Ja, eben.
Du kannst, auch wenn du nachweisbar unerwünschte Werbung verschickst, dagegen klagen, daß man das abstellt. Da ist nichts Unsinn.
Ja, es hat (noch) keinen Grundsatzcharakter.
Sollten sich andere Gerichte aber dieser Meinung anschließen, dann könnten z.B. alle bullet-proof-Provider aus China, Korea und Brasilien sich schon einmal die Hände reiben, denn in Deutschland wäre es einklagbar, daß ihre Mails durchgelassen werden müssen. Ja, das sind Mitbewerber. Es sind hoster und provider und ihre Kunden würden darunter leiden, wenn sie ihre unerwünschte Werbung nicht versenden könnten.
Und man sieht ja, daß die Richter offensichtlich ohne Ahnung arbeiten, da sie eine Ausnahme für "Viren" machen. Dafür könnte man dann wohl blacklists verwenden.
Wahrscheinlich, weil sich Viren seit Urzeiten so ausbreiten, daß ein Server die nicht nur von einer fixen IP versendet, sondern für diese sogar ein reverse-Eintrag existiert.