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Schadensbonus durch Blutsbrüderschaft und Zauber Stärke kombinierbar?

Hervorgehobene Antworten

Hallo zusammen,

Es geht um die Addierung von Schadensboni aus zwei verschiedenen Quellen:

Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Ein Abenteurer hatte durch eine Blutsbrüderschaft die entsprechenden Boni (+2 auf EW:Angriff, WW:Abwehr und +2 auf den Schaden). Zusätzlich war auf ihn der Zauber Stärke (+1 auf den Schaden) aktiv.

Im Regelwerk heißt es ja bekanntlich:
"Wenn ein Abenteurer unterschiedlichen Zaubern mit gleichartiger Wirkung ausgesetzt wird, addieren sich die Wirkungen ebenfalls nicht. In diesem Fall zählt der stärkste Einzelzauber."

Für mich sind die Wirkungen in diesem Fall jedoch nicht gleichartig, da die Quellen und Mechanismen völlig unterschiedlich sind:

  • Der Zauber Stärke: Erhöht rein physisch die Körperkraft und Muskelkraft des Charakters.

  • Die Blutsbrüderschaft: Ist ein Geist-Zauber: Der Bonus resultiert aus der mentalen Verbundenheit und dem Willen, alles für den Bruder (oder die Schwester) zu geben. Man holt quasi alle 120 % aus sich heraus.

Meiner Ansicht nach ist das keine verbotene Doppelverzauberung, da hier nicht zwei Zauber dieselbe Komponente (z. B. den Körper) stärken, sondern zwei völlig unterschiedliche Aspekte (Körper vs. Geist) zusammenwirken. Der gesamte magische Schadensbonus müsste also +3 betragen.

Wie seht ihr das? Ist diese Auslegung so korrekt und mit den Regeln vereinbar, oder übersehe ich hier eine offizielle Einschränkung?

Vor 13 Minuten, dabba schrieb:

Meiner Ansicht nach ist das keine verbotene Doppelverzauberung, da hier nicht zwei Zauber dieselbe Komponente (z. B. den Körper) stärken, sondern zwei völlig unterschiedliche Aspekte (Körper vs. Geist) zusammenwirken. Der gesamte magische Schadensbonus müsste also +3 betragen.

Wie seht ihr das? Ist diese Auslegung so korrekt und mit den Regeln vereinbar, oder übersehe ich hier eine offizielle Einschränkung?

Ich würde das auch so regeln. Ich finde deine Argumentation korrekt.

Die reine Regelbetrachtung dürfte eindeutig sein, da die Quelle und das Wirkungsziel der magischen Wirkung egals sind (vgl. die Aufzählung der magischen Quellen und v.a. das Beispiel mit den Siebenmeilenstiefeln, die lediglich einen Teilaspekt der Wirkung von Beschleunigen bewirken): Es wird ausschließlich die endgültige Wirkung betrachtet. In diesem Fall steigt in beiden Fällen der Schaden, die Wirkung ist also vergleichbar und ähnlich. Die stärkere Wirkung zählt.

Unabhängig davon würde ich angesichts der besonderen Situation hier addieren, da es stimmiger wirkt. Die +2 auf Schaden der Blutsbrüderschaft treten nur in einer besonderen, dramatischen Situation auf, die nicht planbar ist. Insofern: Eine schöne Kombination, an die man sich später am Lagerfeuer (oder gebeugt über die Bestellpizza) sicherlich noch gerne erinnert.

Erhöhen Stärke oder heiliger Zorn nicht "nur" das Attribut bis max.100 und nicht direkt den Schaden -jemand mit ungünstigem Attributwert profitiert ja gar nicht davon?

Daher sind das für mich 2 unterschiedliche Schadensboni.

Als magischen Schaden, um magische Wesen/?Geister? verletzen zu können, würde ich beides nicht ansehen.

Bearbeitet ( von seamus)

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