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Solwac

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  1. ab einem gewissen Alter pflegen sie schlechten Umgang? Abenteurer werden groß und gehen dann trotzdem nicht.
  2. Und mit Teil 4 der Rest des Büchleins...
  3. Für den Feind, der den Läufer aufhalten will, nicht aber für den Läufer selber (eben nochmals nachgeschlagen). Äh, ja. Ich habe den falschen Absatz zitiert. Auf S. 130 bei Akrobatik steht das mit dem Verzicht auf eigene Handlungen. Geländelauf verweist bei M4 noch nicht wie M5 auf Akrobatik und liefert eine eigene Beschreibung.
  4. In M4 war es wie folgt geregelt (DFR M4, S.144): Beim Durchqueren des Kontrollbereichs eines Gegners wird in jedem Fall ein EW:Geländelauf erforderlich. Der so umgangene Gegner kann mit WW:GE/10 versuchen, dem Läufer den Weg zu versperren, wobei der Gegner dann auf seine zuvor geplante Handlung verzichtet. Bei einem kritischen Erfolg auf EW:Geländelauf kommt der Läufer auf jeden Fall ungeschoren hindurch. Ist der EW:Geländelauf "nur" erfolgreich (also ohne kritischen Erfolg) aber der WW des Gegners fehlgeschlagen, kann der umgangene Gegner noch einen spontanen Angriff (EW:Angriff, Malus: -4) auf den Läufer versuchen. Ist der WW:GE/10 vom Gegner gegen EW:Geländelauf dagegen erfolgreich, wird der Läufer aufgehalten, verbleibt im Kontrollbereich und der Gegner hat einen Angriff auf den Läufer ohne Abzüge zur Verfügung. Verzichtet der Gegner auf das Aufhalten, so zählt dies wie ein misslungener WW des Gegners. Dem Gegner steht kein spontaner Angriff auf den Läufer zu. Ein EW:Geländelauf ist für den Läufer dennoch erforderlich, um durch den Kontrollbereich zu kommen. edit: Wie gehabt, eine pauschale im Sinne einer kategorischen Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten es Läufers unter Verwendung von Geländelauf für die restliche verbliebene Runde habe ich in M4 nicht gefunden. Grüße ~Shar~ Also der Anwender von Geländelauf verlor nicht seine normale Handlung? So war es mir bisher auch geläufig und ich fragte mich schon. ob ich es jahrelang falsch gemacht habe. Dann ist der Verlust der Handlung neu nach M5? Auch nach M4 gab es schon die Formulierung mit dem Verzicht auf andere Handlungen (DFR S. 144).
  5. Bei Geländelauf wird auf die Regeln von Akrobatik verwiesen. Von da habe ich auch die Halbierung der Geschwindigkeit im Kontrollbereich (S. 112).
  6. Ich glaube, Läufers Problem ergibt sich durch S. 101 im Kodex: Wird ein Zauberer jetzt durch Kämpfer abgeschirmt, dann kommt man mit Akrobatik eventuell durch, kann aber erst in der nächsten Runde etwas gegen den Zauberer machen. In dieser zweiten Runde kann der Zauber aber schon gewirkt worden sein und eine durchgebrochene Figur ist wahrscheinlich von Gegnern umgeben. Statt einer komplett neuen Aktionsmöglichkeit "Niederrennen" halte ich einen überstürzten Angriff für besser. Es folgt der gleichen Logik wie auf S. 74 unter Punkt 1 (die Bewegungsweite darf nicht völlig aufgebraucht sein) und ist leichter umzusetzen. Trotzdem bleibt für die Seite des Zauberers immer noch die Möglichkeit es der anderen Seite so schwierig zu machen, dass der Weg letztlich doch zu weit ist. Ich würde hier einfach jedes durchquerte Feld eines gegnerischen Kontrollbereichs doppelt für die verbrauchte Bewegungsweite zählen.
  7. Es gibt Teil 3 und eine in einem separaten Strang gepackte Anmerkung.
  8. Das sehe ich nicht so absolut. Es liegt nur halt nicht in der Hand des Abenteurers wie die Umgebung ihn einschätzen will.
  9. Kann er auch saufen? Saufen, fressen, Huren, spielen Passt! Auch wenn ich Unterschiede im Verständnis ahne, was wir damit meinen könnten...
  10. Ich sag ja, es hängt stark von Kultur und den Umständen ab. Richtig, unfrei in der Stadt ist weniger eingeschränkt als auf dem Land. Dafür gibt es auf dem Land eine Fürsorgepflicht (lassen wir mal die Umsetzung außen vor). In der Stadt bliebe nur Bettelei.
  11. Das hängt stark von der Kultur und den Umständen ab. Deine Beschreibung würde z.B. auf den Plebs in einer antiken Stadt zutreffen. Wenn es dort so etwas wie einen Volkstribunen gibt, dann wären sie wahlberechtigt. In einer mittelalterlichen Gesellschaft ist das anders. Dort gehört z.B. der Henker auch keinem, aber er hat nicht im Rahmen einer Gilde oder einer Zunft die Möglichkeit etwas zu tun. Auch sind ihm verschiedene Sachen verboten und er kann fast nichts einfordern. So jemand wäre für mich unfrei. Da nutzt ihm das "Stadtluft macht frei" nicht viel.
  12. Unfreie sind Gesinde, Sklaven, Leibeigene und andere Personen ohne den Status eines freien Mitglieds der Gesellschaft. Darunter können Bauern, Diebe, Hauslehrer und (teils hohe) Beamte sein.
  13. Hmmmm.... Wir spielen Abenteurer und keine Helden. Die Umfrage geht von einer einzelnen Runde aus, daher fällt die Abstimmung schwer. In meiner einen Runde leite ich mit einer adligen Figur und keiner unfreien. In der anderen Runde spiele ich einen Ordenskrieger aus der Mittelschicht. Dort gibt es derzeit keinen Adligen oder Unfreien (glaube ich). Ansonsten habe ich einige adlige Figuren, eine Unfreie und etliche aus Volk und Mittelschicht.
  14. . Danke Dir. Und ich hätte ja auch gerne eine Liste, was an Spielleitergeschenken geplant ist (natürlich nicht öffentlich)... Woher sollen wir das Spielleitergeschenk kennen bevor es ein Spielleiter in Händen hält?
  15. Auf einem Dachboden hat jemand ein Büchlein mit "Fahrplan-Notes" gefunden und stellt die Scans nach und nach ein. Es handelt sich dabei um den "Winter-Fahrplan 1892/93 der königlich bayerischen Staats-Eisenbahnen und Bayerische Linien der Localb.-A(ctien)-Ges(ellschaft) München", gedruckt vom "Verlag der Geschäfts- und Notizbücher-Fabrik M. Dyck" in München. Teil 1 Teil 2 Auch wenn es für 1880 in einigen Details definitiv zu modern ist, so ist es doch eine sehr schöne Sache.
  16. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! :beer:

  17. Solwac

    Essen

    Ich habe Dabba mal angesprochen.
  18. Die Ab.. Ab... Abenteurer! Die Auswirkungen so festzulegen ist schon stark, allerdings wissen die Spieler ja darum. Ich könnte mir Verstellen als beliebte Fertigkeit vorstellen... Nach einigen Abenteuern würde mich ein weiterer Bericht freuen.
  19. Du hast die anderen Beiträge im Strang aber schon gelesen?
  20. Bei Diebstahl gilt das Urteil des Gerichts, also z.B. des zuständigen Syres. Da sehe ich keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen einer normalen Ehefrau und einer Eagrel. Es wird auf Stand, Möglichkeit einer Geldbuße usw. ankommen wie im Detail das Urteil ausfällt. Bei einer normalen Ehefrau wird es zusätzlich Ärger zu Hause geben, da i.A. der Lebensstandard betroffen sein dürfte. Sei es direkt wegen einer Geldstrafe oder durch geringere Einnahmen nach einer Körperstrafe. Ehebruch ist kompliziert, denn die Umstände, die Beweise bzw. Zeugen usw. sind unterschiedlich. Wer sollte ein Interesse an einer öffentlichen Feststellung des Ehebruchs haben? Nach diesem Motiv richten sich dann die Folgen für die Frau. Ein öffentliches Urteil könnte die Scheidung sein, wobei der Frau nur ihre Mitgift bleibt. Dies kann ich mir z.B. vorstellen, wenn der Mann anschließend nicht in Probleme rennt und vielleicht sogar schon eine neue Braut hat. Ansonsten sind die Vorteile einer Ehe rein wirtschaftlich schon groß, für die meisten Albai sicher größer als z.B. für uns in der Gegenwart. Prügelt ein Mann seine Frau und inoffizielle (d.h. Gerede in der Nachbarschaft aber eben kein Urteil) Informationen sehen die Frau als Ehebrecherin, dann wird sicher der Schutz durch die Gemeinschaft verringert sein (sie hat es ja verdient), da hängt aber sehr viel vom sonstigen Leumund ab. Sind höher gestellte Personen beteiligt, dann dürfte eine generelle Antwort noch schwieriger werden. Bei etlichen Antworten sehe ich aber abweichende Meinungen darüber, was eagrel überhaupt bedeutet und was nicht. So sehe ich z.B. nicht, dass ein Mann über seine Frau Herrschaftsgewalt im rechtlichen Sinn hat. Er vertritt sie nur bei etlichen Fragen und erschwert es, dass die Frau eine abweichende Meinung zu diesen Themen äußern kann.
  21. Wo steht das? Das verstehst Du falsch. Der Konjunktiv ist eine Voraussetzung, das andere ist Relevanz fürs Abenteuer. Ein Zauber mag fast immer nützlich sein, aber er ist nicht immer relevant. Ein komplett unnützer Zauber hingegen kann relevant sein, gibt aber auch keine Punkte. Letzteres ist eher selten.
  22. Meinen Humor würden mehr Blitze treffen. Und wenn es nicht reicht noch mehr.
  23. Lustig, das kannst nur Du für die Gruppe beurteilen. Ich würde eine Gottheit in so einem Falle mit Zaubern+25 und Göttlichem Blitz (ohne extra EW:Angriff) antworten lassen. Reichweite wäre mindestens Sichtweite um den Tempel herum. Der Erfolgswert von +25 kommt auch bei anderen direkten Aktionen einer so mächtigen Entität zum Zug.
  24. @Panther: Ich werde mich mit Dir sicher nicht über den "sinnvollen Einsatz von Fähigkeiten" (Kodex S. 151) streiten. Aber Überzeugung des Spielleiters durch den Spieler hat schnell etwas von belabern. Ich unterstelle bei Diskussionen hier immer einen Spielleiter, der selbstständig zu einer sinnvollen Einschätzung kommt. Ansonsten bräuchten wir kein Regelwerk.
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