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comment_2969354

Die Diskussion über den Angriff nach Berührungszaubern ließ erkennen, dass Spieler gerne die gelernten Waffenfertigkeiten ihrer Figuren für Faustkampf oder die Thaumagralangriffe verwenden würden. Hier also mal eine schnelle Hausregel.

Variante 1:
Der Angriff nach einem Berührungszauber erfolgt mit dem ungelernten Erfolgswert (+4) (kein Zuschlag mehr) oder mit der gelernten Waffenfertigkeit. In diesem Fall gilt der Angriff allerdings als überstürzt, was -6 auf den EW bedeutet. (Ansonsten keine Änderungen).

Variante 2:
Der Angriff nach einem Berührungszauber erfolgt mit dem ungelernten Erfolgswert (+4) (kein Zuschlag mehr) oder mit der gelernten Waffenfertigkeit. Nach Zaubern mit einer Zauberdauer von mindestens 10 Sekunden gilt der Angriff am Ende der Runde als überstürzt (-6). Der Gegner würfelt einen WW:Abwehr, nach dessen Gelingen er dem Angriff erfolgreich ausweichen konnte, weswegen die Verzauberung automatisch scheitert. Andernfalls steht ihm noch der WW:Resistenz zu.

(Mir persönlich gefällt Variante 2 besser.)

Bearbeitet ( von Prados Karwan)
Überstürzt ist was anderes als spontan ...

comment_2969361

Die Regelung
leichte Berührung (+4) reicht aus
lässt du beide Male entfallen,
es wird aber trotzdem in beiden Varianten immer "nur" leichter Schaden verursacht (bei Variante 2 also auch bei misslungenem WW:Abwehr)
?

Augenblick B-Zauber erhalten keine -6 (Variante2)?

Was ist mit Umgebungs-B-Sprüchen*), diese erhalten bei Variante2 keine 2 WW:Abwehr, oder?

 

*) Silberstaub/Flammenkreis auf ein(en) Werwesen/Untoten gesprochen könnten ggf. interessant sein.

 

Für mich müsste bei beiden Varianten die leichte Berührung aber weiterhin einen Bonus geben (bspw. nur +2 statt +4).

Bearbeitet ( von seamus)
Umgearbeitet

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