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Schicksalsgunst für andere? [Regelfrage]


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Im "Powergaming - leicht gemacht"-Strang kam auf, dass man SG auch für andere verwenden kann. Ich hatte die diesbezügliche Regel immer so verstanden, dass man SG nur dann einsetzen kann, wenn ein Wurf misslingt, dessen Misslingen die betreffende SpF unmittelbar betrifft. Ein Misslingen einer Heilung bei einem Kameraden, deren Misslingen bedeutet, dass der Kamerad stribt, ist für die SpF bedauerlich, betrifft sie aber nicht unmittelbar. Ich würde den Einsatz von SG hier nicht zulassen.

 

Oder sehe ich das falsch / zu eng?

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Du siehst das falsch, so zumindest die Aussagen der Regeln. Du kannst mit Schicksalsgunst u.a. einen deiner EW oder WW wiederholen. In welchem Zusammenhang dieser Wurf erfolgte, ist irrelevant.

 

Grüße

Prados

Ich beantrage ein Zweitregelwerk fürs Büro :motz:
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Hallo Bro!

 

Du verwechselst hier möglicherweise den Einsatz von "Schicksalsgunst" mit dem von "Göttlicher Gnade". Letztere kann laut Regelwerk nur eingesetzt werden, wenn man unverschuldet oder im Dienste seiner Glaubensgemeinschaft in große Not gerät.

 

Möglicherweise kommst Du aber auch deshalb zu Deiner Vermutung, weil in der Beschreibung der Schicksalsgunst von der Wiederholung eines Wurfes, welcher den Abenteurer direkt (nicht unmittelbar) betrifft, die Rede ist.

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

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Hallo Bro!

 

Du verwechselst hier möglicherweise den Einsatz von "Schicksalsgunst" mit dem von "Göttlicher Gnade". Letztere kann laut Regelwerk nur eingesetzt werden, wenn man unverschuldet oder im Dienste seiner Glaubensgemeinschaft in große Not gerät.

 

Möglicherweise kommst Du aber auch deshalb zu Deiner Vermutung, weil in der Beschreibung der Schicksalsgunst von der Wiederholung eines Wurfes, welcher den Abenteurer direkt (nicht unmittelbar) betrifft, die Rede ist.

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

Erklär mir mal einer den genauen Unterschied, bitte.. :?:
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Hallo Bro!

 

Du verwechselst hier möglicherweise den Einsatz von "Schicksalsgunst" mit dem von "Göttlicher Gnade". Letztere kann laut Regelwerk nur eingesetzt werden, wenn man unverschuldet oder im Dienste seiner Glaubensgemeinschaft in große Not gerät.

 

Möglicherweise kommst Du aber auch deshalb zu Deiner Vermutung, weil in der Beschreibung der Schicksalsgunst von der Wiederholung eines Wurfes, welcher den Abenteurer direkt (nicht unmittelbar) betrifft, die Rede ist.

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

Erklär mir mal einer den genauen Unterschied, bitte.. :?:

 

Der ist doch offensichtlich. ;)

 

Direkt betroffen von einem Wurf bist du, wenn du den Wurf selbst mit deinen Händen ausführen sollst, bzw. der Wurf durch eine Eigenschaft deines Charakters begründet ist, also deine Figur bei dem Wurf handelt.

Unmittelbar betroffen bist du, wenn dich die Auswirkungen des Wurfes betreffen, deine Figur also vom Ergebnis betroffen ist, diesen aber nicht durch eigene Fähigkeiten beeinflussen kann.

Also in deinem Beispiel der Ersten Hilfe:

 

Derjenige, der Erste Hilfe aktiv anwendet, kann auf den EW und den eventuellen Heilungserfolg SG einsetzten. Nicht aber der Verletzte (es sei denn, dieser heilt sich selbst. :D )

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Der ist doch offensichtlich. ;)

 

Direkt betroffen von einem Wurf bist du, wenn du den Wurf selbst mit deinen Händen ausführen sollst, bzw. der Wurf durch eine Eigenschaft deines Charakters begründet ist, also deine Figur bei dem Wurf handelt.

Unmittelbar betroffen bist du, wenn dich die Auswirkungen des Wurfes betreffen, deine Figur also vom Ergebnis betroffen ist, diesen aber nicht durch eigene Fähigkeiten beeinflussen kann.

Also in deinem Beispiel der Ersten Hilfe:

 

Derjenige, der Erste Hilfe aktiv anwendet, kann auf den EW und den eventuellen Heilungserfolg SG einsetzten. Nicht aber der Verletzte (es sei denn, dieser heilt sich selbst. :D )

Äh, nein. Die Begriffe 'direkt' und 'unmittelbar' lassen sich in entsprechendem Kontext synonym verwenden. In der obigen Ausführung Fimolas' sind sie synonym, eine Gleichsetzung von 'direkt' zu 'nicht unmittelbar' ist nicht zulässig.

 

Das Missverständnis liegt wie so oft im fehlenden Regelbuch. Dort ist von der Möglichkeit die Rede, einen "Erfolgs- oder Widerstandswurf oder ein[en] Schadenswurf, der ihn direkt betrifft" (S. 291) zu wiederholen. Es ist eindeutig, dass sich das 'direkt' nur auf den Schadenswurf bezieht. Auf wen sich die EW oder WW bezogen haben, ist völlig egal. Und das ist auch gut so, denn andernfalls könnte man beispielsweise nicht einen EW:Angriff wiederholen, denn der bezieht sich in letzter Konsequenz selbstverständlich auch auf einen anderen, nämlich den Gegner.

 

Grüße

Prados

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Interessant in dem Zusammenhang ist vieleicht auch, daß die SG, im Gegensatz zur GG, nicht vom Charakter eingesetzt wird, sondern vom Spieler. Dem Charakter ist also gar nicht Bewußt, wann er einfach Glück hatte und wann seine SG, von der er nichts weiß, zum Einsatz kommt.

 

Ich habe das mit der SG immer so verstanden:

 

- Man kann jeden eigenen Wurf widerholen,

- man kann jeden Wurf des SL wiederholen lassen, der einen Selbst betrifft,

- und man kann jeden Wurf von Mitspielern wiederholen, der einen selbst betrifft.

 

Ich würde als SL sogar zulassen, daß jemand bei einer 20-100 eines Gegners gegen einen Gefährten seine SG einsetzt, wenn das Opfer selber keine mehr hat und durch den Tod des Gefährten die eigenen Überlebenschancen deutlich sinken.

 

Gruß,

Tony

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Interessant in dem Zusammenhang ist vieleicht auch, daß die SG, im Gegensatz zur GG, nicht vom Charakter eingesetzt wird, sondern vom Spieler. Dem Charakter ist also gar nicht Bewußt, wann er einfach Glück hatte und wann seine SG, von der er nichts weiß, zum Einsatz kommt.

 

[...]

Laut Beschreibung des Regelwerks ist das nicht zutreffend. Auch die Schicksalsgunst wird aus der Spielwelt heraus begründet, der Abenteurer verlässt oder beruft sich auf sein Glück. Dass natürlich der Spieler die Entscheidung über das Würfeln der Schicksalsgunst trifft, ist doch selbstverständlich und anders gar nicht möglich. Aber das macht er bei Göttlicher Gnade ja auch.

 

Grüße

Prados

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[...]

 

Ich habe das mit der SG immer so verstanden:

 

- Man kann jeden eigenen Wurf widerholen,

- man kann jeden Wurf des SL wiederholen lassen, der einen Selbst betrifft,

- und man kann jeden Wurf von Mitspielern wiederholen, der einen selbst betrifft.

 

Ich würde als SL sogar zulassen, daß jemand bei einer 20-100 eines Gegners gegen einen Gefährten seine SG einsetzt, wenn das Opfer selber keine mehr hat und durch den Tod des Gefährten die eigenen Überlebenschancen deutlich sinken.

 

Gruß,

Tony

Das ist deutlich über den Regeltext hinausgehend. Natürlich gibt es nicht so viele Punkte SG, die eine Spielerfigur einsetzen kann, weswegen diese Großzügigkeit kein extremen Auswirkungen haben dürfte. Aber dennoch würde ich nicht so weit wie oben beschrieben gehen.

 

Grüße

Prados

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Interessant in dem Zusammenhang ist vieleicht auch, daß die SG, im Gegensatz zur GG, nicht vom Charakter eingesetzt wird, sondern vom Spieler. Dem Charakter ist also gar nicht Bewußt, wann er einfach Glück hatte und wann seine SG, von der er nichts weiß, zum Einsatz kommt.

 

[...]

Laut Beschreibung des Regelwerks ist das nicht zutreffend. Auch die Schicksalsgunst wird aus der Spielwelt heraus begründet, der Abenteurer verlässt oder beruft sich auf sein Glück. Dass natürlich der Spieler die Entscheidung über das Würfeln der Schicksalsgunst trifft, ist doch selbstverständlich und anders gar nicht möglich. Aber das macht er bei Göttlicher Gnade ja auch.

 

Grüße

Prados

Natürlich verläßt er sich auf sein Glück, aber es ist nicht so, daß er denkt, "Oh, der Treffer würde mich jetzt umbringen, ich will jetzt mein Glück nutzen um das zu Vermeiden." Der Char hat halt in diesem Moment Glück, weil der Spieler es so will, nicht weil er bewußt sein Glück heraufbeschwört.

Bei GG dagegen, spricht der Char ein Stoßgebet. Er bittet einen Gott ihn aus einer sehr mißlichen Lage zu retten und wird dann erhört oder halt nicht. Was der Char allerdings nicht weiß, ist wieviel GG er hat und wieviel dabei verloren geht.

 

Gruß,

Tony

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[...]

 

Ich habe das mit der SG immer so verstanden:

 

- Man kann jeden eigenen Wurf widerholen,

- man kann jeden Wurf des SL wiederholen lassen, der einen Selbst betrifft,

- und man kann jeden Wurf von Mitspielern wiederholen, der einen selbst betrifft.

 

Ich würde als SL sogar zulassen, daß jemand bei einer 20-100 eines Gegners gegen einen Gefährten seine SG einsetzt, wenn das Opfer selber keine mehr hat und durch den Tod des Gefährten die eigenen Überlebenschancen deutlich sinken.

 

Gruß,

Tony

Das ist deutlich über den Regeltext hinausgehend. Natürlich gibt es nicht so viele Punkte SG, die eine Spielerfigur einsetzen kann, weswegen diese Großzügigkeit kein extremen Auswirkungen haben dürfte. Aber dennoch würde ich nicht so weit wie oben beschrieben gehen.

 

Grüße

Prados

Was genau geht zu weit? Der letzte Absatz, oder alles?

 

Gruß,

Tony

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Nun, ich halte die derartige Trennung von SG und GG für konstruiert. In beiden Fällen entscheidet faktisch der Spieler, in beiden Fällen wird ein Spielweltmechanismus in Gang gesetzt, in beiden Fällen geschieht etwas, was in der Spielwelt normalerweise nicht geschieht. Wie man es begründet, ist letztlich egal. Auf jeden Fall ist auch dem Nichtgläubigen die erstaunliche Gewogenheit des Schicksals bewusst.

 

Grüße

Prados

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[...]

 

Ich habe das mit der SG immer so verstanden:

 

- Man kann jeden eigenen Wurf widerholen,

- man kann jeden Wurf des SL wiederholen lassen, der einen Selbst betrifft,

- und man kann jeden Wurf von Mitspielern wiederholen, der einen selbst betrifft.

 

Ich würde als SL sogar zulassen, daß jemand bei einer 20-100 eines Gegners gegen einen Gefährten seine SG einsetzt, wenn das Opfer selber keine mehr hat und durch den Tod des Gefährten die eigenen Überlebenschancen deutlich sinken.

 

Gruß,

Tony

Das ist deutlich über den Regeltext hinausgehend. Natürlich gibt es nicht so viele Punkte SG, die eine Spielerfigur einsetzen kann, weswegen diese Großzügigkeit kein extremen Auswirkungen haben dürfte. Aber dennoch würde ich nicht so weit wie oben beschrieben gehen.

 

Grüße

Prados

Was genau geht zu weit? Der letzte Absatz, oder alles?

 

Gruß,

Tony

Alles. Man kann nur eigene EW und WW sowie Schadenswürfe, die einen direkt betreffen, wiederholen bzw. wiederholen lassen.

 

Grüße

Prados

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Nun, ich halte die derartige Trennung von SG und GG für konstruiert. In beiden Fällen entscheidet faktisch der Spieler, in beiden Fällen wird ein Spielweltmechanismus in Gang gesetzt, in beiden Fällen geschieht etwas, was in der Spielwelt normalerweise nicht geschieht. Wie man es begründet, ist letztlich egal. Auf jeden Fall ist auch dem Nichtgläubigen die erstaunliche Gewogenheit des Schicksals bewusst.

 

Grüße

Prados

Bei SG wird etwas was gerade geschieht verändert. Hier kann es nicht vom Charakter kommen. In dem Moment in dem er realisiert, was geschieht, ist es schon zu spät. Hier greift eindeutig der Spieler in das Schicksal ein, nicht der Char.

 

Beim Einsatz von GG kann der Char ja auch ein Opfer, eine Queste, oder eine Pilgerfahrt geloben. Er bittet um ein Wunder und zwar um ein bestimmtes. Er formuliert einen Wunsch. Dieser wird dann (also danach) geschehen. Hier kommt die Bitte definitiv vom Char, nicht vom Spieler. Dieser bestimmt nur wieviel Punkte GG eingesetzt werden.

 

Ich finde schon, daß es da deutliche Unterschiede gibt und empfinde das nicht als konstruiert.

 

Gruß,

Tony

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[...]

 

Ich habe das mit der SG immer so verstanden:

 

- Man kann jeden eigenen Wurf widerholen,

- man kann jeden Wurf des SL wiederholen lassen, der einen Selbst betrifft,

- und man kann jeden Wurf von Mitspielern wiederholen, der einen selbst betrifft.

 

Ich würde als SL sogar zulassen, daß jemand bei einer 20-100 eines Gegners gegen einen Gefährten seine SG einsetzt, wenn das Opfer selber keine mehr hat und durch den Tod des Gefährten die eigenen Überlebenschancen deutlich sinken.

 

Gruß,

Tony

Das ist deutlich über den Regeltext hinausgehend. Natürlich gibt es nicht so viele Punkte SG, die eine Spielerfigur einsetzen kann, weswegen diese Großzügigkeit kein extremen Auswirkungen haben dürfte. Aber dennoch würde ich nicht so weit wie oben beschrieben gehen.

 

Grüße

Prados

Was genau geht zu weit? Der letzte Absatz, oder alles?

 

Gruß,

Tony

Alles. Man kann nur eigene EW und WW sowie Schadenswürfe, die einen direkt betreffen, wiederholen bzw. wiederholen lassen.

 

Grüße

Prados

Wieso steht dann da, daß damit ausdrücklich auch die W%-Würfe gemeint sind, mit denen die Folgen eines kritischen Treffers bestimmt werden?

Es sind doch definitiv auch die EW:Angriff des Gegners gemeint, nicht nur eigene EW und WW.

 

Gruß,

Tony

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Das ist nur eine Frage der Sichtweise. Bei Schicksalsgunst geschieht etwas nicht auf die Weise, die man normalerweise erwartete. Der tödlich scheinende Schlag ist es doch nicht; der Gegner, den man sicher war zu verfehlen, macht eine unbedachte Bewegung und wird plötzlich dennoch getroffen. Die Spielerfigur erkennt das und schiebt es auf sein Glück - das Gustav Gans-Prinzip.

 

Im Übrigen spricht auch das Regelwerk vom "Abenteurer", der Schicksalsgunst einsetzen kann.

 

Darüber hinaus offenbart sich das Eintreten göttlicher Wunder in vielen Fällen nicht als "unmöglicher Glücksfall" (ARK, S.73), sondern als unwahrscheinliches, aber häufig auch natürlich erklärbares Geschehen. Ein Abenteurer kann sich also mitnichten sicher sein, göttliches Wirken oder eben doch nur schnöden Zufall erlebt zu haben.

 

Grüße

Prados

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Wieso steht dann da, daß damit ausdrücklich auch die W%-Würfe gemeint sind, mit denen die Folgen eines kritischen Treffers bestimmt werden?

Es sind doch definitiv auch die EW:Angriff des Gegners gemeint, nicht nur eigene EW und WW.

 

Gruß,

Tony

Bitte lies den Abschnitt noch einmal: Zum Schadenswurf gehört im speziellen Fall des kritischen Erfolgs alternativ auch der Prozentwurf.

EW und WW des Gegners sind aber kategorisch ausgeschlossen. Ebenso übrigens wie es ausgeschlossen ist, eigene SG für andere Personen einzusetzen.

 

Grüße

Prados

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Das ist nur eine Frage der Sichtweise. Bei Schicksalsgunst geschieht etwas nicht auf die Weise, die man normalerweise erwartete. Der tödlich scheinende Schlag ist es doch nicht; der Gegner, den man sicher war zu verfehlen, macht eine unbedachte Bewegung und wird plötzlich dennoch getroffen. Die Spielerfigur erkennt das und schiebt es auf sein Glück - das Gustav Gans-Prinzip.
Genau. Er sieht halt nachträglich daß er Glück hatte, tut aber nichts dafür.

 

Im Übrigen spricht auch das Regelwerk vom "Abenteurer", der Schicksalsgunst einsetzen kann.
Es könnte sich auch um einen kleinen, wenig bedeutenden, Fehler handeln.

 

Darüber hinaus offenbart sich das Eintreten göttlicher Wunder in vielen Fällen nicht als "unmöglicher Glücksfall" (ARK, S.73), sondern als unwahrscheinliches, aber häufig auch natürlich erklärbares Geschehen. Ein Abenteurer kann sich also mitnichten sicher sein, göttliches Wirken oder eben doch nur schnöden Zufall erlebt zu haben.
Das Wunder sieht zwar nicht unbedingt wie eines aus und der Char weiß in dem Moment auch nicht zwingend, ob seine Bitte tatsächlich erhört wurde, oder ob es sich um Glück handelt, jedoch ist es so, daß er nunmal die Bitte stellt. Er gelobt ja in der Regel auch ein Opfer und eine Pilgerfahrt oder gar eine Queste.

 

Gruß,

Tony

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Im Übrigen spricht auch das Regelwerk vom "Abenteurer", der Schicksalsgunst einsetzen kann.
Es könnte sich auch um einen kleinen, wenig bedeutenden, Fehler handeln.

Oh. Tolles Argument. Ich nehme an, die beiden einleitenden Absätze zu diesem Thema sind dann auch kleine, wenig bedeutende Fehler. Zumindest wird dort das Wirken des Schicksals auf Spielweltebene erklärt. Und da die Abenteurer nun einmal die Existenz der Götter als gewiss annehmen können, gilt dies sicherlich analog auch für die Mächte des Schicksals, die hier als "übernatürliche Mächte" genannt werden.

 

Grüße

Prados

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Wieso steht dann da, daß damit ausdrücklich auch die W%-Würfe gemeint sind, mit denen die Folgen eines kritischen Treffers bestimmt werden?

Es sind doch definitiv auch die EW:Angriff des Gegners gemeint, nicht nur eigene EW und WW.

 

Gruß,

Tony

Bitte lies den Abschnitt noch einmal: Zum Schadenswurf gehört im speziellen Fall des kritischen Erfolgs alternativ auch der Prozentwurf.

EW und WW des Gegners sind aber kategorisch ausgeschlossen. Ebenso übrigens wie es ausgeschlossen ist, eigene SG für andere Personen einzusetzen.

 

Grüße

Prados

Ja, das sieht wirklich so aus, wie Du es interpretierst. Da gebe ich Dir recht. Ich könnte mir bloß vorstellen, daß es anders gemeint ist. Ein paar Sätze später heißt es nämlich: "Es ist ausdrücklich möglich den Erfolg einer eigenen Aktion mit der Gunst des Schicksals zu erkaufen." Eigene EW und WW sind ja eigene Aktionen. Wozu dann dieser Satz? Soll das heißen, man soll die SG nur für die Wiederholung von Schadenswürfen aufheben, oder könnte das bedeuten, daß auch die 20 des Gegners schon wiederholt werden kann?

 

Ich habe auf Cons schon häufiger erlebt, das SG auch für Würfe des SL eingesetzt wurden. Anscheinend haben viele das mit der SG fehlinterpretiert.

 

Nachdem ich es jetzt mehrmals gelesen habe, gebe ich Dir in dieser Sache voll Recht.

 

Gruß,

Tony

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Ja, das sieht wirklich so aus, wie Du es interpretierst. Da gebe ich Dir recht. Ich könnte mir bloß vorstellen, daß es anders gemeint ist. Ein paar Sätze später heißt es nämlich: "Es ist ausdrücklich möglich den Erfolg einer eigenen Aktion mit der Gunst des Schicksals zu erkaufen." Eigene EW und WW sind ja eigene Aktionen. Wozu dann dieser Satz? Soll das heißen, man soll die SG nur für die Wiederholung von Schadenswürfen aufheben, oder könnte das bedeuten, daß auch die 20 des Gegners schon wiederholt werden kann?

 

Ich habe auf Cons schon häufiger erlebt, das SG auch für Würfe des SL eingesetzt wurden. Anscheinend haben viele das mit der SG fehlinterpretiert.

 

Nachdem ich es jetzt mehrmals gelesen habe, gebe ich Dir in dieser Sache voll Recht.

 

Gruß,

Tony

Ich verstehe deine Argumentationskette nicht. Eine eigene Aktion ist eine Aktion, die mit einem eigenen EW oder WW durchgeführt wird. Also heißt dieser Satz nichts anderes, als dass man mithilfe der SG einen EW oder WW, der vorher misslungen war, erneut würfeln darf.

 

Und nein, der EW des Gegners darf ausdrücklich nicht wiederholt werden, weil das eben kein Schadenswurf, sondern ein gegnerischer Erfolgswurf ist. Man beachte bitte die Seiten 79-81 sowie 96 im DFR.

 

Grüße

Prados

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Im Übrigen spricht auch das Regelwerk vom "Abenteurer", der Schicksalsgunst einsetzen kann.
Es könnte sich auch um einen kleinen, wenig bedeutenden, Fehler handeln.

Oh. Tolles Argument. Ich nehme an, die beiden einleitenden Absätze zu diesem Thema sind dann auch kleine, wenig bedeutende Fehler. Zumindest wird dort das Wirken des Schicksals auf Spielweltebene erklärt. Und da die Abenteurer nun einmal die Existenz der Götter als gewiss annehmen können, gilt dies sicherlich analog auch für die Mächte des Schicksals, die hier als "übernatürliche Mächte" genannt werden.

 

Grüße

Prados

Nein, keine Fehler. Es wird begründet, wieso es SG gibt. Es wird erklärt, daß Abenteurer nunmal mehr Glück haben, als andere. Schließlich heißt es ja weiter unten "..., nur greift diesmal keine übernatürliche Macht ein, sondern er hat einfach das mehr an Glück, ...".

Die übernatürlichen Mächte, die Du hier erwähnst, haben eben gerade nichts mit dem Schicksal zu tun. Lies bitte auch nochmal genau nach.

 

Gruß,

Tony

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Ja, das sieht wirklich so aus, wie Du es interpretierst. Da gebe ich Dir recht. Ich könnte mir bloß vorstellen, daß es anders gemeint ist. Ein paar Sätze später heißt es nämlich: "Es ist ausdrücklich möglich den Erfolg einer eigenen Aktion mit der Gunst des Schicksals zu erkaufen." Eigene EW und WW sind ja eigene Aktionen. Wozu dann dieser Satz? Soll das heißen, man soll die SG nur für die Wiederholung von Schadenswürfen aufheben, oder könnte das bedeuten, daß auch die 20 des Gegners schon wiederholt werden kann?

 

Ich habe auf Cons schon häufiger erlebt, das SG auch für Würfe des SL eingesetzt wurden. Anscheinend haben viele das mit der SG fehlinterpretiert.

 

Nachdem ich es jetzt mehrmals gelesen habe, gebe ich Dir in dieser Sache voll Recht.

 

Gruß,

Tony

Ich verstehe deine Argumentationskette nicht. Eine eigene Aktion ist eine Aktion, die mit einem eigenen EW oder WW durchgeführt wird. Also heißt dieser Satz nichts anderes, als dass man mithilfe der SG einen EW oder WW, der vorher misslungen war, erneut würfeln darf.

 

Und nein, der EW des Gegners darf ausdrücklich nicht wiederholt werden, weil das eben kein Schadenswurf, sondern ein gegnerischer Erfolgswurf ist. Man beachte bitte die Seiten 79-81 sowie 96 im DFR.

 

Grüße

Prados

Ich habe doch schon gesagt, daß ich Dir Recht gebe. Gegnerische EW sind in der Tat ausgeschlossen. Ich hatte einfach zu sehr die Praxis (von Cons) im Kopf. Da liest man Dinge manchmal, so wie man sie verstehen will...

 

Gruß,

Tony

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