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ForumsCon 2025 Schwampf


Empfohlene Beiträge

vor 19 Minuten schrieb jul:
vor 1 Stunde schrieb Irwisch:

Ich darf noch nicht mal beantragen,....

ich wurde genötigt den ganzen alten Urlaub zu verplanen

Ich darf dieses Jahr keinen Urlaub von 2024 nach 2025 schieben,...

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vor 48 Minuten schrieb Helgris:

Wenn der erste Urlaubstag im alten Jahr beginnt, sind bei zusammenhängendem Urlaub die Folgetage -auch wenn sie im neuen Jahr liegen- dem alten Jahr zuzurechnen. Viele Firmen handhaben dies so. Frage einfach mal nach.

Das ist eine reine Kulanzregelung. Gesetzlich hast du keinerlei Anspruch darauf, den Jahresurlaub auf das neue Jahr mitzunehmen. 

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vor 3 Stunden schrieb Abd al Rahman:

So ganz stimmt das nicht. Eine Betriebsvereinbarung kann andere Regeln enthalten. Mit Kulanz hat das dann nichts zu tun. 

Eine Betriebsvereinbarung ist eine Art vereinbarte Kulanz. Die aber auch wieder zurückgezogen werden kann. Habe ich selbst erlebt. Mein ehemaliger Arbeitgeber war lange Jahre weitaus großzügiger mit der Urlaubsübernahme ins neue Jahr hinein. Bis es wirtschaftlich bergab ging, dann wurde nach und nach auf die gesetzlichen Regelungen zurück gefahren. 

Und es gibt viele Betriebe, die es erlauben, den Urlaub bis zum ersten Quartal des neuen Jahres zu übernehmen. Aber ich wollte klar stellen, dass es darauf keinen Anspruch gibt und das es eben auch weder selbstverständlich, noch gar gesetzlich so ist. 

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Hui.

Hier geht gerade einiges durcheinander.

Ich würde raten, das Thema hier nicht weiter zu vertiefen. Insbesondere, wenn man sich mit der Materie nicht wirklich auskennt.

Es könnte zu falschen Erwartungshaltungen oder zu geringen Erwartungshaltungen führen. Oder zu einer falschen Einschätzung der Rechtslage.

Kurz dazu:

vor 23 Minuten schrieb Bruder Buck:

Eine Betriebsvereinbarung ist eine Art vereinbarte Kulanz. Die aber auch wieder zurückgezogen werden kann. Habe ich selbst erlebt. Mein ehemaliger Arbeitgeber war lange Jahre weitaus großzügiger mit der Urlaubsübernahme ins neue Jahr hinein. Bis es wirtschaftlich bergab ging, dann wurde nach und nach auf die gesetzlichen Regelungen zurück gefahren. 

Und es gibt viele Betriebe, die es erlauben, den Urlaub bis zum ersten Quartal des neuen Jahres zu übernehmen. Aber ich wollte klar stellen, dass es darauf keinen Anspruch gibt und das es eben auch weder selbstverständlich, noch gar gesetzlich so ist. 

§ 77 BetrVG

Zitat

(4) Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. 2Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. 3Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen.

Und zum einfachen "Zurückziehen":

Zitat

(5) Betriebsvereinbarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

(6) Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre Regelungen in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann, weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.

 

 

Bearbeitet von Einskaldir
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