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comment_1615259

Vorab: Falls dieses Thema zu speziell ist, um einen eigenen Strang zu bekommen, kann es gern mit einem dazu geeigneten verschmelzt werden. Ich wäre in dem Fall über eine Benchrichtigung froh. Danke. :)

 

 

Zum Thema: In verschiedenen Strängen zum Thema "Berührungszauber" wurde geäußert, dass die Hände bloß sein müssen, also keine Kampfriemen, Handschuhe o.ä. tragen dürfen. Ich möchte dies etwas vertiefen: Bei Midgard spielt es meist eine Rolle, ob jemand Metall im Spiel ist. Wie wäre es denn, wenn man der Einfachheit festlegt, dass man zumindest nichtmetallische Handschuhe (Leder, Leinen, Wolle) tragen darf bei B-Zaubern, metallische aber eventuell nicht?

 

Denn natürlich tragen auch Zauberer in bestimmten Situationen Handschuhe, und wenn sie mit einemal zaubern müssen, sind sie dann angeschmiert. Wenn jetzt das Vorhandensein jeglicher Handbekleidung an B-Zaubern hindern würde, müsste man das doch auch weiterspinnen: Wieso sollte ein Lederhandschuh dann nicht auch bei anderen Zaubern hindern? Wieso sollte ein Lederhandschuh einen Berührungszauber unmöglich machen, eine "Feuerkugel" jedoch nicht?

 

Was meint ihr?

 

 

Edit meint, ich soll noch klarstellen, dass es hier NICHT um Thaumagrale geht.

Bearbeitet ( von Bro)

comment_1615269

Hi

Die Antwort ist eigentlich einfach, weil es ja gerade ausdrücklich heißt: Mit der bloßen Hand und eben nicht "mit einer nicht durch Metall bedeckten Hand". Da gibt es meiner Meinung nach wenig Auslegungsspielraum.

 

Die magische Energie muss direkt von der bloßen Hand zum Zielobjekt gelangen, dieses wiederum darf Kleidung etc. tragen.

 

Einzige Möglichkeit: Ein Thaumagral als Handschuh. Finde ich stilvoll und gut einsetzbar.

 

 

 

Mfg Yon

comment_1615272
Hi

Die Antwort ist eigentlich einfach, weil es ja gerade ausdrücklich heißt: Mit der bloßen Hand und eben nicht "mit einer nicht durch Metall bedeckten Hand". Da gibt es meiner Meinung nach wenig Auslegungsspielraum.

 

Die Auslegung ist mir persönlich zu eng.

 

Die magische Energie muss direkt von der bloßen Hand zum Zielobjekt gelangen, dieses wiederum darf Kleidung etc. tragen.
Aha. Die Magie ist also so schlau, dass sie den Unterschied merkt? Dann werde ich meine SpFen jetzt Umhänge oder Kleidung tragen lassen, die aus Handschuhen gefertigt sind. Die sind dann bei Dir gegen B-Zauber gefeit. Gut zu wissen. :)

 

Einzige Möglichkeit: Ein Thaumagral als Handschuh. Finde ich stilvoll und gut einsetzbar.

 

 

 

Mfg Yon

Das ist klar, aber nicht klar genug. Daher werde ich das oben noch erwähnen.

Bearbeitet ( von Bro)

comment_1615274

Hallo Bro,

 

ich bin der Meinung, dass man Handschuhe tragen darf.

 

- Ein Grund ist, dass die Berührung auch durch die Kleidung/Rüstung des Berührten nicht verhindert wird. Ob da ein bisserl Stoff dazwischen ist, ist also nicht von Belang. Oder anders formuliert, nur wenn der Zauberer einen gezielten Hieb an eine unbedeckte Stelle macht, dann berührt er tatsächlich seinen Gegner mit der "bloßen Hand". Ansonsten ist immer Stoff dazwischen.

- Ein weiterer Grund wäre, dass der Zauberer insgesamt betrachtet wird. Ob da er nun Handschuhe trägt oder nicht, ist nicht relevant.

- Selbst das Zaubern durch Metallhandschuhe wird nicht verhindert. Das Maximale was passieren kann, ist ein deutlicher Abzug auf den EW Zaubern. Aber meiner Ansicht nach nur, wenn der Spielleiter Metallhandschuhe tatsächlich als Rüstung (als Regelmechanismus) zählt.

- Aus der Spielweltlogik könnte man auch noch aufführen, dass Zaubern im hohen Norden ohne Handschuhe gar nicht möglich wäre. Ist einfach zu kalt :-). Entweder es frieren die Finger ein, oder man trägt Handschuhe.

- Der Grund warum man meiner Ansicht nach keine "Faustriemen" oder Ähnliches tragen darf, ist doch eher ein regeltechnischer. Man soll nicht gleichzeitig eine Waffe (ausser Thaumagral) tragen können. Aus der Spielweltlogik würde die Waffe den Zauberer so weit einschränken, dass er Ritualgesten nicht ordentlich durchgeführen könnte. Bei Handschuhen sehe ich diese Gefahr nicht.

 

Grüsse Merl

 

Grüsse Merl

comment_1615293

Dazu habe ich mir noch nie Gedanken gemacht. Dann wird es jetzt also Zeit.

 

Die Finger müssen bei Gestenzaubern beweglich sein, genau wie bei Tempeltänzerinnen.

 

Also sind für nur dünner, weiche, biegsame Handschuhe erlaubt.

 

Es gibt zwar keinen Katalog, welche Geste wann bei welchem Zauber ausgeführt werden muss, aber in Fäustlingen geht das sicherlich nicht mehr.

 

Metallhandschuhe würde ich für Gestenzauber gar nicht zulassen.

comment_1615295
Hi

Die Antwort ist eigentlich einfach, weil es ja gerade ausdrücklich heißt: Mit der bloßen Hand und eben nicht "mit einer nicht durch Metall bedeckten Hand". Da gibt es meiner Meinung nach wenig Auslegungsspielraum.

 

Mfg Yon

 

 

Leider hast du da nur ein relativ schwaches Argument für deine Meinung und zitierst auch nur einen Teil der Regelpassage aus dem Arkanum.

 

Wie ich schon im anderen Strang schrieb, ist für mich eindeutig auch eine behandschuhte Hand in der Lage, einen Berührungszauber zu wirken.

 

Das ergibt sich aus folgenenden Argumenten:

 

Zunächst steht vor dem von YonAttan zitierten Satz:" Es genügt ein Kontakt mit seiner Hand [...]" (Seite 22 Arkanum). Da steht weder "bloß" noch "nackte" oder "unbekleidete" Hand, sondern nur Hand.

 

Die bloße Hand kommt erst anschließend ins Spiel und zwar bei der Beschreibung, wie diese Berührung regeltechnisch abzuwickeln ist. Und da ist es richtig auf die "bloße Hand" abzustellen, denn die "bloße Hand" ist immer der Terminus Technikus dafür, wenn eine Angriffsart beschrieben wird. Der Angriff erfolgt also in der Art, wie der Angriff mit einer "bloßen Hand" erfolgt.

 

Beispiele finden sich dafür im DFR zu Hauf:

 

Seite 206 DFR zum Beispiel: "Jeder Mensch kann sich im Norfall mit seinen bloßen Händen wehren."

Selbstverständlich muss er nicht die Handschuhe ausziehen, um jemanden eins auf die Zwölf zu pfeffern.

 

Seite 226 DFR:

 

Schaden "bloße Hand (1W6-4)". Selbstverständlich macht man diesen Schaden auch, wenn man Lederhandschuhe trägt und nicht nur mit nackten Händen.

 

Seite 248, DFR zu den gezielten HIeben:

 

"Die folgenden Regeln gelten nicht für Handgemenge- oder Fernkampfangriffe und nicht für Hiebe mit der bloßen Hand".

 

Auch hier gilt, dass die Regeln nicht anwendbar werden, wenn man Lederhandschuhe trägt, weil dann die Hände wörtlich nicht mehr "bloß" sind.

 

Ein Blick in den Index des DFR zu "bloße Hand" sollte helfen.

 

Es bleibt festzuhalten, dass es sich nur einen Fachterminus handelt, der im Rahmen von Kampfabläufen vorkommt.

 

P:S: Blitze schleudern sollte auch noch mit Handschuhen funktionieren. ;)

Bearbeitet ( von Einskaldir)

comment_1615316

Für mich darf ein Handschuh nur nicht die nötigen Gesten behindern. Hat der Handschuh zusätzlich eine metallische Schutzfunktion, dann gelten die Regeln für Behinderungen durch Metall.

 

@Yon: "bloße Hand" ist für mich hier nur die Bezeichnung für den ungelernten waffenlosen Kampf und hat nichts mit der Frage Handschuh oder nicht zu tun.

 

Solwac

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