Ich interpretiere die Textstelle so:
Wenn die Person nach der Rettung aus der Handlungsunfähigkeit [Lähmung durch Gift Krankheit oder Zauber), Vereisung, Verletzung, Versteinerung] über 20 oder mehr AP verfügt oder durch einen Heilzauber 20 AP zurückerhält , dann gilt der Zauber als lebensrettend und es gibt die fünffachen EP.
Nach der Logik gilt Erheben der Toten als lebensrettender Zauber, wenn die Person nach ihrer siebentätigen Handlungsunfähigkeit wieder über 20 oder mehr AP verfügt.