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Der war wirklich unter Deinem Niveau! Gruß Toda Mein Nivau ist flexibel. Das hält so einen Ausrutscher schon aus. Grüße Prados
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Und wann machst du den Nachttest? Grüße Prados (Oh, Gott, war der flach.)
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Unabhängig davon, dass die maximal fliegende Masse sich aus Zauberer plus 25 kg Fluggepäck zusammensetzen darf, fliegt diese Masse immer mit B24. Und jetzt entschuldige ich mich, denn ich muss noch ein wenig in die Bibliothek. Außerdem: was diskutiere ich hier eigentlich? Von den Regeln her ist Geschossen ausweichen doch sowieso nicht erlaubt. Ich erlaube mir hier aber einen meiner ach so seltenen Smilies zu setzen: Da ist er. Grüße Prados
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Ich sach' nur: Massenträgheit. Was für eine Masse hat so ein kleiner Flugdrachen? 200 bis 400 Gramm? Grüße Prados
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Wie kommst du auf die Idee? Bei Schweben wird der Zauberer schwere-, also gewichtslos. Seine Masse behält er weiterhin, anonsten könnte ihn der Eigenimpuls nach Abstoßen vom Boden nicht weiter nach oben tragen. Übrigens ist mir zu deinem Drachenbeispiel noch eingefallen, dass der Drachen vor allem deshalb so unberechenbar fliegt, da er mit dem Halter einen festen Angelpunkt auf dem Boden hat. Den hat ein Flieger nicht. Grüße Prados
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@Tede und Eike Vergesst bitte nicht die Massenträgheit des Fliegenden. Es dürfte recht schwer sein, eine Masse von knapp zwei Zentnern ohne festen Angelpunkt schnell hin und her zu bewegen. Schließlich macht der Zauber lediglich gewichts-, aber nicht masselos. Eine solche Körperkontrolle ist unter Konzentration nicht möglich. Grüße Prados
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@Eike Nein, der Gegner soll nicht als wehrlos zählen, sondern lediglich den Hieb nicht abwehren können. Der Gegner ist ja noch zu ernsthafter Gegenwehr fähig, nur erwartet er diesen Angriff überhaupt nicht... Und mit dieser Formulierung fällt mir auf, dass ich damit die eigentliche Definition der Überraschung gegeben habe. Also muss ich noch mal in meinem Beitrag einige Änderungen eintragen. Kurzfassung: Der zweite Angriff darf abgewehrt werden, allerdings mit -4 wegen Überraschung. Grüße Prados
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Richtig, doch reicht das nicht aus, die Handlung "Geschossen ausweichen" durchzuführen. Ansonsten würde ja schon das normale Laufen auf dem Boden die gleichen Auswirkungen zeigen. Darüber hinaus kann sich ein Flieger schwerlich "von Deckung zu Deckung" hechten, sondern befindet sich immer im Blickfeld des Schützen. Grüße Prados
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Das ist - rein regeltechnisch - nicht möglich, da dies eine Kampfaktion ist, der Zauberer aber nicht kämpfen kann. Grüße Prados
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Zu 1.) Der Zauberer kann während der Wirkungsdauer weder kämpfen noch zaubern, da er sich konzentrieren muss. <s>Dementsprechend kann er also nicht abwehren und ist regeltechnisch gesehen zunächst wehrlos. Allerdings sind seine Bewegungsweite und seine Beweglichkeit nicht eingeschränkt, so dass ich es vom Einzelfall abhängig machen würde, ob der Zauberer als wehrlos anzusehen ist (vgl. S. 95, DFR).</s> <span style='color:blue'>Der Fliegende ist nicht wehrlos, sondern kann Angriffe abwehren. Danke, Hendrik.</span> Außerdem kann sich ein Fliegender recht leicht vor Nahkampfangriffen in Sicherheit bringen, und bei Fernangriffen wird bei Angriffen gegen Wehrlose kein Zuschlag addiert. <span style='color:blue'>Der letzte Halbsatz ist zwar weiterhin richtig - deswegen lasse ich ihn stehen -, hat aber mit der Fragestellung nichts mehr zu tun.</span> Ob der Zauberer schwimmend zaubern kann, würde ich ebenfalls von der Situation abhängig machen. In ruhigen Gewässern und bei kurzen Zaubern steht dem meines Erachtens außer vielleicht einem PW:Wk nicht viel im Wege, doch es wurden hier im Forum, u.a. von Olafsdottir, schon andere Meinungen geäußert. Zu 2.) Der Zauberer muss sich tatsächlich die gesamte Wirkungsdauer konzentrieren, also auch, wenn er eine Zwischenlandung einschiebt. Normalerweise kann der Zauberer also keine weitere Fertigkeit anwenden. Dennoch würde ich an deiner Stelle wieder von der Einzelsituation abhängig machen, ob nicht doch eine Fertigkeit eingesetzt werden kann. Unmöglich düften alle die Fertigkeiten sein, die eine große Körperkontrolle oder ähnliche koordinierte Bewegungen erfordern. Wissensfertigkeiten oder beobachtende soziale Fertigkeiten (z.B. Menschenkenntnis) könnten mit einem entsprechenden Abzug auf den Erfolgswurf vielleicht doch möglich gemacht werden. Das solltet ihr in eurer Gruppe entscheiden. Grüße Prados
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Es geht doch gar nicht um den Effekt an sich, sondern um die Begründung, die - wie hier deutlich zu erkennen - auf überwiegende Ablehnung stößt, weil sie dem zugrundeliegenden Regelkonstrukt völlig widerspricht. Mit der Waffe würde also nicht nur eine Waffe, sondern auch noch eine - fragwürdige - Hausregel eingeführt werden. Mein Vorschlag, um den Effekt dennoch zu erhalten <span style='color:blue'>(inzwischen leicht überarbeitet)</span>; <span style='color:brown'>(inzwischen zum zweiten Mal)</span>: "Das Zwillingsrapier kann einmal im Kampf so geteilt werden, dass der Gegner den zweiten Angriff nicht vorhersehen kann und keinen WW:Abwehr gegen den zweiten Angriff erhält. Der Angreifer muss dazu kurz vor dem Angriff den Griff des Rapiers mit beiden Händen umfassen, damit er es während des Angriffstoßes teilen kann. Dem zweiten Angriff kann eine leicht unterschiedliche Stoßrichtung gegeben werden, die der Gegner nicht vorhersehen kann. Da beide Angriffe gleichzeitig erfolgen, kann lediglich der erste - also der ursprüngliche - <span style='color:brown'>normal</span> abgewehrt werden. <span style='color:brown'>Für den zweiten Angriff gilt der Gegner als überrascht und erleidet daher -4 auf seinen WW:Abwehr.</span> Beide Angriffe erfolgen wegen der ungewöhnlichen Kampfbewegung mit einem <span style='color:blue'>EW-</span><span style='color:brown'>2</span><span style='color:blue'>:Beidhändiger Kampf. Der in der ursprünglichen Beschreibung vorgesehene überhastete Angriff ist natürlich nicht mehr möglich.</span> Diese technisch anspruchsvolle Teilung gelingt nur, wenn dem Rapierkämpfer ein vorheriger EW-2:Zwillingsrapier gelingt. Andernfalls ist der Gegner gewarnt und kann beide Angriffe abwehren. Fällt bei diesem EW eine 1, fällt eine Rapierhälfte zu Boden. Eine kritische 20 lässt beide EW:Angriff unvorhersehbar werden, die damit beide nicht abzuwehren sind. <span style='color:blue'>Alternativ kann sich der Rapierkämpfer entscheiden, sein Zwillingsrapier kontrolliert zu zerlegen. Das dauert eine Kampfrunde, in der er nicht angreifen, aber abwehren kann. Es ist dafür kein Erfolgswurf nötig, allerdings erhält der Rapierkämpfer auch keine weiteren Vorteile.</span>" Grüße Prados
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Nein, selbst dann würden keine Abzüge auf den WW:Abwehr angerechnet werden. Vergleiche dazu die Voraussetzungen für Überraschung, die ich in meinem vorherigen Beitrag angegeben habe, und die Ausführungen in DFR. Grüße Prados
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Auch da muss ich fragen, warum? Der Abzug von -4 auf die Abwehr durch Überraschung wird eh nur gewährt, wenn die Angegriffenen keinerlei Ahnung von einem Angriff hatten. Schon wenn die Angegriffenen wachsam waren, verlieren sie in einer Überraschungssituation lediglich die Initiative, erleiden aber keine Abzüge mehr auf die Abwehr. Warum sollte also in einer Kampfsituation, in der der Kämpfer laut Grundregeln ein Anrecht auf Abwehr gegen jeden Angriff hat, warum also sollten da wegen eines völlig normalen Doppelangriffs plötzlich Abzüge angerechnet werden? Grüße Prados
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Das steht im zusammenfassenden Text: Der Teilungsvorgang dauert eine ganze Runde, ein beidhändiger Angriff ist erst in der Folgerunde möglich. Grüße Prados
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@Hornack Es kann ja gut sein, dass du dir das vorstellen kannst. Aber unter der Voraussetzung, dass die zusammengefassten Beiträge zumindest den unstrittigen Grundregeln Midgards folgen sollten, ist diese Regelung aber schlichtweg nicht möglich, schon gar nicht, wenn der Gegner den Teilungsvorgang sehen kann und eine ganze Runde Zeit hat, sich auf die zwei Waffen einzustellen. Im Umkehrschluss müsstest du einen Kämpfer immer überrascht sein lassen, wenn dessen Gegner in einer Runde eine weitere Waffe zieht, um dann in der folgenden Runde beidhändig anzugreifen. Noch ein orthographischer Hinweis: Der Plural von "Rapier" lautet "Rapiere" (vierter Absatz des Textkörpers). Grüße Prados
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Ich habe mir gerade den zusammenfassenden Artikel über das Zwillingsrapier im Archiv durchgelesen und bin über einen Punkt gestolpert, der dringend geändert werden müsste: Keinesfalls kann ein Gegner durch das Teilen und den anschließenden Angriff mit dem zweiten Rapier überrascht werden. Überraschung ist eine regeltechnische Besonderheit (DFR, S. 88/89), für die besondere Bedingungen nötig sind, die innerhalb eines Kampfes nicht mehr gegeben sein können. Darüber hinaus wird das Teilen des Rapiers als eine eigenständige Handlung beschrieben, dauert also eine Kampfrunde. Der Gegner hat dementsprechend genügend Möglichkeit, die zweite Angriffsmöglickeit zu erkennen. Grüße Prados
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Sehen von Verborgenem für Thaumaturgen
Prados Karwan antwortete auf Jakob Richter's Thema in M4 - Gesetze der Magie
@HN Es sind Zauber mit Materialkomponente gemeint. Natürlich wird die Wand nur durchsichtig und nicht durchlässig, d.h. alle Zauber, die direkt vom Zauberer ausgehen und auf ein Ziel geschickt werden müssen, werden von der Wand blockiert, z.B. das schon mehrfach erwähnte Blitze schleudern. Eine Feuerkugel muss also zwingend hinter der Wand entstehen - vom Zauberer aus gesehen -, ein nachträgliches Durch-die-Wand-schicken ist natürlich nicht mehr möglich. Grüße Prados -
Sehen von Verborgenem für Thaumaturgen
Prados Karwan antwortete auf Jakob Richter's Thema in M4 - Gesetze der Magie
Zugegeben. Doch dieses Szenario ist auch denkbar, ohne dass es großartiger Magie bedürfte. Ein bisschen Schleichen, ein bisschen Meucheln, schon war's das. Auch für diese Aktionen wären Erfolgswürfe möglich. Und es möge bitte bedacht werden, dass zwei relativ gleichzeitig explodierende Feuerkugeln keinen aufsummierten Schaden verursachen. Eine Person, die sich gleichzeitig in den Flammenlohen mehrerer Feuerkugen wiederfindet, erleidet lediglich den Schaden, den die nächstgelegene Feuerkugel einzeln verursacht. Darüber hinaus hat man ja die Möglichkeiten, entsprechende Schutzmechanismen anzuwenden. Grüße Prados -
Sehen von Verborgenem für Thaumaturgen
Prados Karwan antwortete auf Jakob Richter's Thema in M4 - Gesetze der Magie
Diese Überlegungen erscheinen mir in ihrer Konsequenz doch stark dramatisiert. "Keinerlei Überlebenschancen" gegen zwei Feuerkugeln - denn nur zwei wären in deinem Beispiel gleichzeitig möglich -, die sich mit B3 bewegen, wohingegen sämtliche Besucher der Taverne frei bewegen können, halte ich für wenig realistisch. Darüber hinaus dürfte bei so vielen Beobachteten die Wahrscheinlichkeit sehr groß sein, dass sie auf die magische Spionage aufmerksam werden, denn dafür ist lediglich ein erfolgreicher EW:Resistenz nötig. Grüße Prados -
Das ist auch nicht nötig, denn die ist falsch. Nimm doch den Heißsporn. Grüße GH Das hätte jetzt ... irgendwie ... auch von ... mir ... kommen können. Grüße Prados
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Jürgen E. Franke beantwortete eine Frage zum Zauber Sehen von Verborgenem: Ist es möglich, durch eine Wand zu zaubern, die mithilfe Sehen von Verborgenem durchsichtig gemacht worden ist? Antwort: Ursprünglich war es nicht vorgesehen, doch laut Spruchbeschreibung ist es möglich. Grundsätzlich gilt, was man mit eigenen Augen sehen kann, kann man verzaubern. Auch materielle Zauber können durch die Wand gewirkt werden. Eine nachträgliche, nicht offizielle, aber logische Ergänzung: Strahlzauber, wie z.B. Blitze schleudern, können natürlich nicht durch die Wand gewirkt werden, da sie direkt vom Zauberer ausgehen und die Wand zwar durchsichtig, aber nicht durchlässig wird. Eine Feuerkugel z.B. ist aber möglich, solange sie bereits hinter dem durchsichtigen Wandstück entsteht und nicht erst anschließend durch die Wand gelenkt werden soll.
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Ja, bei dem am linken Bildrand war ich mir unsicher. Grüße Prados
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Bei einem bin ich mir nicht sicher, ob es einer sein soll. Wenn es so ist, dann habe ich die 13. Schönes Bild. Grüße Prados
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Moderation : Ich habe die Themen verschmolzen. Grüße Prados Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
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Eike hat sehr wahrscheinlich Recht. Ich hatte vorher übersehen, dass die Wirkungsdauer "0" zwingend beinhaltet, dass die Spruchwirkung nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Das bedeutet, dass auch das Ende der Magiewirkung den Effekt nicht aufheben kann. Der Verzauberte dürfte also vom Alter von 30 Jahren an altern. Dies ist nicht die offizielle Antwort. Sobald - oder sollte ich schreiben, sofern - ich eine erhalte, stelle ich sie in die offiziellen Regelantworten. Grüße Prados