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Prados Karwan

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  1. @Eike Das ist ja auch kein Problem. Ich widerspreche, wie man meinem ersten Beitrag entnehmen kann, ja auch lediglich dem Vorschlag, bei gelungenem Ausweichen 2W6 leichten Schaden anzurechnen. Das steht in keinem Verhältnis zu den Anstrengungen des Ausweichens (und auch nicht zu den Schäden, die ein Reiter erleidet, wenn er selbst Probleme mit dem Reiten hat, vgl. die Fertigkeit). Die 2W6 schwerer Schaden kommen doch dadurch zustande, dass der Getroffene niedergetrampelt wird, sich also unter Pferdehufen wiederfindet. Wenn man also mit leichtem Schaden nach gelungenem Ausweichen spielen möchte, sollte man die relativ wenig anstrengende Ausweichbewegung berücksichtigen und maximal 1W6-2 leichten Schaden anrechnen. Auch sollte man auf keinen Fall mit einem EW:Kampf zu Pferd arbeiten, da so die Chancen des Ausweichens drastisch verringert werden. Grüße Prados
  2. @HarryB Aber mit deinen Ausführungen ersetzt du dann lediglich ein Modell eines irrealen Vorgangs durch ein anderes Modell, was darüber hinaus den Nachteil mit sich bringt, sich nicht mehr in das größere Umfeld einpassen zu lassen, sprich inkompatibel zu sein. In dieser Hinsicht sind deine Ausführungen leider nicht hilfreich (aber selbstverständlich legitim), da sie mehr Probleme aufwerfen, als du mit ihnen zu lösen hoffst. Um nur ein bereits genanntes Beispiel wieder aufzunehmen: Nach deinen Überlegungen haben Illusionszauber kaum noch eine Möglichkeit zu wirken. Grüße Prados
  3. @Eike Die Begründung muss nicht repräsentativ sein, sondern nachvollziehbar. Das Pferd benötigt mindestens 12 Meter Anlauf zum Niederreiten, d.h. es vergeht einige Zeit, in der sich der Ausweichende auf seinen Seitwärtsschritt vorbereiten kann. Um zu verdeutlichen, wie koordiniert das Ausweichen vonstatten geht, sei darauf verwiesen, dass ein Ausgewichener selbst dann noch einen - in diesem Fall überstürzten - Angriff auf den Reiter ausführen kann, wenn er seine eigentliche Aktion in dieser Kampfrunde schon durchgeführt haben sollte. Das Ausweichen ermöglicht also im Extremfall einen zusätzlichen Angriff, daher kann es so hektisch beim Ausweichen nicht zugehen. Grüße Prados
  4. ist ja auch kein abwehrwurf, sondern ein prüfwurf. Deswegen der Ansatz eines Angriffs mit EW: KAmpf zu Pferd. Wobei mir persönlich ein anfänglicher EW:+15 zu hoch ist. Auf der anderen Seite müsste es aber auch AP-Schaden geben, wenn sich jemand vor einem angallopierenden Pferd in Rettung hechtet. Bisher haben wir stets mit AP-Verlust nach PW:GW gespielt. Eike Naja, nun hechtet man ja nicht, sondern macht rechtzeitig einen Schritt zur Seite. Das Ganze funktioniert sogar so kontrolliert, dass der Ausgewichene anschließend den Reiter noch attackieren darf, sofern eine Waffe zur Hand ist. Daher halte ich den vorgeschlagenen leichten Schaden nach erfolgreichem Ausweichen für nicht angemessen. Grüße Prados
  5. @HarryB So viel Mühe du dir mit deinen Ausführungen auch gegeben haben magst, leider hast du u.a. die sehr wichtige Passage auf Seite 21 des Arkanums komplett vernachlässigt. Ein Nicht-Zauberer erhält nämlich noch nicht einmal dann sichere Hinweise auf eine Verzauberung, wenn sie erfolgreich war (z.B. bei den Illusions- oder Beeinflussungszaubern). Dementsprechend kann eine solche Person auch nicht aktiv auf ihre Resistenz verzichten, da sie noch nicht einmal merkt, dass Magie auf sie wirkt - es sei denn, der Zauberer sagt Bescheid. Insgesamt finden sich in deinem Beitrag sehr viele Formulierungen, die darauf hindeuten, dass du die eigentlichen Erklärungen zur Resistenz im Arkanum auf den Seiten 20/21 nicht gelesen hast. Grüße Prados
  6. Liest du da nicht etwas viel in den Regeln? Ich stelle mir vor, dass Kämpfer 1 wegen der Behinderung generell etwas später ankommt, denn die Kampfrunden von 10sec sind eine Vereinfachung, die den Kampfablauf nicht detailgetreu widerspiegeln Ich verstehe das so, dass Kämpfer 2 noch Zeit für einen Schlag hat, während Kämpfer 1 das nur schafft, wenn der EW:Geländelauf klappt. Die Auswirkung der Regeln ist nicht, dass Kämpfer 1 dann im selben Sekundenbruchteil ankommt, sondern dass er ebenso wie Kämpfer 2 noch die Gelegenheit zum Angriff hat. Da möchte ich widersprechen, denn diese Überlegung ist falsch: Die Auswirkung der Geländelauf-Regel ist nicht, am Ende der Runde noch einen Schlag zu bekommen, sondern durch den Kontrollbereich eines Gegner laufen zu können und nicht dort stehenbleiben zu müssen. Unter diesem Gesichtspunkt sind bei Tedes Beispiel auch insgesamt fünf EW:Geländelauf notwendig, um durch den Kontrollbereich von fünf Gegnern laufen zu können. Grüße Prados
  7. @Jürgen Hast du bei der Bewegung im Kampfgetümmel schon irgendwie einen Mittelwert berechnet oder spielt ihr bei euch mit B/2? Denn normalerweise besitzt man im Kampfgetümmel die volle Bewegungsweite. Grüße Prados
  8. Nein.
  9. @HarryB Ich habe nicht auf meine Körpergröße angespielt - wenn ich das gewollt hätte, dann hätte ich nicht den Begriff "höher" gebraucht - , sondern die Götter oder Glaubensgestalten, denen die betroffenen Figuren folgen. Ein Fruchtbarkeitsgott würde vielleicht anders entscheiden als ein Kriegsgott, doch wer weiß das schon? Das sollen mir die Spieler begründen, warum diese Wesen ihre Wahl treffen. Zum zweiten Punkt: Das ist ein Spielmechanismus. Man kann ihn sicherlich mit spielweltbezogenen Argumenten erklären, doch das habe ich nicht vor. Jeder möge seine eigene Entscheidung treffen. Grüße Prados
  10. Ich denke, die entscheidende Formulierung heißt "gegen den Willen des Betroffenen". Dies hat sehr weit reichende Auswirkung, wenn man sich die offizielle Antwort auf die Wirkungsweise der Schutzrunen anschaut (zu finden in den offiziellen Regelantworten), da dort dem Willen eine enorme Differenzierungsmöglichkeit zugesprochen wird. Daher stellt sich für mich nun die Frage, wie diese Differenzierung beim Verzaubern stattfinden soll. Mindestens drei Möglichkeiten sind denkbar: Der Betroffene stimmt allgemein einer Verzauberung zu - wobei Zustimmung im Sinne einer inneren Bereitschaft zu verstehen ist, sie muss nicht verbal oder anders geäußert werden - oder der Betroffene stimmt in Erwartung eines bestimmten Effekts ebendiesem Effekt zu oder der Betroffene stimmt der Verzauberung durch einen bestimmten Zauberer zu. Im ersten Fall würde der Betroffene in der Konsequenz auf alle Resistenzwürfe verzichten müssen, womit u.a. das Beispiel auf Seite 25 des Arkanums übereinstimmt. Allerdings hätte der Betroffene dann auch keine Resistenz gegen zufällig zum gleichen Zeitpunkt wirkende andere, möglicherweise feindliche Magie. Im zweiten Fall gäbe der Betroffene seine Resistenz nur für einen erwarteten Effekt auf; so wird er von einem Heilspruch allgemein Besserung erwarten. Jede andere Auswirkung von Magie wird von ihm bzw. seinem Körper spontan mit einem Resistenzversuch beantwortet. Das gälte dann auch für das unerwartete Kraft entziehen des Beispiels auf Seite 25. Im dritten Fall würde der Betroffene seine Resistenz personenbezogen aufgeben: Er weiß, dass er verzaubert werden soll, und er kennt den Zauberer als Freund. Daher erwartet er keine schädlichen Auswirkungen und verzichtet auf die Resistenz. Das Beispiel auf Seite 25 gälte in vollem Umfang, gleichzeitig hätte der Betroffene eine Resistenz gegen nicht in seinem Sinne wirkende Magie von anderen Zauberern. Allerdings ergäbe diese Auslegung in ihrer Konsequenz, dass ein Betroffener auch immer dann einen Resistenzwurf durchführen müsste, wenn er nichts von der Verzauberung wüsste. Generell müsste in den obigen Überlegungen noch der Aspekt des Wissens um die Verzauberung berücksichtigt werden, was allerdings unerwünschte Auswirkungen haben kann. Denn falls der Betroffene von der Verzauberung wissen müsste, um ihr zuzustimmen, dann würde er eigentlich auf unerwartete Magie immer einen Resistenzwurf würfeln müssen, auch auf die von befreundeten Zauberern gewirkte. Ich werde es in Zukunft so handhaben, dass der Betroffene von dem Verzauberungsvorgang wissen muss, um auf seine Resistenz verzichten zu können, und dass er dem Zauberer vertraut, also die dritte Möglichkeit. Gegen gleichzeitig wirkende feindliche Magie erhält er eine Resistenzmöglichkeit; dafür muss er immer dann resistieren, wenn die Magie für ihn unvermutet kommt, auch bei hilfreichen Zaubern. Eine Ausnahme von der letzten Regel gibt es für den Fall, dass der Betroffene bewusstlos oder nicht entscheidungsfähig ist: Dann übernimmt ein höheres Wesen diese Überlegung und entscheidet (hoffentlich) im Sinne des Betroffenen. Grüße Prados
  11. Nein, ich habe dein Beispiel nicht missverstanden. Es ist nur nicht sehr hilfreich gewesen, da du zwei unterschiedliche Situationen miteinander vergleichen wolltest. Die entsprechende Regelpassage kann ich dir nicht zeigen, da sie in dieser Form nicht existiert. Es gibt aber genügend Hinweise, dass die Bewegungsweite im Kampf aus bestimmten Gründen verringert ist (s. Abschnitt Bewegung im Kampf) und dass ein nicht im Kampf verwickelter Abenteurer normalerweise schneller ist (Dauerlauf, Spurt). Du kannst jetzt natürlich auch weiterhin über diese 'extreme Unlogik' wettern, du könntest aber auch einfach sämtliche Angaben zu Bewegungsweiten und Geländelauf logisch zusammenfassen und daraus eine vernünftige Schlussfolgerung ziehen. Ansonsten sehe ich diese Diskussion aus mehreren Gründen für mich als beendet an. Grüße Prados
  12. Das auf jeden Fall, ja. Du würdest ihn gegen den versiebten Wurf resistieren lassen? Das sollte ihm ja fast automatisch gelingen. Das kann aber auch böse ins Auge gehen... ich stelle mir gerade eine Situation vor: Zauberer zaubert Feuerkugel => 1 / 96 - 99 Zauberer prüft, wie stark sein Zauber letztendlich war => 20 Ein kritischer Fehler oder Erfolg hat dabei keine Auswirkung. Das steht ebenfalls auf S. 24 im Arkanum! mfg Detritus Es steht vieles im Arkanum - das bedeutet aber nicht, dass es auch gelesen wurde. Aber diskutieren kann man ja mal drüber. Grüße Prados
  13. Grüße, Tede Dreht man das ganze um, liest sich das so: Werden dabei wesen betroffen, die verzaubert werden wollen, müssen sie keinen WW:Resistenz machen. Das ist das ärgerliche an solchen Formulierungen, man kann sie in viele verschiedene Richtungen interpretieren, je nachdem wo man die Betonung hinlegt. Genau deshalb lässt sich diese Textstelle auch nicht als Beleg dafür anführen, dass einen WW:Res freiwillig ist. @ Prados In der von die erwähnten Textpassage steht weder explizit drin, ob in dieser Situation ein WW:Res möglich, freiwillig oder sogar obligarisch ist. Ich nehme an, dass du aufgrund des Fehlens dieses Hinweises davon ausgehst, dass ein WW:Res auf jeden Fall gestattet ist. Darauf baust du dann deine Begründung auf. Ich würde diese Passage allerdings genau umgekehrt interpretieren. In den Beispielen sind nur positive Zauber angegeben, gegen die normalerweise kein WW:Res gewürfelt wird. Würde hier nun doch ein spontaner WW:Res erlaubt sein, der normalerweise nicht ausgeführt worden wäre, wäre es m.E. in der Passage erwähnt. Da dies nicht der Fall ist, könnte man sagen, ein WW:Res ist in diesem Fall nicht erlaubt! Damit will ich keineswegs sagen, dass man diese Passage so interpretieren muss, doch ist ihre Interpretation auf jeden Fall auch nicht eindeutig in die Richtung möglich, dass ein WW:Res immer freiwillig ist. Im Endeffekt stimme ich aber HarryB zu, eine eindeutige Festlegung scheint schwer möglich, also spiele es jeder so, wie er mag ... Grüße, Tede Eigentlich wollte ich ja nichts mehr schreiben, aber das sollte kommentiert werden. Die von mir angemerkte Passage besitzt ein Verweiszeichen, mit dem auf den Text am Ende der Tabelle verwiesen wird. Dort finden sich dann auch die Angaben zur Resistenz. Weiterhin ist dein Zitat des Abschnitts 51-60 falsch, denn dort steht "gestärkt statt geschwächt", somit wird also auch dort ein Beispiel für einen ursprünglich negativen Zauber gegeben, gegen den das Opfer zunächst hätte resistieren dürfen. Grüße Prados
  14. Jetzt muss ich mich tatsächlich selbst kommentieren. Leider ist meine Argumentation nicht so stichhaltig, wie ich mir das gewünscht hätte. Ganz im Gegenteil. Betont man nämlich den Aspekt der Freiwilligkeit, dann müsste ein Verzauberter im Vertrauen auf die heilenden Auswirkungen auch den Schaden freiwillig, sprich ohne Resistenz, auf sich wirken lassen. Was auch wieder Konsequenzen für die Frage nach dem Zwang eines WW:Resistenz für den Zauberer mit sich brächte. Na, wenn ein Fall so nicht zu entscheiden ist, werde ich mich einfach daran halten, es immer so zu regeln, wie es dem Spielspaß am meisten nützen kann. Es ist halt Magie. Grüße Prados
  15. Nachdem ich mir die ganzen entsprechenden Passagen noch einmal durchgelesen habe, muss ich feststellen, dass Andreas eindeutig Recht hat. Ein Zauberer kann spontan auf seinen WW:Resistenz verzichten, wenn für den PW nach einem kritischen Fehler eine 96-99 fällt. Der Grund ist, dass die Resistenz offensichtlich nicht von dem Willen des Verzauberten abhängen kann, sich verzaubern zu lassen. Entscheidend ist offensichtlich nur, ob der Verzauberte durch die Zauberwirkung Schaden erleidet oder Nutzen erhält. Sobald die Wirkung Schaden hervorrufen würde, steht ihm spontan ein WW:Resistenz zu. Das ergibt sich aus den Ausführungen, die sich unter dem Punkt 51-60 finden. Dort wird beschrieben, dass sich der Zauberer bei der Festlegung des Effekts irrt und so z.B. verwundet statt heilt. Gegen diese Verwundung würfelt der Verzauberte seinen WW:Resistenz und zwar unabhängig davon, ob er der Verzauberung vorher zugestimmt hat. Denn als Zauberlaie kann er selbstverständlich nicht erkennen, dass während des Zaubervorgangs etwas falsch läuft. Dieses Recht der spontanen Resistenz - und im Gegenzug auch des spontanen Verzichts auf die Resistenz - wird Verzauberten also zugestanden und muss demnach auch für den Zauberer selbst gelten. Grüße Prados
  16. das habe ich so aber nicht gesagt. ich habe gesagt, dass der zauberer niemals ahnungslos ist und ihm somit der WW: Resistenz nicht wegen ahnungslosigkeit verwehrt werden kann. das ist was ganz anderes. nach m.e. eindeutiger regelauslegung muss der WW:Resistenz hier gemacht werden. das ergibt sich eindeutig aus dem wortlaut, weil es sonst kein Glück im Unglück wäre. das hat Prados so auch schon festgestellt. alle angaben zu resistenzen im sonstigen arkanum sind hier bei der regelauslegung nicht hinzuzuziehen, weil der kritische fehler ganz klar ein lex specialis ist. jaja der jurist nun wieder... aber so ist es m.e. ! die lex generalis vorschriften, die sonst gelten, treten hier hinter der sonderregel zurück. schon nach teleologischer auslegung der kritischen fehler regeln ergibt sich das. Äh, Einsi, du musst jetzt tapfer sein. Denn a) ist es erstens durchaus möglich, dass meine Auslegung falsch sein könnte und b) stehen die von A.Görke zitierten Angaben zu den Resistenzen in der Tabelle über kritische Fehler und sind demnach lex specialis. Grüße Prados
  17. Na, das ist doch endlich mal eine Frage, die völlig eindeutig zu beantworten ist: Ja, in einem solchen kann und darf ein WW:Resistenz gewürfelt werden. Grüße Prados Ich hoffe doch, daß sich Dein "solcher Fall" genauso wie meiner auf den Titel dieses Threads bezieht, oder? Abgesehen davon stelle ich fest, daß mein Gehirn mir einen Streich gespielt hat, da die Frage "darf oder muß" lauten sollte... Ich sehe, du hast gesehen. Grüße Prados Edit meint, ich sollte mal das richtige Zitat verwenden.
  18. Na, das ist doch endlich mal eine Frage, die völlig eindeutig zu beantworten ist: Ja, in einem solchen kann und darf ein WW:Resistenz gewürfelt werden. Grüße Prados Ich hoffe doch, daß sich Dein "solcher Fall" genauso wie meiner auf den Titel dieses Threads bezieht, oder? Aber selbstverständlich! Ein WW:Resistenz kann und darf gewürfelt werden. Das ist eindeutig. - - - Bleibt also nur noch zu klären, ob er auch gewürfelt werden muss. Grüße Prados
  19. Na, das ist doch endlich mal eine Frage, die völlig eindeutig zu beantworten ist: Ja, in einem solchen kann und darf ein WW:Resistenz gewürfelt werden. Grüße Prados
  20. Ich finde es extrem unlogisch! Denn wenn sich zwei Charaktere (gleiche B24) 20m weit bewegen, der eine dabei den Kontrollbereich von 5 gegnerischen Kämpfern durchquert und der andere eine gerade Strecke unbehindert durchläuft, kommen sie nach den Regeln gleichzeitig am Ziel an und können noch einen überstürzten Hieb anbringen. Gruß, Tede Da kann man mal sehen, was Geländelauf für einen Vorteil bringt. (Nein, das ist keine Ironie.) Denn wenn beide Kämpfer an fünf Gegnern vorbei müssten und nur einer der Kämpfer Geländelauf hätte, dann müsste der andere einen ziemlich großen Umweg laufen und könnte seinen Schlag nicht mehr anbringen. Anders ausgedrückt: Ein Kämpfer mit Geländelauf besitzt ein so gutes Koordinationsvermögen, dass seine Laufgeschwindigkeit insgesamt höher ist als B24. Er hat also genug Zeit, auch mal abzustoppen und anzutäuschen, und erreicht im Mittel dennoch eine Geschwindigkeit von B24. Grüße Prados
  21. Mit freundlichen Grüßen, Tede Okay, danke. Manchmal sieht man den Baum vor lauter Bäumen nicht. Es bleibt aber die Frage: bedeutet das, daß der Zauberer resistieren darf, oder daß er es muß. Um es anders zu fromulieren: darf der Zauberer auch auf seinen EW:Resistenz verzichten? Das ist ja nicht nur bei Heilzaubern, sondern auch bei Zaubern wie Beschleunigen o.ä. interessant. Die Antwort ergibt sich aus der Fortsetzung der entsprechenden Regelpassage: Der Zauberer muss den WW:Resistenz ausführen. Andernfalls wäre es kein "Glück im Unglück", sondern Berechnung, dass ein positiver Zauber doch wirkt. Grüße Prados
  22. So unlogisch ist die Regelung gar nicht. Schließlich ist die übliche Bewegungsweite bereits an die schlechten Verhältnisse angepasst und gegenüber Bewegungsweiten außerhalb eines Kampfgeschehens stark verringert. Die Täuschungsbewegungen sind in diesem niedrigen Wert bereits berücksichtigt. Grüße Prados
  23. Ich bin auch der Meinung, dass mit Geschäftstüchtigkeit alle größeren Ausgaben reduziert werden können. Einem Lehrmeister dürfte es ziemlich egal sein, ob er einem unbedarften Neuling oder einem fortgeschrittenen Interessierten sein Wissen weitergibt. Hauptsache, er bekommt sein Geld; doch wenn er einem Geschäftstüchtigen gegenüber steht, könnte das eben etwas weniger als sonst üblich sein. Eine Ausnahme würde ich von der Regel machen: Wenn ein Abenteurer bei einem Lehrmeister Geschäftstüchtigkeit lernen will. Da will jedes Goldstück bezahlt sein... Grüße Prados
  24. @Birk Im KTP-QB findet sich auf Seite 124 eine Stelle, in der vage beschrieben wird, was die alten Dao-Meister mit einem Bo-Stab anstellen konnten. Grüße Prados
  25. @Tede Tseen dürfte damit Befestigen gemeint haben. Grüße Prados
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