Grüße,
mal ernst das mit der Haftung ist relativ einfach geregelt.
§ 31 BGB gilt noch und es haftet grundsätzlich der Verein. Sollte der Verein (oder seine Versicherung) nichtdie vollständige Deckung tragen können wird der Verein liquidiert (aufgelöst), weil er Konkurs anmelden muss!
Haften muss der Vorstand nur bei vorsätzlichen schuldhaften Handeln.
Von wem sich die Versicherung das Geld wiederholt ist hier irrelevant.
Bendenkt bitte eher, dass wenn etwas passiert und ihr macht das PRIVAT ihr alles abfangen müsst, was eine evtl. Versicherung nicht abdeckt und das mit Eurem gesamten Vermögen.
Beim Verein wird schlimmsten Fall der Verein liquidiert.
Beides trifft natürlich nicht zu, wenn jemand VORSÄTZLICH etwas tut, was Kosten verursacht - aber dann haftet derjenige, der das gemacht hat und nicht der Veranstalter!!
Aber ich denke wir sollten hier nicht so viel über den Kram schwampfen: Fazit ist, dass:
1.) Ein Verein das indiviiduelle Kostenrisiko für jede Person (Den Vorsatz außen vor) gleich 0 ist.
2.) Ein Verein ein wenig mehr Verwaltungsaufwand ist, wegen der Anmeldung/Satzung/Vollversammlungen etc.
3.) Nicht eine Person alleine das sagen hat, sondern man zusammen etwas organisiert - demnach sich auch die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt!
MfG Khun
PS: Entscheiden muss das das Orga-Team das sich bildet, sonst niemand anders - wir geben hier nur Hilfestellung nd Infos, aber ich merke dass das hier eine moralische Grundsatzdiskussion zu werden scheint!