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Hervorgehobene Antworten

Erstellt
comment_1080220

Hat jemand, der am Rundenbeginn die Aktion "panisch fliehen" ankündigt, in dieser Runde noch einen Kontrollbereich?

 

Hat er in den Folgerunden, in denen er die Aktion "panisch fliehen" fortsetzt, einen Kontrollbereich?

 

Rein regeltechnisch hab ich bisher nichts gefunden, was dagegenspricht, aber ich finde die Vorstellung komisch, dass jemand, der "panisch flieht" noch Zeit und Muße findet, andere am Bewegen zu hindern.

comment_1080224

Moin!

 

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass ein panisch fliehender SC nur EINE Sache vor Augen hat - panisch fliehen! - nicht mehr und nicht weniger... ;)

 

Ausnahmen sind denkbar, wenn im Sicht/Hörbereich des SC entwas einschneidendes geschieht, was eine spontane Planänderung legitimieren würde. Also prinzipiell "Nein", Ausnahmen bestätigen die Regel...

 

Gruß

Marcell

comment_1080225

Zweimal Nein. Wer panisch flieht, bewegt sich seine volle Bewegungsweite vom Gegner weg. D.h. er hat auch kein Zehntel seiner Bewegungsweite mehr übrig, um seine Gegner überstürzt angreifen zu können. Er hat also keinerlei Möglichkeit mehr, im Nahkampf jemanden angreifen zu können. Damit hat er auch keinen Kontrollbereich mehr.

 

Die entsprechenden Stellen im Regelwerk findest du auf Seite 89 links unten (Position in Aktionsphasen), auf Seite 120 links unten (Handlungen im Kampfgemenge, 1.) und auf Seite 121, ebenfalls links unten (l. panisch fliehen).

 

CU

FLo

  • Ersteller
comment_1080228
Zweimal Nein. Wer panisch flieht, bewegt sich seine volle Bewegungsweite vom Gegner weg. D.h. er hat auch kein Zehntel seiner Bewegungsweite mehr übrig, um seine Gegner überstürzt angreifen zu können. Er hat also keinerlei Möglichkeit mehr, im Nahkampf jemanden angreifen zu können. Damit hat er auch keinen Kontrollbereich mehr.

 

Das würde ja heißten, dass jemand, der sich seine volle Bewegungsweite bewegt hat, oder der schon jemanden angegriffen hat, auch keinen Kontrollbereich mehr hätte. Und das ist meines Wissens nicht der Fall!

comment_1080229

Das würde ja heißten, dass jemand, der sich seine volle Bewegungsweite bewegt hat, oder der schon jemanden angegriffen hat, auch keinen Kontrollbereich mehr hätte. Und das ist meines Wissens nicht der Fall!

 

Man muss ja wohl einen Unterschied machen zwischen jemand, der panisch flieht und jemand der sich im Nahkampf befindet. Natürlich hat ein Nahkämpfer auch nach seinem Angriff noch einen Kontrollbereich.

comment_1080230
Zweimal Nein. Wer panisch flieht, bewegt sich seine volle Bewegungsweite vom Gegner weg. D.h. er hat auch kein Zehntel seiner Bewegungsweite mehr übrig, um seine Gegner überstürzt angreifen zu können. Er hat also keinerlei Möglichkeit mehr, im Nahkampf jemanden angreifen zu können. Damit hat er auch keinen Kontrollbereich mehr.

 

Das würde ja heißten, dass jemand, der sich seine volle Bewegungsweite bewegt hat, oder der schon jemanden angegriffen hat, auch keinen Kontrollbereich mehr hätte. Und das ist meines Wissens nicht der Fall!

 

Ich zitiere mal aus diesem Strang:

 

Das ist korrekt. Allerdings hat der Gegner noch einen WW:Gw/10, um dieses Durchqueren zu verhindern, wenn er auf alle anderen Handlungen verzichtet...

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

 

Da die Flucht am Ende der Runde stattfindet, nachdem alle anderen Beteiligten gehandelt haben, kann der Flüchtende nicht mehr aufgehalten werden.

 

Grüße

Prados

 

bis dann,

Sulvahir

  • Ersteller
comment_1080242

Ich zitiere mal aus diesem Strang:

 

Das ist korrekt. Allerdings hat der Gegner noch einen WW:Gw/10, um dieses Durchqueren zu verhindern, wenn er auf alle anderen Handlungen verzichtet...

 

Da die Flucht am Ende der Runde stattfindet, nachdem alle anderen Beteiligten gehandelt haben, kann der Flüchtende nicht mehr aufgehalten werden.

 

Grüße

Prados

 

bis dann,

Sulvahir

 

Damit wäre geklärt, dass der panisch Fliehende sich nicht um Kontrollbereiche kümmern muss. Mir geht es aber darum, ob der panisch fliehende selbst einen Kontrollbereich hat.

Immerhin steht er während der ganzen Runde meist noch mitten im Getümmel.

Und es geht mir hier um die rein regeltechnische Frage. Wie realistisch das ganze ist, kann ich hinterher immer noch selbst entscheiden. :)

comment_1080315

Unter dem Regelaspekt ist die Reihenfolge des Rundenaufbaus zu beachten. Die Bewegungsphase wird vor der Handlungsphase durchgeführt und die Entscheidung über die Handlung wird erst nach der Bewegungsphase getroffen. Die Frage nach dem Kontrollbereich ist aber ausschließlich in der Bewegungsphase relevant, in der aber eine Figur in ihrer Handlung noch nicht festgelegt ist. Eine Figur, die panisch fliehen möchte, hat also in der Runde, in der sie die Handlung zum ersten Mal wählt, noch einen Kontrollbereich, da sie sich maximal um einen Meter bewegt haben darf und damit noch potenziell einen Nahkampfangriff führen darf.

 

Ein Abenteurer, der seine Flucht fortsetzt, bewegt sich vor allen anderen am Kampf beteiligten Personen und verbraucht dabei seine gesamte Bewegungsweite. Er ist anschließend nicht mehr in der Lage, einen Nahkampfangriff zu führen und hat damit gemäß Seite 89, DFR, auch keinen Kontrollbereich mehr.

 

Grüße

Prados

  • Ersteller
comment_1080678
Eine Figur, die panisch fliehen möchte, hat also in der Runde, in der sie die Handlung zum ersten Mal wählt, noch einen Kontrollbereich, da sie sich maximal um einen Meter bewegt haben darf und damit noch potenziell einen Nahkampfangriff führen darf.

 

Ein Abenteurer, der seine Flucht fortsetzt, bewegt sich vor allen anderen am Kampf beteiligten Personen und verbraucht dabei seine gesamte Bewegungsweite. Er ist anschließend nicht mehr in der Lage, einen Nahkampfangriff zu führen und hat damit gemäß Seite 89, DFR, auch keinen Kontrollbereich mehr.

 

Danke!

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