Könnte man die Dauer/Auswirkungen nicht von der Konstitution des Opfers abhängig machen?
Gelingt der Konsti-Wurf, ist das Opfer nur für eine (1W6?) Runde(n) benommen (Handlungsunfähig).
Mißlingt der Wurf ist das Opfer für nW6 Runden bewußtlos, wobei n jeweils 1/10 (aufgerundet) des Betrags ist, um den der Konsti-Wurf mißlungen ist.
bis dann,
Sulvahir