Zu Inhalt springen

ForumsCon 2025 Schwampf

Hervorgehobene Antworten

comment_3681356
vor 48 Minuten schrieb Helgris:

Wenn der erste Urlaubstag im alten Jahr beginnt, sind bei zusammenhängendem Urlaub die Folgetage -auch wenn sie im neuen Jahr liegen- dem alten Jahr zuzurechnen. Viele Firmen handhaben dies so. Frage einfach mal nach.

Das ist eine reine Kulanzregelung. Gesetzlich hast du keinerlei Anspruch darauf, den Jahresurlaub auf das neue Jahr mitzunehmen. 

comment_3681398
vor 3 Stunden schrieb Abd al Rahman:

So ganz stimmt das nicht. Eine Betriebsvereinbarung kann andere Regeln enthalten. Mit Kulanz hat das dann nichts zu tun. 

Eine Betriebsvereinbarung ist eine Art vereinbarte Kulanz. Die aber auch wieder zurückgezogen werden kann. Habe ich selbst erlebt. Mein ehemaliger Arbeitgeber war lange Jahre weitaus großzügiger mit der Urlaubsübernahme ins neue Jahr hinein. Bis es wirtschaftlich bergab ging, dann wurde nach und nach auf die gesetzlichen Regelungen zurück gefahren. 

Und es gibt viele Betriebe, die es erlauben, den Urlaub bis zum ersten Quartal des neuen Jahres zu übernehmen. Aber ich wollte klar stellen, dass es darauf keinen Anspruch gibt und das es eben auch weder selbstverständlich, noch gar gesetzlich so ist. 

comment_3681401

Hui.

Hier geht gerade einiges durcheinander.

Ich würde raten, das Thema hier nicht weiter zu vertiefen. Insbesondere, wenn man sich mit der Materie nicht wirklich auskennt.

Es könnte zu falschen Erwartungshaltungen oder zu geringen Erwartungshaltungen führen. Oder zu einer falschen Einschätzung der Rechtslage.

Kurz dazu:

vor 23 Minuten schrieb Bruder Buck:

Eine Betriebsvereinbarung ist eine Art vereinbarte Kulanz. Die aber auch wieder zurückgezogen werden kann. Habe ich selbst erlebt. Mein ehemaliger Arbeitgeber war lange Jahre weitaus großzügiger mit der Urlaubsübernahme ins neue Jahr hinein. Bis es wirtschaftlich bergab ging, dann wurde nach und nach auf die gesetzlichen Regelungen zurück gefahren. 

Und es gibt viele Betriebe, die es erlauben, den Urlaub bis zum ersten Quartal des neuen Jahres zu übernehmen. Aber ich wollte klar stellen, dass es darauf keinen Anspruch gibt und das es eben auch weder selbstverständlich, noch gar gesetzlich so ist. 

§ 77 BetrVG

Zitat

(4) Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. 2Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. 3Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen.

Und zum einfachen "Zurückziehen":

Zitat

(5) Betriebsvereinbarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

(6) Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre Regelungen in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann, weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.

 

 

Bearbeitet ( von Einskaldir)

  • 4 Monate später...
comment_3719228

Liebe Freunde. ICH HASSE MEIN LEBEN!!! Ok, eigentlich hasse ich Excel, aber da mein Leben gerade aus Exel besteht, weil ich mein Buchhaltungsexel für den Con auf drei Anreiseoptionen und eine zusätzliche Zimmerkategorie erweitern muss, kommen wir wieder zu meiner eingangs geäußerten These: "ICH HASSE MEIN LEBEN!!!"

 

comment_3719467
Am 30.8.2024 um 16:35 schrieb Abd al Rahman:

Liebe Freunde. ICH HASSE MEIN LEBEN!!! Ok, eigentlich hasse ich Excel, aber da mein Leben gerade aus Exel besteht, weil ich mein Buchhaltungsexel für den Con auf drei Anreiseoptionen und eine zusätzliche Zimmerkategorie erweitern muss, kommen wir wieder zu meiner eingangs geäußerten These: "ICH HASSE MEIN LEBEN!!!"

Immerhin wirst du dafür auch sehr sehr nicht bezahlt.

 

 

Bearbeitet ( von Meeresdruide)

comment_3719733
Am 30.8.2024 um 16:35 schrieb Abd al Rahman:

Liebe Freunde. ICH HASSE MEIN LEBEN!!! Ok, eigentlich hasse ich Excel, aber da mein Leben gerade aus Exel besteht, weil ich mein Buchhaltungsexel für den Con auf drei Anreiseoptionen und eine zusätzliche Zimmerkategorie erweitern muss, kommen wir wieder zu meiner eingangs geäußerten These: "ICH HASSE MEIN LEBEN!!!"

 

I fought the Excel and the Excel won, I fought the Excel and the Excel won :cdg: 

Alles gut :) Bestätigungen sind draußen.

comment_3720227
vor 22 Minuten schrieb Abd al Rahman:

@Akeem al Harun Mail ging nochmal raus. Ich hab nachgeschaut, Du standest auf der Verteilerliste der 1. Mail.

Danke, möglicherweise habe ich die versehentlich gelöscht, als ich als Spam gekennzeichnete meist lösche ohne noch mal genauer hinzuschauen. Ich habe nur die Ankündigung im Postfach gefunden.

Archiviert

Dieses Thema wurde archiviert und kann nicht mehr kommentiert werden.

Kürzlich Online 0

  • Kein Mitglied betrachtet die Seite.

Wichtige Informationen

Wir setzen Cookies, um die Benutzung der Seite zu verbessern. Du kannst die zugehörigen Einstellungen jederzeit anpassen. Ansonsten akzeptiere bitte diese Nutzung.

Browser-Push-Nachrichten konfigurieren

Chrome (Android)
  1. Klicke das Schloss-Symbol neben der Adressleiste.
  2. Klicke Berechtigungen → Benachrichtigungen.
  3. Passe die Einstellungen nach deinen Wünschen an.
Chrome (Desktop)
  1. Klicke das Schloss-Symbol in der Adresszeile.
  2. Klicke Seiteneinstellungen.
  3. Finde Benachrichtigungen und passe sie nach deinen Wünschen an.