Bro, Du hast Dich ja mit dem Thema eingehend beschäftigt. Wäre es nicht eine Idee, wenn Du daraus einen Artikel für den Gildenbrief machen würdest? Ich fänd' so einen Artikel cool.

 

Viele Grüße

hj

Das will ich wohl gern tun, vor allem, wenn das bedeutet, dass ich dann endlich auf sicherem Regelwerksboden stehe.

 

Aber galt nicht mal, dass Dinge, die im Forum schon durchgekaut wurden, nicht in den GB kommen? :confused:

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Mit dem ZWQ und dem ZWE kommen jetzt noch Runenmeister, Runenschneider und Skalde als M4-Klassen hinzu.

 

Der Skalde wird in puncto Thaumagral völlig ignoriert. Da er aber hier vermutlich wie ein Barde zu werten ist, wird er dann wohl keines haben dürfen. Es wäre aber schön gewesen, das auch expilzit in der Klassenbeschreibung zu erwähnen, so wie beim Fian oder beim Magister.

 

Die anderen beiden Klassen sind dankenswerterweise mit Thaumagralzaubern versehen worden. :thumbs: Lob für den guten Service!

 

Sind die Thaumagralzauber für den Runenmeister eigentlich auch erreichbar für Leute, die das ZWE nicht haben?

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Hallo Freunde! :wave:

 

Ich würde dem Hexenjäger noch einen weiteren Zauber auf seinen Thaumagral aufprägen lassen können:

 

Person wiederfinden (+0 ABW) 50 EP 500 GS

Der Zauber Person wiederfinden kann nur auf den Thaumagral eines Hexenjägers aufgeprägt werden. Die Zauberdauer verringert sich auf 1 min, die Wirkungsdauer erhöht sich auf 1 Stunde.

 

Was haltet ihr davon?

 

 

Gruß

Torfinn

Solange nicht die bestehenden Thaumagralzauber für die Nicht-DFR-Klassen eine "offizielle" Genemigung im roten Kasten haben (@Prados: Fühle Dich lieb erinnert. :wave: ), halte ich nichts davon, einzelnen dieser Klassen jetzt auch noch neue Thaumagralzauber, die im ARK nicht erwähnt sind, zu geben.

 

Ich möchte Dich bitten, Deinen Vorschlag (der an sich ja nicht schlecht ist) in einem gesonderten Strang zu erörtern, bitte nicht hier.

Bearbeitet von Bro
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Hallo Freunde! :wave:

 

Ich habe mir gerade noch einmal den Zauber Hören der Geister und die Version für den Thaumagral durchgelesen und bin dabei noch auf ein kleines Problem gestoßen: "...nur dem Fetisch...aufgeprägt werden, den er aus dem Schädel eines Vorfahren hergestellt hat, der selbst Schamane war."

 

Da sollte man dann doch wenigstens eine Beschränkung für Hexenjäger machen, die dem schamanistischen Glauben anhängen und dazu noch einen Vorfahren haben, der Schamane war.

 

 

Gruß

Torfinn

Die Einschränkung halte ich für sehr sinnvoll. :thumbs:

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Hallo Freunde! :wave:

 

Hallo Freunde! :wave:

 

Ich würde dem Hexenjäger noch einen weiteren Zauber auf seinen Thaumagral aufprägen lassen können:

 

Person wiederfinden (+0 ABW) 50 EP 500 GS

Der Zauber Person wiederfinden kann nur auf den Thaumagral eines Hexenjägers aufgeprägt werden. Die Zauberdauer verringert sich auf 1 min, die Wirkungsdauer erhöht sich auf 1 Stunde.

 

Was haltet ihr davon?

 

 

Gruß

Torfinn

Solange nicht die bestehenden Thaumagralzauber für die Nicht-DFR-Klassen eine "offizielle" Genemigung im roten Kasten haben (@Prados: Fühle Dich lieb erinnert. :wave: ), halte ich nichts davon, einzelnen dieser Klassen jetzt auch noch neue Thaumagralzauber, die im ARK nicht erwähnt sind, zu geben.

 

Ich möchte Dich bitten, Deinen Vorschlag (der an sich ja nicht schlecht ist) in einem gesonderten Strang zu erörtern, bitte nicht hier.

 

Bro drängelt auf eine offizielle Antwort. Das ist gut, denn ich vergesse gerne mal Fragen, die per PN gestellt werden. Ich werde mich mal dransetzen, aber es wird noch dauern, da ich im Moment wirklich sehr viel Arbeit habe.

 

Grüße

Prados

 

Ja, warten wir erst einmal die offizielle Antwort ab.

 

Gruß

Torfinn

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